- Seien die Dimensionen
gewählt,
sei eine auf der offenen Menge
erklärte Funktion und schließlich sei
ein fester Punkt. Für hinreichend kleines
betrachten wir die Funktion
vermöge
.
- Existiert die Ableitung der Funktion
an der Stelle
, so heißt
die partielle Ableitung von
nach
im Punkt
. Wir schreiben

für ein

.
- Sei
eine offene Menge. Existieren die partiellen Ableitungen
mit
für alle
und stellen sie in
eine stetige Funktion dar, so gehört die Funktion
zur Klasse
der einmal stetig differenzierbaren Funktionen – oder kurz
. Falls
ist, schreiben wir
. Für
identifizieren wir
und setzen
. Falls der Bildbereich aus dem Zusammenhang hervorgeht, werden wir diesen nicht notwendig angeben.
Satz 1 (Kettenregel in mehreren Veränderlichen)
[Bearbeiten]
- Voraussetzungen:
- (1) Die Mengen
und
– mit
– sind offen.
- (2) Die Funktion
gehört zur Klasse
.
- (3) Weiter sei
erfüllt.
- (4) Es sei
eine Funktion der Klasse
.
- Behauptung: Dann gehört die Funktion

- zur Klasse
und es gilt
(5)

- für
.
Offenbar genügt es, die Situation
und
zu betrachten. Zu zeigen ist die Differenzierbarkeit von
und die Identität (5): Sei
und
mit
gewählt. Dann gilt
![{\displaystyle {\begin{matrix}h(x)-h(x^{0})&=&g(f_{1}(x),\ldots ,f_{m}(x))-g(f_{1}(x^{0}),\ldots ,f_{m}(x^{0}))\\&=&[g(f_{1}(x),\ldots ,f_{m}(x))-g(f_{1}(x^{0}),\ldots ,f_{m}(x))]\\&+&[g(f_{1}(x^{0}),f_{2}(x)\ldots ,f_{m}(x))-g(f_{1}(x^{0}),f_{2}(x^{0}),\ldots ,f_{m}(x))]\\&+&\cdots \\&+&[g(f_{1}(x^{0}),\ldots ,f_{m-1}(x^{0}),f_{m}(x))-g(f_{1}(x^{0}),\ldots ,f_{m}(x^{0}))].\end{matrix}}}](https://wikimedia.org/api/rest_v1/media/math/render/svg/e2f49d326d2cb922dd3236382d2149799198e56b)
Wendet man auf die Ausdrücke in den eckigen Klammern den Mittelwertsatz der Differentialrechnung an, so folgt

mit
für
.
Für den Differenzenquotienten erhalten wir dann

Mittels Grenzübergang
folgt in

die Behauptung.
q.e.d.
Satz 2 (Mittelwertsatz in mehreren Veränderlichen)
[Bearbeiten]
- Sei
eine reellwertige Funktion auf der offenen Menge
. Weiter seien
zwei Punkte, so dass deren Verbindungsstrecke die folgende Inklusion erfüllt:

.
- Dann gibt es einen Punkt
, so dass

- gilt.
Wir wenden nun den Mittelwertsatz der Differentialrechnung aus Kapitel II §3 auf die Funktion

an. Da
differenzierbar in
ist, folgt
. Dann erhalten wir die Identität
(6)

mit einem geeigneten
. Wir berechnen

Mit Hilfe von (6) folgt die behauptete Gleichung

,
wobei
erklärt ist.
q.e.d.
- Sei
eine offene Menge und
eine reellwertige Funktion, so nennen wir

- den Gradienten von
an der Stelle
.
- Mit
bezeichnen wir den Vektorraum aller reellwertigen stetigen Funktionen auf der offenen Menge
.
- Jede Funktion
ist in der offenen Menge
stetig, d. h. die Inklusion
ist erfüllt.
Diese Aussage ergibt sich als Folgerung aus Satz 2. Es gilt nämlich

für alle
mit
.
- Sei
auf der offenen Menge
eine Funktion und
mit
ein Richtungsvektor. Dann nennen wir die Ableitung der Funktion
mit einem 
- an der Stelle
die Richtungsableitung von an der Stelle
in Richtung
, also
(7)

.
- Für eine Funktion
auf der offenen Menge
gilt die Abschätzung
- in jedem Punkt
. Falls
erfüllt ist, so tritt Gleichheit in (8) genau in den Fällen
bzw. 
- ein. Somit zeigt der Gradient in Richtung des höchsten Anstiegs von
.
Die Identität (7) mit
und
sowie
liefert die Ungleichung

.
Die Diskussion des Gleichheitszeichens überlassen wir dem Leser.
q.e.d.
- Für eine Abbildung
mit 
- auf der offenen Menge
nennen wir
(9)

- die Funktionalmatrix (oder Jacobimatrix) von
an der Stelle
.
- Sei die Gültigkeit von (1) und (2) aus Satz 1 vorausgesetzt und weiter gehöre die Funktion
(10)

- zur Klasse
. Dann liegt die Funktion

- in der Klasse
und es gilt

- mit
und
bzw.
(11)

.
Dieser ergibt sich unmittelbar aus Satz 1 und Definition 6.
q.e.d.
Satz 6 (Differentialgleichungssystem von Cauchy und Riemann)
[Bearbeiten]
- Sei die Funktion
auf der offenen Menge
holomorph. Dann folgt
und
erfüllt eine der folgenden beiden gleichwertigen Bedingungen:
(12)
in 
- oder das Cauchy -Riemannsche Differentialgleichungssystem
(13)
in
.
- Dabei erklären wir
und
als Real- bzw. Imaginärteil der Funktion
.
Da
holomorph in
ist, existiert

für jede komplexe Nullfolge
mit
. Somit ergibt sich


Damit erhalten wir
und folglich

oder

in

.
Weiter gilt

genau dann, wenn

in

erfüllt ist.
q.e.d.
1. Umgekehrt kann man von dem Cauchy-Riemannschen Differentialgleichungssystem auf die Holomorphie der Funktion schließen.
2. Die Eigenschaft (12) holomorpher Funktionen beinhaltet die Winkeltreue der Abbildung
in allen Punkten
mit
. Wegen
entsteht nämlich die Tangente an die Kurve
durch eine Drehung um
aus der Tangente an die Kurve
.
3. Die Cauchy-Riemannschen Differentialgleichungen implizieren, dass die folgende Matrix
(14)

orthogonal mit Determinante +1 ist – also eine Drehung darstellt. Somit sind holomorphe Funktionen mit nichtverschwindender Ableitung infinitesimal Drehungen in der
-Ebene.
4. Winkeltreue Abbildungen wurden von C. F. Gauß auch konform genannt; sie sind bei der Erstellung von Landkarten bedeutend.
- Eine offene Menge
heißt Gebiet, wenn sie im folgenden Sinne zusammenhängend ist: Zu je zwei Punkten
gibt es einen stetigen Weg
![{\displaystyle \varphi (t):[0,1]\to \Omega \in C^{0}([0,1],\mathbb {R} ^{n})}](https://wikimedia.org/api/rest_v1/media/math/render/svg/6b10a53228bd451d9b764203cd6730765ff08691)
mit

und

.
- Dieser Weg verbindet
und
stetig in
.
- Sei
ein Gebiet und
eine reellwertige Funktion mit
in
. Dann ist
für alle
erfüllt – mit einer Konstante
.
Im ersten Teil wird die Eigenschaft 'die Funktion
ist konstant' lokal geprüft, während im zweiten Teil die globale Aussage gezeigt wird.
1. Sei
ein beliebiger Punkt, so gibt es eine Kugel
mit einem hinreichend kleinen
. Zu
gibt es nach dem Mittelwertsatz – in mehreren Veränderlichen – einen Punkt
mit der Eigenschaft

,
weil
nach Voraussetzung verschwindet. Somit folgt

für alle

und
ist lokal konstant.
2. Wie im Teil 3.) des Beweises von Satz 5 aus Kapitel II §5 zeigt man über die Gebietseigenschaft, dass
global konstant ist.
q.e.d.
Satz 8 (Additionstheorem für die Arcusfunktionen)
[Bearbeiten]
- Für alle
mit
und
gilt
(15)

.
- Für alle
mit
und
sowie
gilt
(16)

.
Zum Beweis von (15) betrachte man die Funktion

für alle
mit
und
. Man berechnet dann

und somit ist
konstant. Da
richtig ist, folgt
und somit die Identität (15). Ebenso beweist man (16).
q.e.d.
Wir bezeichnen mit
die Transposition von Matrizen.
- Auf der offenen Menge
sei die Funktion

- gegeben. Dann gilt in jedem Punkt
die linear approximative Darstellung
(17)

- für ein hinreichend kleines
. Hierbei liefert
eine lineare Abbildung vom
in den
mit der Funktionalmatrix
. Ferner haben wir für die
-Matrix
die asymptotische Beziehung

,
- wobei wir ihre Konvergenz natürlich im
verstehen.
Für
wenden wir auf jede Komponentenfunktion
den Mittelwertsatz an. Dann gibt es eine Zwischenstelle
mit der Eigenschaft


.
Mit der
-Matrix-wertigen Funktion
(18)

erhalten wir die angegebene Darstellung.
q.e.d.