Durch Addition der beiden Gleichungen erhält man für einen Schnittpunkt sofort die Bedingung
-

Die
-Koordinate eines Schnittpunktes ist also
oder eine vierte Einheitswurzel, also
. Bei
ergibt sich dofort
. Den Restklassenring kann man schreiben als
-
![{\displaystyle {}K[X,Y]_{(X,Y)}/(X-Y^{2},Y^{2}-X^{5})=K[Y]_{(Y)}/(Y^{2}-Y^{10})=K[Y]_{Y}/(Y^{2}(1-Y^{8}))\,.}](https://wikimedia.org/api/rest_v1/media/math/render/svg/95c6a400c330cca982ab822542ba2401ea26745c)
Da
in diesem lokalen Ring eine Einheit ist, handelt es sich um
, so dass sich in
die Schnittmultiplizität
ergibt.
Sei nun
eine vierte Einheitswurzel. Wegen
muss
eine achte Einheitswurzel sein. Wir bezeichnen mit
die erste primitive achte Einheitswurzel. Dann hat man die acht weiteren Schnittpunkte
-
Wir zeigen, dass in all diesen Punkte der Schnitt transversal ist und daher die Schnittmultiplizität immer eins ist. Dazu berechnen wir allgemein die partiellen Ableitungen, also
-
In jedem der obigen acht Schnittpunkte
sind wegen
beide Kurven glatt. Wegen
hat der Ableitungsvektor rechts die Gestalt
. Die Richtungstangenten der beiden Kurven können also nur dann linear abhängig sein, wenn
ist, was wegen
nicht möglich ist.
Betrachten wir noch die unendlich fernen Punkte. Die Homogenisierungen sind
, so dass der einzige unendlich ferne Punkt auf
ist, und
, so dass der einzige unendlich ferne Punkt auf
ist. Diese Punkte sind verschieden, es gibt also keinen weiteren Schnittpunkt im Unendlichen.
Die Gesamtsumme der Schnittmultiplizitäten ist demnach

. Da die beteiligten Kurven den Grad

und

besitzen, stimmt das mit dem Produktgrad

überein, was die Behauptung des Satzes von Bezout ist.