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Projekt:Dissidenten im Ostblock/Chronologie/1987

Aus Wikiversity

Die am 25. September 1986 von Ševardnadze in New York angekündigte und international mit Skepsis zur Kenntnis genommene neue sowjetische (Ein- und) Ausreiseverordnung trat am 1. Januar 1987 in Kraft. Mit ihr sollte in Anlehnung an die KSZE-Bestimmungen die Gesamtheit der Ein- und Ausreisen in bzw. aus der UdSSR neu geregelt werden.

https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/34445/Sowjetdeutsche_Rolf-Barnim_Foth.pdf?sequence=3&isAllowed=y


Bulletin 05-88

13. Januar 1988

AUSSIEDLER-BILANZ DES JAHRES 1987 - ERKLAERUNG DES BUNDESMINISTERS DES INNERN

das bundesministerium des innern teilt mit:

1987 sind insgesamt ueber 86 000 deutschstaemmige aussiedler aus den ehemaligen deutschen ostgebieten und den deutschen siedlungsgebieten in ost- und suedeuropa in die bundesrepblik deutschland gekommen. das ist die hoechste zahl seit 1958 und eine verdoppelung gegenueber 1986. davon sind 78 523 personen im grenzdurchgangslager friedland und in der durchgangsstelle fuer aussiedler in nuernberg aufgenommen worden. hinzu kommen noch ueber 7 500 aussiedler, insbesondere aus polen, die bisher noch nicht registriert werden konnnten.


im grenzdurchgangslager sind folgende aussiedlerzahlen aus folgenden hauptherkunftslaendern festgestellt worden (in klammern die vergleichszahlen des vorjahres):

  • sowjetischer bereich 14 488 (753)
  • polnischer bereich 48 423 (27 188)
  • rumaenien 13 994 (13 130)
  • tschechoslowakei 835 (882)
  • ungarn 581 (584)

ausserdem haben im jahr 1987 rund 19 000 deutsche aus der ddr als zuwanderer in der bundesrepublik deutschland aufnahme gefunden.

der bundesminister des innern, dr. friedrich zimmermann, erklaerte am 10. januar 1988 zu dieser bilanz:

ich begruesse es und freue mich, dass 1987 ingesamt ueber 100 000 deutsche aus den aussiedlungsgebieten und der ddr zu uns in die bundesrepublik deutschland gekommen sind. sie haben damit einen langgehegten wunsch verwirklicht. besonders erfreulich ist, dass die zahl der aussiedler mit mehr als 86 000 personen die hoechste seit 1958 und doppelt so hoch wie 1986 ist.

besonders hervorzuheben ist, dass dabei die zahl der aussiedler aus der sowjetunion enorm gewachsen und von knapp 700 auf 15 000 gestiegen ist, das ist die hoechste zahl seit 1950 und um ein vielfaches so hoch wie 1986. der grund fuer die grosszuegigere ausreisepraxis der sowjetunion ist offenbar ein neues regierungsdekret. dieses hat eine verrechtlichung des ausreiseprozesses und damit verbesserte ausreisemoeglichkeiten zumindest fuer verwandte ersten grades gebracht.

die beachtlichen und positiven ausreisezahlen aus der sowjetunion sind nicht zuletzt auch ein erfolg der bemuehungen der bundesregierung, die sich immer fuer eine grosszuegigere ausreisepraxis eingesetzt hat. noch anlaesslich der tagung der landsmannschaft der deutschen aus russland am 28. juni 1987 habe ich auch an die sowjetunion appelliert, die antraege von ausreisewilligen russlanddeutschen nicht kleinmuetig zu genehmigen. auch bundespraesident von weizsaecker und der bayerische ministerpraesident haben dies bei der sowjetischen regierung angesprochen. die gerade in der letzten zeit gewachsene zahl von deutschen aussiedlern aus der sowjetunion laesst einen positiven trend und eine wende zum besseren erkennen.

ich gehe davon aus, dass auch dieser trend sich wird fortsetzen koennen, denn noch immer gibt es in der sowjetunion ueber 60 000 russlanddeutsche, die von ihren familienangehoerigen ersten grades in der bundesrepublik deutschland getrennt leben. ich hoffe, dass es gelingt, diese zerrissenen familien wieder zusammenzufuehren und dass die sowjetunion verstaendnis fuer die berechtigten ausreisewuensche der russlanddeutschen zeigt. eine erfolgreiche bilanz weisen auch die eingliederungshilfen auf. sie konnten zum teil beachtlich verbessert werden und sind 1986 von 11 mill. dm in 1987 auf fast 19 mill. dm gestiegen.

seit vergangenem jahr erhaelt auch jeder minderjaehrige aussiedler und zuwanderer 200,- dm ueberbrueckungsgeld wie die erwachsenen. vor allem aber konnte die dauer der sprachfoerderung mit wirkung vom 1. januar 1988 von acht auf nunmehr zehn monate angehoben werden. dies alles sind beachtliche steigerungen staatlicher leistungen, ohne den die eingliederung der deutschen aussiedler nicht denkbar waere.

der staat kann jedoch nur den materiellen rahmen fuer die eingliederung geben. um die aussiedler in der bundesrepublik deutschland heimisch werden zu lassen, ist jeder aufgerufen, diese neuen mitbuerger am arbeitsplatz, in kirchen und sportverbaenden, im urlaub und ueberall im alltag aufzunehmen. die aussiedler sind zu uns gekommen, um als deutsche unter deutschen zu leben. sie hatten unter den folgen des zweiten weltkrieges besonders stark zu leiden. jeder einzelne von ihnen hat deshalb anspruch auf unsere solidaritaet.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/aussiedler-bilanz-des-jahres-1987-erklaerung-des-bundesministers-des-innern-807258


1987 bis 1990 – Öffnung der Grenzen

Die Situation änderte sich vollständig mit den weltpolitischen Veränderungen im damaligen Ostblock, die zur Durchlässigkeit der Grenzen führten und den Menschen zum ersten Mal die Möglichkeit boten, selbstbestimmt über das Verlassen dieser Staaten zu entscheiden. Sie nutzten diese Chance, und so kamen in diesem Zeitabschnitt mit 1,05 Millionen fast ebenso viele Aussiedler nach Deutschland wie in den mehr als dreieinhalb Jahrzehnten zuvor. Der Aussiedlungsschwerpunkt lag mit 570.000 Personen immer noch in Polen, mit mehr als 300.000 Personen aber bereits gefolgt von der ehemaligen Sowjetunion

Die für die Menschen in West und Ost so erfreuliche Entwicklung stellte Politik und Verwaltung in Deutschland auch vor neue Herausforderungen. Die große Zahl der Einreisenden musste politisch flankiert, vor allem aber auch aufnahmetechnisch in würdiger Weise bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde am 28. September 1988 mit Dr. Horst Waffenschmidt der erste Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen als zentraler politischer Ansprechpartner bestellt. Das Übernahme- sowie das Registrier- und Verteilungsverfahren wurden beim Bundesverwaltungsamt zentralisiert und nicht zuletzt ein Netz von Erstaufnahmeeinrichtungen sowie ständigen und sonstigen Ausweichunterkünften mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 30.000 Personen pro Tag aufgebaut. Damit konnten Erstversorgung und Verteilung der Aussiedler auf die Länder sichergestellt werden. Eine Steuerung des Aussiedlungsprozesses war mit diesen Maßnahmen allerdings nicht möglich.

Große Verdienste bei der Betreuung der Ankommenden erwarben sich die Kirchen und die karitativen Organisationen sowie die Friedlandhilfe, die, vielfach getragen von ehrenamtlichem Engagement, die Menschen mit dem Notwendigsten versorgten.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/04_Informationen/Historie/Historie_node.html

Als Ende der 1980er Jahre die Massenmigrationen von Aussiedlern aus Osteuropa und Flüchtlingen aus dem "globalen Süden" zusammentrafen, beschleunigte sich die Auflösung der bis dahin sorgsam gehegten Trennung von "deutschen" und "fremden" Migranten. Die merkwürdige – und widersprüchliche – Koexistenz der Slogans "Das Tor bleibt offen" (für Aussiedler) und "Das Boot ist voll" (für Flüchtlinge und alle anderen) sowie die Gegenüberstellung von im Ausland geborenen "Deutschen", die oft kein Deutsch sprachen und im Inland geborenen "Ausländern", die perfekt Deutsch sprachen und trotzdem Ausländer blieben, stellte diese Kategorien nachhaltig in Frage. Vor diesem Hintergrund wurden die Migrationsprivilegien für Aussiedler sukzessive reduziert: ihre Aufnahme wurde ab 1989 schrittweise erschwert und ab 1993 kontingentiert; Eingliederungshilfen und Sprachkurse wurden gekürzt.

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/dossier-migration/247811/aussiedler/

Davon emigrierten gut 450.000 in der Zeit ab 1987, als die Sowjetunion ihre Ausreisebestimmungen lockerte, bis zum Zerfall der UdSSR Ende 1991. Weitere 1,8 Millionen folgten bis Mitte der 2000er Jahre. Die Masse der Russlanddeutschen siedelte also in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum von nicht einmal zwanzig Jahren aus der UdSSR bzw. den GUS-Staaten in die Bundesrepublik über. Entsprechend identifizierten sich in der Russischen Föderation laut Volkszählung von 2010 nur noch gut 400.000 Menschen als Deutsche, in Kasachstan ca. 180.000 (Stand 2009). Bei der letzten sowjetischen Volkszählung von 1989 waren es noch um die zwei Millionen gewesen.

Die massenhafte Aussiedlung der Deutschen aus der zerfallenden UdSSR und ihren Nachfolgestaaten war kein singuläres Phänomen. Auch Angehörige anderer nationaler Minderheiten machten sich ab Ende der 1980er Jahre auf den Weg: sowjetische Juden und ihre Angehörigen verließen das Land in großer Zahl in Richtung Israel, USA und auch nach Deutschland. Pontische Griechen und Ingermanländische Finnen, die in den 1940er Jahren ein ähnliches Verfolgungsschicksal wie die Russlanddeutschen erlitten hatten, gingen nach Griechenland bzw. Finnland. Auch innerhalb des Gebiets der (ehemaligen) UdSSR fanden solche Migrationen "ethnischer Entmischung" statt, etwa wenn Russen aus den ab 1991 unabhängigen Staaten Zentralasiens in die Russische Föderation emigrierten. In allen diesen Bewegungen kamen politische, ökonomische und nationale Migrationsmotive zusammen.

Parallel zu der entstehenden Emigrationsbewegung gab es in der Perestroika-Zeit auch Versuche, die Rechte der Russlanddeutschen innerhalb des sowjetischen Staates zu stärken. Hierfür stand insbesondere die 1989 gegründete Organisation "Wiedergeburt", deren Ziel es war, die 1941 abgeschaffte Autonome Republik der Wolgadeutschen wiederherzustellen. Eine ähnliche innersowjetische Rückkehrbewegung gab es auch unter den Krimtataren, die 1944 kollektiv aus ihren angestammten Siedlungsgebieten deportiert worden waren und denen genau wie den Russlanddeutschen auch in der Zeit nach Stalin die Rückkehr verweigert wurde. Während den Krimtataren jedoch eine umfassende Mobilisierung gelang und sie in vielen Fällen durch eigenmächtige Übersiedlung auf die Krim Fakten schufen, bemühten sich die Vertreter der Russlanddeutschen trotz mehrjähriger Anstrengungen vergeblich um die Wiedererrichtung der Wolgarepublik und die Rückkehr in die alte Heimat. Eine rasant zunehmende Zahl deutscher Sowjetbürger wartete diese Möglichkeit auch vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage gar nicht ab und emigrierte stattdessen in die "historische Heimat", nach Deutschland.

Die Bundesrepublik nahm die Russlanddeutschen, wie auch die Angehörigen anderer deutscher Minderheiten in Osteuropa, bei Nachweis ihrer "deutschen Volkszugehörigkeit" als sogenannte Aussiedler (ab 1993: Spätaussiedler) auf. Dies geschah auf Grundlage von Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes sowie §§ 1 und 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), welche in der Nachkriegszeit für die Aufnahme und Einbürgerung der über zwölf Millionen deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und Osteuropa entstanden waren. Die Aussiedler als "Nachzügler" dieser Vertreibungen hatten hiernach Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft sowie auf eine Reihe von finanziellen und anderen Integrationshilfen, beispielsweise Sprachkurse.

Die Bundesregierung postulierte auch nach Beginn der großen Aussiedlungsbewegung aus Osteuropa ab 1987 wiederholt, dass das "Tor" für die Aussiedler offen bleibe. Gleichzeitig bemühte sie sich aber darum, den Zustrom einzudämmen und zu kontrollieren. Um spontane Übersiedlungen zu verhindern, mussten Aussiedler ab 1990 ihren Aussiedlungsantrag von ihrem Heimatland aus stellen. Im selben Jahr bat der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Horst Waffenschmidt, die "lieben Landsleute" in der Sowjetunion darum, es sich mit der Aussiedlung gut zu überlegen. Das "Gesamtkonzept Russlanddeutsche" von Januar 1992 formulierte als Ziel, dass "möglichst viele der über zwei Millionen Russlanddeutschen … in der GUS bleiben" sollten. Hierzu finanzierte die Bundesregierung auch eine Reihe von – weitgehend erfolglosen – Projekten in der ehemaligen Sowjetunion, die die Russlanddeutschen zum Bleiben ermuntern sollten. Zu den Kontrollmaßnahmen gehörte auch die Festlegung einer jährlichen Aussiedlerquote von maximal 220.000 Personen durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz von Ende 1992, sowie die Einführung eines obligatorischen Sprachtests im Jahr 1996, in dessen Folge die Aussiedlerzahlen deutlich zurückgingen.

Die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland war für viele Russlanddeutsche mit einer Erfahrung verbunden, die sich treffend als "doppelte Fremdheit" beschreiben lässt. Auf den Punkt gebracht wird dieser Erfahrung mit dem oft zitierten Satz "dort waren wir die Deutschen (bzw. die Faschisten), hier sind wir die Russen". In der Sowjetunion blieben die Russlanddeutschen trotz des durch Deportation und Verbannung erlittenen Verlusts der deutschen Sprache über ihre Namen und aufgrund des Nationalitätenvermerks im Inlandspass als Deutsche identifizierbar. In Deutschland wurden sie hingegen aufgrund des Gebrauchs der russischen Sprache als "Russen" identifiziert, oft in diskriminierender Absicht.

Auch verlief die Ankunft und Eingliederung in der Bundesrepublik nicht so reibungslos, wie sich dies Politik und auch die Aussiedler selbst gewünscht hatten. Ein Grund hierfür war die Reduzierung der Eingliederungshilfen und Sprachkurse zu einem Zeitpunkt, als sie angesichts zurückgehender Deutschkenntnisse vieler Aussiedler und einer zunehmend schwierigeren Integration in den Arbeitsmarkt am meisten benötigt wurden. Bei den Integrationsproblemen der Russlanddeutschen standen Phänomene von "Ghettobildung", Jugendkriminalität, Arbeitslosigkeit und sozialer Deklassierung im Mittelpunkt. Gründe dafür waren migrationsbedingte Entwurzelung, mangelnde Sprachkenntnisse und mit dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt nicht kompatible Qualifikationen. Besonders die "mitgenommene" Generation jugendlicher Russlanddeutscher galt als problematische Gruppe.

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/russlanddeutsche/249842/geschichte-der-russlanddeutschen-ab-mitte-der-1980er-jahre/

Die dritte Phase (1987–1992) unterschied sich von den beiden vorherigen durch den radikalen Wandel der Ausreiseregime der Herkunftsländer. Da die Ostblockstaaten die Ausreise fast vollständig liberalisierten und die Bundesrepublik ihrerseits noch keine Einreisebeschränkungen implementierte, fand Aussiedlermigration in dieser Phase weitgehend unkontrolliert statt. Das Ergebnis war ein sprunghafter Anstieg der Aussiedlerzahlen, unter anderem befördert durch die „Sogwirkung“ der Massenausreise aus bestimmten Regionen, den fortschreitenden wirtschaftlichen Zusammenbruch der Herkunftsländer und generell unsichere Zukunftsperspektiven. In diesem kurzen Zeitraum kamen mit ca. 1,5 Millionen Personen aus Polen, der Sowjetunion und Rumänien mehr Aussiedler nach Deutschland als in den vorherigen fast vier Jahrzehnten zusammen. Die Bundesrepublik reagierte mit einer sukzessiven Verschärfung des bis dahin nahezu vollständig liberalen Einreiseregimes, die mit der Reform des BVFG durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21. Dezember 1992 ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Dieses Gesetz markiert somit den Beginn der bis heute andauernden vierten Phase, die zunächst durch eine Verstetigung und dann eine kontinuierliche Begrenzung der Aussiedlerzuwanderung gekennzeichnet war. Bis 1995 kamen entsprechend dem durch das KfbG festgelegten Jahreskontingent noch immer über 200.000 Spätaussiedler pro Jahr nach Deutschland; die 1996 eingeführten Sprachtests begrenzten diesen Zustrom, sodass die Zahlen bis ins neue Jahrtausend unter 100.000 jährlich fielen. Bis 2012 kamen so noch einmal über 1,6 Millionen Personen in die Bundesrepublik, seit 2006 allerdings nur noch wenige Tausend pro Jahr.

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Für deutsche Politiker, gleich welcher Partei, war es seit dem Besuch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer in Moskau im Jahr 1955 Usus, sich für die Familienzusammenführung der in der Sowjetunion lebenden Deutschen mit ihren Verwandten in Deutschland einzusetzen. Als Wendepunkt der parlamentarischen Behandlung der Frage einer Freizügigkeit für Russlanddeutsche kann der am 19. Oktober 1984 von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in den Bundestag eingebrachte Antrag gelten, in dem es unter anderem hieß: "Es ist jedoch keineswegs das Ziel dieses Antrages, die Probleme der Volksgruppe der Deutschen in der UdSSR ausschließlich durch Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu lösen. Deshalb steht an der Spitze der Forderungen (…) die Verwirklichung der individuellen Menschenrechte der Deutschen in der Sowjetunion und ihre Nichtdiskriminierung."Zur Auflösung der Fußnote[1] Die damalige sowjetische Regierung änderte ihre Einstellung gegenüber den Ausreisewilligen erst mit Michail Gorbatschows Politik der Glasnost (1985) und Perestrojka (1986). Von besonderer Bedeutung war für die Sowjetbürger das Recht auf freie Ausreise aus der Sowjetunion (UdSSR), das 1987 in Kraft trat. Für die Russlanddeutschen ermöglichte dies die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in die damalige DDR ohne Bezug auf die Familienzusammenführung, sofern dafür eine Einreisegenehmigung erlangt werden konnte. Binnen wenigen Jahren ist die Zahl der Aussiedler aus der UdSSR von 753 im Jahr 1987 auf 147.950 im Jahr 1990 gestiegen. Da zeitgleich auch die Zahl der Aussiedler aus Polen auf etwa 134.000, aus Rumänien auf über 111.000Zur Auflösung der Fußnote[2] und die der Asylsuchenden auf etwa 120.000 anstieg, ging die deutsche Regierung dazu über, Einreisebeschränkungen einzuführen. Nach Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 war die Zuwanderung nach dem Vertriebenenrecht nur möglich, wenn die Aufnahmegenehmigung bereits vor dem Verlassen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) vorlag. Die Erteilung der Aufnahmebescheide erfolgte noch relativ zügig, sodass die Aussiedlerzahlen 1991 bei über 147.000 blieben und 1992 auf über 195.000 anstiegen.Zur Auflösung der Fußnote[3] In den beiden Jahren haben 445.198 beziehungsweise 356.233 Personen einen Aufnahmeantrag gestellt. Das war die Hälfte der in der GUS noch ansässigen Deutschen. Bis einschließlich 1987 war es selbstverständlich, dass Spätheimkehrer (so die amtliche Bezeichnung) in den Ort zuziehen konnten, in dem ihre Angehörigen ansässig waren. Ab 1987 begann sich die Aufnahmebereitschaft mit der steigenden Aussiedlerzahl zu ändern. Mit dem Aussiedleraufnahmegesetz von 1990 wurde das Vorliegen eines Aufnahmebescheids zur Voraussetzung für die Aufnahme im Bundesgebiet gemacht. Das war für die Russlanddeutschen nur in sehr wenigen Fällen ein Hindernis, denn sie haben ihre Einreiseanträge ohnehin von ihrem Wohnsitz in der GUS aus gestellt. Die Aufnahmekriterien, insbesondere der Grad der Beherrschung der deutschen Sprache, wurden aber verschärft. Die Liberalisierung der Grenzkontrollen in Europa und Flüchtlinge aus dem auseinandergebrochenen Jugoslawien, der Türkei, dem Mittleren Osten und afrikanischen Ländern ließen die Zahl der Asylsuchenden von 256.000 im Jahr 1991 auf mehr als 438.000 im Jahr 1992 und über 322.000 im Jahr 1993 ansteigen.Zur Auflösung der Fußnote[4] Die Kosten der Aufnahme einer unerwartet hohen Zahl von Aussiedlern und Asylsuchenden überstiegen die Finanzplanung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Während sich CDU und CSU mehrheitlich der Aufnahme von Aussiedlern verpflichtet fühlten, setzten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor allem für Asylsuchende ein. Der "Asylkompromiss" umfasste nicht nur eine weitere Absenkung der Zahl von Zuzugsgenehmigungen, sondern auch eine Verschärfung der Sprachtests für Spätheimkehrer. Voraussetzung für eine Aufnahme war nun der Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache oder einer der Mundarten, die im familiären Umfeld vermittelt wurden. Vorhandene Deutschkenntnisse erleichterten ohne Zweifel die Eingliederung der Aussiedler, nur wurde bei dieser Regelung ausgeblendet, dass Russlanddeutsche in der Ukraine und in Sibirien seit 1938/1939 und die aus der ASSRdWD seit 1941 keinen Deutschunterricht mehr in den Schulen hatten. Entsprechend wurde in regierungsamtlichen Mitteilungen und in der Publizistik wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Großteil der potenziellen Antragsteller, die zur Sprachprüfung vor der Abgabe ihres Übernahmeantrags als Aussiedler eingeladen wurden, zur Sprachprüfung nicht erschien oder diese nicht bestehen konnte. Die veränderte Aufnahmeregelung ermöglichte ihnen jedoch die Einreise als Familienangehörige von Spätaussiedlern, die keine Sprachkenntnisse nachweisen mussten. Sie hatten dadurch allerdings auch keinen Anspruch auf Integrationshilfen und wurden in den Statistiken als nichtdeutsche Familienmitglieder geführt. Damit wurden die Startbedingungen für einen Großteil der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen soweit verschlechtert, dass verstärkt Sozialleistungen in Anspruch genommen werden mussten. In der medialen Darstellung wanderten plötzlich Nichtdeutsche ein, wodurch die Aufnahmebereitschaft weiter abnahm. Am 1. Januar 1993 trat das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz in Kraft, mit dem nicht nur der Begriff "Aussiedler" durch "Spätaussiedler" ersetzt, sondern auch eine Kontingentierung eingeführt wurde. Pro Jahr durften nun 220.000 Spätaussiedler aufgenommen werden. 1999 wurde diese Quote auf die Zahl der Aussiedler des Jahres 1998 (103.080) abgesenkt. Die Zuwanderung der im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung im Durchschnitt wesentlich jüngeren Aussiedler wurde nur kurze Zeit als willkommene Korrektur zum demografischen Wandel in Deutschland gesehen. Nach der Einbeziehung der Aussiedler in das Zuwanderungsgesetz wurden ihre Ehegatten und Abkömmlinge hinsichtlich der Sprachkenntnisse und des Nachzugs Ausländern gleichgestellt. Das hatte einen Rückgang der Aussiedlerzahl auf 7.626 im Jahr 2006 und auf unter 2.000 Personen im Jahr 2012 zur Folge. Zudem sind im Aufnahmeverfahren von Spätaussiedlern Härtefälle aufgetreten, die auch durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)Zur Auflösung der Fußnote[5] vom Dezember 2011 nicht ausgeräumt wurden. Für die nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten oder Abkömmlingen eines Spätaussiedlers, die im Aussiedlungsgebiet verblieben sind, in den Aufnahmebescheid eines bereits ausgereisten Spätaussiedlers wird das Vorliegen von Gründen von besonderer Härte vorausgesetzt. Laut Bundesverwaltungsamt (BVA) sollte dieses Verfahren "der Vermeidung von Härtefällen, die durch eine dauerhafte Familientrennung entstehen",Zur Auflösung der Fußnote[6] dienen. Das Merkblatt "Nachträgliche Einbeziehung nach §27 Abs. 3 BVFG"Zur Auflösung der Fußnote[7] stieß aber auf Ablehnung seitens des Deutschen Roten Kreuzes, des Bundes der Vertriebenen, der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und kirchlicher Wohlfahrtsverbände: "Nach Angaben des BVA ist mit rund 5.000 Anträgen zu rechnen, von denen 'maximal 50 Prozent' anerkannt werden. Damit werden gerade einmal 2,5 Promille der noch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion lebenden Russlanddeutschen in den Genuss der angestrebten Regelung kommen."Zur Auflösung der Fußnote[8] Ohne genaue Kenntnis der deutschen Verwaltungssprache und angesichts der Lebensrealität in der GUS stellt dieser Verfahrensablauf eine unüberwindliche Barriere dar. De facto folgt daraus eine Behinderung des Nachzuges von engsten Familienangehörigen. In der Politik wie in der Wissenschaft nannte man die Quotierung der Umsiedlung nüchtern "Steuerung der Zuwanderung", aus der Sicht der Umsiedlungswilligen und deren bereits nach Deutschland eingewanderten Angehörigen war es eine "Aussperrung", denn sie nahm keine Rücksicht auf die Motive der Russlanddeutschen. Eine Befragung aus den Jahren 1990 und 1991 zeigte, dass die mit Abstand wichtigsten Ausreisemotive ethnisch und historisch bedingt waren. An erster Stelle rangierte der Wunsch als "Deutsche unter Deutschen" leben zu wollen (87 Prozent) beziehungsweise der Wunsch, dass "meine Kinder Deutsche bleiben" (86 Prozent). Diesen Motiven folgten die Beibehaltung von Sprache und Kultur, die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Familienmitgliedern und Freunden.Zur Auflösung der Fußnote[9] Mangels Erfahrung im Zusammenleben in einer multinationalen Gesellschaft, geschweige denn in einer Diasporalage, wurde diese Motivation von Teilen der deutschen Öffentlichkeit als konservativ und nationalistisch interpretiert. Andere wiederum nahmen Anstoß daran, dass die junge Generation keine guten Deutschkenntnisse vorweisen konnte. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Eingliederung der Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland wurden schon mit dem Wohnortzuweisungsgesetz 1989 verändert. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Aussiedler auf alle Bundesländer proportional zur Wohnbevölkerung verteilt werden. Dadurch sollte die finanzielle Belastung der Länder und Kommunen durch Integrationsmaßnahmen ausbalanciert und die Bildung neuer Ballungszentren von Aussiedlern verhindert werden. In Kauf genommen wurde, dass neu einreisende Aussiedler von ihren bereits in Deutschland lebenden Angehörigen getrennt leben mussten und in den strukturschwachen ostdeutschen Bundesländern, aus denen die einheimische Bevölkerung in beträchtlicher Zahl auf der Suche nach Arbeit in die "alte" Bundesrepublik abwanderte, für Jahre auf die Unterstützung des Staates angewiesen blieben. 1992 wurde das Wohnortzuweisungsgesetz bis 1995 verlängert. 1996 wurden Sanktionen für das Verlassen des zugewiesenen Wohnortes eingeführt: Wer vor Ablauf von zwei Jahren den Wohnort wechselte, verlor den Anspruch auf Sozialleistungen. 1999 wurden das Gesetz bis 2009 und die Sperrfrist auf drei Jahre verlängert. Die vom Grundgesetz garantierte Freizügigkeit aller Deutschen, zu denen Spätaussiedler nach ihrer Aufnahme in Deutschland wurden, blieb eingeschränkt. Diese Jahre des erzwungenen Verbleibs in der Lage von Hilfeempfängern hat demoralisierend gewirkt, verzögerte die Eingliederung in das Berufsleben, hat zu einem noch stärkeren sozialen Abstieg als in den "alten" Ländern geführt und wirkte sich längerfristig auch mindernd auf die zu erwartende Berufsrente aus. Nur wer Arbeit in den westdeutschen Bundesländern finden konnte, durfte den ihm zugewiesenen Wohnort ohne Einbußen verlassen. Da binnen wenigen Jahren weitere Verschlechterungen folgten, kippte die Stimmung: In der russischsprachigen Presse in Deutschland wurde der Vorwurf erhoben, man sei erneut, dieses Mal in Deutschland, unter ein Regime der Sondersiedlung geraten. [Vgl. Alfred Eisfeld/Victor Herdt/Viktor Bruhl, Specposelenie v Germanii?, in: Vostočnyj ėkspress 1/1998, S. 3.] Mit Inkrafttreten des Eingliederungsanpassungsgesetzes am 1. Januar 1990 bekamen Aussiedler im Falle von Arbeitslosigkeit nicht mehr eine lohnbezogene Arbeitslosenunterstützung, sondern Eingliederungsgeld. Die Bezugsdauer wurde von neun auf sechs Monate gekürzt. Mit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (1993) wurden Entschädigungen nach dem Kriegsgefangenengesetz und dem Häftlingshilfegesetz durch niedrigere Pauschalsätze abgelöst. Der Wegfall dieser Leistungen wurde von Aussiedlern als ungerecht empfunden und schwächte deren Startbedingungen für die Einrichtung an neuen Orten in Deutschland. Noch härter traf sie die Kürzung der Dauer von Sprachkursen von zwölf Monaten (1991) auf neun Monate (1992) und auf sechs Monate ab dem 1. Januar 1994. Ältere Aussiedler (ab dem 45. Lebensjahr) bekamen seit 1995 nur noch dann einen Sprachkurs finanziert, wenn eine Arbeitsplatzvermittlung als wahrscheinlich eingeschätzt wurde.

Bis in das Jahr 2011 konnte eine befriedigende Lösung bei der Anerkennung der in der UdSSR und später in der GUS erworbenen Berufsabschlüsse, insbesondere der Hochschulabschlüsse, nicht erreicht werden. Eine Verbesserung trat erst ab 2012 in geringem Ausmaß ein. Eine ganze Generation von (Spät-)Aussiedlern konnte ihre Fachkenntnisse und die Berufserfahrung an ihren neuen Wohnorten nicht einbringen. Das betraf insbesondere Pädagogen, Ingenieure oder medizinische Berufe, das heißt jene Berufe, in denen man zurzeit große Defizite zu beklagen hat. Wer zehn oder mehr Jahre aus seinem Beruf raus ist, kann nur in den seltensten Fällen durch Qualifizierungsmaßnahmen den Anschluss beziehungsweise eine Wiedereingliederung in den gelernten Beruf schaffen. Mit Verbitterung haben Spätaussiedler registriert, dass ihre jahrelangen Bemühungen erfolglos blieben. Bereits 2005 hat das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) festgestellt: "Die Einkommen der Aussiedler sind zwar gleichmäßiger verteilt als die der Zuwanderer aus nichtwestlichen Ländern; jedoch machen die Ergebnisse deutlich, dass viele von ihnen trotz des Besitzes der Staatsbürgerschaft in prekären ökonomischen Verhältnissen leben." Die niedrigen Einkommen führen zukünftig auch zu niedrigen Renten. Eine weitere deutliche Verschlechterung trat mit der Änderung des Fremdrentengesetzes am 1. Januar 1992 ein. Die neue Situation wurde in einer Studie folgendermaßen zusammengefasst: "Aussiedler haben nunmehr Anspruch auf Renten in Höhe von nur noch 60 Prozent des Rentenniveaus einheimischer Deutscher. Wenn beide Ehepartner Rente beziehen, darf darüber hinaus ihr gemeinsames Renteneinkommen nicht das 1,6-Fache der Eingliederungshilfe übersteigen, deren Höhe auf 60 Prozent des Sozialhilfesatzes festgesetzt ist; ein Ehepaar erhält somit gemeinsam höchstens 96 Prozent einer Durchschnittsrente."Zur Auflösung der Fußnote[14] In einer DIW-Studie heißt es dazu: "Aufgrund der Reduzierung bei der Anerkennung der Erwerbstätigkeit im Herkunftsland seit 1996 ist in Zukunft mit einer Fortsetzung des Trends im Durchschnitt sinkender Rentenzahlbeträge bei Aussiedlern zu rechnen.

Bemühungen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, von Verbänden der Wohlfahrtspflege und Einzelpersonen, die zunehmende Altersarmut unter den (Spät-)Aussiedlern auf dem parlamentarischen und Rechtsweg abzuwenden, blieben bislang ohne Erfolg – ein aus der Sicht der Betroffenen unhaltbarer Zustand, die hierin eine Verletzung des Generationenvertrags sehen, denn die berufstätigen (Spät-)Aussiedler leisten Steuern und Abgaben gleich der einheimischen Bevölkerung. Die Berufstätigen müssen vielfach ihre unterversorgten Eltern aus ihren ohnehin niedrigeren Einkommen unterstützen.

https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/156779/spaet-aussiedler-in-deutschland/


Gesetz Nr. 1064 vom 28. August 1986 - betreffend die Visagesetzgebung - die Ein-und Auswanderung

https://dserver.bundestag.de/brd/1987/D197+87.pdf


https://www.mdr.de/geschichte/ddr/alltag/reisen-freizeit/sowjetunion-udssr-transitvisum-100.html


Am 2. Februar 1954 nahm die Fluggesellschaft internationale Flüge auf und beförderte 18 Passagiere von Tokio nach San Francisco auf einer Douglas DC-6B City of Tokyo über Wake Island und Honolulu . ... Ende 1961 führte JAL transpolare Flüge von Tokio nach Seattle, Kopenhagen, London und Paris über Anchorage, Alaska , und nach Los Angeles und San Francisco über Honolulu, Hawaii, durch . ... Bis 1965 hatte Japan Airlines seinen Hauptsitz im Tokyo-Gebäude in Marunouchi , Chiyoda , Tokio. Zu diesem Zeitpunkt wurde über die Hälfte der Einnahmen von JAL auf Transpazifikrouten in die Vereinigten Staaten generiert, und die Fluggesellschaft setzte sich bei den Vereinigten Staaten für das Recht der fünften Freiheit ein, Transatlantikrouten von der Ostküste aus zu fliegen. Die transpazifische Route wurde im November 1966 von San Francisco nach New York und 1967 nach London verlängert; Flüge zwischen San Francisco und London endeten im Dezember 1972. Zwischen 1967 und 1969 hatte JAL eine Vereinbarung mit Aeroflot , einen gemeinsamen Dienst zwischen Tokio und Moskau mit einer sowjetischen Tupolev Tu-114 zu betreiben . Die Flugbesatzung bestand aus einem JAL-Mitglied, und die Kabinenbesatzung bestand aus jeweils fünf Mitgliedern von Aeroflot und JAL. Der wöchentliche Flug begann im April 1967; im Mai war der Zeitplan 10 Std. 35 Min. von Moskau nach Tokio und 11 Std. 25 Min. für die Rückfahrt. In den 1970er Jahren kaufte die Fluggesellschaft die Boeing 727 , Boeing 747 und McDonnell Douglas DC-10 für ihre wachsenden Strecken innerhalb Japans und in andere Länder. w:en:Japan Airlines

w:en:Narita International Airport

w:en:Daniel K. Inouye International Airport


1985 startete das Unternehmen seinen ersten Vorstoß außerhalb des Marktes zwischen den Inseln durch Charterflüge in den Südpazifik und dann in den Rest des Pazifiks mit Douglas DC-8- Flugzeugen. ... Bald darauf, Anfang 1985, erhielt das Unternehmen die ersten beiden seiner geleasten Lockheed L-1011 TriStars . Ein Flugzeug wurde verwendet, um Hawaiians ersten planmäßigen Betrieb von Hawaii aus zu starten, tägliche Verbindungen zwischen Honolulu und Los Angeles . Dieser neue Dienst brachte Hawaiian zum ersten Mal in seiner Geschichte in direkten Wettbewerb mit den großen US-Fluggesellschaften. [21] In den Jahren 1985 und 1986 fügte Hawaiian Airlines seiner Flotte zusätzliche L-1011 hinzu und nutzte sie, um Verbindungen zu anderen Gateway-Städten an der Westküste wie San Francisco, Seattle, Portland, Las Vegas und Anchorage zu eröffnen, in denen Hawaiian landete weiterer Wettbewerb gegen die großen US-Airlines. w:en:Hawaiian Airlines

Gefördert wurden die Ausreiseanliegen Deutscher und deutscher Volkszugehöriger in Ost- und Südosteuropa bilateral, ab 1986 auch im Rahmen der KSZE von der Arbeitsgruppe Aussiedlung in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes in Bonn. Im Zuge der Familienzusammenführung gelangten einige Deutsche aus den oben genannten Staaten auch in die DDR. Ihre Anzahl wurde allerdings von den örtlichen Behörden nicht amtlich erfasst, da sie nicht als Deutsche, sondern als Staatsbürger ihres Herkunftslandes, mithin als zugewanderte Ausländer eingeordnet wurden. w:de:Aussiedler und Spätaussiedler


Nach Ausbruch des spanischen Bürgerkriegs ging er nach Spanien und brachte viele Berichte von den Schlachtfeldern mit. Nach der Besetzung der böhmischen Länder durch die Deutschen verlor Kisch seine Heimat, was für ihn sogar seinen Aufenthalt in Paris heikel machte. Ende 1939 ging er mit seiner Frau nach New York . Auch hier wurde ihm zunächst die Einreise verweigert, er schaffte es aber schließlich nach Ellis Island , wo ihm ein Transitvisum erteilt wurde. Im Oktober 1940 ging er nach Mexiko , wo er die nächsten fünf Jahre lebte. Er schrieb auch eines seiner berühmtesten Bücher in Mexiko, Marktplatz der Sensationen, 1941). Während seines mexikanischen Exils begann er auch, viele Erinnerungen an seine Heimatstadt Prag aufzufrischen. Im März 1946 kehrte er schließlich auch dorthin zurück. Er wollte ein Buch mit Berichten über die Nachkriegs-Tschechoslowakei schreiben, hatte aber keine Zeit. Er starb kurz nach der Machtergreifung der Kommunisten im Jahr 1948. Er wurde auf dem Vinohradsky-Friedhof in Prag beigesetzt. w:sk:Egon Erwin Kisch

w:de:Zarengold

w:ru:Челябинский инцидент

w:cs:Rudolf Medek

w:ru:Восстание Чехословацкого корпуса

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w:de:Tschechoslowakische Legionen