Holomorphe Funktion/Rechtsäquivalenz/Endliche Bestimmtheit/Einführung/Textabschnitt
Eine holomorphe Funktion , offen, besitzt im Nullpunkt eine Taylorentwicklung, die auf einer offenen Umgebung des Nullpunktes konvergiert und dort die Funktion darstellt. Durch Verkleinern können wir direkt annehmen, dass auf Konvergenz vorliegt. Insbesondere beschreibt die Taylorreihe die Funktion lokal vollständig und daher müssen auch Singularitätskonzepte wie Rechtsäquivalenz daraus ablesbar sein. Die Taylorreihe hat in Monomschreibweise die Form
Die abgebrochene Taylorentwicklung
heißt das Taylorpolynom von der Ordnung . Wir bezeichnen es mit . Wenn wir, wie häufig, voraussetzen, so ist
und wenn zusätzlich der Nullpunkt ein kritischer sein soll, so ist
Wenn für zwei holomorphe Funktionen und die Taylorpolynome der Ordnung übereinstimmen (was eine Äquivalenzrelation auf der Menge der Potenreihen ist), so erwartet man, dass auch sonst gewisse Eigenschaften der Funktionen bzw. der durch sie gegebenen singulären Hyperflächen übereinstimmen.
Definition
Eine holomorphe Funktion , offen, heißt -bestimmt, wenn jede holomorphe Funktion mit
bereits zu rechtsäquivalent ist.
Der folgende Satz heißt Satz von Mather.
Satz
Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung
gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine natürliche Zahl ist.
Dann ist -bestimmt.
Beweis
Wir müssen zeigen, dass eine holomorphe Funktion , deren Taylorentwicklung der Ordnung mit der Taylorentwicklung der Ordnung von übereinstimmt, unter der gegebenen Voraussetzung bereits rechtsäquivalent zu ist. Wir können als mit
ansetzen. Wir wollen Fakt verwenden. Wir betrachten also die holomorphe Hilfsfunktion
für und müssen in den lokalen Ringen zu (die wir unabhängig von mit bezeichnen) die Zugehörigkeit
nachweisen. Wir setzen
und
und betrachten diese Ideale in , das maximale Ideal von sei mit bezeichnet. Es ist
Die Voraussetzung
gilt entsprechend auch in , also ergibt sich
Mit
und
gilt
Mit dem Lemma von Nakayama folgt und insbesondere
Somit gilt .
Daraus erhalten wir die folgenden Spezialfälle.
Korollar
Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung
gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine positive natürliche Zahl ist.
Dann ist -bestimmt.
Beweis
Dies folgt unmittelbar aus Fakt durch beidseitige Multiplikation mit .
Korollar
Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung
gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine natürliche Zahl ist.
Dann ist -bestimmt.
Beweis
Dies folgt unmittelbar aus Fakt durch beidseitige Multiplikation mit .