Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von kurzschwänzigen Papageien (Österreich)
Checklisten dienen als Gedankenstütze beim Arbeiten, und sollen ein fehlerfreies Arbeiten ermöglichen.
Diese Checkliste ist ein Wiki-Projekt, das allen, die beruflich oder privat die Haltungsbedingungen von Papageienvögeln nach ihrer gesetzlichen Rechtmäßigkeit in Österreich beurteilen wollen, erleichtern soll, Punkt für Punkt die einzelnen Haltungsbedingungen durchzugehen.
Der originale Gesetzestext (frei abrufbar beim Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts) ist zwar in Absätze gegliedert, die jedoch meist mehrere Kriterien enthalten.
Checkliste Haltung von kurzschwänzigen Papageien
[Bearbeiten]Gesetzliche Mindestanforderungen (2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004).
Der Abs2.2.2 der Anl2 zur 2. Tierhaltungsverordnung betrifft Papageienarten der Gattungen Agapornis (Unzertrennliche), Amazona (Amazonenpapageien), Bolbopsittacus (Stummelschwanzpapagei), Cacatua (eigentliche Kakadus), Callocephalon (Helmkakadu), Calyptorhynchus (Rabenkakadus), Coracopsis (Vasapapageien), Cyclopsitta (Buntkopf-Zwergpapageien), Deroptyus (Fächerpapagei), Eclectus (Edelpapagei), Eolophus (Rosakakadu), Forpus (Sperlingspapageien), Geoffroyus (Buntkopfpapageien), Graydidascalus (Kurzschwanzpapagei), Gypopsitta (Kahlkopfpapageien), Hapalopsittaca (Braunohrpapageien), Micropsitta (Spechtpapageien), Nannopsittaca (Orangebrust-Zwergpapagei), Nestor (Kea und Kaka), Pionites (Weißbauchpapageien), Pionopsitta (Scharlachkopfpapagei), Pionus (Rotsteißpapageien), Poicephalus (Langflügelpapageien), Prioniturus (Spatelschwanzpapageien), Probosciger (Palmkakadu), Psittacara (Keilschwanzsittiche), Psittacella (Tiger- bzw. Bindenpapageien), Psittaculirostris (Feigenpapageien), Psittacus (Graupapagei), Psittinus (Rotachselpapagei), Psittrichas (Borstenkopfpapagei), Strigops (Eulenpapagei), Tanygnathus (Großschnabelpapageien), Touit (Buntschwanzpapageien), Triclaria (Blaubauch).
Gesetzliche Mindestanforderungen
[Bearbeiten]Anmerkung: In der Praxis sind die Mindestgrößen der Gehege am wichtigsten, da sie noch sehr häufig drastisch unterschritten werden. Häufig findet sich eine kombinierte Innen-Außen-Haltungsform: Innenvolièren, aus denen die Tiere durch eine Verbindung in eine Außenvolière gelangen können. Für die Gesamtgröße solcher Kombinationsgehege ist die Mindestgröße der Außenvolière heranzuziehen.
Abs2.1Z4 | Bei Einzelhaltung, ohne Ausnahme: Mindestgröße der Gehege gleicht der bei paarweiser Haltung [Mindestgrößen siehe unten] |
Abs2.1Z4 | Bei Schwarmhaltung: Grundfläche je weiterem gehaltenen Paar um 50% erweitert [Mindestgrößen siehe unten] |
Abs2.1Z4 | Jungvögel bleiben bis zum Selbstständigwerden bezüglich der Mindestgröße der Gehege unberücksichtigt [Mindestgrößen siehe unten] |
Abs2.1Z3 | Haltung erfolgt weder angekettet noch auf einem Bügel |
Abs2.1Z8 | Haltung erfolgt paar- oder gruppenweise |
Abs2.1Z5 | Abwechslungsreiche Volieren-/Käfig-/Schutzraumausstattung und Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. frische Zweige; „Beschäftigungsfutter“ wie etwa Hirserispen und andere geeignete Objekte) vorhanden |
Abs2.1Z6 | Abwechslungsreiches, geeignetes Futter (Trockene Sämereien alleine sind nicht ausreichend; Es müssen Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter, evtl. auch tierisches Eiweiß, ggf. Mineralstoffe (etwa Schulp [Sepia], angeboten werden.) vorhanden |
Abs2.1Z6 | Bei Haltung von mehr als einem Paar: mehrere Futterstellen vorhanden |
Abs2.1Z11 | Sitzstangen so angebracht, dass möglichst lange Flugstrecken entstehen [Ausnahme: flugunfähige Vögel] |
Abs2.1Z3 | Bei flugunfähigen Vögeln: Käfig/Voliere enthält vielfältige Klettermöglichkeiten, Schutzraum jederzeit erreichbar |
Abs2.1Z9 | Bei ausschließlicher Haltung in Außenvolieren: allseits geschlossener und beleuchteter Schutzraum mit Ein- und Ausflugsöffnungen vorhanden [Mindestgrößen siehe unten] |
Abs2.1Z10 | Bei Haltung ausschließlich in Innenräumen: Innenvoliere entsprechend den Mindestmaßen der Außenvoliere vorhanden [Mindestgrößen siehe unten] |
Abs2.1Z11 | Boden von Käfig/Innenvoliere/Schutzraum mit Sand/Hobelspänen (unbehandeltes Holz)/ Holzgranulat/Rindenmulch/ähnlich geeignetem Material abgedeckt,und wird regelmäßig gereinigt |
Abs2.1Z11 | Boden der Außenvoliere aus Naturboden oder Belag aus Sand, Kies o. ä. |
Abs2.1Z11 | Mögliche Fressfeinde können nicht eindringen |
Abs2.1Z11 | Material von Voliere/Käfig/Ausstattung kann nicht zu Gesundheitsschäden führen |
Abs2.1Z11 | Voliere/Käfig/Ausstattung so verarbeitet/angebracht, dass Verletzungen nicht auftreten können |
Abs2.1Z11 | Material von Voliere/Käfig/Ausstattung leicht zu reinigen |
Abs2.1Z11 | Vergitterung aus Querstäben oder Geflecht |
Abs2.1Z12 | Bei badenden Vögeln: Badeeinrichtung zur ständigen Verfügung |
Abs2.1Z12 | Bei nicht badenden Vögeln: Tiere werden bei geeignetem Wetter, aber mind. 1 × pro Woche, mit Wasser besprüht |
Abs2.2.2Z4 | Höhle vorhanden |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit 12 bis 25 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Käfig/Voliere: 2m × 1m × 1m (Länge × Breite × Höhe) - [Fläche entspricht 2m²] |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit 12 bis 25 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Schutzraum: 1m² × 1m (Fläche × Höhe) |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit 25 bis 40 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Käfig/Voliere: 3m × 2m ×2 m (Länge × Breite × Höhe) - [Fläche entspricht 6 m²] |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit 25 bis 40 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Schutzraum: 1m² × 2m (Fläche × Höhe)² |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit über 40 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Käfig/Voliere: 4m × 2m × 2,5m (Länge × Breite × Höhe) [Fläche entspricht 8m²] |
Abs2.2.2Z2 | Bei Arten mit über 40 cm Gesamtlänge: Mindestmaße Schutzraum: 2m² × 2m (Fläche × Höhe)² |
Abs2.2.2Z3 | Bei Papageien der Gattungen Cyclopsitta, Eclectus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta, Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus, Psittacella, Psittaculirostris, Psittinus, Psittrichas, Tanygnathus, Triclaria: Mindesttemperatur Schutzraum 15°C |
Abs2.2.2Z3 | Bei Papageien der Gattungen Amazona, Bolbopsittacus, Cacatua (außer Nachzuchten), Callocephalon (außer Nachzuchten), Calyptorhynchus, Coracopsis, Deroptyus, Eolophus (außer Nachzuchten), Hapalopsittaca (außer Nachzuchten), Nannopsittaca (außer Nachzuchten), Pionus, Poicephalus (außer Nachzuchten), Probosciger, Psittacara, Psittacus, Strigops, Touit: Mindesttemperatur Schutzraum 10°C |
Abs2.2.2Z4 | Bei Nachzuchten der Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus, Hapalopsittaca, Nannopsittaca, Poicephalus: Mindesttemperatur Schutzraum 5°C |
Abs2.2.2Z4 | Bei Papageien der Gattung Agapornis (Unzertrennliche): Schutzraum frostfrei |
Abs2.2.2Z4 | Bei Papageien der Gattung Nestor (Keas und Kakas): zumindest trockener Witterungsschutz vorhanden |
Abs2.2.2Z4 | Bei Papageien der Gattung Pionites (Weißbauchpapageien): ganzjährig Schlafkästen vorhanden |
Siehe auch
[Bearbeiten]- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Aras (Österreich)
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Loris und anderen nektartrinkenden Vogelarten (Österreich)
- Projekt:Checkliste gesetzliche Mindestanforderungen zur Haltung von Sittichen außer Wellen- und Nymphensittichen (Österreich)