Bei Folgenräumen mit bildet die Menge der absolut
-summierbaren Reihen:

einen
-Vektorraum. In dieser Lerneinheit wird gezeigt, dass auch für
die Dreiecksungleichung für die
-Norm gilt. Die gezeigte Ungleichung in
führt zur Dreiecksungleichung der
-Norm.
Für
ist, der Raum normierbar. Die Norm auf dem Folgenraum ist dabei wie folgt definiert:

Mit der Cauchy-Schwarz-Ungleichung erhält die Dreieckungleichung für diese Norm.
Für
ist der Raum lokal beschränkt und noch metrisierbar. Der Abstand zwischen zwei Folgen
und
mit
kann dann z.B. mit der folgenden Metrik berechnet werden:

Mit dieser Metrik wird
zu einem topologischen Vektorraum.
Für
ist, der Raum p-normierbar. Die p-Norm auf dem Folgenraum ist dabei wie folgt definiert:

Mit dem folgenden Lemma zur p-konvexen Subadditivität erhält man neben der offensichtlichen p-Homogenität auch die Dreieckungleichung für diese p-Norm.
Sei
ein Körper mit (
) und
, dann gilt für alle

Beweis - Subadditivität - p-Konvexität
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Der Beweis erfolgt ohne Einschränkung über eine Fallunterscheidung bzgl.
- Fall 1:
und
- Fall 2:

Für
folgt die Behauptung unmittelbar und es gilt sogar die Gleichheit mit:

Für
formuliert man die Behauptung

durch Multiplikation mit
wie folgt um:

Beweis - Fall 2.1 - Streng monotone Funktion
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Weil die Funktion
mit
ein streng monotone Funktion auf
ist und die Dreiecksungleichung auf
gilt erhält man für
:

und damit gilt
.
Beweis - Fall 2.3 - Betrachtung nicht-negativer Skalare
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Weil die folgende Ungleichung nach 2.2 gilt,

benötigt man nun noch den Beweis der Abschätzung

Beweis - Fall 2.4 - Betrachtung nicht-negativer Skalare
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Weil
gilt, braucht man nur den letzten Term für nicht-negative Skalare
abzuschätzen und man zeigt dann
.
Beweis - Fall 2.5 - Definition einer beschränkten Funktion
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Man formt die Ungleichung
zu
und definiert den linken Term als differenzierbare Funktion
mit
.
Beweis - Fall 2.6 - Monotonieverhalten der Funktion
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Durch die Betrachtung der Ableitung erhält man Informationen über das Monotonieverhalten der Funktion:

Beweis - Fall 2.7 - Monotonieverhalten der Funktion
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Mit
gilt
und damit
. Damit ist
für alle
monoton fallend. Zusammen mit dem Anfangswert und
und
für alle
gilt
für alle
. Damit folgt die Behauptung.
Nun kann man zeigen, dass für
das p-homogene Gaugefunktional auf dem Folgenraum
auch die Dreiecksungleichung erfüllt.

Es gilt also
für alle
.
Mit beliegen
erhält man ferner die p-Homogenität, denn es gilt

Die Trennungseigenschaft (P1) der p-Norm erhält man unmittelbar, denn ist
Nullvektor im Folgenraum
, dann gilt auch:

Gilt umgekehrt
so gilt erhält man:

Also muss für alle
auch
gelten.
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