Die Lerneinheit grenzt bekannte Konvergenzbegriffe aus der Analysis und stochastischen bzw. wahrscheinlichkeitstheoretische Konvergenzeigenschaft sich in die folgenden Eigenschaften gegeneinander ab (Konvergesiehe Übersichtund stellt in einer Hierarchie von starken hin zu schwächeren Konvergenzeigenschaft Beispiele, die jeweils die schwächere Eigenschaft erfüllen, aber die stärkere jeweils nicht mehr.
Zunächst wird eine Beispiel einer Funktionenfolge angegeben, das gleichmäßig gegen eine Grenzfunktion konvergiert. Wenn Konvergenzeigenschaften von Funktionenfolgen nicht in der Analysis, sondern in der Wahrscheinlichkeitstheorie behandelt werden, wird die Funktionenfolge in der Regel mit als Folge von Zufallsgrößen angegeben.
Bei der gleichmäßigen Konvergenz betrachtet man um eine Grenzfunktion einen -Streifen, ab dem ab einer Indexschranke der gesamte Graph der Funktionen in dem Streifen liegen müssen.
In der Animation wurde eine -Umgebung der Funktion mit in rot markiert. Ab der Indexschranke liegen die blauen Funktionen komplett im dem -Streifen um die Funktion
Uniform convergence with sine function against a constant function
Eine Folge von Funktionen wird dabei punktweise für ein festes ausgewertet und die reelle Zahlenfolge betrachtet, die dann für ein festes jeweils konvergieren müssen, also die folgenden Grenzwerte existieren:
Im Vergleich zur gleichmäßigen Konvergenz "wandert" der Allquantor bei der punktweisen Konvergenz nach vorne und damit muss nicht mehr die gesamte Funktion ab einer Indexschranke in einem -Streifen um die Grenzfunktion liegen, sondern nur punktweise die Zahlenfolge in dem -Umgebung von liegen.
Die Ungleichung bedeutet, dass die Abweichungen an einer festen Stelle zwischen den Funktionen zwischen Grenzfunktion und dem Folgenglied mit gemessen wird und dieser Abstand nur an einem Punkt durch ab einer Indexschranke beschränkt ist.
K2.4 Einpunktmessungen der Funktionen - lokalkonvexe Topologie
Die Ungleichung liefert -Umgebungen um die Grenzfunktion . Die -Umgebungen um die Grenzfunktion enthält alle Funktionen , die an der Stelle nicht weiter als von der Grenzfunktion entfernt ist.
Man betrachtet folgende Funktionenfolge auf den reellen Zahlen mit:
Die Funktionenfolge konvergiert gleichmäßig gegen eine Funktion , wobei für alle gilt. Man wählt dann zu einem festen und einem beliebigen das mit und man erhält:
Die Funktion konvergiert punktweise aber nicht gleichmäßig, weil es keine Indexschranke gibt, ab der Funktion auf dem gesamten Definitionsbereich im gesamten -Streifen der konstanten Funktion liegt. Der rot markiert Bereich kenntzeichnet die -Umgebung um die konstante Funktion mit für alle .
Sei eine Wahrscheinlichkeitsraum. Konvergenz wird nun in Abhängigkeit von dem Wahrscheinlichkeitsmaß betrachtet. Eine Folge von Zufallsgrößen mit muss im Gegensatz zu punktweisen Konvergenz (K2) nicht mehr in allen Punkten konvergieren, sondern es darf auch Punkte geben, für die die reellwertige Zahlenfolge nicht konvergiert.
Fasst man alle Punkte zu einer Menge
zusammen, bei der die reellwertige Zahlenfolge nicht gegen konvergiert, dann muss bei -fast sicherer Konvergenz die Wahrscheinlichkeit diese Menge 0 sein, also . Weil bei es bei -fast sicherer Konvergenz Ausnahmen von dieser punktweisen Konvergenz geben darf, ist die -fast sicherer Konvergenz eine schwächere Konvergenzeigenschaft als die punkteweise Konvergenz.
Wahrscheinlichkeit - konvergenten Punkte der Funktionenfolge
Die folgende Definition der -fast sicheren Konvergenz betrachtet das Komplement von . Die Menge besteht aus allen , für die nicht konvergiert. Die folgende Definition verlangt dann, dass gilt.
Auch wenn die Kurzschreibweise häufig verwendet wird, klärt die ausführliche Schreibweise
besser die grundlegende Idee der -sicheren Konvergenz. Das Wahrscheinlichkeitsmaß ist auf der -Algebra definiert. Man berechnet also eine Wahrscheinlichkeit von einer Teilmenge von , die alle Punkte enthält, für die die reellwertige Zahlenfolge gegen .
Die -fast sicheren Konvergenz wird in unterschiedlichen Beispielen untersucht:
Beispiel K3.1, dass man mit einen einzelnen Punkt als Ausnahme, in dem die Zahlenfolge nicht konvergiert, zwar die punktweise Konvergenz verletzt aber nicht die -fast sichere Konvergenz.
Beispiel K3.2 zeigt eine Funktionenfolge von Zufallsgröße , die nur in einem Teilintervall von punktweise konvergiert und außerhalb nicht mehr. Da die Rechteckverteilung nur innerhalb des Konvergenzbereiches eine positive Dichte hat, konvergiert diese Folge -fast sicher.
Beispiel K3.3 verwendet die gleiche Funktionenfolge aus Beispiel 2 und verändert die Rechteckverteilung, die nur in einem Teilintervall von . Die Wahrscheinlichkeitsmasse von der Punkte mit nicht konvergenten Folgen ist dort .
Die Animation zeigt die Funktionenfolge für und . Die Funktionenfolge konvergiert. Betrachtet man die Rechteckverteilung auf dem offenen Interval , dann liegt eine stetige Verteilung vor und Einpunktmengen haben bei stetigen Verteilungen die Wahrscheinlichkeitsmasse 0. Die Funktionfolge konvergiert punktweise mit Ausnahme der Punktes gegen die konstante Funktion mit für alle . In dem nicht gegen konvergiert, verletzt die Eigenschaft (K2) der punktweisen Konvergenz, aber die Funktionenfolge verletzt nicht die -fast sichere Konvergenz, da ist bzw. die folgende Eigenschaft gilt:
Punktweise Konvergenz mit Ausnahme von einem Punktes, in dem die Funktionenfolge nicht konvergiert
Beispiel K3.1 - Verletzung der punktweisen Konvergenz
Die Animation zeigt den Graph der Funktion , die für alle eine Unstetigkeitsstelle in besitzt. Dies ist die einzige Stelle in dem offenen Intervall , in dem die Funktionenfolge nicht punktweise konvergiert. Für alle kann man keine Indexschranke finden, ab der für alle die Bedingung gilt. Damit ist die punktweise Konvergenz der Funktionenfolge verletzt.
Beispiel K3.1 - Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeitsverteilung
Ob eine Funktionenfolge bzw. eine Folge von Zufallsgrößen -fast sicher konvergiert hängt von der Wahrscheinlichkeitsverteilung in entscheidender Weise ab. Ist die Wahrscheinlichkeitsverteilung eines Würfelexperimentes, dann trägt die Einpunktmenge eine positive Wahrscheinlichkeit mit . Damit wäre als die Menge der nicht konvergenten Stellen der Funktionenfolge keine -Nullmenge und damit würde die Funktionenfolge nicht -fast sicher gegen die konvergieren.
Ob dennoch die -fast sichere Konvergenz vorliegt, hängt von der Wahrscheinlichkeitsverteilung ab., da für Einpunktmengen bei stetigen Verteilungen gilt und damit die Menge der eine -Nullmenge ist.
Die folgende Animation zeigt in blauer Farbe eine Funktionenfolge bzw. eine Folge von Zufallsgrößen , die auf einem Interval sogar gleichmäßige gegen eine Grenzfunktion konvergiert.
Man betrachtet nun Menge der Punkte , für die die reelle Zahlenfolge nicht punktweise gegen konvergiert.
In dem folgenden Animation besteht die Punktmenge aus .
Der rot markierte Bereich kennzeichnet eine -Umgebung um die Grenzfunktion . Die Grenzzufallsgröße ist als Graph mit der durchgezogene rote Linie markiert. Die getrichelte rote Linie kennzeichnet jeweils obere und untere Rand der -Umgebung um die Grenzfunktion .
Die obige Animation zeigt wieder in blauer Farbe die gleiche Folge von Zufallsgrößen aus Beispiel K3.2, die auf einem Interval sogar gleichmäßige gegen eine Grenzfunktion rot darstellte Grenzfunktion konvergiert. Die Rechteckverteilung hat bzgl. des Trägers des Wahrscheinlichkeitsmaßes geändert.
Beispiel K3.3 - Dichte des veränderten Wahrscheinlichkeitsmaßes
Man betrachtet nun wieder die Menge der Punkte , für die die reelle Zahlenfolge nicht punktweise gegen konvergiert.
In dem obigen Animation besteht die Punktmenge aus .
Bei der Konvergenz nach Wahrscheinlichkeit betrachtet man nicht mehr die Wahrscheinlichkeit der Menge der konvergent Punkte, sondern Wahrscheinlichkeit der Punktmenge, die außerhalb der -Umgebung der Grenzfunktion liegt. Die Konvergenz nach Wahrscheinlichkeit ist schwächer als die -fast sichere Konvergenz, was in dem nachstehenden Beispiel gezeigt wird.
Die Funktionenfolge bzw. Folge von Zufallsgrößen ist auf dem Einheitsinterval definiert. Die Funktionenfolge ist als "wandernde schrumpfenden Sprungstelle" definiert. Auf einem Intervall springt die Zufallsgröße von auf . Die Intervallbreite halbiert sich jeweils nach ein Durchlauf über das Intervall.
Die Intervallgrenzen werden in Abhängigkeit von durch die fortgesetzte Intervallhalbierung definiert. Der Logarithmus zur Basis 2 ist für die Berechnung notwendig, um die Intervallbreite zu bestimmen:
Mit der Anwendung der Gaußklammer ist der Exponent ganzzahlig und bleibt zusammen mit der Intervallbreite für einen "wandernden Durchlauf der Sprungstelle" konstant.
Es gilt für alle und die Intervallbreite der Sprungstelle ist für diese jeweils konstant . Die Intervalle der Sprungstelle wandern für diese Index von , , ... , . Allgemein werden die Intervallgrenzen wie folgt definiert:
Die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist die Rechteckverteilung auf . Für in der Animation kann man die Indexschranke ist die Intervallbreite der Sprungstelle .
Für alle mit gilt wegen der "Sprunghöhe" zwischen -1 und 2 für die oben definierte Folge von Zufallsvariablen, dass nach Wahrscheinlichkeit gegen eine konstante Zufallsvariable konvergiert.
Man muss nun die folgende Eigenschaft für das Beispiel nachweisen:
Da die Sprungstelle über den Definitionsbereich wandert, konvergiert die Funktionenfolge für kein , da für jeden Punkt die zugehörige reelle Zahlenfolgen aus der -Umgebung springt. Daher besteht die Menge der Punkte , für nicht konvergiert, aus allen Punkte von .
Die obige Definition macht eine Aussage über die Konvergenz der Folge Verteilungsfunktionen hgegen eine Grenzverteilungsfunktion . Diese Konvergenz ist schwächer als die punktweise Konvergenz, da in der Definition die punktweise Konvergenz nur für die Stetigkeitsstellen von verlangt wird. Ferner ist die Konvergenz nach Verteilung schwächer als die Konvergenz nach Wahrscheinlichkeit. Dies wird mit einem Beispiel für eine Folge von Zufallsgrößen gezeigt, deren Verteilungsfunktionen schwach gegen eine Grenzverteilungsfunktion konvergieren, aber die Zufallsvariablen nicht nach Wahrscheinlichkeit konvergieren.
Betrachte die Folge von Zufallsvariablen mit und als Rechteckverteilung auf . Die reellwertige Grenzzufallsvariable ist definiert durch die identische Abbildung auf :
Jede Verteilungsfunktion ist rechtsseitig stetig. Die Stetigkeitsstelle von sind also alle Punkte , an dem stetig ist. Da die Menge der Unstetigkeitsstellen einer Verteilungsfunktion höchstens abzählbar ist, ist die Bedingung fast überall erfüllt.
Unterschiede zu schwacher Konvergenz nach Wahrscheinlichkeit
Die Konvergenz nach Verteilung ist schwächer als die Konvergenz nach Wahrscheinlichkeit, da diese sich allein auf die Verteilungsfunktion bezieht und nicht auf die Zufallsgrößen, die die Verteilungsfunktion erzeugen.