Kurs:Dritte Piste – Wachstum vs. Umweltschutz (WS 2019)/Arbeitsabschnitte/Tierwelt

Aus Wikiversity


Fußnoten: <ref> Fußnotentext </ref>
In allen wissenschaftlichen Arbeiten sind Einzelnachweise die Grundlage der Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit. Daher gehört zum Einzelnachweis die vollständige Literaturangabe sowie die genaue Seitenzahl der verwendeten Textstelle. Eventuell sind es mehrere Seitenzahlen, eine Randnummer oder eine andere Form der Einteilung (zum Beispiel die Abschnittszahl).

Grundsätzliches zu Fußnoten/Einzelnachweisen findet man hier. Diese Regelungen gelten allgemein, Wikipedia hält sich streng an wissenschaftliche Standards. Weil aber immer mehr Internetquellen in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet werden, ist es unumgänglich, dass die Inhalte, auf die sich eine Fußnote bezieht, auch nach dem Löschen einer Internetseite noch nachvollziehbar sind. Siehe dazu hier. Wikipediaartikel selbst sind keine Quelle, die externen Links in Artikeln, die Fußnoten bzw. die angegebene Literatur jedoch schon, soferne sich diese auf einen eigenen Beitrag bezieht (Seitenzahlhinweise nicht vergessen, die Angabe des Buches reicht nicht!)

Beispiel für einen korrekten Einzelnachweis:[1]

Und so sieht es dann in dem von euch geschriebenen Quelltext aus: <ref>[https://systemchange-not-climatechange.at/de/dritte-piste-wien/ Blog: ''Systemchange not Climatechange'', ''Das Projekt der dritten Piste Wien-Schwechat'', Artikel vom 15. September 2016, Autorin: Magdalena Heuwieser, abgerufen am 27. Jänner 2020]</ref>

Andere Auszeichnungen (Fett/kursiv) siehe oben, wenn die Seite bearbeitet wird.

Unterabschnitte mit === Untertitel ===

Umfassende und weiterreichende Informationen kann man oben in der Navileiste unter: Ressourcen/Hilfe abrufen!

Bitte unterhalb der nachfolgenden Überschrift schreiben, ausschließlich das, was zwischen <includeonly> und </includeonly> steht, ist Teil der Arbeit. Bitte diese Anweisungen nicht löschen!

Tierwelt[Bearbeiten]

... im Zusammenhang mit Flughäfen allgemein[Bearbeiten]

Flughäfen und Luftfahrzeuge haben eine große Auswirkung auf die Tierwelt. Sich in der Luft befindene Luftfahrzeuge werden besonders von Vögeln als Störquelle wahrgenommen, wodurch sie in ihrem natürlichen Verhalten und Lebensraum beeinträchtigt werden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Arten der Störung durch im Rahmen des Flugverkehrs produzierte Emissionen, wobei sich die Intensität und Art der tatsächlichen Auswirkung auf das einzelne Tier beziehungsweise die lokal vertretene Population je nach spezifischem Umstand unterschiedlich äußert: „Luftverkehr verursacht optische und akustische Störreize, deren Auswirkungen (Verhaltensänderung wie z. B. Auffliegen bzw. Reaktionsintensität wie z. B. kurzes Auffliegen oder Abfliegen in andere Gebiete) von sehr vielen Faktoren wie intra-spezifischer Prädisposition (Vogelart, -gruppe), inter-spezifischen Interaktionen (z. B. Prädationsrisiko), Habitattyp, Anzahl Vögel, saisonalen Aspekten (Brutzeit, Zug, Überwinterung), Störquelle (Flugzeug, Hubschrauber etc.), Bewegungsrichtung, Fluggeschwindigkeit usw. abhängig ist.“[2] Die optische Störung führt für die Vögel zu einer größeren Beunruhigung, wohingegen der akustische Reiz ein hohes Gewöhnungspotential (bei Tieren) besitzt und nach einiger Zeit keine Reaktionen mehr feststellbar sind.[3] Allerdings: „Wenn sich Vögel in einem Gebiet nicht an Störreize gewöhnen, werden sie es kurzzeitig oder definitiv verlassen“ [4]

Vögel können jedoch auch gefährlich für einen Flughafen und den laufenden Flugbetrieb sein. Ein Konflikt zwischen einem Vogel und der Turbine eines Flugzeuges, auch Vogelschlag genannt, führt im schlimmsten Fall zum Absturz des Flugzeuges.[5][6] Die Standortattraktivität der natürlichen Umgebung bestimmt wie stark Vögel angelockt werden. Durch ein geordnetes Biotopmanagement, wie zum Beispiel der Wahl der richtigen Vegetation oder der Verfügbarkeit von Wasser, kann das Risiko von Konflikten zwischen Vögeln und Flugzeugen stark minimiert werden.[7][8] Darüber hinaus gibt es weitere Strategien, um Vogelschlag zu verhindern: Große Flughafengebäude können mit einem Abwehrsystem in Form eines Elektroschocksystems ausgestattet werden. Beim Absitzen erhalten die Vögel einen schmerzhaften Schock, welcher sie auf Dauer vertreibt (Memory-Effekt). Das Vogelradar konzentriert sich auf die Vogelabwehr in der Umgebung von Flughäfen. Durch Echosignale kann die Position eines Vogelschwarms aber auch einzelne Vögel identifiziert und an die Air Traffic Control übermittelt werden. Auch durch die Schulung von Bodenpersonal können häufig auftretende Vogelarten in der Umgebung identifiziert werden. Darüber hinaus kann der Flughafen interne Vogelabwehrstandards und Vorschriften festlegen.[9]

Bei einem Flughafenausbau kann es durch die Inanspruchnahme von Flächen, die bisher naturnah oder landwirtschaftlich geprägt waren, zur Beeinträchtigung oder völligen Zerstörung von Habitaten mitunter artenschutzrechtlich relevanter Tierpopulationen kommen. Hier müssen in diesen Fällen für gewöhnlich Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen geleistet werden.


... im Zusammenhang mit dem Flughafen Wien-Schwechat[Bearbeiten]

Bezüglich der Beeinträchtigung von Naturschutzbelangen durch den Risikofaktor Lärm ist hinsichtlich der potentiell betroffenen Tierarten, der Zustandsphase des Projekts (Bau, Betrieb, Störfall) und der lokal unterschiedlichen Betroffenheit je nach räumlicher Lage zur dritten Piste und den vorkommenden Populationen zu differenzieren. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen artenschutzrelevanten Auswirkungen, die durch den Bau und den Betrieb der dritten Piste entstehen. Dies sind im Falle der dritten Piste die Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehender Verlust von angestammten Habitaten, Geländeveränderungen und damit verbundene Horizonterhöhungen und Barrierewirkungen, die Zerschneidung der Landschaft sowie Lichtemissionen durch Flughafen und Flugverkehr.[10] Außerdem wurden folgende Auswirkungen im Rahmen der UVE betrachtet:

  • Flächeninanspruchnahme (v. a. Beanspruchung von Lebensräumen im Ackerland unter besonderer Berücksichtigung des Einstandsgebietes der Großtrappe auf der Rauchenwarther Platte)
  • Trennwirkung
  • Fernwirkungen: Lärm (Fluglärm, Straßen- und Schienenlärm), Licht, Schadstoffe, Störung
  • Auswirkungen auf das Trappengebiet Rauchenwarther Platte: Flächeninanspruchnahme, Fernwirkungen [11]


Avifauna[Bearbeiten]

Im Rahmen einer Zählung wurden im Projektgebiet Flughafen Wien 88 Vogelarten gezählt, darunter auch Vogelarten, welche nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) zu schützen sind.[12]

Feldlerche

Feldlerche

Während der Betriebsphase kommt es aufgrund der hohen und gleichbleibenden Flugbewegungsdichte von im Minutentakt eintreffenden und startenden Flugzeugen zu Emissionen mit Dauerlärmcharakter, die etwa die Feldlerchen-Wirkschwelle (47 dB) deutlich überschreiten. Allerdings scheint dies die Aktivitätsdichte dieser Vogelart nicht zu beeinflussen.[13] Außerdem kommt es zu Umsiedelungsmaßnahmen, die jedoch bei Umsetzung entsprechender Kompensationen laut dem Umweltverträglichkeitsgutachten, das im Rahmen des UVP-Verfahrens zum Bau der dritten Piste angefertigt wurde, zumutbar sind: „Durch die Verlegung der B10 verloren gehende Feldlerchen-Reviere sind nicht populationsrelevant und werden durch vorhabensbedingte habitatverbessernde Maßnahmen (Vergrößerung der Flughafenwiesen) jedenfalls ausgeglichen.“[14]

Rebhuhn

Rebhuhn

In der Bauphase werden die lokalen Rebhuhnpopulationen gestört werden, da diese besonders sensibel auf Lärmemissionen reagieren.[15] Zusammenfassend ist jedoch festzuhalten, dass die Auswirkungen auf das Rebhun durch das Bauvorhaben als "gering" einzustufen ist, da in der Betriebsphase großflächige Wiesenflächen mit Flächenmanagement entstehen werden. [16]

Großtrappe

Großtrappe

Besonders für die lokal ansässigen Großtrappenpopulationen der Rauchenwarther Platte und des Bründlfelds als Teil der Important Bird Area „Feuchte Ebene und Rauchenwarther Platte“ aber auch für das übergeordnete Populationsgefüge dieser Art (regional betrachtet das Westpannonikum) wird die dritte Piste weitreichende Folgen haben, sofern keine Begleit- und Kompensationsmaßnahmen getroffen werden würden:

„[D]urch das Projektvorhaben [wird es] zur Aufgabe des gesamten verbleibenden Ackerlandes zwischen dem Ort Rauchenwarth und dem Flughafen / der B10 kommen […]. Damit gehen für die Großtrappe durch Störung (Art mit sehr hoher Fluchtdistanz!), Veränderung des Horizonts durch den Damm an der B10 (Verlust der Übersichtlichkeit) und Flächenverlust (Versiegelung, Umwandlung in nicht trappentauglichen Lebensraum) etwa zwei Drittel der lokalen Einstandsfläche verloren. Ohne Berücksichtigung von Maßnahmen wird daher eine ‚sehr hohe‘ Auswirkungserheblichkeit konstatiert, weil die Möglichkeit eines erfolgreichen Brütens vor Ort in Frage gestellt wird und negative Auswirkungen auf das Meta-Populationsgefüge (Westpannonikum) abgeleitet werden.“[17]

Unter Beachtung aller Auflagen (u.a. Anlegung von Trappenbrachen) werden diese Beeinträchtigung allerdings aufgewogen, denn als Ausgleichsmaßnahmen des Gebietsverlusts für die Großtrappe werden im Zuge der Projektdurchführung Verbesserungen der Struktur des Brutgebiets am Bründlfeld angestrebt. Es soll etwa durch eine artgerechtere Bewirtschaftung umgestaltet werden - zum Beispiel werden Trappenbrachen angelegt.[18] Es sei vorgesehen, „die Wiesenflächen am erweiterten Flughafengelände gezielt naturnah als Lebensraum für Bodenbrüter gesichert zu pflegen und die Wiederentstehung einiger Strukturen, die als Lebensraum auch für Vögel bedeutend sind, wie Heckenzüge und ein Hohlweg, an geeigneter Stelle fachgerecht zu initiieren und bis zum Erreichen des jeweiligen Entwicklungszieles fachlich zu begleiten.“[19] Da durch diese Maßnahmen der Ist-Zustand zu 75 Prozent wiederhergestellt werden kann, ist diese Ausgleichsmaßnahme mit einer hohen Wirksamkeit einzustufen, wobei es keine Rechtssicherheit zur Umsetzung der Maßnahme gibt.[20] Darüber hinaus bleibt allerdings eine mittlere, und damit für Nicht-Natura 2000-Gebiete verträgliche Resterheblichkeit auch nach Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen bestehen.[21]

Im angrenzenden Bründlfeld, in der jene Trappenpopulation beheimatet ist, wird es durch die Erweiterung des Flughafengeländes zu einer um 2 dB gesteigerten Lärmemissionen kommen, die jedoch laut Umweltverträglichkeitsgutachten nach aktuellem Stand der Wissenschaft keine artspezifischen Beeinträchtigungen aufgrund von Lärmemissionen bedingen. Auch wird im selben Gutachten eine „geringe Störanfälligkeit der Großtrappe gegenüber Flugzeugen“ attestiert.[22]

Die Bürgerinitiative Lärmschutz Laaerberg führt hingegen in einer „Stellungnahme zur Schädigung des Tierbestands“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung an, dass durch einen Bau einer dritten Piste vor allem die Großtrappe und Schwarzmilan maßgeblich beeinflusst werden würden. Die seltene Großtrappe sei allerorts stark gefährdet und gehöre zu den sensibelsten Vogelarten, welche auf die Störung von Lebensräumen reagierten. Es wird an der Berechnung der Mehrbelastung durch den Fluglärm (1dB) Kritik erhoben - der vom Gutachter Rechenweg ziehe nicht alle notwenindigerweise zu beachtenden Fälle mit ein, und hat dementsprechend ein falsches Ergebnis zur Folge: „Tatsächlich ist also im Bründlfeld beim Planfall mit rund 4 dB(A) plus eine mehr als verdoppelte Fluglärmintensität (Schallleistung in Watt) im Vergleich zur Nullvariante zu erwarten! Daher ist die Schlussfolgerung des Autors hinsichtlich einer geringen Auswirkungserheblichkeit jedenfalls falsch, weil von falschen Prämissen ausgehend. Die Frage einer nächtlichen Störung des Brutgeschehens durch die einzelnen Flugbewegungen und wieweit dabei eine erfolgreiche Brut überhaupt noch möglich ist, wird gar nicht erörtert. Außerdem wir nur die mittlere Lärmbelastung (energetisches Lärmäquivalent) beachtet, die Einzelereignisse und die Frequenz, sowie maximaler Schallpegel werden nicht diskutiert!“[23]

Neuntöter

Neuntöter

Der Neuntöter ist eine heimische Singvogelart und im Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie artenschutzrechtlich verankert. Durch das Bauprojekt werden ein bis zwei Brutplätze verloren gehen, welche jedoch durch die Förderung der Wiederansiedlung in naheliegenden Begleitflächen wiederhergestellt werden. [24]

Schwarzmilan

Der Schwarzmilan ist nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt.[25] Im Bereich des Flughafengeländes gab is in der Vergangenheit Hinweise auf eine Schwarzmilanpopulation. Diese steht jedoch vemutlich im Zusammenhang mit einer zwischenzeitlich geschlossenen Biodeponie, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass es keine Hinweise auf das Brüten des Schwarzmilans gibt. „Entsprechend ist die im UVE Gutachten "Avifauna" konstatierte "mittlere" nachteilige Resterheblichkeit auf den Schwarzmilan aus heutiger Sicht eine Überbewertung, da eine "hohe" Sensibilität nicht mehr gegeben ist, insbesondere weil durch die veränderte Nahrungssituation eine (Wieder-)Besiedelung in Frage gestellt werden muss."[26]


Säugetiere und Herpetofauna[Bearbeiten]

Allgemein soll durch die (Wieder-)Errichtung verlorengeganener naturnaher Lebensräume die Habitate von vor Ort lebenden Säugetier-, Reptilien- und Amphibienarten trotz des Baues der dritten Piste erhalten bzw. andernorts gesichert werden: „Durch naturnahe Flächen wie sie im Bereich der Schüttungsfläche sowie der Flächen nördlich und südlich der verlegten B10 geplant werden, können hochwertige Lebensräume geschaffen werden, welche den Ansprüchen betroffener Säugetiere wie dem Ziesel oder dem Hamster gerecht werden. So wird der Flächenverlust durch dieses Maßnahmen kompensiert, da diese weitaus attraktivere Lebensräume darstellen.“[27]

Neben den zuvor angeführten Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutz-RL existieren auch noch weitere Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II der FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), welche durch das Vorhaben berührt werden. Laut dem Umweltverträglichkeitsgutachten wird zwar durch das Bauvorhaben der dritte Piste das FFH-Gebiet “Donauauen östlich von Wien” durch eine Kanalführung gequert, allerdings werden keine essentiellen Lebensraumrequistiten des Anhangs II der FFH Richtlinie berührt. Nachstehend weitere Tierarten, welche durch allfällige Projektwirkungen trotzdem näher betrachtet und erforscht werden müssen. [28]

Ziesel

Im Großraum Schwechat, sowie in unmittelbarer Nähe des Flughafens Wien Schwechat, befinden sich Zieselhabitate. Ziesel sind eine stark gefährdete Tierart und stehen EU-weit auf der roten Liste. In Niederösterreich sind Ziesel durch das Naturschutzgesetz streng geschützt. Das Zieselvorkommen im Großraum Schwechat ist bereits stark gefährdet und fragmentiert. Durch den Ausbau des Flughafens aber auch durch einhergehende Erweiterungen von Gewerbegebieten wird die Zieselpopulation weiter unter Druck gesetzt. Aus diesem Grund hat der Naturschutzbund Niederösterreich den „Aktionsplan Ziesel“ ins Leben gerufen, um das Ziesel im Großraum Schwechat zu schützen. Dabei werden Grundlagen erarbeitet, wie die Lebensräume der Ziesel in den nächsten Jahren am besten geschützt beziehungsweise wieder aufgebaut werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Akteure im Raum (Raumplanung, Naturschutzsachverständige, Gewerbebehörde, Gemeinden, etc.) über die Bedürfnisse des Ziesels informiert werden. [29]

Donau-Kammmolch

Der Donau-Kammolch ist heimisch in den östlichen Flach- und Beckenlagen wie das Donautal, Tullner Feld oder Wiener Becken. Diese Art von Kammmolchen unterscheidet sich von anderen durch den nahezu ausschließlichen Lebensraum in Auwäldern. Sie bevorzugen stehende oder sehr langsam fließende, pflanzenreiche Gewässer mit Altwässerbeständen und Tümpeln. Die Donauauen stellen für diese Tierart das Kerngebiet der Verbreitung dar und aufgrund dessen sind sie über das gesamte Gebiet relativ häufig verteilt auffindbar. Der Erhaltungszustand des Donau-Kammmolches wird laut Standarddatenbogen als gut bezeichnet. Durch den Bau des Abwasserkanals für die dritte Piste werden allerdings potentielle Lebensräume temporär beansprucht. [30]

Rotbauchunke

Eine weitere betroffene Tierart ist die Rotbauchunke, welche ebenfalls im gesamten Gebiet der Donauauen östlich von Wien auffindbar ist. Die Rotbauchunke hält sich überwiegend in Gewässern auf und geht nur selten ans Land. Ihr Lebensraum ist in Au- und Laubwäldern sowie in Feuchtwiesen. Ein wesentliches Gefährdungspotential für den Lebensraum der Unkenart ist der Verlust von Laichgewässern, welche in weiterer Folge eine Isolierung der Population durch Intensivierung der Landwirtschaft mit sich bringt. Momentan weist die Rotbauchunke ebenfalls einen guten Erhaltungszustand auf. Aber wie auch bei dem Donau-Kammmolch kommt es bei der Errichtung zu einer temporären Beanspruchung potentieller Landlebensraumflächen. [31]

Europäische Sumpfschildkröte

Die Europäische Sumpfschildkröte ist im Allgemeinen in großen, wenig gestörten Flusslandschaften mit Sonnenplätzen im klimatisch begünstigten Tiefland vorzufinden. In Österreich ist sie einzig und allein in den Donauauen aufzuspüren. Auch sie hat laut Standarddatenbogen derzeit einen guten Erhaltungszustand. [32]

Landwirtschaftliche Nutztiere und Heimtiere[Bearbeiten]

Störungen durch Luftschadstoffemissionen beeinträchtigen diese nicht oder nur in einem vernachlässigbaren Umfang. Mögliche Auswirkungen treffen nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit auf einzelne Tierarten zu und haben aus fachlicher Sicht sehr geringe bis gar keine Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Tiere. Zusätzliche veterinärfachliche Maßnahmen müssen nicht ergriffen werden.[33]

Störungen durch Lärmimmissionen beeinträchtigen diese in nur sehr geringem Ausmaß. Beeinträchtigungen sind hierbei vor allem bei Schweinen zu erwarten, welche schon durch andere Lebensumstände, wie zum Beispiel einer engen Haltung, vorbelastet sind. Eine Maßnahme im Umgang mit diesem Störfaktor wäre die Kontrolle der betroffenen Schweinebetriebe zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Auch werden bisher nicht betroffene Pferde beeinträchtig sein, wodurch es dazu kommen kann, dass diese schrecken und scheuen. Hier ist es empfehlenswert, betroffene PferdehalterInnen auf die zusätzlichen Lärmimmissionen frühzeitig hinzuweisen.[34]


Statements von verschiedenen Akteuren[Bearbeiten]

System Change, not Climate Change[Bearbeiten]

… Zerstörung der Lebensräume von Tieren [35]

  • Wegen des hohen Flächenverbrauches kommt es zu einer Zerstörung von bestimmten Lebensräumen und in Folge dessen zur Verdrängung verschiedener
  • Pflanzen- und Tierarten.
  • Schutzgebiete von seltenen Großtrappen und Zieseln in nächster Nähe werden zerstört
  • einige störungsempfindliche Vogel- und Tierarten sind in der Region um den Flughafen Wien-Schwechat angesiedelt

Gutachten aus der Sicht der Ornithologie von Dr. Remo Probst[Bearbeiten]

Aus der Sicht der Ornithologie werden "in der UVE zu erwartende Auswirkungen des Planvorhabens schlüssig dargestellt (Erhebungsmethodik, Auswertung, Interpretation der Ergebnisse). Unmittelbar im Bereich des Planvorhaben liegen keine Schutzgebiete und auch weiter entfernte (v. a. der Nationalpark Donau-Auen, Feuchte Ebene-Leithaauen, aber auch das neu verordnete NATURA 2000-Gebiet "Sandboden und Praterterrasse" im Marchfeld etc.) werden durch das Projekt weder direkt noch indirekt (Fernwirkungen) wesentlich negativ beeinflusst. Es sind daher keine Auswirkungen auf öffentliche naturschutzrechtliche Pläne zu er-warten bzw. wird die Entwicklung bestehender Schutzgebiete maßgeblich negativ beeinflusst"[36]


Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Blog: Systemchange not Climatechange, Artikel vom 15. September 2016, Autorin: Magdalena Heuwieser, abgerufen am 27. Jänner 2020
  2. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 305, abgerufen am 22.01.2020
  3. Bruderer, Bruo (2005): Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna : Schlussbericht mit Empfehlungen, Bern, Schweiz: BUWAL, aberrufen am 14.2.2020
  4. Bruderer, Bruo (2005): Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna : Schlussbericht mit Empfehlungen, Seite 57, Bern, Schweiz: BUWAL, aberrufen am 14.2.2020
  5. Keller, Sarah (2019): Verteilung der Folgen von Vogelschlag in der weltweiten kommerziellen Luftfahrt im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2015 , statista.com, abgerufen am 14.2.2020
  6. Toni Bird Control Solutions (2020):Vogelabwehr auf Flughäfen, abgerufen am 14.2.2020
  7. Flughafen München GmbH (2020): Biotope am Flughafen München, abgerufen am 14.2.2020
  8. Toni Bird Control Solutions (2020):VOGELSCHLAG REDUKTION durch Biotop-Management, abgerufen am 14.2.2020
  9. Toni Bird Control Solutions (2020):Vogelabwehr auf Flughäfen, abgerufen am 14.2.2020
  10. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 281-307, abgerufen am 22.01.2020
  11. Büro Dr. H.P. Kollar (2010): PARALLELPISTE 11R/29L ERGÄNZENDE UNTERLAGEN FLUGHAFEN WIEN – SCHWECHAT, Kapitel 4.10. Avifauna, Heuschrecken und Ziesel, Wien, aufgerufen am 14.02.2020
  12. BI Lärmschutz Laaerberg: UVE zum Projekt Parallelpiste 11R/29L. - Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume. Fachbeitrag 02.220 Avifauna, Heuschrecken und Ziesel, S. 1, aufgerufen am 14.02.2020
  13. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 305, abgerufen am 22.01.2020
  14. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 305f., abgerufen am 22.01.2020
  15. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 305, abgerufen am 22.01.2020
  16. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 296, abgerufen am 22.01.2020
  17. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 306, abgerufen am 22.01.2020
  18. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 295, abgerufen am 22.01.2020
  19. Flughafen Wien AG (2008): Flughafen Wien Konzept für die Erstellung eines„ex-post Umweltverträglichkeitsberichtes“ zur Vorlage bei der Europäischen Kommission. PDF, S. 67, abgerufen am 15.02.2020
  20. BI Lärmschutz Laaerberg: UVE zum Projekt Parallelpiste 11R/29L. - Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume. Fachbeitrag 02.220 Avifauna, Heuschrecken und Ziesel, S. 3, aufgerufen am 14.02.2020
  21. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 295, abgerufen am 22.01.2020
  22. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 305, abgerufen am 22.01.2020
  23. BI Lärmschutz Laaerberg: UVE zum Projekt Parallelpiste 11R/29L. - Schutzgut Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume. Fachbeitrag 02.220 Avifauna, Heuschrecken und Ziesel,S. 4, aufgerufen am 14.02.2020
  24. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 296, abgerufen am 22.01.2020
  25. Landesamt für Umwelt (2020): Schwarzmilan, aufgerufen am 16.02.2020
  26. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 296, abgerufen am 22.01.2020
  27. Flughafen Wien AG (2008): Flughafen Wien Konzept für die Erstellung eines„ex-post Umweltverträglichkeitsberichtes“ zur Vorlage bei der Europäischen Kommission. PDF, S. 66, abgerufen am 15.02.2020
  28. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 292, abgerufen am 16.02.2020
  29. Enzinger,Karin Naturschutzbund Niederösterreich (2014): Zieselschutz im Großraum SchwechatKonzept zur Sicherung und Vernetzung von Ziesellebensräumen im Verbreitungsgebiet Schwechat und Umgebung, S. 5, aufgerufen am 14.02.2020
  30. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 292, abgerufen am 16.02.2020
  31. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 292f., abgerufen am 16.02.2020
  32. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 293f., abgerufen am 16.02.2020
  33. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 310, abgerufen am 16.02.2020
  34. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 309, abgerufen am 16.02.2020
  35. [https://systemchange-not-climatechange.at/de/positionspapier-stopp-3-piste/ KlimaRad – Verein für Klimagerechtigkeit & klimafreundliche Mobilität (o.D. b): Positionspapier – Stopp 3.Piste, abgerufen am 11.01.2020]
  36. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 323, abgerufen am 16.02.2020