Kurs:Juristische Klausuren/Anhang/Aufbauschemata

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Hier werden die in Bezug genommenen Aufbauschemata dargestellt.

Es erfolgt eine Einteilung in vier Sparten: Bürgerliches Recht, Strafrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht. Dabei ist mit „Staatsrecht“ das Recht gemeint, was insbesondere aus der Verfassung fließt. „Verwaltungsrecht“ behandelt das restliche öffentliche Recht (mit Ausnahme des Strafrechts).


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