Wikiversity:Fellow-Programm Freies Wissen/Einreichungen/Erstellung eines OER-Lehrbuchs zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht/Konzeption des Lehrbuchs
Konzeption des Lehrbuchs
[Bearbeiten]Autor: Nikolas Eisentraut (nikolas.eisentraut@fu-berlin.de)
Im Folgenden findet sich die grundlegende Konzeption des OER-Lehrbuchs zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Die Konzeption wurde in Vorbereitung des Fellowships im August und September 2018 erarbeitet. Im nächsten Schritt werden für die in der Struktur des Lehrbuchs ausgewiesenen Themen Autorinnen und Autoren gesucht.
Arbeitstitel: „Verwaltungsrecht in der Klausur - Eine an den Klagearten orientierte Darstellung des Verwaltungsprozessrechts, des Allgemeinen Verwaltungsrechts und der examensrelevanten Bezüge zum besonderen Verwaltungsrecht“
Adressaten des Lehrbuchs:
Das Lehrbuch richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften, soll aber auch einem ansonsten am Verwaltungsrecht interessierten Publikum zugänglich sein.
Das Lehrbuch soll deshalb zunächst einen ersten Einblick in die gutachterliche Arbeit von Jurist*innen im Verwaltungsrecht ermöglichen. Wozu lernen Jurist*innen, Gutachten zu schreiben? Was ist das Besondere an der verwaltungsprozessualen Sicht auf das Verwaltungsrecht?
Es soll weiterhin als Einführungsliteratur dienen und eine erste Orientierung im Verwaltungsrecht anhand der typischerweise klausurrelevanten Strukturen bieten. Das Lehrbuch soll das Grundverständnis für die klausurmäßige Aufbereitung der Probleme des Verwaltungsrechts fördern und den Studierenden für Klausurlösungen im Verwaltungsrecht als Ratgeber dienen.
Für fortgeschrittene Studierende soll das Lehrbuch zudem Raum zur Vertiefung bieten und den examensrelevanten Stoff des Verwaltungsrechts so aufbereiten, wie er in einer Examensklausur präsentiert werden müsste. Als in besonderer Weise durch Landesrecht geprägtes Rechtsgebiet sollen den Leser*innen zunächst die allgemeinen Strukturen des Verwaltungsrechts zugänglich gemacht werden, an die sich aber durchaus eine Darstellung landesrechtlicher Spezifika in Unterabschnitten anschließen kann.
Didaktisches Konzept des Lehrbuchs:
Anders als im Zivil- und Strafrecht sind Klausuren im Öffentlichen Recht von Anfang an prozessual eingekleidet. Die Studierenden werden also nicht nur an die Frage herangeführt, ob Ansprüche zwischen den Streitparteien bestehen, sondern auch an die in der Praxis zentrale Frage ihrer gerichtlichen Durchsetzbarkeit. Auch die Lösung von Klausuren im Verwaltungsrecht macht zu 90 % die Beantwortung der Frage erforderlich, ob eine Klage bzw. ein Antrag vor dem Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hat. Was könnte also näher liegen, als ein Lehrbuch entsprechend dieser Klausurpraxis zu strukturieren?
Die Darstellung der einzelnen Themen soll daher orientiert am Gutachten in der Klausur erfolgen. Strukturen und Streitstände sollen nicht nur abstrakt lehrbuchartig aufbereitet werden, sondern die Besonderheiten der gutachterlichen Darstellung sollen dem Leser präsentiert werden. Auch Formulierungsvorschläge können angeboten werden. Dabei sollen die Ausführungen trotzdem in die Themen einführen, die Zusammenhänge erklären und wissenschaftliche Tiefe haben, um den Studierenden die für ein Lehrbuch typische wissenschaftliche Durchdringung einer Problematik zu erlauben. Das Lehrbuch soll zitierfähig sein und etwa auch in Hausarbeiten Verwendung finden können.
Zeitplan: Die Beiträge sollen während des Wintersemesters 2018/2019 entstehen. Ab Ende Februar 2019 sollen die Beiträge dann zusammengefügt und zur Veröffentlichung vorbereitet werden. Als Herausgeber kümmere ich mich um die Frage der Veröffentlichung, wirke selbst am Lehrbuch mit und bin während des ganzen Projekts für alle Anliegen Ansprechpartner der Autoren und Autorinnen.
Lizenz: Das Lehrbuch soll unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht werden.
Struktur des Lehrbuchs und Themenübersicht
[Bearbeiten]§ 1 Die Eröffnung der gutachterlichen Prüfung
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
1 | Die gutachterliche Prüfung im Verwaltungsrecht (abstrakte Ausführungen zu Gutachtenstil und Bedeutung von Gutachten für Studium und Praxis; Bedeutung und Funktion verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, Besonderheiten der verwaltungsprozessualen Perspektive auf das Verwaltungsrecht, Großstruktur: Zulässigkeit/Sachentscheidungsvoraussetzungen und Begründetheit) | Dr. Björnstjern Baade, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Heike Krieger) (b.baade@fu-berlin.de) |
2 | Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs als Einstiegsfrage in die verwaltungsrechtliche Klausur | Nikolas Eisentraut (nikolas.eisentraut@fu-berlin.de) |
3 | Ein erster Überblick über die Klagearten der VwGO (Handlungsform-Orientierung des verwaltungsprozessualen Rechtsschutzsystems, Erster (nur grober) Überblick über die zentralen Handlungsformen des allgemeinen Verwaltungsrechts: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Realakt, normatives Handeln und des daran ausgerichteten Rechtsschutzsystems) | Dipl.-Jur. Nikolas Eisentraut, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (nikolas.eisentraut@fu-berlin.de) |
§ 2 Die Anfechtungsklage
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit/Sachentscheidungsvoraussetzungen
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
[Bearbeiten]- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
4 | Einführung zur Anfechtungsklage als statthafter Klageart, Klagebegehren: Aufhebung eines Verwaltungsakts Typische Verwaltungsakte als Bsp., gegen die mittels Anfechtungsklage vorgegangen wird, Einführung Drittanfechtungsklagen |
Dr. Jens Milker, LL.M., Richter beim Verwaltungsgericht Mainz |
4.1 | Wann liegt ein Verwaltungsakt i.S.d. § 42 Abs. 1 VwGO vor? Der Verwaltungsaktbegriff nach § 35 VwVfG und nach VwGO, belastende und begünstigende Verwaltungsakte (hier erfolgen die grundlegenden Ausführungen zum Verwaltungsaktbegriff, auf die sodann bei den weiteren relevanten Klagearten verwiesen werden kann; auch Ausführungen zur Bekanntgabe und der Problematik prozessualen Umgangs mit nicht wirksam bekannt gegebenen Verwaltungsakten) | Dr. Jens Milker, LL.M., Richter beim Verwaltungsgericht Mainz |
4.2 | Wirksamkeit von Verwaltungsakten und erste Hinweise zum prozessualen Umgang mit unwirksamen Verwaltungsakten (wird verlinkt) (auch: Ausführungen zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten, insb. zur Begründetheit der Nichtigkeitsfeststellungsklage erforderlich, s.u., § 6) | Tobias Brings-Wiesen (Mag. iur.), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht (Professor Dr. Karl-E. Hain) |
5 | Nebenbestimmungen und Rechtsschutz (Ausführungen auch zur Begründetheit erforderlich) | Christian Kaerkes, Doktorand im Strafrecht an der Universität zu Köln, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Verwaltungsrecht bei Loschelder Rechtsanwälte in Köln (christian.kaerkes@uni-koeln.de) |
III. Klagebefugnis
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
6 | Die Klagebefugnis
|
Hendrik Burbach, Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn (Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß), Referendar am LG Bonn (burbach@jura.uni-bonn.de) |
IV. Vorverfahren
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
7 | Das Vorverfahren
|
Renana Braun, LL.M., Referentin im Bundesministerium für Gesundheit (rbraun@zedat.fu-berlin.de) |
V. Klagefrist
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
8 | Die Klagefrist
|
Dr. Patrick Stockebrandt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehstuhl für Öffentliches Recht und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Siegen (Prof. Dr. Jörn Griebel) (stockebrandt@recht.uni-siegen.de) |
VI. Beteiligte
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
9 | Die Beteiligten
|
Carola Creemers, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge der Universität Siegen (Prof. Dr. Gerd Morgenthaler) (creemers@recht.uni-siegen.de) |
VII. Zuständiges Gericht
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
10 | Das zuständige Gericht
|
Katharina Goldberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht der Helmut Schmidt Universität Hamburg (Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms) (Katharina.Goldberg@hsu-hh.de) |
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
11 | Das Rechtsschutzbedürfnis
|
Dipl.-Jur. Dana-Sophia Valentiner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht der Helmut Schmidt Universität Hamburg (Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms) (dana.valentiner@hsu-hh.de) |
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
12 | Obersatz und erste Einführung in die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, Besonderheiten im Falle von Drittanfechtungsklagen, Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit | Dominik Marek Kowalczyk, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht, Umwelt- und Energierecht der Universität Greifswald (Prof. Dr. Michael Rodi) (dominik.kowalczyk@uni-greifswald.de) |
I. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
[Bearbeiten]1. Ermächtigungsgrundlage
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
13 | Einführung in das Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes); Ausführungen auch im Rahmen der anderen Klagearten/Antragsarten erforderlich (auch für Realakte und ör Verträge) | Bernhard Hadank, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Sozialrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Helge Sodan) (bernhard.hadank@fu-berlin.de) | |||||||||||||||||
14 | Überblick über die in Anfechtungssituationen relevanten Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts (insb. §§ 48, 49, 49a VwVfG); erforderlich sind auch grundlegende materiell-rechtliche Ausführungen zur Prüfung der Normen im materiellen Teil | Tobias Brings-Wiesen (Mag. iur.), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht (Professor Dr. Karl-E. Hain) | |||||||||||||||||
15 | Überblick über die in Anfechtungssituationen relevanten Ermächtigungsgrundlagen des besonderen Verwaltungsrechts:
|
2. Formelle Rechtmäßigkeit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
17 | Zuständigkeit: Überblick über das Verwaltungsorganisationsrecht, insb. örtliche und sachliche, instantielle Zuständigkeit | Dr. Sebastian Eickenjäger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP), Universität Bremen (eickenj@zerp.uni-bremen.de) |
18 | Verfahren: Das Verwaltungsverfahren nach dem VwVfG beim Erlass von Verwaltungsakten, Anhörung, Heilung von Verfahrensfehlern | Julian Senders, Doktorand im Umweltrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GÖRG in Berlin (senders.julian@googlemail.com) |
19 | Formerfordernisse, Heilung von Formfehlern, auch: Bestimmtheit des Verwaltungsakts und Problematik der Einordnung | Tristan Lemke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam (Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt) (trilemke@uni-potsdam.de) |
3. Materielle Rechtmäßigkeit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
20 | Einteilung der Prüfung in Tatbestand und Rechtsfolge der Ermächtigungsgrundlage; Beurteilungsspielraum, gebundene Entscheidungen und Ermessen | Ass. iur. Daniel Benrath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Johann-Christian Pielow) (daniel.benrath(at)rub.de) |
Materiell-rechtliche Prüfung der Ermächtigungsgrundlagen aus den Themen 14 – 16 |
II. Verletzung subjektiver Rechte
[Bearbeiten]- s. bereits Thema Nr. 6
III. Der Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
21 | Der Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch nach § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO (auch: Folgenbeseitigungsansprüche im Rahmen der allg. Leistungsklage, s.u.) | Jana Himstedt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (jana.himstedt@fu-berlin.de) |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
22 | Fall zur klassischen Anfechtungsklage | Tanja Kernchen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Hamburg (Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute) (tanja.kernchen@uni-hamburg.de) |
23 | Fall zur Anfechtung von Nebenbestimmungen | Isabel Leinenbach, Doktorandin im öffentlichen Recht an der Universität des Saarlandes, Rechtsreferendarin am OLG des Saarlandes |
24 | Fall zur Drittanfechtungsklage | Hendrik Burbach, Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn (Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß), Referendar am LG Bonn (burbach@jura.uni-bonn.de) |
§ 3 Die Verpflichtungsklage
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
25 | Einführung zur Verpflichtungsklage als statthafter Klageart, Klagebegehren: Verpflichtung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (ausführliche Ausführungen zum Begriff des Verwaltungsakts erfolgen bereits in Thema 4 und sind hier nicht mehr erforderlich) Typische Klagekonstellationen, bei denen der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird + Einführung Drittverpflichtungsklagen |
Tristan Lemke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam (Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt) (trilemke@uni-potsdam.de) |
III. Klagebefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Vorverfahren
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Klagefrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
26 | Obersatz und Prüfungsreihenfolge, Aufbauvarianten, Spruchreife und Bescheidungsurteil, Ausrichtung auf die Verletzung subjektiver Rechte, Besonderheiten im Falle von Drittverpflichtungsklagen, Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit | Tristan Lemke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Universität Potsdam (Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt) (trilemke@uni-potsdam.de) |
Überblick über die in Verpflichtungssituationen typischerweise relevanten Anspruchsgrundlagen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts; erforderlich sind auch Ausführungen zur Prüfung der Normen (formelle und materielle Voraussetzungen) (insb: Baugenehmigung), Bearbeitung innerhalb der Themen 14 - 16 |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
28 | Fall zur Verpflichtungsklage bei Spruchreife | Erik Sollmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Prof. Dr. Elke Gurlit) (ersollman@uni-mainz.de) |
29, 30 | Fall zur Verpflichtungsklage bei Ermessen, Drittverpflichtungsklage | Eva Skobel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Prof. Dr. Matthias Bäcker) (eskobel@uni-mainz.de) |
§ 4 Die Fortsetzungsfeststellungsklage
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
31 | Ausführungen zur FFK als statthafter Klageart, Klagebegehren: Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Besonderheit: Problematik der analogen Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in Verpflichtungsklagen und bei Erledigung vor Klageerhebung Typische Klagekonstellationen, bei denen sich ein Verwaltungsakt bereits erledigt hat und nachträglich die Rechtswidrigkeit festgestellt werden soll / bei denen sich das Anspruchsbegehren auf Erlass eines Verwaltungsakts bereits erledigt hat und nachträglich die Rechtswidrigkeit der Nichtgewährung festgestellt werden soll |
Julian Senders, Doktorand im Umweltrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GÖRG in Berlin (senders.julian@googlemail.com) |
III. Klagebefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Vorverfahren
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Klagefrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis, auch: Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema Nr. 31 | Obersatz nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO ([doppelt-]analog), Struktur der Prüfung, relevante Verweise auf die Prüfung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§§ 2 und 3) | Julian Senders, Doktorand im Umweltrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GÖRG in Berlin (senders.julian@googlemail.com) |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
32 | Fall zur klassischen FFK | Judith Sikora, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Phillipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Hans-Detlef Horn) (judith.sikora@jura.uni-marburg.de) |
33 | Fall zur FFK bei Erledigung vor Klageerhebung | Judith Sikora, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Phillipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Hans-Detlef Horn) (judith.sikora@jura.uni-marburg.de) |
34 | Fall zur FFK in der Verpflichtungssituation, ggf. + Erledigung vor Klageerhebung | Judith Sikora, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Phillipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Hans-Detlef Horn) (judith.sikora@jura.uni-marburg.de) |
§ 5 Die allgemeine Leistungsklage
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
35 | Einführung zur allgemeinen Leistungsklage als statthafter Klageart, Klagebegehren: Vornahme oder Unterlassen eines Realakts Der Realakt als Handlungsform der Verwaltung (grundlegende Ausführungen) |
Roman Weidinger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht, Umwelt- und Energierecht der Universität Greifswald (Prof. Dr. Michael Rodi) (roman.weidinger@uni-greifswald.de |
III. Klagebefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Vorverfahren
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Klagefrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. 35 | Typische Anspruchsgrundlagen bei Realakten | Roman Weidinger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht, Umwelt- und Energierecht der Universität Greifswald (Prof. Dr. Michael Rodi) (roman.weidinger@uni-greifswald.de |
36 | Typische Anspruchsgrundlagen: ör Verträge: Die Geltendmachung von Ansprüchen aus ör Verträgen – grundlegende Ausführungen zum ör Vertrag als Handlungsform der Verwaltung, Bedeutung der Leistungsklage zur Anspruchsdurchsetzung, Leistungsklagen der öffentlichen Hand zur Anspruchsdurchsetzung | Wolfgang Abromeit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Potsdam (Prof. Dr. Hartmut Bauer) (abromeit@uni-potsdam.de) |
s. bereits 21 | Typische Anspruchsgrundlagen: Folgenbeseitigungsansprüche | Jana Himstedt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (jana.himstedt@fu-berlin.de) |
37 | Typische Anspruchsgrundlagen: (vorbeugende) Unterlassungsklage, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch | Jana Himstedt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (jana.himstedt@fu-berlin.de) |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
39 | Fall zur allgemeinen Leistungsklage: Anspruch aus ör Vertrag | Wolfgang Abromeit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Potsdam (Prof. Dr. Hartmut Bauer) (abromeit@uni-potsdam.de) |
40 | Fall zur (vorbeugenden) Unterlassungsklage: Öffentliche Warnung | Stefan Michel, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Prof. Dr. Matthias Cornils) (stefan.michel@uni-mainz.de) |
§ 6 Die Feststellungsklage
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
41 | Einführung zur Feststellungsklage als statthafter Klageart; das Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO; Typische Klagekonstellationen, bei denen das Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt wird; Ausführungen zur Begründetheit erforderlich (s.u.), (auch: Rechtswidrigkeit von Normen); Ausführungen zur Begründetheit erforderlich | Katrin Giere, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf) (katrin.giere@uni-leipzig.de) |
s. bereits Thema 4.2 | Die Nichtigkeitsfeststellungsklage als besondere Variante der Feststellungsklage | Tobias Brings-Wiesen (Mag. iur.), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht (Professor Dr. Karl-E. Hain) |
III. Klagebefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Vorverfahren
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Klagefrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis (auch: Feststellungsinteresse)
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits 41 | Begründetheit der klassischen Feststellungsklage: Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, typische Klagekonstellationen (auch: Rechtswidrigkeit von Normen) | Katrin Giere, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf) (katrin.giere@uni-leipzig.de) |
s. bereits Thema 4.2 | Begründetheit der Nichtigkeitsfeststellungsklage | Tobias Brings-Wiesen (Mag. iur.), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht (Professor Dr. Karl-E. Hain) |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
42 | Fall zur klassischen Feststellungsklage | Katrin Giere, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf) (katrin.giere@uni-leipzig.de) |
43 | Fall zur Nichtigkeitsfeststellungsklage | Tobias Brings-Wiesen (Mag. iur.), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht (Professor Dr. Karl-E. Hain) |
§ 7 Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Klageart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
44 | Einführung zur Normenkontrolle als statthafter Klageart, Typische Klagekonstellationen, Ausführungen zur Begründetheit erforderlich | Thomas Kienle, Ass. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Prof. Dr. Mario Martini) (kienle@uni-speyer.de) |
III. Klagebefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Vorverfahren
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Klagefrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema 44 | Die Begründetheit des Normenkontrollantrags | Thomas Kienle, Ass. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Prof. Dr. Mario Martini) (kienle@uni-speyer.de) |
C. Übungsfall
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
45 | Fall zur Normenkontrollklage | Thomas Kienle, Ass. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Prof. Dr. Mario Martini) (kienle@uni-speyer.de) |
§ 8 Einstweiliger Rechtsschutz 1: Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Antragsart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
46 | Einführung zum Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; die Besonderheit der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage; das Entfallen der aufschiebenden Wirkung und die Funktion von § 80 Abs. 5 VwGO, Ausführungen zur Begründetheit erforderlich | Dorothea Heilmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf) (dorothea.heilmann@uni-leipzig.de) |
III. Antragsbefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Erfordernis der Erhebung eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Antragsfrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema 46 | Obersatz für die Begründetheit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO, Einführung in die Begründetheitsprüfung, erster Überblick Die formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung |
Dorothea Heilmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Hubertus Gersdorf) (dorothea.heilmann@uni-leipzig.de) |
C. Übungsfälle
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
47 | Fall zu § 80 Abs. 5 VwGO | Prinz, Hendrik, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Marc Desens) (hendrik.prinz@uni-leipzig.de) |
48 | Fall zu § 80 Abs. 5 VwGO bei formeller Rechtswidrigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung | Prinz, Hendrik, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Marc Desens) (hendrik.prinz@uni-leipzig.de) |
§ 9 Einstweiliger Rechtsschutz 2: Der Antrag nach § 80, 80a VwGO
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Antragsart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
46a | Einführung zum Antrag nach § 80, 80a VwGO | RA Stefanie Weinberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Marc Desens) (stefanie.weinberg@uni-leipzig.de) |
III. Antragsbefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Erfordernis der Erhebung eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache
- s. bereits Thema Nr. 7
V. Antragsfrist
- s. bereits Thema Nr. 8
VI. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
VII. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VIII. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema 46a | Die Prüfung der Begründetheit des Antrags nach § 80, 80a VwGO | RA Stefanie Weinberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Marc Desens) (stefanie.weinberg@uni-leipzig.de) |
C. Übungsfall
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema 46a | Fall zu § 80, 80a VwGO | RA Stefanie Weinberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Marc Desens) (stefanie.weinberg@uni-leipzig.de) |
§ 10 Einstweiliger Rechtsschutz 3: Der Antrag nach § 123 VwGO
[Bearbeiten]Verlinktes Prüfungsschema
A. Zulässigkeit
[Bearbeiten]I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- s. bereits Thema Nr. 2
II. Statthafte Antragsart
Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
49 | Einführung zum Antrag nach § 123 VwGO; relevante Klagekonstellationen in der Hauptsache, Subsidiarität zu § 80 Abs. 5 VwGO, Sicherungs- und Regelungsanordnung; , Ausführungen zur Begründetheit erforderlich | Mira Wichmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kurt Faßbender) (mira.wichmann@uni-leipzig.de) |
III. Antragsbefugnis
- s. bereits Thema Nr. 6
IV. Beteiligte
- s. bereits Thema Nr. 9
V. Zuständiges Gericht
- s. bereits Thema Nr. 10
VI. Rechtsschutzbedürfnis
- s. bereits Thema Nr. 11
B. Begründetheit
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
---|---|---|
s. bereits Thema 49 | Obersatz für die Begründetheit des Antrags nach § 123 VwGO, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund, Verhältnis zueinander; Konkretisierung typischer Anordnungsansprüche (weitgehende Verweise auf die inhaltliche Prüfung in den vorgehenden Kapiteln); Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache; Nicht mehr als in der Hauptsache | Mira Wichmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kurt Faßbender) (mira.wichmann@uni-leipzig.de) |
C. Übungsfall
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
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50 | Fall zum Antrag nach § 123 VwGO | Alexander Brade, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kurt Faßbender) (alexander.brade@uni-leipzig.de) |
§ 11 Öffentliche Ersatzleistungen in der verwaltungsrechtlichen Klausur
[Bearbeiten]Nr. | Thema | Autor/in |
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51 | Öffentliche Ersatzleistungen in der verwaltungsrechtlichen Klausur | Jana Himstedt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (jana.himstedt@fu-berlin.de) |
52 | Fall zu Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff, enteignender Eingriff, Aufopferung | Jana Himstedt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (Prof. Dr. Thorsten Siegel) (jana.himstedt@fu-berlin.de) |