Fremdsprachliche Rechtsstudien

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Das Institut für Fremdsprachliche Rechtsstudien soll verschiedene Grundkurse über das Recht anderer Länder in der jeweiligen Landessprache anbieten. Es handelt sich also um kombinierte Fach- und Sprachenkurse, wie sie bereits an vielen Real World-Universitäten üblich sind.

Dabei sollen die Lehrtexte jeweils möglichst in der Originalsprache vorliegen und unterstützend eventuell deutschen Erklärungen gegeben werden. Relevante, frei verfügbare Ressourcen (Gesetzestexte, Rechtssprechung) sollen zu den jeweiligen Lektionen verlinkt werden.

Ergänzungen in den fremdsprachlichen Wiktionary-Seiten zu den fachsprachlichen Bedeutungen der jeweiligen Begriffe (die zum Teil auch Wörter des allgemeinen Wortschatzes sind), sollen helfen, die fremde Fachsprache besser zu begreifen. (Anstelle eines sonst üblichen Glossars mit Definitionen).

Als Orientierung für die Auswahl der Themen können die verschiedenen Prüfungen für die Zulassung als Anwalt an den Gerichten der jeweiligen Länder gelten (z.B. Bar Exam in den USA).

Vorschlag für Sprachen und Kurse:


  • English Law (GB, UK)
    • English Legal System
    • Contract
    • Tort
    • Criminal Law


  • American Law
    • American Legal System
    • Constitutional Law (Federal)
    • Contract
    • Tort
    • Criminal Law


Jede Mitarbeit und weitere Vorschläge sind jederzeit herzlich willkommen.