Holomorphe Funktion/Rechtsäquivalenz/Endliche Bestimmtheit/Einführung/Textabschnitt

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Eine holomorphe Funktion , offen, besitzt im Nullpunkt eine Taylorentwicklung, die auf einer offenen Umgebung des Nullpunktes konvergiert und dort die Funktion darstellt. Durch Verkleinern können wir direkt annehmen, dass auf Konvergenz vorliegt. Insbesondere beschreibt die Taylorreihe die Funktion lokal vollständig und daher müssen auch Singularitätskonzepte wie Rechtsäquivalenz daraus ablesbar sein. Die Taylorreihe hat in Monomschreibweise die Form

Die abgebrochene Taylorentwicklung

heißt das Taylorpolynom von der Ordnung . Wir bezeichnen es mit . Wenn wir, wie häufig, voraussetzen, so ist

und wenn zusätzlich der Nullpunkt ein kritischer sein soll, so ist

Wenn für zwei holomorphe Funktionen und die Taylorpolynome der Ordnung übereinstimmen (was eine Äquivalenzrelation auf der Menge der Potenreihen ist), so erwartet man, dass auch sonst gewisse Eigenschaften der Funktionen bzw. der durch sie gegebenen singulären Hyperflächen übereinstimmen.


Definition  

Eine holomorphe Funktion , offen, heißt -bestimmt, wenn jede holomorphe Funktion mit

bereits zu rechtsäquivalent ist.

Der folgende Satz heißt Satz von Mather.


Satz  

Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung

gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine natürliche Zahl ist.

Dann ist -bestimmt.

Beweis  

Wir müssen zeigen, dass eine holomorphe Funktion , deren Taylorentwicklung der Ordnung mit der Taylorentwicklung der Ordnung von übereinstimmt, unter der gegebenen Voraussetzung bereits rechtsäquivalent zu ist. Wir können als mit

ansetzen. Wir wollen Fakt verwenden. Wir betrachten also die holomorphe Hilfsfunktion

für und müssen in den lokalen Ringen zu (die wir unabhängig von mit bezeichnen) die Zugehörigkeit

nachweisen. Wir setzen

und

und betrachten diese Ideale in , das maximale Ideal von sei mit bezeichnet. Es ist

Die Voraussetzung

gilt entsprechend auch in , also ergibt sich

Mit

und

gilt

Mit dem Lemma von Nakayama folgt und insbesondere

Somit gilt .


Daraus erhalten wir die folgenden Spezialfälle.


Korollar  

Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung

gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine positive natürliche Zahl ist.

Dann ist -bestimmt.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Fakt durch beidseitige Multiplikation mit .



Korollar  

Es sei , offen, eine holomorphe Funktion, wobei im lokalen Ring die Beziehung

gelte, wobei das Jacobiideal bezeichne und eine natürliche Zahl ist.

Dann ist -bestimmt.

Beweis  

Dies folgt unmittelbar aus Fakt durch beidseitige Multiplikation mit .