Zum Inhalt springen

Fachbereich Rechtswissenschaft/Öffentliches Recht

Aus Wikiversity

Das Öffentliche Recht bereitet vielen Studenten zu Anfang Schwierigkeiten, weil es das für den Laien scheinbar entfernteste Fach ist. Das stimmt so nicht ganz! Das öffentliche Recht regelt die Art und Weise, in der Herrschaft in einem politischen Verband ausgeübt wird; es stellt somit die Schnittstelle zwischen Politik und Recht dar. Folglich regelt das öffentliche Recht erstens die Frage, wer Hoheitsträger ist und die Verhältnisse zwischen verschiedenen Hoheitsträgern untereinander, zweitens die Verhältnisse zwischen Staat und Bürger. In Bezug auf Letzteres hat das öffentliche Recht nach kontinentaleuropäischem Verständnis die doppelte Aufgabe, einerseits den politischen Entscheidungsträgern eine Steuerungsresource an die Hand zu geben, mit der diese ihre Aufgaben effektiv erfüllen können (z.B. Gesetz, Verwaltungsakt), und andererseits die betroffenen Individuen vor Willkür und unbotmäßiger Einmischung der Hoheitsträger zu schützen und ihnen zu diesem Zweck Rechtsschutz zu gewähren.


Teilgebiete des öffentlichen Rechts

[Bearbeiten]

Das öffentliche Recht lässt sich in folgende Teilgebiete gliedern:

In jüngster Zeit hat sich aus der Schnittmenge zwischen Verwaltungsrecht und Völkerrecht eine Diskussion unter dem Namen "Internationales Verwaltungsrecht" formiert.

Lehre

[Bearbeiten]

Auf den folgenden Seiten können Lehrmaterialien bzw. Hinweise auf Lehrmaterialien eingestellt werden. Unter Lehrmaterialien fallen Skripten, didaktische Aufsätze und Lehrbücher. Außerdem ist jeder eingeladen, Kurse zu sämtlichen Bereichen des öffentlichen Rechts zu initiieren.

Zur Wahrung der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich u.U. gerade bei umfangreicheren Materialien, die Inhalte nicht direkt auf die unten aufgeführten Seiten einzstellen, sondern eine neue Seite dafür zu erstellen. Bitte ggf. die Quelle des Materials angeben und sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Bei Hinweisen auf Zeitschriftenartikel bitte eine Tabelle verwenden (siehe das Beispiel auf dieser Seite - am Besten einfach den Quellcode kopieren, an der gewünschten Stelle einfügen und dann die Inhalte entsprechend bearbeiten).

Forschung

[Bearbeiten]

Auf den folgenden Seiten befindet sich Platz für Beiträge zu eigenen oder fremden Forschungen. Zur Forschung gehören beispielsweise Beiträge zu aktuellen und grundlegenden Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die Diskussion von Urteilen, die Bekanntgabe sowie Diskussion von Veröffentlichungen, sowie die Planung, Durchführung und Debatte von Projekten.

Bei längeren Beiträgen bitte nur einen kurzen Hinweis auf einer der u.g. Seiten hinterlassen und dann möglichst eine neue Seite erstellen, auf der der Gegenstand ausführlicher beschrieben wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Seiten übersichtlich bleiben und jeder größere Gegenstand auf einer eigenen Diskussionsseite diskutiert werden kann. Ggf. bitte auch Links zu Online-Quellen (z.B. SSRN) legen.

Bitte beim Einstellen sowie bei der Diskussion die üblichen Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis beachten. Insbesondere wenn ein besonderes Näheverhältnis zum Autor eines eingestellten oder kritisierten Inhalts besteht (z.B. Angehöriger desselben Instituts oder derselben Fakultät), sollte kritisch geprüft werden, inwiefern dies nicht im Rahmen einer Stellungnahme zu kennzeichnen ist.

Auch Hinweise auf aktuelle Ereignisse (Urteile, anstehende Konferenzen etc.) stellen sinnvolle Inhalte dar.

[Bearbeiten]
  • Wikipedia: Öffentliches Recht
  • S.a. die Links auf Wikipedia in der Liste der Teilgebiete des öffentlichen Rechts