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Kurs:Maß- und Integrationstheorie (Osnabrück 2022-2023)/Vorlesung 26/kontrolle

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Integralgleichungen

In Lemma 56.1 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)) wird ein Anfangswertproblem mit in die Integralgleichung

übersetzt. Damit konnte die Existenz und Eindeutigkeit einer Lösung unter bestimmten Voraussetzungen gezeigt werden und mit der Picard-Lindelöf-Iteration auch ein approximierendes Berechnungsverfahren begründet werden. Eine allgemeinere Form einer Integralgleichung ist

wobei die Abbildungen und die gesuchte Abbildung Werte im besitzt. Da über integriert wird, darf das sowohl im Integranden als auch in der Integrationsgrenze vorkommen. Diese Gesamtsituation ist sehr allgemein, typischerweise betrachtet man Situationen, wo zusätzliche Bedingungen erfüllt sind. Wir betrachten die Situation, wo die gesuchte Funktion linear in den Integranden eingeht, d.h. der Integrand besitzt die Form

mit einer skalarwertigen Funktion , die der Integralkern der Integralgleichung heißt. Man unterscheidet nun die folgenden Varianten gemäß der folgenden Fragen

  1. Kommt die gesuchte Funktion nur im Integranden oder (wie oben) auch außerhalb (oben auf der linken Seite) vor?
  2. Ist die obere Inegrationsgrenze konstant oder variabel?
  3. Ist (homogner Fall) oder nicht (inhomogener Fall).

Einige Situationen bekommen einen eigenen Namen.

  1. (Fredholmsche Integralgleichung erster Art).

  2. (Fredholmsche Integralgleichung zweiter Art).

  3. (Volterrasche Integralgleichung erster Art).

  4. (Volterrasche Integralgleichung zweiter Art).

Eine eindimensionale lineare inhomogene Differentialgleichung

mit

führt auf die Integralgleichung

wobei eine Stammfunktion zu mit sei. Dies ist eine Volterrasche Differentialgleichung zweiter Art mit .


Wir betrachten die verschiedenen linearen eindimensionalen Integralgleichungen für den Fall, wo der Integralkern konstant gleich ist und im homogenen Fall, also .

  1. Hier gibt es eine Vielzahl an Lösungsfunktionen.

  2. Da die linke Seite nicht von abhängt, muss die Lösungsfunktion konstant sein, hier ist die Nullfunktion eine Lösung. Bei

    ist aber auch jede konstante Funktion eine Lösung.

  3. für alle . Die Nullfunktion ist die einzige Lösung.

  4. Die Nullfunktion ist eine Lösung. Bei , wenn wir das hier zulassen und mit uneigentlichen Integralen arbeiten, sind Lösungen.



Eine Integralgleichung der Form

wo also der Integralkern nur von der Variablen abhängt, nach der nicht integriert wird, kann man wie folgt vorgehen. Alle Daten seien differenzierbar und gesucht sei nach differenzierbaren Funktionen. Es sei ferner nullstellenfrei. Dann kann man die Gleichung auch als

schreiben und beidseitig ableiten. So erhält man die Bedingung

bzw. durch Umstellung

also eine homogene lineare Differentialgleichung, die mit Satz 29.2 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)) gelöst werden kann.




Es sei ein kompaktes Intervall,

ein stetiger Integralkern mit und eine stetige Funktion.

Dann gibt es zur jeder reellen Zahl mit eine eindeutige Lösungsfunktion mit

Wir betrachten den Vektorraum aller stetigen Kurven von nach . Dieser ist mit der Maximumsnorm ein metrischer Raum und nach Satz 55.9 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)) vollständig. Es sei mit der beschriebenen Eigenschaft fixiert. Die zum Kern gehörige Transformation

ist eine Abbildung

Die Wohldefiniertheit beruht auf der Existenz der bestimmten Integrale für stetige Funktionen und auf der Stetigkeit des Integrals, siehe Satz 58.2 (Analysis (Osnabrück 2021-2023)). Eine Lösung der Integralgleichung ist offenbar ein Fixpunkt der Transformation, wir werden also den Banachschen Fixpunktsatz anwenden. Zu Kurven ist

und dies ist durch

beschränkt. Daher ist

und nach Voraussetzung ist , also ein Kontraktionsfaktor.


Wenn die Nullfunktion ist, also der homogene Fall vorliegt, so ist die Nullfunktion stets eine Lösung. Für betragsmäßig klein bedeutet der Satz, dass die Nulllösung die einzige Lösung gibt. Für großes gibt es im Allgemeinen nichttriviale Lösungen.