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Präring/Äußeres Maß/Fortsetzung auf Potenzmenge/Äußeres Maß/Fakt/Beweis

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Beweis

Es sei  T𝒫.  Das Mengensystem {T} ist natürlich eine Überpflasterung von T, sodass μ(T) in der Menge vorkommt, über die das Infimum genommen wird. Für jede Überpflasterung Ti, iI, von T gilt  T=iITTi  und somit

μ(T)iIμ(TTi)iIμ(Ti),

sodass  μ(T)=μ~(T)  gilt.
Für beliebige Teilmengen  ST  gilt trivialerweise  μ~(S)μ~(T),  da eine Überpflasterung von T insbesondere eine Überpflasterung von S ist.
Es sei nun Ti, iI, eine abzählbare Familie von Teilmengen von M. Wir müssen  μ~(iITi)iIμ~(Ti)  nachweisen. Wenn der rechte Ausdruck gleich ist, so ist nichts zu zeigen. Wir können also voraussetzen, dass die rechte Familie summierbar ist. Die Summanden dieser Familie sind jeweils das Infimum über Summen, die jeweils zu Überpflasterungen gehören.  Nehmen wir an, dass die linke Seite größer als die rechte Seite sei, wobei die Differenz größer als  ϵ>0  sei. Sei ϵi>0, iI, so gewählt, dass  iIϵiϵ  ist; eine solche Familie gibt es aufgrund der Abzählbarkeit von I, siehe Aufgabe. Zu jedem  iI  gibt es eine Überpflasterung  TijJiTij  mit einer abzählbaren Indexmenge Ji, mit  Tij𝒫  und mit

μ~(Ti)jJiμ(Tij)μ~(Ti)+ϵi.

Die Menge  L=iIJi  ist als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen wieder abzählbar. Wir betrachten nun die durch T, L, (mit =(i,j)) gegebene Überpflasterung von iITi. Damit gelten unter Verwendung des großen Umordnungssatzes die Abschätzungen

μ~(iITi)Lμ(T)=iI(jJiμ(Tij))iI(μ~(Ti)+ϵi)=iIμ~(Ti)+iIϵiiIμ~(Ti)+ϵ,  

ein Widerspruch.