Kurs Diskussion:Urheberrecht/Referate/Zwecke des Urheberrechts

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Jan Luca in Abschnitt Fragen???

Zitieren von Gesetzen[Bearbeiten]

Gesetze werden nicht in der Form Vgl. Bundesministerium der Justiz, § 15 UrhG, abgerufen am 26.07.2008. zitiert. Das ist zum einen falsch, weil das Bundesministerium der Justiz das Gesetz nicht erlassen hat. Zum anderen braucht das Datum nur im geschichtlichen Kontext dazu. Andernfalls ist jedem klar, dass das Gesetz zu Grunde zu legen ist, was im Zeitpunkt der Veröffentlichung galt.

Außerdem werden Gesetze nicht in Fußnoten zitiert. Sie werden entweder mit Komma abgetrennt dahinter geschrieben oder mit einem Wort wie gemäß, nach oder vgl. oä. Der Satz mit der genannten Fußnote müsste also korrekterweise wie folgt lauten:

So unterliegt aber sein Werk einem Schutz und er kann entscheiden, was damit passieren soll, vgl. § 15 UrhG.

-- heuler06 22:49, 26. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

zu den Kernaussagen[Bearbeiten]

"Durch den rechtlichen Schutz von immateriellen Güter gewinnen diese an Attraktivität (finanziell & kulturell)"

Der finanziellen Attraktivität kann ich in obiger Aussage voll zustimmen. Aber kulturell ist ein Werk attraktiv, wenn es frei verfügbar und ohne Beschränkungen genutzt werden kann. Grimm's Märchen hätten sich wohl kaum verbreitet, wenn die Gebrüder Grimm für jede Nacherzählung eines Märchens Gebühren verlangt hätten oder - noch schlimmer - wenn sie die Nacherzählungen untersagt hätten. --Exxu 09:28, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Du scheinst irgendwie etwas gegen das Urheberrecht zu haben, Exxu. ;-) Auch kulturell ist es von Bedeutung. Stell dir doch nicht immer nur die Profitgierigen vor, sondern zur Abwechslung mal „richtige“ Künstler, die die Kunst praktizieren, weil es ihnen Spaß macht und die nicht auf das Geld aus sind, was sie damit verdienen können. Sie brauchen das Urheberrecht in mindestens zweierlei Hinsicht:
  1. Dadurch wird es ihnen möglich, überhaupt Beträge einzufordern, sodass sie davon leben können. (Die Betonung liegt auf „davon leben können“.) Sonst würden nur noch Leute Kunst und ähnliches betreiben, die es sich leisten können. Es würde – noch stärker als jetzt schon – eine Elite entstehen, die Elite ist nicht auf Grund ihres Wissens und Könnens, sondern allein wegen der dahinter stehenden finanziellen Kraft.
  2. Profitgierige, die Sachen zwar gut vermarkten können, aber sonst nichts, können von der Benutzung ausgeschlossen werden. Sie können die erzeugten Gegenstände nicht einfach für sich ausschlachten und den eigentlichen „Erzeuger“ unterbuttern und so dafür sorgen, dass diese Kulturgüter doch kommerziell würden.
Dass das heute nicht hervorkommt, bestreite ich gar nicht. Das Urheberrecht aber nur wegen dieser jetzigen Fehler zu verteufeln, finde ich ebenfalls verkehrt. Das Urheberrecht ist übrigens genauso wie das Eigentum ein absolutes Recht. Insofern müsstest du auch für die Abschaffung des Eigentums plädieren. ;-)
-- heuler06 09:48, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hätte nichts gegen das Urheberrecht, wenn es weltweit unverkäuflich beim Autor bliebe und wenn es kein "Verhinderungsrecht" wäre. Wenn es aber so etwas unterstützt halte ich es für schädlich.
Die Formulierung "davon leben können" ist meiner Meinung nach ungerecht.
Es sollte meiner Meinung nach darum gehen, dass ein Autor nicht mehr Vergütung fordern darf, als sich ein Nutzer leisten kann und andererseits sollte eine kommerzielle Nutzung dem Autor eine anteilige Vergütung zukommen lassen, die durchaus auch über dem "davon leben können" liegen darf.
Kultur, wenn es um "Volkskultur" geht, wird im Übrigen nicht wegen des Geldes geschaffen. Sie hat eine viel längere Geschichte, als das Geld. Und nicht alles, was für Geld als "Kultur" angepriesen wird, verdient diese Bezeichnung. --Exxu 11:20, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Versuch einer Kurzfassung[Bearbeiten]

  • Der Urheber soll etwas von seiner geistigen Leistung haben, damit er von geistiger Arbeit leben kann. Außerdem soll er davor geschützt sein, dass man seine Werke in verfälschter Form wiedergibt, so dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, er hätte ein anderes Werk geschaffen als das, was er wirklich geschaffen hat.
  • Außerdem will aber auch der Verleger möglichst viel mit seiner verlegerischen Leistung verdienen. Da stören Raubdrucke genauso wie in anderen Bereichen Markenpriraterie.

Beispiel[Bearbeiten]

Schillers Erben müssten sich dagegen wehren können, wenn andere Leute behaupten, sein Gedicht "Der Taucher" laute "Gluck, gluck. Weg war er."

Parodien sind aber auch beim bestehenden Urheberrecht nicht verboten. --Exxu 13:30, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
(reinquetsch:) Deshalb sage ich ja, wenn sie behaupten, das Gedicht sei von Schiller. --Cethegus 17:34, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das ist nicht der aktuelle Diskussionsstand in der Germanistik. Dort wird gesagt: Das Urheberrecht wurde eingeführt, weil die Verlage das wollten. Es ging im Kern eher um deren Gewinn-Interesse. Mit dem Urheberrecht konnten sie sehr viel mehr Gewinn machen und wurden in ihrem Gewinnstreben nicht mehr durch Raubdrucke behindert... --Michael Reschke 13:54, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
So sehe ich das auch. Im Referat wurde das m.E. nicht gesagt. Ich verändere aber mal die Kurzfassung. --Cethegus 17:34, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Fragen???[Bearbeiten]

Keine Fragen meinerseits. Gruß -- Jan Luca (Diskussion · Beiträge) 16:45, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten