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Reellwertige Funktion/Lokale Extrema/Notwendiges Kriterium/Einführung/Textabschnitt

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Wir wollen mit den Mitteln der Differentialrechnung Kriterien erarbeiten, in welchen Punkten eine Funktion

ein lokales Minimum oder ein lokales Maximum annimmt. Wenn man sich den Graphen einer solchen Funktion als ein Gebirge über der Grundmenge vorstellt, so geht es also um die Gipfel und die Senken des Gebirges. Der folgende Satz liefert ein notwendiges Kriterium für die Existenz eines lokalen Extremums, das das entsprechende Kriterium (Fakt) in einer Variablen verallgemeinert.



Es sei ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum und    eine offene Teilmenge. Es sei

eine Funktion, die im Punkt    ein lokales Extremum besitzt. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Wenn in in Richtung    differenzierbar ist, so ist
  2. Wenn in total differenzierbar ist, so verschwindet das totale Differential, also

(1) Zu    betrachten wir die Funktion

wobei ein geeignetes reelles Intervall ist. Da die Funktion in ein lokales Extremum besitzt, besitzt die Funktion in    ebenfalls ein lokales Extremum. Nach Voraussetzung ist differenzierbar und nach Fakt ist  .  Diese Ableitung stimmt aber mit der Richtungsableitung überein, also ist


(2) folgt aus (1) aufgrund von Fakt.


Ein lokales Extremum kann also nur in einem sogenannten kritischen Punkt einer Funktion auftreten.


Es sei ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum,    offen und

eine differenzierbare Funktion. Dann heißt    ein kritischer Punkt von (oder ein stationärer Punkt), wenn

ist. Andernfalls spricht man von einem regulären Punkt.

Bei einer differenzierbaren Funktion ist genau dann ein kritischer Punkt, wenn sämtliche partiellen Ableitungen von in gleich sind.