Benutzer:Jeanpol/Menschenrechte/Vortrag/NeueMenschenrechte/

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Die neuen Menschenrechte [1].[Bearbeiten]

Präambel:Glück[Bearbeiten]

Ziel aller Maßnahmen weltweit ist die Schaffung von Strukturen (wirtschaftlichen, politischen, ethischen), die für ein Mehr an Entfaltung für die Natur und an Glück für alle Lebewesen sorgen. Die nachfolgenden Artikel bilden dazu Voraussetzungen.

Allg. Erklärung: entfällt

Artikel 1: Denken[Bearbeiten]

Zentrales Grundbedürfnis des Menschen ist das Denken (Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung). Es müssen Bedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen Zugang zu Informationen und zur Möglichkeit der Konzeptualisierung erhalten. Denken setzt die Realisierung der Artikel 2 bis 6 voraus.

Allg. Erklärung: Artikel 18, 19, 26, 27

Artikel 2: Gesundheit[Bearbeiten]

Alle Maßnahmen werden weltweit getroffen, damit Lebewesen ihre physiologischen Bedürfnisse befriedigen können (z.B. Schlaf, Nahrung, Sexualität). Mit der Natur als Reservoir wird sorgfältig und schonend umgegangen.

Allg. Erklärung: Artikel 24, 25

Artikel 3: Sicherheit (Einkommen und Wohnung)[Bearbeiten]

Es wird weltweit angestrebt, Strukturen zu schaffen, die ein Maximum an Sicherheit für alle Lebewesen sorgen. Mit der Natur wird auch in diesem Zusammenhang schonend umgegangen.

Allg. Erklärung: Artikel 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 22, 28

Artikel 4: Soziale Einbindung und Anerkennung[Bearbeiten]

Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen sich in einem sozial stützenden Umfeld bewegen können. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die Selbstverwirklichung sozial unterstützen.

Allg. Erklärung: Artikel 1, 16, 20, 22, 25, 26, 27

Artikel 5: Selbstverwirklichung und Partizipation[Bearbeiten]

Es ist weltweit dafür zu sorgen, dass Lebewesen alle ihre Potenziale zur Entfaltung bringen können. Dabei ist schonend mit der Natur umzugehen. Die Entfaltung des Einzelnen kann nur im Rahmen der ihn umgebenden Strukturen erfolgen. Es muss die Möglichkeit bestehen, Einfluss auf diese Strukturen zu nehmen, also teilzunehmen. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass möglichst viele ihre intellektuellen, emotionalen und materiellen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen können.

Allg. Erklärung: Artikel 12, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27

Artikel 6: Sinn[Bearbeiten]

Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen ihr Leben als sinnvoll und befriedigend empfinden.

Allg. Erklärung: entfällt

Die zentralen Begriffe der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und ihre Geschichte[Bearbeiten]

1. Die Würde[Bearbeiten]

  • Ursprünglich bedeutet Würde lediglich „Wert“. Die „Würdigkeit“ wird danach bemessen, was ein Mensch für die Gemeinschaft leistet und sie muss verdient werden.
  • Für Aristoteles ist der Mensch im Gegensatz zum Tier vernünftig. Dadurch beherrscht er seine Triebe und ist frei. Das verleiht ihm Würde.
  • Im Christentum ist der Mensch dank der Vernunft Ebenbild Gottes. Seine Würde ist gottgegeben und er kann sie nicht verlieren. Damit wird ein Teil des Menschen einer idealen Welt zugeordnet. Durch die Seele wird der Mensch unsterblich und dieser Umstand verleiht ihm Würde.
  • Schiller sieht die Würde nicht als idealistische Träumerei, sondern aufbauend auf der Befriedigung elementarer Bedürfnisse und der Überwindung materieller Not. „Zu essen gebt ihm, zu wohnen. Habt ihr die Blöße bedeckt, gibt sich die Würde von selbst.“

Fazit: Historisch wird hervorgehoben, dass der Mensch im Gegensatz zum Tier vernunftbegabt ist. Diese Vernunft ermöglicht ihm, sich nicht von seinen Begierden ganz beherrschen zu lassen, sie gibt ihm also eine gewisse Freiheit. Dadurch hat der Mensch einen besonderen Wert, oder Würde. Bei Platon und im Christentum wird dieser Wert idealistisch überhöht, indem der Mensch eine Seele erhält, was zur Trennung zwischen Geist und Materie führt.

2.Die Freiheit[Bearbeiten]

  • Für die griechisch-römische Antike war Freiheit kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Oberschicht.
  • In der Aufklärung, die vom Bürgertum betrieben wird, spielt die Freiheit eine wichtige Rolle. Zunächst geht es um die intellektuelle Befreiung von hergekommenen Dogmen und Vorurteilen. Aber auch ökonomisch und politisch wollen sich die bürgerlichen Eliten von der Gängelung durch den Adel befreien.

Fazit: Aufgrund ihrer Situation spielt die Freiheit für das Bürgertum die zentrale Rolle. Für die unteren Schichten hat sie keine Priorität, denn sie wollen in erster Linie aus der Armut entkommen.

3. Die Gleichheit[Bearbeiten]

  • In der Antike gilt Ungleichheit als natürlich und entspricht dem göttlichen Willen.
  • Im Christentum besteht die Gleichheit der Menschen vor Gott aber nicht auf Erden.
  • Mit der Aufklärung soll Gleichheit vor dem Gesetz gelten
  • In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wird Gleichheit zu einem wichtigen Recht, sowie das Recht auf Leben, auf Freiheit und das Streben nach Glück.
  • Für Jean-Jacques Rousseau müssen die dem Menschen angeborenen Gleichheit und Freiheit gesellschaftlich verwirklicht werden. Er lehnt das Privateigentum und die Teilung der Gesellschaft in Besitzende und Nicht-Besitzende ab.

Fazit: Die Gleichheit entspricht dem Wunsch, nicht schlechter als andere Menschen behandelt zu werden. Dies bedeutet, dass Menschen gerechte Bedingungen wünschen bezüglich ihres Zugriffs auf die Ressourcen der Welt, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

4. Die Gerechtigkeit[Bearbeiten]

  • Für Platon besteht Gerechtigkeit in einer immer gleich bleibenden Ordnung. „Jedem das Seine“ lautete der Gerechtigkeitsgrundsatz Platons, was heißt: „jeder an seinem Platz“.
  • Im Mittelalter ist Gerechtigkeit keine menschliche, sondern eine göttliche Größe. Gerechtigkeit kann es nach dieser Auffassung nur im Himmel und nicht auf Erden geben.
  • Ab der Renaissance hat die Philosophie versucht, den Gerechtigkeitsbegriff ohne Bezug auf Gott zu begründen. Die Gerechtigkeit ist in der Natur schon angelegt und der Mensch muss danach streben, diese Gerechtigkeit zu erkennen.
  • Eine Erweiterung erfährt im 19.Jh. der Gerechtigkeitsbegriff zur sozialen Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist keine persönliche Tugend mehr, sondern der Zustand einer Gesellschaft. Jedem Mitglied wird die Teilhabe an der Gesellschaft durch die Gewährung von Rechten und materiellen Mitteln ermöglicht.

Es gibt vielfältige Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann.

- Bedürfnisprinzip: jeder nach seinen Bedürfnissen

- Vertragsprinzip: dem Vereinbarten gerecht werden

- Leistungsprinzip: wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu

- Gleichheitsprinzip: jeder bekommt das Gleiche

- Zufallsprinzip: jeder bekommt die gleiche Chance eingeräumt (Wahl durch Los)

- Maximinprinzip: der Schlechtestgestellte erhält mindestens das, was der Schlechtestgestellte in einer anderen Verteilung erhalten hätte

- Nachhaltigkeitsprinzip: nicht mehr verbrauchen, als an natürlichen Ressourcen nachwächst

- Autoritäres Machtprinzip, das heißt jedem wird das Seine zwangsweise zugeordnet.

Welche Motivationen liegen den Menschenrechten zugrunde?[Bearbeiten]

Die französische „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ entstand im Aufbruch der Aufklärung und im Vertrauen auf die menschliche Natur und Vernunft. Sie wurde vom Bürgertum getragen, das ganz eigene Interessen verfolgte, die sich nicht mit den Bedürfnissen des gesamten Volkes deckten. Die gewählte Terminologie (Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit) zeigt, dass es in erster Linie um die Emanzipation der ökonomischen und kulturellen Eliten ging, die sich gegen die Bevormundung und Eingrenzungen durch den Adel wehrten.

Bedürfnisse und Menschenrechte[Bearbeiten]

Das alles einschließende Bedürfnis ist das Bedürfnis nach Kontrolle[Bearbeiten]

Art.1 Das Recht auf Denken[Bearbeiten]

  • Das Denken dient der kognitiven Kontrolle der erlebten Situationen zum Zweck der Lebenserhaltung. Unter Denken wird der Vorgang der Informationsverarbeitung und der Konzeptualisierung verstanden.
  • Dazu müssen entsprechende Strukturen angeboten werden: in der Schule (Inhalte und Methoden) und am Arbeitsplatz (Konzeptualisierungsmöglichkeiten). Es ist aber auch Aufgabe der Politik, die Gestaltung des Gemeinwesens so zu organisieren, dass die Bürger an dessen Optimierung beteiligt werden und somit ein breites, relevantes Feld zur Konzeptualisierung vorfinden (Bürgerbeteiligung).

Art.2 Das Recht auf Gesundheit[Bearbeiten]

  • Die Pflege der Gesundheit ist die Voraussetzung zur Lebenserhaltung. Es geht darum, den Organismus funktionstüchtig unter Kontrolle zu behalten. Diese Kontrolle richtet sich auf körperinterne Vorgänge, indem der Organismus Energie aufnimmt und sie ökonomisch einsetzt. Dies betrifft also die Ernährung und die intellektuelle und körperliche Betätigung (Sport).
  • Bedeutsam für die Kontrolle des Organismus ist die mentale Verarbeitung von Impulsen aus dem Körper oder aus der Umwelt: durch entsprechende Techniken sollten Lebensereignisse – auch schmerzhafte - insgesamt positiv aufgenommen und verarbeitet werden (seelische Gesundheit).

Art.3 Das Recht auf Sicherheit[Bearbeiten]

  • Sicherheit spielt im Leben von Menschen eine große Rolle. Im Hinblick auf die Lebenserhaltung drückt sie sich als Gefühl der Kontrolle aus. Daher ist es legitim, dass die AEMR diesem Thema einen breiten Raum widmet und die Abwehrrechte in den Mittelpunkt stellt.
  • Dennoch müssen Leistungsrechte wie das Recht auf Arbeitsplatz und auf Wohnung Priorität erhalten, denn sie wirken sich auf das gesamte Lebensgefühl aus.
  • Allerdings gehört zur Sicherheit nicht nur der Schutz der Bürger gegen Übergriffe, sondern auch die Planung der Zukunft sowohl was die materielle Ausstattung des Landes als auch was die Bildung der jungen Menschen betrifft.
  • Das Gefühl der Sicherheit hat nicht nur individuelle sondern auch soziale Implikationen. Unsicherheit vermittelt ein Gefühl des Unwohlseins, das sich auch auf das soziale Umfeld negativ auswirken kann, in Form von Aggressionen, Unruhen und Gewalt. Daher ist es eine Aufgabe des Staates, Wohlstand für seine Bürger anzustreben.

Art.4. Das Recht auf soziale Einbindung und soziale Anerkennung[Bearbeiten]

  • Alle Untersuchungen über Glück weisen auf die Bedeutung der sozialen Einbindung und der sozialen Anerkennung hin. Bedürfnistheoretisch ist es nicht überraschend, denn der Kontakt zu anderen Menschen ermöglicht die Befriedigung aller Bedürfnisse, die zu Beginn aufgelistet wurden: Denkaktivitäten, physiologische Bedürfnisse, Gesundheit, Sicherheit, Soziale Einbindung, Partizipation und Selbstverwirklichung sowie Sinn.
  • Aufgabe der Politik ist es, diesem Bedürfnis Priorität einzuräumen. Dies betrifft den Städtebau und die Architektur sowie die Organisation der Arbeit, die familienfreundlich zu gestalten sind und die Einrichtung von Begegnungsstätten, die Zusammenkünfte von Bürgern ermöglichen.
  • Auch die Bürgerbeteiligung ist ein Element, das Kohäsion innerhalb der Bevölkerung fördert.

Art.5. Das Recht auf Partizipation und Selbstverwirklichung[Bearbeiten]

  • Selbstverwirklichung entspricht einem Expansionsbedürfnis. Maslow formuliert: „Was der Mensch kann, das muss er.“ Es ist die Ausdehnung von Kontrolle und die Aneignung von zusätzlichen materiellen und ideellen Ressourcen. Dazu gehört auch die Partizipation an Vorhaben und Aktivitäten, die die Gemeinschaft betreffen.
  • Als Feld für Selbstverwirklichung und Partizipation bietet sich der Arbeitsplatz, aber auch die politische Arbeit in den Städten und Kommunen. Hier werden alle Fähigkeiten gefordert und gefördert, vor allem aber Reflexion und Konzeptualisierung.
  • Planungen für die Zukunft der Gesellschaft und der Welt sind Aufgaben, die alle Menschen angehen und unser Überleben als Gattung sowie die Erhaltung der Erde sichern.

Art.6. Das Recht auf Sinn[Bearbeiten]

  • Auch die Reflexion über den Sinn des eigenen Lebens dient der Kontrolle. Dazu liefern Religionen und Philosophien Interpretationsmuster. Über sie kann man das eigene Leben steuern, Ziele festlegen und prüfen, ob diese erreicht werden.
  • Die Gesellschaft ist aufgefordert, rationale Sinnsysteme zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht vor allem in Schule und Universität, aber auch in Unternehmen, Vereinen und Parteien.
  • Allerdings sind die Angebote an Sinnsystemen heute noch sehr heterogen, mit dem Ergebnis, dass eine Verständigung über menschliche Wünsche und Bedürfnisse nur mit großem Aufwand möglich ist. Der Stand der Psychologie, der Gehirnforschung, der Bedürfnis- und Glücksforschung ist inzwischen so fortgeschritten, dass es möglich sein wird, ein konsensfähiges Menschenbild aufzustellen. Das wird eine Diskussion über Ziele und Strukturen erleichtern.

Die AEMR bedürfnistheoretisch[Bearbeiten]

  • Würde erhält der Mensch, wenn er seine Bedürfnisse befriedigt
  • Freiheit ist die Möglichkeit, seine Bedürfnisse ungehindert zu befriedigen
  • Gleichheit ist die gleiche Chance für alle Menschen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen
  • Gerechtigkeit ist aus gesellschaftlicher Sicht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Gleichheit

Priorisierungen[Bearbeiten]

Die vorgenommene Umstrukturierung der Menschenrechte soll:

  • dafür sorgen, dass die Begriffe konkret an das Leben und die Befindlichkeit der Menschen anknüpfen;
  • einen rascher Überblick über Bedürfnisse und über die jeweilig notwendigen Priorisierungen ermöglichen;
  • eine permanente bedürfnis- und glücksorientierte Reflexion im Alltag einleiten, die für das Treffen von Entscheidungen eine rationale Basis liefert;
  • einen Vergleich der Lebenssituationen von Menschen erlauben, der zu unterschiedlichen Priorisierungen führt;
  • eine Folie für die Analyse von Glücks- oder Unglückssituationen von Menschen bieten: ohne viel Aufwand kann man sofort sehen, dass Gefängnisinsassen, Asylanten in Ankerzentren, Kinder in Heimen und Schwerbehinderte erhebliche Hindernisse zu überwinden haben, die mit entsprechenden Maßnahmen zu beseitigen sind; natürlich ist der Inklusionsansatz ein guter Weg für die Zukunft.
  • Die Bedürfnisfolie erleichtert auch Empathie und Selbstreflexion: kann diese Person glücklich sein? Bin ich glücklich und wenn nicht, was kann ich tun, um glücklich zu werden?

Literatur[Bearbeiten]

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Referenzen[Bearbeiten]

  1. Jean-Pol Martin: Lernen durch Lehren: Konzeptualisierung als Glücksquelle. In: Olaf-Axel Burow, Stefan Bornemann (Hrsg.): Das große Handbuch Unterricht & Erziehung in der Schule. Carl Link Verlag, 2018. S. 345–360. ISBN 978-3-556-07336-0