Fachbereich Rechtswissenschaft/aktuelle Entscheidung

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27. Februar 2008[Bearbeiten]

Am 27. Februar 2008 entschied das BVerfG ua. über die umstrittene als „Online-Durchsuchung“ bekannte Maßnahme, heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel zu nehmen. (zum Urteil)

Bei der zugrunde liegenden Vorschrift handelte es sich um ein Landesgesetz aus NRW gegen das Verfassungsbeschwerde erhoben wurde. Dieses Urteil wird laut Aussagen einiger auch Weg weisend sein für die auf Bundesebene geplante Erweiterung des BKA-Gesetzes um diese und weitere Maßnahmen, die teilweise kritisch gesehen werden. In dem Urteil konstatiert das BVerfG, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG) das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfasst.

Weiteres zum „neuen“ Grundrecht

26. März 2007[Bearbeiten]

Leider gab es zum Eröffnungsurteil dieser Rubrik keine Diskussion. Vielleicht ändert sich das mit der Fortsetzung: Zwei Beschlüsse, die die Unzulässigkeit von Online-Computerdurchsuchungen ohne Wissen des Durchsuchten feststellen. Die Aktenzeichen lauten 1 BGs 184/06 (Beschluss des Ermittlungsrichters am BGH vom 25.11.2006) und StB 18/06 (Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 31.01.2007) . Der Volltext ist auf der Internetseite des BGH zu finden, eine Anmerkung von Matthias Jahn (Erlangen) enthält JuS 2007, 279.

19. November 2006[Bearbeiten]

Den Auftakt macht eine Entscheidung des achten Zivilsenats des BGH zur Ersatzlieferung beim Stückkauf. Das Aktenzeichen lautet VIII ZR 209/05. Der Volltext ist auf der Internetseite des BGH und in der NJW 2006, 2839 zu finden.

18. November 2006[Bearbeiten]

Den Auftakt macht der Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rechts- und Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft vom 17.10.2006. Das Aktenzeichen lautet VIII ZB 94/05. Die Entscheidung ist z.B. über die Internetpräsenz des BGH zu finden.