Benutzer Diskussion:Methodios/Exerzitien unter der Straße/Büttners letzte Blaubeeren

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Methodios

Hartz IV[Bearbeiten]

Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt und führte – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen.


w:de:Arbeitslosengeld II#SGB II – Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende

--Methodios (Diskussion) 08:24, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Daniela Cavallo[Bearbeiten]

In einem langen Interview im Juni 2021 mit Redakteuren der Wochenzeitschrift Die Zeit sprach Cavallo über diffizile Gehaltszahlungen an Betriebsräte und die Auswirkungen des Dieselskandals.

w:de:Daniela Cavallo


Bernd Osterloh[Bearbeiten]

Am 15. November 2017 fanden Durchsuchungen im Vorstand und beim Betriebsrat statt. Im Raum stand der Verdacht, durch überhöhte Gehaltszahlungen an Osterloh Steuerhinterziehung betrieben zu haben. Osterloh hatte sein Gehalt im Mai 2017 nach Bekanntwerden der staatsanwaltlichen Ermittlungen offengelegt. Der Braunschweiger Zeitung sagte er damals, dass er ähnlich einem Bereichsleiter bezahlt werde und etwa 200.000 Euro Grundgehalt pro Jahr erhalte.[4] Zudem beziehe er, wie im Management üblich, vom Unternehmenserfolg abhängige Boni. In der Spitze habe seine Gesamtvergütung damit einmalig bei rund 750.000 Euro gelegen. Im Dezember wiederholte Osterloh ähnliche Aussagen in einem Interview auf einer Internetseite der Gewerkschaft IG Metall.[5][6]

Im Mai 2019 wurde bekannt, dass Osterloh und 14 weitere Arbeitnehmervertreter nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Braunschweig wieder außertariflich auf Management-Ebene vergütet werden.[7] Vorangegangen war ein Durchleuchten der Vergütungen durch ehemalige Richter des Bundesarbeitsgerichts. Laut dem Handelsblatt handelte es sich dabei um ein Schiedsverfahren und damit wurde arbeitsrechtlich ein Strich unter die Affäre gezogen. Die 15 betroffenen Betriebsräte, darunter Osterloh, erhalten wieder volle Gehälter.

w:de:Bernd Osterloh


Osterloh war im Werk Wolfsburg seit dem Start des vom damaligen Personalvorstand Peter Hartz erarbeiteten Projektes 5000 mal 5000 im Jahr 2000 der dafür Verantwortliche im zuständigen Ausschuss des Betriebsrats. Er verteidigte es gegen erheblichen Widerstand aus den Reihen seiner eigenen Gewerkschaft gegen den Vorwurf des Tarifdumping.[1] Laut Handelsblatt verkörpert er „den neuen Typ des Arbeitnehmer-Managers“[2] und laut Frankfurter Allgemeine Zeitung den des „Co-Managers“, der wie ein Abteilungsleiter bezahlt wird.


Handelsblatt 2019: VW-Betriebsratschef hatte bis zu 750.000 Euro Gehalt bekommen[Bearbeiten]

Schiedsgutachten

VW einigt sich in Affäre um zu hohe Gehälter mit 15 Betriebsräten vor Gericht

VW hat die Affäre um zu hohe Betriebsratsgehälter beigelegt. Die Arbeitnehmervertreter erhalten wieder volle Bezüge. Zwei Schiedsgutachten brachten eine Einigung.

René Bender, Stefan Menzel, Frank Specht

11.05.2019 Handelsblatt

Der VW-Betriebsratschef hatte bis zu 750.000 Euro Gehalt bekommen. Foto: dpa

Düsseldorf, Berlin. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen überhöhter Gehälterzahlungen an VW-Betriebsräte laufen zwar noch, doch zumindest arbeitsrechtlich hat Volkswagen einen Strich unter die Affäre gezogen: Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einigte sich der Konzern jetzt mit insgesamt 15 Betriebsräten. Diese erhalten nun im Wesentlichen wieder volle, außertarifliche Bezüge.

Die einst für Betriebsratschef Bernd Osterloh vorgesehenen Gelder waren aber nach Handelsblatt-Informationen um etwa 30.000 Euro zu hoch. Basis der Ergebnisse waren die Schiedsgutachten zweier ehemaliger Richter des Bundesarbeitsgerichts.

Vor rund eineinhalb Jahren hatte VW die Gehälter von Osterloh und 14 weiteren Betriebsräten gekürzt – eine vorsorgliche Reaktion auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Behörde prüft, ob Osterloh sowie die anderen Arbeitnehmervertreter zu hohe Gehälter erhielten. Deshalb ermitteln die Strafverfolger seit mehr als zwei Jahren gegen die beiden Ex-Personalvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann sowie zwei frühere Personalleiter wegen Untreueverdachts.

In der Sache durchsuchten die Ermittler und die Steuerfahndung wegen etwaiger Steuervergehen dann im November 2017 neben dem Büro von Blessing auch die Büros von Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Finanzvorstand Frank Witter. Kurz darauf deckelte VW die Betriebsratsgehälter und holte zwei weitere Gutachten ein.

Pikant: Ein erstes, vertrauliches Gutachten des Bonner Professors Gregor Thüsing, das sich ausschließlich mit der Ausgestaltung der Zahlungen an Osterloh beschäftigte und auf einige Verfehlungen hinwies, war den Ermittlern im Büro von Blessing in die Hände gefallen – was im Konzern für einigen Ärger über den damaligen Personalvorstand gesorgt haben soll.

Ungewöhnliche Klärung durch Schiedsgutachten

Zwei weitere Experten, die beiden früheren Bundesarbeitsrichter Klaus Bepler und Burghard Kreft, sollten schließlich die Gehälter an alle 15 Betriebsräte prüfen und zukunftsfeste Vorschläge machen und erstellten – ungewöhnlich in solchen Fällen – Schiedsgutachten, unter anderem auf Basis verschiedener Anhörungen. So sollte ein mögliches, jahrelanges arbeitsgerichtliches Verfahren abgekürzt werden. Die beiden früheren Richter erkannten im Großteil der Fälle dabei keine nennenswerten Abweichungen von den in ihren Augen maximal zulässigen Gehältern.

Etwas komplizierter war die Prüfung im Falle Osterlohs. Der Betriebsratschef hatte einst das Angebot, Personalvorstand zu werden, nahm dieses aber nicht an. Weil aber, selbst wenn er es angenommen hätte, die Organe des Konzerns noch hätten zustimmen müssen, konnte das millionenschwere Gehalt als Personalvorstand nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.

Daneben hatte Osterloh einst auch das Angebot Personalchef zu werden, das er ebenfalls nicht annahm. Dennoch konnte es, weil es von keiner weiteren Zustimmung der Konzernorgane abhängig war, nun als ein Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Osterloh, der bis Ende 2017 vergleichbar zu einem Bereichsleiter vergütet wurde, sei mindestens wie ein Hauptabteilungs- oder auch wie ein Bereichsleiter zu behandeln, so die Einschätzung der Gutachter.


Osterloh-Gehalt erhält jetzt weniger

Auf Basis dessen sowie einiger weiterer Details kamen die beiden Arbeitsrechtler laut Handelsblatt-Informationen schließlich zum Ergebnis, dass die nach dem alten System 2017 für Osterloh vorgesehenen Zahlungen um etwa 30.000 Euro zu hoch gelegen hätten. Ein Konzernsprecher wollte diese Zahl weder dementieren noch bestätigen, verwies aber darauf, dass es sich um eine vergleichsweise geringfügige Abweichung gehandelt habe.

„Durch die Schiedsverfahren und die Bestätigung der Ergebnisse in Form der vom Arbeitsgericht Braunschweig protokollierten Vergleiche haben wir bestmögliche Rechtssicherheit für die zukünftige Vergütung der Betroffenen gewonnen“, kommentierte VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner den Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in einer Mitteilung.

VW-Betriebsrat im Porträt

Bernd Osterloh – der letzte Vertreter von Volkswagens alter Firmenkultur Osterloh erhält nun für 2018 eine niedrigere Gesamtvergütung, die aber weiter deutlich sechsstellig ist. Einen Großteil davon machen Boni aus. Sein Grundgehalt selbst lag vor der Kürzung bei 200.000 Euro und anschließend bei noch 96.000 Euro. In der Spitze kam Osterloh dank der Boni vor einigen Jahren so auf ein Gesamtgehalt von 750.000 Euro.

Der jetzige Vergleich und die festgestellten Abweichungen dürften gleichwohl auch die Staatsanwälte interessieren, die laut Informationen des Handelsblatts auf der Zielgeraden ihrer Ermittlungen befinden. Als wahrscheinlich gilt, dass es in Kürze zu einer Anklage kommen wird. Auf Nachfrage reagierte die Staatsanwaltschaft bisher nicht.

--Methodios (Diskussion) 08:24, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

FAZ 2017[Bearbeiten]

NACH UNTREUE-VERDACHT

VW kürzt Betriebsräten deutlich das Gehalt FAZ

22.12.2017

Betriebsratschef Bernd Osterloh bekommt nur noch maximal die Hälfte seines Gehalts. Auch weitere Betriebsräte von Volkswagen sind betroffen.


Volkswagen zieht nach einem Untreue-Verdacht gegen Topmanager wegen zu hoher Zahlungen an führende Betriebsräte Konsequenzen und deckelt vorerst deren Gehälter. Die VW-Spitze will damit angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und Manager vor Risiken schützen. Konkret bedeutet dies, dass 14 langjährige und führende Betriebsräte des Autobauers mit Betriebsratschef Bernd Osterloh an der Spitze erst einmal zum Teil deutlich weniger Geld verdienen. Osterloh forderte angesichts einer unklaren rechtlichen Lage eine gesetzliche Neuregelung.


--Methodios (Diskussion) 08:38, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

IG Metall 2017[Bearbeiten]

Bernd Osterloh zur Betriebsratsvergütung: "Wir alle hätten gerne einfach Klarheit"

IG Metall bei Volkswagen


22.12.2017


Volkswagen kürzt 14 langjährigen Betriebsräten die Einkommen - obwohl die bisherige Vergütung korrekt sein soll. Wie kann das sein?

Zum Schutz verantwortlicher Manager vor möglichen Strafrechtsrisiken stuft Volkswagen 14 langjährige Betriebsratsmitglieder zurück in den Tarif. Trotzdem ist das Unternehmen weiterhin der Überzeugung, bei der bisherigen Vergütung keine Fehler gemacht zu haben. Die betroffenen Arbeitnehmervertreter, darunter der Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh, hatten zuvor über Tarif verdient. Osterloh erläutert im Interview auf igm-bei-vw.de, wie der Fall zu erklären ist - und auf welches Einkommen ihn das Unternehmen zurückstuft. Zudem gibt es vom Volkswagen Konzernbetriebsrat eine Stellungnahme, die hier im Wortlaut dokumentiert ist:

Arbeitnehmervertreter bei Volkswagen unterstützen proaktives Vorgehen zur Betriebsrats-Vergütung

  • Der Schritt ist nötig, um eine rasche arbeitsrechtliche Klärung vorantreiben zu können
  • Im Zuge des proaktiven Vorgehens fallen 14 Betriebsrats-Mitglieder zurück in den Tarif
  • Die Entscheidung minimiert strafrechtliche Risiken für die verantwortlichen Manager

Wolfsburg. Der Volkswagen Betriebsrat unterstützt das Unternehmen bei dessen Vorstoß, bestehende arbeitsrechtliche Unsicherheiten bei der Vergütung der Arbeitnehmervertreter endgültig auszuräumen. Dabei hat der Vorstand den Betriebsrat kürzlich auch über einen Schritt informiert, den das Unternehmen zum Schutz vor strafrechtlichen Risiken für verantwortliche Manager geht: Volkswagen wird 14 langjährige Betriebsratsmitglieder, die das Unternehmen bisher über Tarif bezahlt hat, mit sofortiger Wirkung vorläufig wieder in der höchsten Tarifstufe vergüten. Die Differenz zur bisherigen Bezahlung wird bis zur Klärung aller Unsicherheiten einbehalten. Betroffen sind mit 14 Zurückgestuften rund 5 Prozent der insgesamt 262 Betriebsräte bei der Volkswagen AG.

Die Entgelteinbußen sind teils erheblich. Hintergrund der Herabstufung durch das Unternehmen sind Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Behörde ermittelt seit Monaten im Zusammenhang mit der Vergütung des Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh gegen Verantwortliche von Volkswagen, darunter Vorstandsmitglieder. Die Unternehmensseite legt die Entgelte der Betriebsräte fest und richtet sich dabei nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dabei ist Volkswagen weiterhin der festen Überzeugung, dass das bisherige Vergütungssystem einwandfrei ist. Gutachten renommierter externer Experten bestätigen dies.

Die aktuelle Maßnahme des Unternehmens basiert auf Empfehlungen der strafrechtlichen Berater von Vorstand und Management. Man will mit diesem Vorgehen auf der strafrechtlichen Seite „110 Prozent sichergehen“. Eigentlich ist hier jedoch die arbeitsrechtliche Perspektive entscheidend, denn die Vergütung von Betriebsrats-Mitgliedern ist eine arbeitsrechtliche Frage. Deshalb hält Volkswagen auch an seiner Auffassung fest, dass die internen Regelungen zur Betriebsratsvergütung nicht zu beanstanden sind. Zwei anerkannte externe Arbeitsrechtsprofessoren kommen unabhängig voneinander zu diesem Ergebnis.

Das Unternehmen wird nun unabhängig von den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft eine eigene juristische Klärung anstreben. Erste Schritte für ein entsprechendes Verfahren sind bereits unternommen. Der Betriebsrat begrüßt und unterstützt dieses Vorgehen.


INTERVIEW mit dem Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh:

Herr Osterloh, was denken Sie zur Herabstufung Ihrer Betriebsratskollegen?

"Ich denke, dass hier jetzt nach der jüngsten Aktion der Braunschweiger Staatsanwaltschaft einige im Unternehmen auf 110 Prozent sicher gehen wollen. Deshalb gibt man strafrechtlichen Befürchtungen eine höhere Priorität als arbeitsrechtlichen Würdigungen, die von anerkannten Experten stammen."

Wie meinen Sie das?

"Eigentlich handelt es sich bei der Eingruppierung von Betriebsratsmitgliedern um eine arbeitsrechtliche Frage. Und mit dieser befassen sich Staatsanwälte eher selten. Volkswagen hat nach wie vor arbeitsrechtlich die klare Position, dass die Regelungen zur Betriebsratsvergütung von Volkswagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Und wir haben zwei Gutachten von renommierten Arbeitsrechtsprofessoren vorliegen, die beide zu der Erkenntnis kommen, dass das so korrekt ist."

Warum steht Volkswagen dann nicht einfach zu der vom eigenen Management entschiedenen Vergütungshöhe?

"Weil die strafrechtlichen Berater des Vorstands empfehlen, hier jedes Risiko auszuschließen. Und in diesem Fall heißt das für einige Betriebsräte, die bislang eine Management-Vergütung bekommen haben, dass ihr Entgelt erst mal reduziert wird. Das Problem ist, dass es bislang keine Rechtsprechung in Fällen wie diesen gibt. Und dass das Betriebsverfassungsgesetz nicht präzise vorgibt, wie die Betriebsratsvergütung 100-prozentig sicher festzulegen ist. Im Übrigen sind sich deshalb auch alle renommierten Arbeitsrechtler einig, dass eigentlich der Gesetzgeber hier eine klare gesetzliche Vorgabe machen sollte. Nach meiner Auffassung besteht hier eine gewisse Gesetzeslücke. Und wenn das so ist, dann muss der Gesetzgeber handeln, statt die betroffenen Manager, die die Betriebsratsvergütung festlegen müssen, mit dem Strafrecht zu konfrontieren."

Es gab ja schon kurz vor der Bundestagswahl einen Anlauf, das Gesetz genau an dieser Stelle zu ändern. Einige Sprachen da von Lex Osterloh...

"Das ist doch Quatsch. Die IG Metall bemüht sich seit Jahren, hier eine Änderung im Gesetz zu erreichen. Das hat nichts mit den Ermittlungen gegen VW-Manager wegen meiner Vergütung zu tun. Wir alle hätten gerne einfach Klarheit. Das zeigt doch der Fall hier jetzt bestens: Vorstände und Manager werden mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert und Betriebsräte werden in ein schlechtes Licht gerückt. Das kann doch niemand wollen, zumal es hier um ein Gesetz geht, das für alle Unternehmen und Betriebsräte in diesem Land gilt."

Das heißt, Sie hoffen auf eine Neuregelung des Gesetzes?

"Grundsätzlich würde ich das begrüßen. Wir müssen dahin kommen, dass Fähigkeiten und Qualifikationen, die Betriebsräte heute in Unternehmen schlicht haben müssen, um Belegschaften erfolgreich vertreten und schützen zu können, auch bei der Entgeltfindung berücksichtigt werden. Aber eine gesetzliche Neuregelung wird dauern. Darauf können meine Kolleginnen und Kollegen nicht warten."

Volkswagen sagt, das Unternehmen will das proaktiv klären? Wie soll das gehen?

"Wir haben zwei wirklich ausführliche Rechtsgutachten. Eins befasst sich mit der generellen Vergütungsfindung für Betriebsräte und mit den internen Regelungen dazu. Das andere konkret mit meiner Gehaltsfindung. Beide Arbeitsrechtsexperten kommen zu positiven Urteilen. Gemeinsam werden Volkswagen und die betroffenen Betriebsratsmitglieder die individuellen Gehaltsentwicklungen jedes Einzelnen einem unparteiischen Dritten zur Bewertung vorlegen. Und dabei haben Unternehmen wie Betriebsrat die Möglichkeit, alle Argumente vorzutragen."

Geht es denn dabei auch um Jahresgehälter von 750.000 Euro, wie bei Ihnen?

"Erstens habe ich die 750.000 Euro aufgrund des hohen Bonusanteils nur einmal verdient. Und zweitens: nein. Es geht um Kolleginnen und Kollegen, die vergleichbar zu Abteilungsleitern bezahlt werden. Nicht wie bei mir vergleichbar zu Bereichsleitern. Wir sprechen da über eine Festvergütung von eher 100.000 bis 120.000 Euro plus Bonus. Also insgesamt eher 200.000 bis 250.000 Euro."

Und denen wird jetzt einfach von heute auf morgen das Entgelt gekürzt?

„Ja. Sie fallen erst mal wieder in die oberste Tarifstufe zurück. Das sind etwa 8000 Euro pro Monat."

Und die satten Management-Boni?

"Liegen auf Eis bis zur Klärung der Angelegenheit. Im Übrigen habe ich dem Unternehmen schon im April von mir aus mitgeteilt, dass ich meinen Bonus erst ausgezahlt haben möchte, wenn die Sache erledigt ist. Und so ist es auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen. Ich will Ihnen das Dilemma hier ganz klar benennen: Einerseits haben wir nie nach Geld gefragt. Und das dürfen wir auch nicht, weil die Eingruppierung Sache des Unternehmens ist. Aber mit jedem freiwilligen Verzicht, und sei der nur vorläufig, setzen wir uns dem Vorwurf aus: `Ach sieh‘ einer an: Die machen es auch ohne und vielleicht hatten sie schon immer ein schlechtes Gewissen.´ Ich sage Ihnen für meinen Fall ganz klar: Ich bin mit mir im Reinen. Und mir werden von vielen Seiten Managementqualitäten zugeschrieben. Ich stecke oft privat zurück und arbeite regelmäßig mindestens 70 Stunden die Woche."

Das Unternehmen sagt, über 90 Prozent der Betriebsratsmitglieder sind im Tarif. Sind denn alle Betriebsratsmitglieder, die im Management sind, von der aktuellen Maßnahme betroffen?

"Wenn schon Statistik, dann auch richtig: Exakt 93,5 Prozent der Betriebsratsmitglieder bei Volkswagen sind auch mit der bisherigen Regelung im Tarif. Und nein: Wir haben auch Betriebsräte, die schon zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Freistellung im Management waren. Die sind nicht betroffen, sie sind aber auch noch nicht lange im Betriebsrat. Die hypothetischen Karriereverläufe stellen doch insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen, die über Jahrzehnte freigestellt sind, eine gewisse Herausforderung dar. Schauen Sie mich an ..."

Aber Sie hätten heute Konzernpersonalvorstand sein können. Sie hatten vor rund zwei Jahren ein entsprechendes Angebot. Ärgern Sie sich jetzt nicht doppelt?

"Nein. Zum einen gehe ich davon aus, dass dieses Angebot, zu dem ich nur hätte Ja sagen müssen, auch bei meiner Entgeltfindung mit berücksichtigt wird. Und zwar nicht insofern, dass ich gerne von jetzt an die gleichen Millionen pro Jahr hätte wie Herr Dr. Blessing. Aber ich denke, meine Eingruppierung im Management vergleichbar zu einem Bereichsleiter sollte in Ordnung sein. Und außerdem ärgere ich mich auch deshalb nicht, weil ich mich weiter für die Belegschaften einsetzen will. Ich glaube, das habe ich bisher nicht ganz erfolglos getan. Und auch wenn ich jetzt erst mal 8.000 Euro pro Monat bekomme: Ich werde die Tarifrunde im Januar genauso motiviert führen wie immer. Das wird ein heißer Winter. Darauf können Sie wetten. Aber einen Wunsch habe ich zu Weihnachten schon: Dass wir dieses Thema zeitnah im nächsten Jahr geklärt kriegen."

--Methodios (Diskussion) 08:38, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Auto 5000[Bearbeiten]

w:de:Bernd Osterloh


Osterloh war im Werk Wolfsburg seit dem Start des vom damaligen Personalvorstand Peter Hartz erarbeiteten Projektes 5000 mal 5000 im Jahr 2000 der dafür Verantwortliche im zuständigen Ausschuss des Betriebsrats. Er verteidigte es gegen erheblichen Widerstand aus den Reihen seiner eigenen Gewerkschaft gegen den Vorwurf des Tarifdumping.[1] Laut Handelsblatt verkörpert er „den neuen Typ des Arbeitnehmer-Managers“[2] und laut Frankfurter Allgemeine Zeitung den des „Co-Managers“, der wie ein Abteilungsleiter bezahlt wird.


w:de:Auto 5000

TARIFPARTEIEN

Wolfsburger Lösung

Nach dem Vertrag über 5000 neue Arbeitsplätze bei Volkswagen wollen Arbeitgeberfunktionäre und Politiker das Modell auf das deutsche Tarifsystem übertragen - und übersehen dabei: Was gut ist für VW, taugt noch lange nicht für die ganze Wirtschaft. Von Michael Sauga

02.09.2001

DER SPIEGEL 36/2001

Der Mann hat einen Ruf zu verlieren - das solide Image des Betonkopfes, das sich Jürgen Peters in langen Jahren harter Tarifauseinandersetzungen mühsam erarbeitet hat. Seinen Widersachern gilt der Vize-Chef der IG Metall als Prototyp des modernisierungsfeindlichen Traditionsgewerkschafters.

Und dann das! Jubel auf allen Seiten. Selbst der Kanzler gratuliert, der »Genosse der Bosse«.

»Gut gemacht«, lobte ihn Gerhard Schröder am Telefon, kurz nachdem Peters am vergangenen Dienstag den neuen VW-Tarifvertrag für zunächst 3500 Arbeitslose unterschrieben hatte. Einen Tag später meldete sich auch des Kanzlers engste Vertraute. Toll, dass das geklappt hat, charmierte Doris Schröder-Köpf den Tarifexperten, den sie zuletzt häufiger beim Kommunalwahlkampf in Niedersachsen getroffen hatte. Das sei doch »ein wichtiges Signal« für alle Arbeitslosen, erkannte die Kanzlergattin.

Dann war kein Halten mehr. Von Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel über BDI-Chef Michael Rogowski bis hin zu Wirtschaftsminister Werner Müller - einhellig feierten Unternehmer, Gewerkschafter und Politiker als »richtungweisend« und »Riesenerfolg«, was die Unterhändler von VW und IG Metall zuvor in der üblichen Nachtsitzung ausgepokert hatten: In zwei Fabriken in Niedersachen sollen ehemalige Arbeitslose einen neuen VW-Transporter zusammenschrauben - zu Löhnen, die deutlich unter denen des gültigen VW-Tarifs liegen.


Die eingängige Formel, 5000 neue Jobs zum Einheitslohn von 5000 Mark zu schaffen, brachte allen Beteiligten die erwünschten Schlagzeilen: dem Kanzler, der den monatelang streitenden Verhandlungspartnern erst vor kurzem bei einem Empfang die Zusage zum Konsens abgerungen hatte; VW-Chef Ferdinand Piëch, der mit dem innovativen Arbeitsmodell schon mal kostenlose Werbung für das neue Automodell machen konnte; und IG-Metall-Hardliner Peters, der nun auf einmal als tarifpolitischer Neuerer gefeiert wird.

Vor allem aber hatte die deutsche Wirtschaft gewonnen: Endlich, so schien es, bewegt sich wieder etwas am Standort Deutschland. Endlich zeigen Politiker, Unternehmer und Gewerkschafter, dass sie die anhaltenden Hiobsbotschaften von der Konjunktur- und Beschäftigungsfront nicht einfach aussitzen wollen.

Endlich geht ein Ruck auch durch die deutsche Tarifpolitik, die weltweit als Symbol teutonischer Regelungswut und Prinzipienreiterei gilt. Die Einigung bei VW sei ein Signal, dass man »mit mehr Flexibilität bei Einkommen und Arbeitszeit neue Jobs schaffen könne«, konstatiert Unternehmensberater Roland Berger.

Auffällig laut freuten sich auch die Cheflobbyisten der Arbeitgeber. Der Vertrag war kaum unterschrieben, da jubelten sie den Abschluss schon zur Blaupause hoch, nach der nun das Lohnsystem der Republik zu reformieren sei. Wenn die Unternehmer mehr Möglichkeiten bekämen, Löhne unter Tarif zu zahlen, könne die »Beschäftigungssituation generell positiv beeinflusst werden«, behauptete Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Reinhard Göhner.

Die »Bild«-Zeitung übersetzte den Vorschlag umgehend in die bange Frage: »Kommt der Zwei-Klassen-Lohn für alle?«

Wohl kaum. Als der Beifall verklungen war und sich die Tarifexperten beider Seiten über das 27-seitige Vertragswerk beugten, wurde rasch klar: Was gut ist für VW, taugt noch lange nicht für die ganze deutsche Wirtschaft. Das Abkommen, das eine fünfköpfige Arbeitsgruppe unter VW-Personalvorstand Peter Hartz und Betriebsratschef Klaus Volkert in mehreren Geheimtreffen vorbereitet hatte, wird mehr Jobs in Wolfsburg und Umgebung schaffen - aber kaum darüber hinaus.


Das war auch nicht beabsichtigt, denn den Erfindern des neuen Konzepts ging es um die Lösung eines viel bescheideneren Problems: Wie lassen sich die Lohnkosten in Wolfsburg so weit senken, dass die neue Fabrik mit Billiglohn-Standorten wie in Portugal oder Polen mithalten kann?

Bei der Antwort halfen den Konzernstrategen die üppigen Verdienststandards der deutschen VW-Werke. Ein eigener Tarifvertrag exklusiv für den Wolfsburger Konzern sichert der Belegschaft schon seit Jahren Luxuskonditionen, von denen die Beschäftigten in anderen Unternehmen nur träumen können. Wer in einem normalen niedersächsischen Metall- oder Elektrobetrieb arbeitet, muss sich mit Tariflöhnen begnügen, die 30 Prozent unter denen der Kollegen von Volkswagen liegen.


Die Differenz ist so groß, dass sich nun bei VW alle als Gewinner fühlen können: Zwar werden die Löhne für die künftigen Konzernmitarbeiter um gut 20 Prozent gesenkt. Doch damit verdienen sie immer noch deutlich mehr als viele ihrer Kollegen in der übrigen Metallindustrie - vom Stempelgeld für Arbeitslose ganz zu schweigen.

Auch die etablierte Stammbelegschaft muss nicht darben - ihre Tarife und Arbeitsbedingungen bleiben auf dem alten Niveau: Die Arbeitskosten im neuen Werk werden drastisch gesenkt, doch der etablierte Haustarif wird nicht angetastet.

Der Trick mit der Zweitliga-Belegschaft ist raffiniert, hat aber einen gravierenden Nachteil: Er funktioniert nur unter den Luxuskonditionen von VW. In anderen Unternehmen würde sich das Prinzip schnell als »Einfallstor für ungebremstes Dumping« erweisen, fürchtet Reinhard Bispinck, Tarifexperte beim gewerkschaftsnahen Forschungsinstitut WSI. Um ähnliche Einsparungen zu erzielen wie VW, müssten sie ihre Löhne gleich deutlich unter den branchenweiten Tarif senken - für Gewerkschafter die Apokalypse.

Auch aus einem anderen Grund halten viele Metaller das Konzept für nicht übertragbar. Allzu deutlich bricht es mit dem alten Gewerkschaftsprinzip, am selben Standort für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn zu fordern.

Kein Wunder, dass sich der Jubel über das neue VW-Modell bei den Betriebsräten süddeutscher Autofabriken in engen Grenzen hält. Auch sie haben in den vergangenen Jahren ähnlich flexiblen Lohn- und Arbeitsmodellen zugestimmt, doch mit einem gravierenden Unterschied: Bei Opel und Co. gelten die Einschnitte für alle, nicht nur für die neuen Kollegen.

So verzichtete die gesamte Mercedes-Benz-Belegschaft in Deutschland zwei Jahre lang auf ein Prozent Lohnerhöhung, um das neue Werk für die A-Klasse, das ursprünglich im Elsass gebaut werden sollte, nach Rastatt zu holen. Mit dem Verzicht konnte der Kostennachteil für den deutschen Standort ausgeglichen werden.

Noch geringer ist die Neigung der meisten Gewerkschafter, das VW-Prinzip gleich auf die ganze Wirtschaft zu übertragen. Als schlichte Zumutung empfinden sie, was Politiker und Ökonomen nun im Gefolge des Abschlusses empfehlen: Um bestehende Arbeitsplätze zu retten oder neue zu schaffen, sollten Unternehmen die geltenden Tarife wenigstens für eine begrenzte Zeit oder für bestimmte Beschäftigtengruppen absenken dürfen.

So wollen die Reformer mit speziellen Einstiegstarifen zusätzliche Stellen für Arbeitslose schaffen: Unternehmen könnten danach für ein oder mehrere Jahre einen niedrigeren Lohn zahlen, wenn sie die Stelle mit einem Bewerber vom Arbeitsamt besetzen. Gleichzeitig soll es Unternehmen erleichtert werden, in Krisen Arbeitsplätze zu retten. Schreibt eine Firma Verluste, dürften Löhne unter Tarif vereinbart werden - vorausgesetzt, eine große Mehrheit der Betroffenen stimmt zu.

Bislang sind solche Verfahren die Ausnahme. Besondere Tarife für Arbeitslose gibt es nur in einigen wenigen Branchen: bei der privaten Müllabfuhr etwa, der Chemie- oder der Papierindustrie. Die Praxis, Löhne in Krisenzeiten zu senken, ist in den meisten Branchen ganz verboten, es sei denn, die Gewerkschaft stimmt ausdrücklich zu.

Der Unternehmer Heinz Greiffenberger hat erlebt, wie schwierig es sein kann, in Zeiten der Krise vom herrschenden Branchentarifvertrag abzuweichen. Vor wenigen Jahren geriet sein Augsburger Stahlunternehmen Eberle in die Krise, nachdem eine Mark-Aufwertung die Produkte des schwedischen Hauptkonkurrenten über Nacht um 30 Prozent verbilligt hatte. 240 Jobs standen auf dem Spiel.

Gegen heftige Proteste der IG Metall einigte sich Greiffenberger mit Betriebsrat und Belegschaft auf ein Programm, um die Arbeitskosten zu senken. Befristet sollten die Beschäftigten wieder 40 statt 35 Stunden arbeiten.

Die Sanierung gelang: Heute macht der Spezialstahlhersteller wieder Gewinne, und es gilt die 35-Stunden-Woche. Auch Eberle-Betriebsrat Georg Wagner hält das Verfahren im Nachhinein für »richtig«. Es müsse »den Betriebsräten künftig erleichtert werden«, fordert der Belegschaftsvertreter, »in Krisensituationen von Tarifstandards abzuweichen«.

Doch dazu sind die Gewerkschaftsführer nur bereit, wenn es gar nicht mehr anders geht. Nicht ohne Grund sehen sie ihre Macht bedroht, wenn das Tarifmonopol unterlaufen wird. Könnten Unternehmen künftig »bei jeder Lappalie einfach die Tarife senken, bräuchte man bald gar keine Tarifverträge mehr«, warnt denn auch Gewerkschaftsexperte Bispinck.

Und so versuchte die IG-Metall-Spitze in der vergangenen Woche krampfhaft, den Eindruck zu vermeiden, der neue Vertrag senke möglicherweise die tariflichen Standards. Damit habe das Modell »nun wirklich nichts zu tun«, entrüstete sich Gewerkschaftsvize Peters. Im Gegenteil - das Abkommen sei der Beweis, dass sich neue Jobs auch oberhalb des niedersächsischen Flächentarifvertrages schaffen ließen.

Wenn die Arbeitgebervertreter jetzt »den VW-Tarifvertrag umdeuten wollen, um untertarifliche Bezahlung zu fordern«, dann sei das »schlicht unverschämt«.

Die starken Worte des IG-Metall-Funktionärs machen klar: An den Grundpositionen der Gewerkschaft hat sich nichts geändert. VW ist kein Modell für Deutschland. Und so spricht vieles dafür, dass der gefeierte Vertrag ein ähnliches Schicksal erleiden wird wie einer seiner Vorgänger: Vor acht Jahren hatte Volkswagen nach einer schweren Krise die Vier-Tage-Woche ohne Lohnausgleich eingeführt, um Entlassungen zu vermeiden.


Das Modell fand viel Beifall und jede Menge Lob - aber kaum Nachahmer.

--Methodios (Diskussion) 09:03, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten