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Riemann integrierbar/Elementare Eigenschaften/Maximum/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir müssen zeigen, dass es zu jedem  ϵ>0  eine obere und eine untere Treppenfunktion derart gibt, dass die Differenz der beiden Treppenintegrale ϵ ist. Es sei also ein  ϵ>0  vorgegeben. Aufgrund der Riemann-Integrierbarkeit gibt es Treppenfunktionen

s1 und t1 mit s1ft1 und mit ab(t1s1)(x)dxϵ/2

und

s2 und t2 mit s2gt2 und mit ab(t2s2)(x)dxϵ/2.

Wir können annehmen, dass diesen Treppenfunktionen die gleiche Unterteilung zugrunde liegt. Es sei k, k=1,,n die Länge des k-ten Teilintervalls Ik und es sei

δk:=(t1s1)|Ik+(t2s2)|Ik.

Dann gilt

k=1nkδk=k=1nk((t1s1)|Ik+(t2s2)|Ik)=k=1nk(t1s1)|Ik+k=1nk(t2s2)|Ikϵ2+ϵ2=ϵ.

Wir setzen

s:=max(s1,s2) und t:=max(t1,t2).

Dies ist offenbar eine untere bzw. obere Treppenfunktion für max(f,g). Wir betrachten ein Teilintervall Ik der gegebenen Unterteilung. Wenn dort

s1s2 und t1t2

gilt, so ist dort

ts=t2s2δk.
Wenn dort
s1s2 und t2t1

gilt, so ist dort ebenfalls

ts=t1s2t1s1δk.
 Dies gilt auch in den beiden anderen Fällen.


Damit ist die Differenz der Treppenintegrale k=1nkδkϵ.