Kurs Diskussion:Urheberrecht im Internet/Recht am eigenen Bild

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"Das Recht am eigenen Bild wird in den §§ 22-24 KUG sowie § 201a StGB sowie in verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen festgelegt." Öhm, nein, IMHO. Das Recht am eigenen Bild entstammt heute den Art. 2 I, 1 I GG als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sollte hier auch als sonstiges absolutes Recht im Sinne des § 823 I BGB Erwähnung finden. Außerdem: Eine Strafnorm wie § 201 StGB kann kein Recht festlegen, sondern nur ein Rechtsgut schützen. Und Gerichtsentscheidungen können Rechte nur ausformen.