Kurs:Analysis I/Kapitel III: Die elementaren Funktionen/§7 Die allgemeinen Potenzfunktionen
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[Bearbeiten] Definition 1
- Zur Potenz
betrachten wir die universelle Potenzfunktion
vermöge
.[Bearbeiten] Satz 1 (Universelles Potenzgesetz)
- Für je zwei potenzen γj = αj + iβj mit j = 1,2 erfüllen die Potenzfunktionen
die identität
.[Bearbeiten] Beweis
Wir berechnen

.q.e.d.
[Bearbeiten] Definition 2
- Zur Potenz
betrachten wir die allgemeine Potenzfunktion
vermöge
.Zur Differentiation dieser Funktion verwenden wir Satz 2 aus §6 mit den dortigen Bezeichnungen: In einem beliebigen Punkt
betrachten wir die Liftung

auf die maximale Kreisscheibe in der Überlagerungsfläche. Die assoziierte Funktion

ist holomorph und ihre komplexe ableitung lautet:





[Bearbeiten] Satz 2
- Für alle
ist die allgemeine Potenzfunktion
auf der universellen Überlagerungsfläche holomorph. Im oben präzisierten Sinne – siehe (4) und (5) – gilt die Differentiationsregel
.[Bearbeiten] Satz 3
- Sei die komplexe Zahl
und die natürliche Zahl
gegeben. Die gesamtheit der komplexen stammfunktionen der folgenden gebrochen rationalen funktion lautet
für alle 
- mit der komplexen Integrationskonstante
.
[Bearbeiten] Definition 3
- Zur Potenz
betrachten wir die allgemeine komplexe Potenzfunktion

- vermöge
.[Bearbeiten] Satz 4 (Binomialreihe)
- Mit dem Exponenten
gilt für die Funktion

- auf der Einheitskreisscheibe
die folgende Darstellung

- durch die konvergente Binomialreihe. Dabei haben wir die verallgemeinerten Binomialkoeffizienten wie folgt erklärt:
für
und
.[Bearbeiten] Beweis
1. Zunächst genügt die Funktion f dem folgenden Anfangswertproblem:
holomorph,
und
.Haben wir nun zwei Lösungen fj von (10) mit j = 1,2 gegeben, so erfüllt deren Quotient

das folgende Anfangswertproblem:

für alle
und
.Somit ist
bzw.
richtig. Folglich ist das Anfangswertproblem (10) eindeutig bestimmt.
2. Wir zeigen nun, dass die Binomialreihe in B konvergiert:

für
.Wir sehen

für alle
ein. Das Quotientenkriterium liefert sofort die Konvergenz der Binomialreihe in B.
3. Schließlich genügt

dem anfangswertproblem (10): Offenbar ist
erfüllt. Dann differenzieren wir gemäß Satz 15 aus §3 in Kapitel II gliedweise die binomialreihe und erhalten

![= \gamma \cdot \left[\sum^\infty_{k=1} \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ k-1 \end{pmatrix} w^{k-1} + \sum^\infty_{k=1} \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ k-1 \end{pmatrix} w^k \right]](http://upload.wikimedia.org/math/9/d/d/9dd31164ebd9fd7572ee34fbaddceb5d.png)
![= \gamma \cdot \left[\sum^\infty_{l=0} \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ l \end{pmatrix} w^l + \sum^\infty_{l=1} \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ l-1 \end{pmatrix} w^l \right]](http://upload.wikimedia.org/math/b/6/0/b60eb0f91c1a372937db909f683de785.png)
![= \gamma \cdot \left[1+ \sum^\infty_{l=1} \Bigl( \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ l \end{pmatrix} + \begin{pmatrix} \gamma-1 \\ l-1 \end{pmatrix} \Bigr) w^l \right]](http://upload.wikimedia.org/math/c/0/c/c0cb85615064645344b44b39586849a0.png)
![= \gamma \cdot \left[1+ \sum^\infty_{l= 1} \begin{pmatrix} \gamma \\ l \end{pmatrix} w^l \right] = \gamma \cdot \left[\sum^\infty_{l=0} \begin{pmatrix} \gamma \\ l \end{pmatrix} w^l \right]= \gamma \cdot g(w), \quad w\in B](http://upload.wikimedia.org/math/3/3/6/3360ea4a7f7be6887849ead690fecc71.png)
Hierbei haben wir das vom Binomialsatz bekannte Additionstheorem für die Binomialkoeffizienten

verwandt, welches auch für die verallgemeinerten Binomialkoeffizienten gilt. Da das Anfangswertproblem (10) eindeutig lösbar ist, stimmt die funktion
in B mit der Binomialreihe überein.
q.e.d.
[Bearbeiten] Satz 5
- Sei die komplexe Zahl
mit v0 > 0 in der oberen Halbebene und die natürliche Zahl
gegeben sowie
. Die Gesamtheit der reellen Stammfunktionen folgender echt gebrochen rationaler Funktionen lautet:


, mit der reellen Integrationskonstante
.- Während im Zähler reelle Polynome vom Grad höchstens n + 1 und n auf der linken bzw. rechten Seite auftreten, finden wir im Nenner Potenzen eines quadratischen Polynoms, welches keine Nullstellen in
besitzt.
[Bearbeiten] Beweis
Wir berechnen




mit der reellen Integrationskonstante
.
[Bearbeiten] Bemerkungen
Den Fall n = 0 haben wir bereits in Satz 7 und der anschließenden Bemerkung aus §6 gesondert behandelt. Speziell im Fall n = 1 erhalten wir aus obigem Satz die Integrationsregel
.Es ist mühsam, solche gebrochen rationale Funktionen im Reellen zu integrieren.
[Bearbeiten] Definition 4
- Zur Potenz
betrachten wir die allgemeine reelle Potenzfunktion

- vermöge
.[Bearbeiten] Satz 6
- Sei die komplexe Zahl
und die natürliche Zahl
gegeben. Die Gesamtheit der reellen Stammfunktionen der folgenden echt gebrochen rationalen Funktionen lautet:
für alle 
- mit der reellen integrationskonstante
.
[Bearbeiten] Satz 7
- Für alle
und
mit
gilt
.[Bearbeiten] Beweis
Gemäß §6 in Kapitel II ist eine konkave Funktion ein Element der Menge
.Analog zu Satz 3 aus §6 in Kapitel II gilt für konkave Funktionen unter obigen Voraussetzungen die Jensensche Ungleichung
.Betrachten wir nun die konkave Funktion
mit der zweiten Ableitung
für alle
,so erhalten wir die Ungleichung
.Bilden wir nun die Potenz zur Basis e, so erhalten wir wegen der Monotonie der reellen Exponentialfunktion die Ungleichung (20), nämlich

,wobei
und
erfüllt ist. Aus Stetigkeitsgründen bleibt (20) auch für alle
und
richtig.
q.e.d.
[Bearbeiten] Folgerung 1
Für
mit
erklären wir die Koeffizienten
mit
und wir erhalten die Ungleichung

bzw.
![m_G := \sqrt[n]{x_1 \cdot x_2 \cdot \ldots \cdot x_n} \le \frac{1}{n} (x_1 + x_2 + \ldots + x_n) =: m_A](http://upload.wikimedia.org/math/5/5/c/55c166cb2ddb711de933a111ecf01c8a.png)
für alle rellen Zahlen
mit
. Dieses besagt, dass das geometrische Mittel mG kleiner oder gleich dem arithmetischen Mittel mA ist.
[Bearbeiten] Folgerung 2
Wir setzen nun
und
für
in Satz 7 ein, wobei
und pk > 1 sowie
gelten. Wegen
erhalten wir die Ungleichung
.[Bearbeiten] Folgerung 3
Im Falle n = 2 mit
,
und p1: = p > 1, p2: = q > 1 sowie
ergibt sich die Youngsche Ungleichung
.[Bearbeiten] Satz 8 (Höldersche Ungleichung im
)
- Es seien
– für
– gegeben. Wenn die Exponenten
die Bedingung
erfüllen, dann folgt
.[Bearbeiten] Beweis
Wir brauchen nur die rechte Ungleichung in (23) zu beweisen. Wenn
erfüllt ist, so muss
gelten und in (23) tritt Gleichheit ein. Also können wir ohne Einschränkung
und
annehmen. Dann betrachten wir die normierten Größen
und
,welche offenbar die Bedingung

erfüllen. Nach der Youngschen Ungleichung (22) gilt
für
.Summation über k liefert die ungleichung

wegen der Normierungsbedingungen. Diese Ungleichung (24) impliziert offenbar die rechte ungleichung in (23).
q.e.d.