Kurs:Nichtlineare Partielle Differentialgleichungen/Nichtlineare elliptische Systeme/Maximumprinzipipien für das H-Flächensystem

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Satz 1 (Jägersches Maximumprinzip)[Bearbeiten]

Die Funktion genüge den Ungleichungen
(1) für alle
und seien zwei Lösungen des H-Flächensystems
(2)
Wir setzen
(3)
Dabei gelte für alle mit
Behauptung: Dann genügt der linearen, elliptischen Differentialgleichung
in .

Satz 2 (Geometrisches Maximumprinzip von E. Heinz)[Bearbeiten]

Sei die Funktion eine Lösung der Differentialgleichung
(4)
Die Kleinheitsbedingung
(5)
sei erfüllt und es gelte
(6) für die Konstanten .
Behauptung: Dann folgt

Beweis[Bearbeiten]

Die Hilfsfunktion genügt der Differentialungleichung

in .

Das Maximumprinzip für subharmonische Funktionen liefert die Behauptung.

q.e.d.

Satz 3 (Jägersche Abschätzung)[Bearbeiten]

Die Funktion genüge (1) und wir setzen
Weiter seien zwei Lösungen des H-Flächensystems (2) mit
(7) für alle .
Zusätzlich gelte und .
Behauptung: Dann haben wir für alle die Ungleichung
(8)

Beweis[Bearbeiten]

Wir wollen auf die Funktionen und das geometrische Maximumprinzip mit anwenden. Dazu bemerken wir, dass genau dann gilt, wenn

bzw. richtig ist und letzteres ist offenbar immer erfüllt. Satz 2 liefert also

und

Auf die Hilfsfunktion aus Satz 1 wenden wir nun das Hopfsche Maximumprinzip an und erhalten (8).

Satz 1 (Jägersches Maximumprinzip)[Bearbeiten]

Die Funktion genüge den Ungleichungen
(1) für alle
und seien zwei Lösungen des H-Flächensystems
(2)
Wir setzen
(3)
Dabei gelte für alle mit
Behauptung: Dann genügt der linearen, elliptischen Differentialgleichung
in .

Satz 2 (Geometrisches Maximumprinzip von E. Heinz)[Bearbeiten]

Sei die Funktion eine Lösung der Differentialgleichung
(4)
Die Kleinheitsbedingung
(5)
sei erfüllt und es gelte
(6) für die Konstanten .
Behauptung: Dann folgt

Beweis[Bearbeiten]

Die Hilfsfunktion genügt der Differentialungleichung

in .

Das Maximumprinzip für subharmonische Funktionen liefert die Behauptung.

q.e.d.

Satz 3 (Jägersche Abschätzung)[Bearbeiten]

Die Funktion genüge (1) und wir setzen
Weiter seien zwei Lösungen des H-Flächensystems (2) mit
(7) für alle .
Zusätzlich gelte und .
Behauptung: Dann haben wir für alle die Ungleichung
(8)

Beweis[Bearbeiten]

Wir wollen auf die Funktionen und das geometrische Maximumprinzip mit anwenden. Dazu bemerken wir, dass genau dann gilt, wenn

bzw. richtig ist und letzteres ist offenbar immer erfüllt. Satz 2 liefert also

und

Auf die Hilfsfunktion aus Satz 1 wenden wir nun das Hopfsche Maximumprinzip an und erhalten (8).

q.e.d.