Fachbereich Rechtswissenschaft/Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht bereitet vielen Studenten zu Anfang Schwierigkeiten, weil es das für den Laien scheinbar entfernteste Fach ist. Das stimmt so nicht ganz! Das öffentliche Recht regelt die Art und Weise, in der Herrschaft in einem politischen Verband ausgeübt wird; es stellt somit die Schnittstelle zwischen Politik und Recht dar. Folglich regelt das öffentliche Recht erstens die Frage, wer Hoheitsträger ist und die Verhältnisse zwischen verschiedenen Hoheitsträgern untereinander, zweitens die Verhältnisse zwischen Staat und Bürger. In Bezug auf Letzteres hat das öffentliche Recht nach kontinentaleuropäischem Verständnis die doppelte Aufgabe, einerseits den politischen Entscheidungsträgern eine Steuerungsresource an die Hand zu geben, mit der diese ihre Aufgaben effektiv erfüllen können (z.B. Gesetz, Verwaltungsakt), und andererseits die betroffenen Individuen vor Willkür und unbotmäßiger Einmischung der Hoheitsträger zu schützen und ihnen zu diesem Zweck Rechtsschutz zu gewähren.
Teilgebiete des öffentlichen Rechts
[Bearbeiten]Das öffentliche Recht lässt sich in folgende Teilgebiete gliedern:
- Verfassungsrecht (Staatsrecht)
- Staatsorganisationsrecht: Organisationsrecht der Staatsorgane, Haushaltsrecht, Verfassungsprozessrecht, Staatskirchenrecht
- Grundrechte
- Verwaltungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht: Verwaltungsverfahren, Recht der Verwaltungsorganisation, Verwaltungsprozessrecht, materielle Grundprinzipien des Verwaltungsrechts, Staatshaftungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht:
- Polizei- und Ordnungsrecht: Kernbereich des Gefahrenabwehrrechts, grundlegend u.a. für die folgenden Bereiche (besonderes Gefahrenabwehrrecht): Bauordnungsrecht, Versammlungsrecht, Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht u.a. Gebiete)
- Ferner gehören zum besonderen Verwaltungsrecht: Bauplanungsrecht (Teil des Baurechts),Kommunalrecht, Naturschutzrecht, Medienrecht, Telekommunikationsrecht, Recht des Datenschutzes, Schulrecht, Wissenschaftsrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht etc.
- Europarecht:
- Europäisches Verfassungsrecht: Aufbau und Organisation der Europäischen Union, Handlungsformen, Rechtsschutzsystem, Gemeinschaftsgrundrechte
- Europäisches Verwaltungsrecht: v.a. Recht der Zollunion, Kartellrecht (wird oft zum Privatrecht gezählt), Beihilfenrecht; außerdem Fragen der Einwirkung des europäischen Rechts auf die nationale Verwaltung in allen Rechtsgebieten
- Völkerrecht
- Allgemeines Völkerrecht (Recht der Völkerrechtlichen Verträge, der Staatenverantwortlichkeit, Staatenimmunität etc.)
- Recht der Internationalen Organisationen
- Dispute Settlement (Recht der internationalen Schiedsgerichte und Gerichtshöfe)
- Menschenrechte
- Wirtschaftsvölkerrecht (Welthandelsrecht, Investitionsschutz etc.)
- Umweltvölkerrecht
- Seerecht
- Weltraumrecht
- Humanitäres Völkerrecht
- Völkerstrafrecht
- Sozialrecht (ein im deutschen Recht stark autonomisiertes Rechtsgebiet, eigentlich besonderes Verwaltungsrecht)
- Steuerrecht (dto.)
- Strafrecht (eigentlich ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, da es das Verhältnis Bürger/Staat betrifft. Da es aber dem öffentlichen Recht als akademische Disziplin historisch vorausgeht, ist es institutionell stark autonomisiert und daher an den Universitäten wie an der Wikiversity einem eigenen Institut zugeordnet.)
In jüngster Zeit hat sich aus der Schnittmenge zwischen Verwaltungsrecht und Völkerrecht eine Diskussion unter dem Namen "Internationales Verwaltungsrecht" formiert.
Lehre
[Bearbeiten]Auf den folgenden Seiten können Lehrmaterialien bzw. Hinweise auf Lehrmaterialien eingestellt werden. Unter Lehrmaterialien fallen Skripten, didaktische Aufsätze und Lehrbücher. Außerdem ist jeder eingeladen, Kurse zu sämtlichen Bereichen des öffentlichen Rechts zu initiieren.
Zur Wahrung der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich u.U. gerade bei umfangreicheren Materialien, die Inhalte nicht direkt auf die unten aufgeführten Seiten einzstellen, sondern eine neue Seite dafür zu erstellen. Bitte ggf. die Quelle des Materials angeben und sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Bei Hinweisen auf Zeitschriftenartikel bitte eine Tabelle verwenden (siehe das Beispiel auf dieser Seite - am Besten einfach den Quellcode kopieren, an der gewünschten Stelle einfügen und dann die Inhalte entsprechend bearbeiten).
Forschung
[Bearbeiten]Auf den folgenden Seiten befindet sich Platz für Beiträge zu eigenen oder fremden Forschungen. Zur Forschung gehören beispielsweise Beiträge zu aktuellen und grundlegenden Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die Diskussion von Urteilen, die Bekanntgabe sowie Diskussion von Veröffentlichungen, sowie die Planung, Durchführung und Debatte von Projekten.
Bei längeren Beiträgen bitte nur einen kurzen Hinweis auf einer der u.g. Seiten hinterlassen und dann möglichst eine neue Seite erstellen, auf der der Gegenstand ausführlicher beschrieben wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Seiten übersichtlich bleiben und jeder größere Gegenstand auf einer eigenen Diskussionsseite diskutiert werden kann. Ggf. bitte auch Links zu Online-Quellen (z.B. SSRN) legen.
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Auch Hinweise auf aktuelle Ereignisse (Urteile, anstehende Konferenzen etc.) stellen sinnvolle Inhalte dar.
- Verfassungsrecht
- Bundesverfassung der Republik Österreich
- Tierschutzgesetz: 2. Tierhaltungsverordnung
- Anlage 2: Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln
- Wiki-Projekte: Checklisten zur Beurteilung der gesetzeskonformen Haltung (für Österreich):
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Aras
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von kurzschwänzigen Papageien
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Loris und anderen nektartrinkenden Vogelarten
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Sittichen außer Wellen- und Nymphensittichen
- Wiki-Projekte: Checklisten zur Beurteilung der gesetzeskonformen Haltung (für Österreich):
- Anlage 2: Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln
- Tierschutzgesetz: 2. Tierhaltungsverordnung
- Bundesverfassung der Republik Österreich
- Verwaltungsrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
Wikilinks
[Bearbeiten]- Wikipedia: Öffentliches Recht
- S.a. die Links auf Wikipedia in der Liste der Teilgebiete des öffentlichen Rechts