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Wolfgang Rauls[Bearbeiten]

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp1/drs/d3766.pdf

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 1/3766 09.06.1994

Erste Wahlperiode Unterrichtung

Abschlußbericht des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Drucksache 1/36/1782 8)

1. Der Zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuß unterrichtet den Landtag über seinen Abschlußbericht und bittet, diesen zur Kenntnis zu nehmen.

2. Dem Bericht angefügt ist gemäß § 29 Abs. 4 Untersuchungsausschußgesetz ein Minderheitenbericht (Sondervotum) der Abgeordneten der Fraktion der CDU. Dr. Manfred Püchel Ausschußvorsitzender (Ausgegeben am 13.06.1994)

Abschlußbericht des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

Inhaltsverzeichnis

Tei/A Einsetzung, Auftrag und Verfahren des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

1. Vorgeschichte

2. Untersuchungsauftrag

3. Geschäftsordnung

4. Geschäftsstelle

5. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

5.1. Benennung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden

5.2. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses

5.3. Juristische Berater

5.4. Vertreter der Landesregierung

6. Ablauf des Untersuchungsverfahrens

6.1. Konstituierung

6.2. Verfahrensfragen

6.3. Beweiserhebung

6.3.1. Beweisbeschlüsse

6.3.2. Sitzungen

6.3.3. Zeugenvernehmungen

6.3.4. Öffentlichkeit der Zeugenvernehmungen

6.3.5. Aussagegenehmigungen

Seite 5 6 7 8 8 8 9 12 13 13 13 14 15 15 16 16 20 22

Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766

6.3.6. Protokolle der Zeugenvernehmungen

6.3.7. Vereidigung von Zeugen

6.3.8. Beweiserhebung durch Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen sowie durch Auskunftersuchen

6.3.8.1. Akten und Schriftstücke

6.3.8.2. Eingestufte Unterlagen

6.3.8.3. Sonstige Unterlagen

6.3.8.4. Behandlung eingestufter Verwaltungsunterlagen

6.3.8.5. Auskunftersuchen

7. Vorgehansweise des Ausschusses

Teil B Feststellungen des Untersuchungsausschusses

I. Der Untersuchungsausschuß soll klären, welches die Gründe für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt waren, unter welchen Umständen seine Einstellung erfolgte, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten KlausDieter Matschke hatte, insbesondere zu welchen Informationen 22 24 25 25 30 31 32 32 33 er offiziell Zugang hatte."


34 1. 1.1. 1.2. 1.2.1. 1.2.2.

Zu den Gründen für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und den Umständen, unter denen diese erfolgte Tätigkeit von Klaus-Dieter Matschke vor Gründung des Landes Sachsen-Anhalt Einstellung von Klaus-Dieter Matschke in den Dienst des Landes Zur Verantwortung des Ministers a. D. Wolfgang Braun für die Einstellung von Klaus-Dieter Matschke Einstellung von Klaus-Dieter Matschke, um ihn für den Verfassungs-schutz zu verwenden 34 34 39 39 44


2 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1 13 766 1.2.3.

Weitere Gründe für die Einstellung von Klaus-Dieter Matschke

1.2.3.1. Beteiligung des Zeugen Matschke an der Sammlung von Daten über den Abgeordneten Renger

1.2.3.2. Beteiligung des Zeugen Matschke an der Sammlung von Informationen zur Überprüfung weiterer CDU-Abgeordneter

2. Befugnisse, Rechte und Pflichten des Klaus-Dieter Matschke

3. Zugang von Matschke zu Informationen

II. Der Ausschuß soll ferner klären "ob es Kontakte des Klaus-Dieter Matschke bzw. Beauftragten von ihm mit Mitgliedern der Landesregierung, ihren Vertretern oder Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Landes Sachsen-Anhalt gab bzw. gibt und welcher Art diese Kontakte waren bzw. sind, ferner was der Gegenstand dieser Kontakte war bzw. ist und welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Informationen, die sie, ihre Vertreter oder ihre Beamten direkt oder indirekt von Klaus50 52 56 64 68 Dieter Matschke erhielten, gezogen haben." 70

1. 2. Kontakte des Klaus-Dieter Matschke zu Mitgliedern der Landesregie-rung nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Landes Sachsen-Anhalt Kontakte von Klaus-Dieter Matschke zu Beamten und Bediensteten des Landes nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Landes 111. Gegenstand und Stand des Gerichtsverfahrens Matschke ge70 72 gen das Land Sachsen-Anhalt 7 4

IV. Der Ausschuß soll klären, "ob und auf welche Weise Behörden des Verfassungsschutzes Informationen über angebliche Kontakte von Minister Wolfgang Rauls zum ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR erhalten bzw. gesammelt haben, wer den Verfassungsschutz veranlaßt hat, tätig zu werden, ob derartige Informationen vom Verfassungsschutz oder von Dritten an Mitglieder der Landesregierung bzw. Beamte des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet worden sind, wie mit diesen Informationen umgegangen worden ist und was die Landesregierung daraufhin unternommen hat." 75


3 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 1. 2. 2.1. 2.2. 3. Sammlung und Weitergabe von Informationen über eine angebliche MfS-Belastung von Minister Rauls an die Landesregierung durch das Bürgerkomitee Sammlung und Weitergabe von Informationen über eine angebliche MfS-Belastung von Minister Rauls durch Verfassungsschutzbehörden Sammlung und Weitergabe von Informationen über eine angebliche MfS-Belastung von Minister Rauls durch die Niedersächsische Verfassungsschutzbehörde und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Sammlung und Weitergabe von Informationen über eine angebliche MfS-Belastung von Minister Rauls durch den Resident des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Magdeburg Informationen von Minister Rauls durch die Landesre75 80 80 83 gierung 93

V. Der Ausschuß soll klären, "ob jetzige oder frilhere Mitglieder der Landesregierung, jetzige oder frühere Mitarbeiter der Landesregierung im Rahmen ihrer Tätigkeit oder inoffiziell zu Informationen gelangt sind, Informationsmaterial gesammelt oder Informationsmaterial in ihren Besitz gebracht haben, das jetzt gegen Mitglieder der Landesregierung verwendet werden kann. Der Ausschuß soll in diesem Zusammenhang insbesondere das Zusammenwirken zwischen Verfassungsschutzbehörden, der Gauck-Behörde und der Landesregierung, ihren Beauftragten oder ihren Beamten aufklären." 94 VI. Gesamtzusammenfassung 97 4 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Tei/A Einsetzung, Auftrag und Verfahren des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses


1. Vorgeschichte Im Dezember 1990 wurde publik, daß der in Frankfurt am Main ansässige Privatdetektiv Klaus-Dieter Matschke bei der Polizei in Sachsen-Anhalt tätig ist. Es wurde der Verdacht geäußert, daß Klaus-Dieter Matschke während seiner Zeit in SachsenAnhalt Zugang zu "geheimen Unterlagen" hatte 1 und Akten von dem ehemaligen Stasi-Generalmajor Wilfried Müller erhalten hat2 . Im Januar 1991 wurde bekannt, daß der damalige Innenminister Wolfgang Braun Klaus-Dieter Matschke im November 1990 zum angeblich ersten Beamten in Sachsen-Anhalt ernannt hatte 3. Am 21. 2. 1991 debattierte der Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion über dieses Thema.4 Zur näheren Aufklärung beantragte die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Innenausschusses 5. Der Bericht des Innenausschusses über die am 26. 2. 1991 erfolgte Sondersitzung wurde am 21. 3. 1991 im Landtag behandelt. 6 Am 21. 3. 1991 stellte die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Grüne u. a. wegen der genannten Vorfälle sowie wegen der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, Klaus-Dieter Matschke habe Informationen über angeblich Stasi-belastete CDU-Kandidaten für den Landtag respektive CDU-Abgeordnete des Landtages geliefert 7, eine große Anfrage B, die von der Landesregierung am 23. 5. 1991 beantwortet wurde. 9 Am 04. Juli 1991 trat der Ministerpräsident Dr. Gerd Gies zurück.


Nach§ 4 Abs. 2 Ministergesetz endet das Amtsverhältnis der Minister mit jeder Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten. Wolfgang Braun wurde von dem neuen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wemer Münch nicht mehr zum Minister ernannt. Im August 1992 publizierte "DER SPIEGEL" einen Artikel, in dem behauptet wurde, daß Minister Rauls wegen einer angeblichen Stasi-Vergangenheit vom Verfassungsschutz ausgespäht worden sei. Minister Rauls soll sich ferner mehrfach mit Klaus-Dieter Matschke getroffen haben, der während seiner Tätigkeit in Sachsen Anhalt "weitreichenden Einblick in geheime Archive aus der DDR-Zeit" habe nehmen 1 Bild vom 8. 12. 1990 2eildvom 10.12.1990 3 s. MAZ vom 31 . 1. 1991 , DER SPIEGEL 8/91 4 10. Sitzung des Landtagesam 21. 2. 1991, s. PI. Prot. 1/10, S. 44- 55 5 Drs. 1/198 612. Sitzung des Landtages vom 21. 3. 1991, s. PI. Prot. 1/12, S. 140-157 7 DER SPIEGEL 8/91 8 Drs. 1/289 9 Drs. 1/471 5 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode DruckSache 1/3766 können. Die Informationen des Verfassungsschutzes befänden sich in der Staatskanzlei. Unklar sei, wer den Verfassungsschutz zu derartigen Recherchen beauftragt habe. 10

Die F.D.P.-Fraktion forderte den Landtagspräsidenten auf, zur Klärung der Vorwürfe einen Untersuchungsausschuß einzusetzen11. Im September 1992 beantragten die Abgeordneten der SPD-Fraktion und Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Grüne die Einsetzung eines Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.12 Der Landtag beschloß in seiner 36. Sitzung am 18. 9. 1992 die Einsetzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.13 2. Untersuchungsauftrag Mit der in der 36. Sitzung beschlossenen Änderung des Antrages 1/178214 erhielt der Untersuchungsausschuß folgenden Auftrag:

I. Der Ausschuß soll klären, ob und auf welche Weise Behörden des Verfassungsschutzes Informationen über angebliche Kontakte von Minister Wolfgang Rauls zum ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR erhalten bzw. gesammelt haben, wer den Verfassungsschutz veranlaßt hat, tätig zu werden, ob derartige Informationen vom Verfassungsschutz oder von Dritten an Mitglieder der Landesregierung bzw. Beamte des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet worden sind, wie mit diesen Informationen umgegangen worden ist und was die Landesregierung daraufhin unternommen hat.

II. Der Ausschuß soll klären, ob jetzige oder frühere Mitglieder der Landesregierung, jetzige oder frühere Mitarbeiter der Landesregierung im Rahmen ihrer Tätigkeit oder inoffiziell zu Informationen gelangt sind, Informationsmaterial gesammelt oder Informationsmaterial in ihren Besitz gebracht haben, das jetzt gegen Mitglieder der Landesregierung verwendet werden kann. Der Ausschuß soll in diesem Zusammenhang insbesondere das Zusammenspiel zwischen Verfassungsschutzbehörden, der Gauck-Behörde und der Landesregierung, ihren Beauftragten oder ihren Beamten aufklären.

111. Der Ausschuß soll klären, ob es Kontakte des Klaus-Dieter Matschke bzw. Beauftragten von ihm mit Mitgliedern der Landesregierung, ihren Vertretern oder Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst des Landes Sachsen-Anhalts gab bzw. gibt und welcher Art diese Kontakte waren bzw. sind, ferner was der Gegenstand dieser Kontakte war bzw. ist und welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Informationen, die sie, ihre Vertreter oder ihre Beamten direkt oder indirekt von Klaus-Dieter Matschke erhielten, gezogen haben. 10 DER SPIEGEL 32192 11 Schreiben Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Hasse, F .D.P. vom 14.08.1992 12 Drs. 111782 13 PI. Prot. 1/36, S. 4115 ff., S. 4117 14 ln Ziff. II Satz 2 des Antrages wurde das Wort "Zusammenspiel" durch das Wort "Zusammenwirllen" ersetzt, s. PI. Prot. a.a. 0., S. 4117 6 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1 13 766

IV. Der Untersuchungsausschuß soll ferner klären, welches die Gründe für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt waren, unter welchen Umständen seine Einstellung erfolgte, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten Klaus-Dieter Matschke hatte, insbesondere zu welchen Informationen er offiziell Zugang hatte. Ferner, wie die Landesregierung mit diesen Informationen sowie auf anderen Wegen von Klaus-Dieter Matschke erlangten Informationen, die der Landesregierung zur Kenntnis gegeben wurden, umgegangen ist und welche Konsequenzen sie hieraus gezogen hat. Der Ausschuß soll desweiteren klären, was der Gegenstand des Gerichtsverfahrens Matschke gegen das Land Sachsen-Anhalt ist und wie der Stand des Verfahrens ist, ob Klaus-Dieter Matschke über die gerichtlich geltend gemachten Forderungen hinaus weitere Forderungen erhoben hat und wie sich gegebenenfalls die Landesregierung hierzu verhalten hat bzw. verhält.

3. Geschaftsordnung

Bestandteil des Einsetzungsbeschlusses des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses war eine Geschäftsordnung gemäß § 15 Abs. 4 der damals geltenden Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt. Diese enthielt Bestimmungen über:

- Mitgliederzahl und deren Benennung gegenüber dem Präsidenten des Landtages, - Vertreterregelung, Berufung eines zum Richteramt befähigten Juristen als beratendes Mitglied, Beschlußfähigkeit, Beweiserhebungen in öffentlicher Verhandlung bzw. Ausschluß der Öffentlichkeit,

- Einberufung der Sitzungen, Aufrechterhaltung der Ordnung und eventuelle Entfernungen aus dem Sitzungssaal, Protokollführung,

- Zutrittsgestaltung in Behörden und Erteilung von Aussagegenehmigungen, Beweisantragstellung,

- Rechts- und Amtshilfegewährung durch Gerichte und Verwaltungsbehörden,

- Berichterstattung des Untersuchungsausschusses nach Abschluß der Untersuchungen,

- Verschwiegenheitspflicht zu bekanntgewordenen geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen (auch nach Auflösung des Untersuchungsausschusses), 7 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766

- Kosten des Untersuchungsverfahrens,

- Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen,

- Hinzuziehung von Zeugenbeiständen.

Nach dem am 30. Oktober 1992 in Kraft getretenen Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen ( UntersuchungsausschußgesetzUAG) vom 29. Oktober 1992 (GVBI. LSA S. 757) regelte dieses das Verfahren des Untersuchungsausschusses(§ 37 Abs. 3 UAG).

4. GeschäftssteHe

Die Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses befand sich bei der Landtagsverwaltung.

5. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses § 2 der Geschäftsordnung für den Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Landtages von Sachsen-Anhalt legte fest, daß der Untersuchungsausschuß 13 Mitglieder hat, die Ausschußmitglieder und dieselbe Zahl von Stellvertretern dem Präsidenten des Landtages von den Fraktionen schriftlich benannt werden. Jede Fraktion benennt so viele Mitglieder, wie sich nach dem Rangmaßzahlverfahren aus der Fraktionsstärke ergibt.

5.1. Benennung des Vorsitzenden und des steHvertretenden Vorsitzenden Gemäß § 15 Abs. 4 der damals geltenden Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurden gegenüber dem Präsidenten des Landtages benannt:

als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Abg. Herr Dr. Püchel (SPD) und als stellvertretender Vorsitzender Abg. Herr Seidel (CDU). 8 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766


5.2. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses ln der konstituierenden Sitzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 23. Oktober 1992 stellte der Vorsitzende, Abgeordneter Herr Dr. Püchel, fest, daß folgende Mitglieder und Stellvertreter durch die Fraktionen gegenüber dem Präsidenten des Landtages benannt worden waren:

Mitglieder des Ausschusses:

Abg. Herr Becker, Gurt

Abg. Herr Dr. Buchheister, Klaus

Abg. Herr Koch, Christoph

Abg. Herr Scharf, Jürgen

Abg. Herr Seidel, Ulrich

Abg. Herr Oleikiewitz, Peter

Abg. Herr Dr. Püchel, Manfred

Abg. Herr Tögel, Ti/man

Abg. Herr Buchholz, Wolfgang

Abg. Herr Prof. Dr. Haase, Hans-Herbert

Abg. Herr Dr. Funda, Rolf

Abg. Herr Tschiche, Hans-Jochen

Abg. Herr Auer, Joachim (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (SPD) (F.D.P.) (F.D.P.) (POS) (Bündnis 90/Grüne) (DSU)

Stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses:

Abg. Herr Dr. Bergner, Chn"stoph

Abg. Herr Bill, Adolf

Abg. Herr Dr. Kupfer, Joachim

Abg. Herr Nägler, Comelius

Abg. Herr Schomburg, Reiner

Abg. Herr Bullerjahn, Jens

Abg. Herr Felke, Thomas

Abg. Frau LJndemann, Elke (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (SPD)

9 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode

Abg. Herr Kley, Gerry

Abg. Herr Schuster, JOrg

Abg. Herr Claus, Roland

Abg. Herr Engel, U/rich-Karl (F.D.P.) (F.D.P.) (PDS) (Bündnis 90/Grüne)

Drucksache 113766

Mit Schreiben des Vorsitzenden der Fraktion der CDU vom 19. Mai 1993 wurde der als stellvertretendes Mitglied benannte Abg. Herr Dr. Kupfer, Joachim zum ordentlichen Mitglied für den als Mitglied ausscheidenden Abg. Herrn Becker, Gurt benannt(§ 7 Abs. 3 UAG).

Mit lnkrafttreten des UAG wurde das Verfahren der Benennung der Mitglieder und Stellvertreter im Untersuchungsausschuß neu geregelt. Die Benennung der (stellvertretenden) Mitglieder bedarf der Beschlußfassung und Bestätigung durch den Landtag (§ 5 Abs. 1 und 3 UAG).

Durch das Ausscheiden des Mitgliedes des Ausschusses Abg. Herr Auer, Joachim aus seiner Fraktion (inzwischen von DSU in OS-Fraktion umbenannt) war diese vom 11. Mai 1993 bis zur Beschlußfassung durch den Landtag in der 49. Sitzung am 24. Juni 1993 im Ausschuß nicht vertreten. Die Fraktion hatte keinen Vertreter für das ordentliche Mitglied benannt.

Mit Beschluß Drs. 114912716 B wurde Abg. Herr Dr. Glück, Hans-Gerd als Mitglied für die OS-Fraktion bestätigt. 10 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

ln der 52. Sitzung des Landtagesam 07. Oktober 1993 wurden Abg. Herr Becker, Curt für die Fraktion der CDU (Drs. 1/52/3017 B) und Abg. Herr Mitschke, Gerhard für die Deutsch Soziale Fraktion (Drs. 1/52/3029 B) jeweils als Stellvertreter bestätigt.

Mit der Auflösung der Deutsch Sozialen Fraktion schieden auf Beschluß des Landtages (Drs. 1/54/3169 B) in dessen 54. Sitzung am 12. November 1993 Abg. Herr Dr. GliJck, Hans-Gerd als Mitglied und Abg. Herr Mitschke, Gerhard als Stellvertreter im Untersuchungsausschuß aus. Durch die nunmehr zur Benennung eines neuen Mitgliedes berechtigte Fraktion der CDU wurde Abg. Herr Werner, Eckard benannt und durch den Landtag in gleicher Sitzung bestätigt (ebenfalls Drs. 1/5413169 B.) Mit der Ernennung des Abg. Herrn Dr. Kupfer, Joachim zum Minister der Finanzen schied dieser als Mitglied im Untersuchungsausschuß aus. 11 Landlag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766


Diesen Beschluß sowie die Nachbenennung des Abg. Herrn Nagler, Cornelius seitens der Fraktion der CDU als Mitglied im Ausschuß bestätigte der Landtag in seiner 58. Sitzung am 20. Januar 1994 (Drs. 1/58/3366 B). Mit gleichem Beschluß wurde Abg. Herr Webe/, Thomas zum Stellvertreter benannt und bestätigt. 5. 3. Juristische Berater Neben den von den Fraktionen benannten Mitgliedern des Landtages, die als Abgeordnete dem Untersuchungsausschuß angehörten, wurde auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, juristische Berater zu benennen.

Die Geschäftsordnung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sah in § 2 Abs. 5 vor, einen zum Richteramt befähigten Juristen als beratendes Mitglied des Ausschusses zu berufen. Der Ausschuß machte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.

Mit lnkrafttreten des Untersuchungsausschußgesetzes konnte nach dessen § 4 Abs. 3 jede Fraktion einen juristischen Berater benennen, der die Befähigung zum Richteramt haben muß und dem Landtag nicht anzugehören braucht. Die juristischen Berater sind vom Präsidenten des Landtages nach dem Verfahren des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Als juristische Berater wurden benannt: Herr Rechtsanwalt Bertram Börner für die Fraktion der SPD Frau Dr. Sabine Fabricius für die Fraktion Bündnis 90/Grüne Herr Joachim Moritz für die Fraktion der F.D.P. Herr Rechtsanwalt Dirk Pörtner für die Fraktion der DSU bzw. OS-Fraktion bis zum 11. Mai 1993 Frau Kerstin Schmiljun für die Fraktion der POS

12 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766

Herr Klaus Spangier für die Fraktion der CDU.

5. 4. Vertreter der Landesregierung Seitens der Landesregierung nahm Herr Ministerialdirigent Dr. Hans-Peter Jabel vom Ministerium für Justiz- und Bundesangelegenheiten (ehemals Ministerium der Justiz) an den Sitzungen (auch nichtöffentlichen und internen) des Untersuchungsausschusses teil.

6. Ablauf des Untersuchungsverfahrens

6.1. Konstituierung Nachdem der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 36. Sitzung am 18. September 1992 die Einsetzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen hatte, konstituierte sich der Ausschuß am 23. Oktober 1992.

Nach einer Einführung durch den Präsidenten des Landtages, Herrn Dr. Keitel, in welcher dieser die Bedeutung der Arbeit von Untersuchungsausschüssen und in diesem Fall insbesondere das öffentliche Interesse am Untersuchungsgegenstand betonte, stellte der Vorsitzende, Abgeordneter Herr Dr. Püchel, die Mitglieder und deren Stellvertreter vor. Daneben wurde durch den Vorsitzenden auf wesentliche Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Untersuchungsausschuß hingewiesen und erste Verfahrensfragen (Sitzungsrhythmus, Beweiserhebung) geklärt sowie der 1. Beweisbeschluß gefaßt, der die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht ersuchte, der die im Einsetzungsbeschluß aufgeworfene Problematik umfassend darlegen sollte.

Gleichzeitig wurde die Landesregierung aufgefordert, sämtliche den Untersuchungsauftrag des Ausschusses betreffende Akten und Unterlagen im Original vorzulegen. Ebenso sollte die Landesregierung die geführten Rechtsstreitigkeiten bezeichnen, sachkundige Mitarbeiter benennen, die vernommen werden könnten, und für diese die Aussagegenehmigungen erteilen. Die Erledigung der im 1. Beweisbeschluß gefaßten Forderungen wurde mit einer 3 (Akten)- bzw. 5 (Bericht) -wöchigen Frist terminiert. Die Anlieferung der Akten verzögerte sich um einige Tage, der Bitte um Fristverlängerung durch die Landesregierung entsprach der Ausschuß.

Die Landesregierung gab keinen Bericht ab, vielmehr wurden von der Staatskanzlei und den einzelnen betroffenen Ministerien jeweils eigene Berichte verfaßt

13 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

Verschiedentlich mußten einzelne Vorgänge nachgeliefert werden; es blieb auch nicht aus, daß die Übersendung nochmals angemahnt werden mußte.

6.2. Verfahrensfragen

Verfahrensfragen ergabensich insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Akten, die der Untersuchungsausschuß von Dritten anforderte. Die eingehenden Akten wurden von der Geschäftsstelle entgegengenommen und in einem dem Untersuchungsausschuß zugewiesenen Raum in einem Panzerschrank gelagert. Durch den Sicherheitsdienst wurden die Schlüssel zu dem Raum und Panzerschrank verwahrt und entsprechend einem Beschluß des Ausschusses nur einem feststehenden Personenkreis zugänglich gemacht. Das Kopieren von Akten war den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses möglich. Der Umgang mit eingestuften Unterlagen- diese wurden in einem zweiten Panzerschrank unter verschärften Sicherheitsbedingungen verwahrt - richtete sich nach § 11 Abs. 6 UAG. Da der Landtag von Sachsen-Anhalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht über eine eigene Geheimschutzordnung verfügte (diese wurde erst am 04. Februar 1993 erlassen), wurde prinzipiell in Anlehnung an die Geheimschutzordnung der Landesregierung verfahren. Aufzeichnungen der Mitglieder des Ausschusses zu den eingestuften Unterlagen wurden wie die Unterlagen selbst behandelt und unter Verschluß genommen (vgl. auch Punkt 6.3.8.4., Behandlung eingestufter Verwaltungsunterlagen). Nach Klärung dieser äußeren Bedingungen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses stellten sich aber auch für die Sitzungen des Ausschusses einige Fragen zum Verfahren. So erfolgte beispielsweise eine Verständigung über die Verteilung der Protokolle dahingehend, daß nur die 13 Ausschußmitglieder (nicht die Stellvertreter), die jeweiligen durch den Präsidenten des Landtages zur Verschwiegenheit verpflichteten juristischen Berater der Fraktionen, der Vertreter der Landesregierung sowie der stenographische Dienst gegen Empfangsbestätigung die Protokolle ausgehändigt wurden. Das Original verblieb in der Geschäftsstelle, welche auch die Rückgabe der Empfangsbescheinigungen überwachte. Über die Behandlung von Niederschriften, deren Inhalt geheimhaltungsbedürftig sei, sollte im Einzelfall entschieden werden (vgl. dazu auch Punkt 6.3.6., Protokolle der Zeugenvernehmungen). Die Frage der Mitwirkung der Mitarbeiter der Fraktionen und deren Ausscheiden mit Benennung der juristischen Berater wurde zunächst recht unterschiedlich beantwortet. Nachdem jede Fraktion mit einem juristischen Berater im Ausschuß vertreten war (letzte Benennung im Februar 1993), erübrigte sich die Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern. 14 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Nach umfänglicher Diskussion wurde festgelegt, daß Pressemitteilungen des Untersuchungsausschusses im Zusammenwirken von Vertretern aller Fraktionen herausgegeben werden sollten. Weitemin verständigte man sich darauf, die von den Fraktionen formulierten Beweisanträge den anderen Fraktionen rechtzeitig vor Beschlußfassung im Ausschuß schriftlich zuzuleiten.

6.3. Beweiserhebung

6.3.1. Beweisbeschlüsse

Der Untersuchungsausschuß faßte 63 Beweisbeschlüsse. 1 8 Beweisbeschlüsse betrafen überwiegend die Anforderung von Akten u. ä., die restlichen 45 Beweisbeschlüsse hatten Zeugenvernehmungen zum Inhalt. Von den 45 Beweisbeschlüssen, die Vernehmungen von Personen betrafen, konnten bis auf zwei Beweisbeschlüsse alle erfüllt werden (vgl. dazu genauer Punkt 6.3.3., Zeugenvernehmungen). Die übrigen 18 Beweisbeschlüsse konnten zum überwiegenden Teil positiv erledigt werden. Keine Ergebnisse brachten folgende Beweisbeschlüsse:

1. Der Beschluß vom 22.01.1993, der die Anforderung von Akten, die der Zeuge Matschke bei Beendigung seiner Tätigkeit zurückgelassen hatte (Vermerke, Berichte, Ordner, Aktenstücke) zum Inhalt hatte. Hierzu gab das Ministerium des lnnern des Landes Sachsen-Anhalt die Auskunft, daß keine derartigen Akten oder ähnliches von Herrn Matschke vorhanden wären.

2. Der Beweisbeschluß Nr. 33, der die Beiziehung der Wachbücher der Außenstelle der Gauck-Behörde in Magdeburg aus der Zeit August bis Dezember 1990 zum Inhalt hatte. Die Gauck-BehOrde teilte mit, daß eine Eintragung von Herrn Matschke im fraglichen Zeitraum nicht nachweisbar ist. Herr Geisthardt hat die Außenstelle der Gauck-BehOrde aufgesucht; eine Eintragung im angegebenen Zeitraum ist nachweisbar. Die Wachbücher selbst wurden dem Ausschuß nicht zur Verfügung gestellt.

15 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

3. Der Beweisbeschluß Nr. 41, der die Überprüfung und Benennung des Telefonteilnehmers der Telefonnummer 64 70 15 in Magdeburg von 1990 bis 1991 beinhaltete. Hier ergab die Auskunft der Telekom, daß diese Te/efon-Nr. im angegebenen Zeitraum nicht belegt war.

4. Der Beweisbeschluß Nr. 48, der die Beiziehung des Wachbuches des Bezirkskriminalamtes zwecks Klärung, wer am 20. Oktober 1990 das StasiArchiv in Magdeburg betreten hat, beinhaltete. Hierzu ergab die Auskunft, daß es keinen Einlaßdienst seitens des Bezirkskriminalamtes für das Stasi-Archiv gegeben hat.

5. Der Beweisbeschluß Nr. 52, der die Prüfung von Fingerabdrücken auf einer Namensliste sowie die Anforderung eines graphologischen Gutachtens zu handschriftlichen Eintragungen zum Inhalt hatte. Die Zeugen weigerten sich, eine Probe ihrer Fingerabdrücke abzugeben sowie graphologische Gutachten durch Proben der Handschrift zu ermöglichen. ln Anbetracht des zeitlichen Ablaufs unterließ der Ausschuß weitere Schritte.


6. Der Beweisbeschluß Nr. 49, der die Beiziehung der dienstlichen Erklärung des Zeugen Schaper beinhaltete. Das Bundesamt für Verfassungschutz lehnte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Herausgabe der dienstlichen ErkltJrung ab. ln Anbetracht des Zeitablaufes unterließ der Ausschuß weitere Schritte.


6.3.2. Sitzungen Der Untersuchungsausschuß hat in der Zeit vom 23. Oktober 1992 bis 03. Juni 1994 insgesamt 32 Sitzungen durchgeführt. Davon wurde in 19 Sitzungen öffentlich Beweis erhoben.


6. 3. 3. Zeugenvernehmungen Die in den Beweisbeschlüssen benannten 49 Zeugen wurden bis auf zwei Ausnahmen durch den Untersuchungsausschuß geladen und vernommen.


16 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766

Insgesamt sind durch den Ausschuß trotzdem 49 Zeugen vernommen worden, da bedingt durch Namensgleichheit einmal ein falscher Zeuge geladen wurde und in einem zweiten Fall unklar war, welche der in Betracht kommenden Zeuginnen die "richtige" Zeugin war. Auf die Ladung des Zeugen Dr. Hansjürgen Knoche hat der Ausschuß verzichtet, da der Zeuge zu dem Beweisthema nichts bekunden konnte. Der Zeuge Dr. Günter Malbricht konnte nicht geladen werden, da er nicht auffindbar war. Da einige Zeugen mehrfach geladen wurden, führte der Untersuchungsausschuß 55 Zeugenvernehmungen in 1 B Sitzungen durch. Vom Untersuchungsausschuß wurden folgende Zeugen in der angegebenen Reihenfolge vernommen:

5. Sitzung am 22. Januar 1993 Matschke, Klaus-Dieter

7. Sitzung am 18. Februar 1993 Matschke, Klaus-Dieter (Fortsetzung der Vernehmung vom 22.01.1993) Mughrabi, Mohammed

8. Sitzung am 19. Februar 1993 Braun, Wolfgang Stephan, Hans-Joachim

9. Sitzung am 19. März 1993 Levy, Ulrich

17 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode

11. Sitzung am 22. April1993 Klapa, Rigo Elze, Wilfried Niemann, Hubert

12. Sitzung am 23. April1993 Geisthardt, Ralf Ernst, Axel Lange, Jürgen

14. Sitzung am 21. Mai 1993 Dr. Gies, Gerd Dreier, Christiane Post, Heike Reichelt, Rüdiger Hoffmann, Jens-Uwe Baumgarten, Jörg

15. Sitzung am 07. Juni 1993 Edel, Walburga Boinowitz, Gaby Boinowitz, Nicole Mahnkopf, Hans-Jürgen Boinowitz, Josef

16. Sitzung am 18. Juni 1993 Richter, Hanns-Jürgen Vogt, Klaus Strelen, Kari-Ludwig Müller, Wilfried

17. Sitzung am 01. Juli 1993 Hofmann, Helmut Dr. Gerhold, Kar/ Dr. Mahn, Hans-Peter Vogel, Jürgen

Drucksache 113766 18 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode

18. Sitzung am 02. Juli 1993 Hildebrandt, Heinz Rauls, Wolfgang Prof. Dr. Manch, Wemer

21. Sitzung am 13. September 1993 Mahnkopf, Hans-JOrgen {2. Vernehmung) Weidemann, Bernd Stennei, Dieter Popp, Wemer

22. Sitzung am 24. September 1993 Wernowsky, Harald Dr. Kramer, Klaus Notheis, Bernhard Busse, Klaus

23. Sitzung am 06. Oktober 1993 Eberhardt, Rolf-Axel Dr. Gerhold, Kar/ {2. Vernehmung) Sehne/lecke, Rolf Unk, Walter

24. Sitzung am 05. November 1993 D~ Werlhebach, Eckart Perschau, Hartmut Schaper, JOrgen

26. Sitzung am 13. Dezember 1993 Marle//, Jörg-Michael Dr. Bache, Wolfgang

27. Sitzung am 28. Januar 1994 Richter, Hanns-JOrgen {2. Vernehmung) Dr. Mahn, Hans-Peter {2. Vernehmung)

Drucksache 1/3766 19 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

29. Sitzung am 24. Februar 1994 Levy, Ulrich (2. Vernehmung) Auer, Joachim


6.3.4. Offentliehkeif der Zeugenvernehmungen

Die Zeugen wurden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung vernommen (§ 11 Abs. 1 UAG). ln folgenden Fällen wurden Zeugen unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen:

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Matschke in der?. Sitzung am 18.02.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Geisthardt in der 12. Sitzung am 23.04.1993

- Teile der Vernehmung der Zeugin Frau Edel in der 15. Sitzung am 07.06.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Boinowitz in der 15. Sitzung am 07.06.1993

- gesamte Vernehmung der Zeugen Herrn Richter und Herrn Vogt in der 16. Sitzung am 18.06.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Vogel in der 17. Sitzung am 01.07.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Mahnkopf in der 21. Sitzung am 13.09.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Papp in der 21. Sitzung am 13.09.1993

- Teile der Vernehmung des Zeugen Herrn Schaper in der 24. Sitzung am 05.11.1993


20 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

- gesamte Vernehmung des Zeugen Herrn Richter in der 27. Sitzung am 28.01.1994


ln den Fällen, in denen die Zeugen unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen wurden, hat der Untersuchungsausschuß die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2 UAG festgestellt. Die vo/lsUindig in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführten Vernehmungen der Zeugen Richter, Hanns-Jürgen (16. Sitzung am 18.06.1993 und 27. Sitzung am 28.01.1994) und Vogt, Klaus (16. Sitzung am 18.06.1993) waren veranlaßt durch die Einschränkung der Aussagegenehmigungen des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieses erteilte die Aussagegenehmigungen nur unter der Bedingung, daß die Aussagen in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Für die Protokolle der Vernehmungen der Zeugen Richter und Vogt in der 16. Sitzung vom 18.06.1993 verlangte das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnisnahme keinen weiteren Geheimhaltungsschutz, hingegen wurden bestimmte Teile des Protokolls der Vernehmung des Zeugen Richter in der 27. Sitzung vom 28.01.1994 für geheimhaltungsbedürftig erklärt (vgl. auch Punkt 6.3.6., Protokolle der Zeugenvernehmungen).

Vom Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 18 UAG machte der Zeuge Papp, Werner in der 21. Sitzung Gebrauch.

DerZeuge Mughrabi, Mohammed wurde zwar in öffentlicher Sitzung vernommen, war aber für die Öffentlichkeit von Angesicht zu Angesicht nicht sichtbar. Zu seinem eigenen Schutz wurde er vermummt in den Vernehmungsraum geführt und war nur durch die Ausschußmitglieder ohne Vermummung bei der Vernehmung zu sehen.

21 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

6.3.5. Aussagegenehmigungen Insgesamt benötigten 35Zeugen eine Aussagegenehmigung. Die Aussagegenehmigungen wurden zum größten Teil uneingeschränkt erteilt. Einschrankungen enthielten die Aussagegenehmigungen für die Zeugen Richter und Vogt. Den Zeugen wurde die Aussagegenehmigung nur unter der Bedingung erteilt, daß die Vernehmung nicht öffentlich erfolgt (vgl. auch Punkt 6.3.4., Öffentlichkeit der Zeugenvernehmungen). Für die Zeugen Dr. Werthebach und Schaper wurden die Aussagegenehmigungen vom Bundesministerium des lnnern zunächst ganzlieh oder teilweise verweigert. Auf Intervention des Ausschusses hin wurden sie dann aber doch erteilt, allerdings begrenzt auf Vorgänge mit Bezug zu Sachsen-Anhalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte dem Zeugen Busse - vorsorglich - gleichfalls eine beschrankte Aussagegenehmigung erteilt. Diese war jedoch nicht erforderlich, da das Bundesamt zu dem das Beweisthema betreffenden Zeitpunkt nicht mehr Dienstherr des Zeugen war.

6. 3. 6. Protokolle der Zeugenvernehmungen

Die allen Zeugen zugestellten Protokolle über ihre Vernehmungen wurden zum großen Teil ohne Änderungen in der gemäß Untersuchungsausschußgesetz vorgesehenen Frist gebilligt. Anderungswünsche zum Vernehmungsprotokoll äußerten 16 Zeugen: Mughrabi, Mohammed Boinowitz, Josef Edel, Walburga Müller, Wilfried Strelen, Kari-Ludwig Richter, Hanns-Jürgen (7. Sitzung) (15. Sitzung) (15. Sitzung) (16. Sitzung) ( 16. Sitzung) (16. Sitzung und 27. Sitzung) 22 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Dr. Mahn, Hans-Peter (17. Sitzung) Hildebrandt, Heinz (18. Sitzung) Popp, Wemer (21. Sitzung) Stennei, Dieter (21. Sitzung) Busse, Klaus (22. Sitzung) Wernowsky, Harald (22. Sitzung) Unk, Walter (23. Sitzung) Sehne/lecke, Rolf (23. Sitzung) Dr. Werthebach, Eckart (24. Sitzung) Marte/1, Jörg-Michael (26. Sitzung)

Die Protokolle der in der 16. Sitzung am 18.06.1993 vernommenen Zeugen Richter, Hanns-Jürgen und Vogt, Klaus wurden nach Kenntnisnahme durch das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz für nicht geheimhaltungsbedürftig erklärt. Zur erneuten Vernehmung des Zeugen Richter, Hanns-Jürgen in der 27. Sitzung am 28.01.1994 hatte das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz ebenfalls die Aussagegenehmigung vom Ausschluß der Öffentlichkeit bei der Vernehmung abhängig gemacht. Das erstellte Protokoll der nichtöffentlichen Vernehmung wurde unter der Bedingung freigegeben, daß bestimmte Teile des Protokolls nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Protokollteile wurden geweißt. Das vollständige Protokoll wurde als VSVertraulich klassifiziert.

23 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

Die Einstufung in VS-Vertraulich erfuhr auch das in nichtoffentlicher Vernehmung erstellte Protokoll der Vernehmung des Zeugen Schaper, Jurgen in der 24. Sitzung am 05.11.1993. Hier wurde festgestellt, daß die Aussagen des Zeugen Materialien betrafen, die dem Ausschuß unter VS-Vertraulicher Einstufung vorlagen, so daß die Äußerungen dazu ebenfalls als vertraulich zu werten waren.


6. 3. 7. Vereidigung von Zeugen

Der Untersuchungsausschuß vereidigte insgesamt 8 Zeugen in öffentlicher Sitzung. ln der 27. Sitzung vom 28. Januar 1994 wurden die Zeugen Dreier, Christiane Dr. Gies, Gerd Braun, Wolfgang vereidigt.

ln der 30. Sitzung am 25. Februar 1994 erfolgte die Vereidigung der Zeugen Geisthardt, Ralf Schaper, Jurgen Mughrabi, Mohammed Stennei, Dieter Matschke, Klaus-Dieter.

Alle Zeugen beeideten ihre Aussagen ohne Änderungen.

24 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

6.3.8. Beweiserhebung durch Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen sowie durch Auskunftersuchen

Auf Grund seiner Beweisbeschlüsse hat der Ausschuß eine Vielzahl von Gerichtsund Verwaltungsakten und sonstigen Unterlagen angefordert sowie Auskunftersuchen an Dritte gerichtet. Den Beschlüssen wurde überwiegend nachgekommen, in einigen Fällen allerdings erst nach mehrmaligem Schriftwechsel und Rückversicherungen durch die herausgebende Stelle.

6.3.8.1. Akten und Schriftstacke

Folgende Akten und Schriftstücke lagen dem Ausschuß vor: Herkunft/Bezeichnung

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Ermittlungsverfahren gegen Matschke wegen des Verdachts der versuchten Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans, Az: 0 Js 1/92

1. Beweismittelheft I

2. Sonderheft I

3. Sonderheft II

4. 0 Js 1/92 Band I

5. 0 Js 1/92 Band II

6. 0 Js 1/92 Band 111

7. Sonstiges

8. Auswertungsabschlußbericht

9. 1.14/3.3

10. 11.20/3.1

11. 2.17/3.9

12. 6.16/3.8

13. 15.14/3.3

14. 10.14/3.3


25 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766

15. 9.12 I 2.11

16. 5.7/1.7

17. 7.13/2.12

(9.- 17. Asservate)


Verwaltungsgericht Magdeburg

Verfahren Matschke ./. Land Sachsen-Anhalt, Az.: 4 A 1 09/91

1. 2. Verwaltungsprozeßakte K.-D. Matschke 4 A 109/91

Berichte zu 4 A 1 09/91

Ministerium des lnnem

0 310/1 - K.-D. Matschke ./. LSA Band 1 0 310/1 - K.-D. Matschke ./. LSA Band

2 1. 2.

3. Schriftverkehr im Zusammenhang mit 2 Vermerken der Außenstelle des BNvom 12. und 19.11.1991

4. Nachtragsvorgang Ministerium der Justiz 1. Information des Bürgerkomitees über Verbringung von Gegenständen aus der Wohnung des ehemaligen Leiters der Bezirksverwaltung des MfS, Az.: 41 07 E - 303.79/92 2. Gutachterliehe Prüfung von Ansprüchen Klaus-Dieter Matschkes gegen Ministerpräsident Prof. Dr. Münch Az.: 41 07 E - 303.90/92 u. a. 3. Information des Bürgerkomitees über ein Gespräch Vogei/Matschke vom 07.07.1991 Az.: 41 07 E - 95/92 26 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 4. "Hat Sachsen-Anhalts Regierungschef Prof. Dr. Münch seinen liberalen Stellvertreter Rauls ausspähen lassen?" - Vorbereitung Kabinettssitzung Az: 4110 I- 302.8 5. Klaus-Dieter Matschke zur Beschlagnahme diverser Gegenstände Az: 4121 E- 303.50/92 6. Prüfung der Einleitung eines Ennittlungsverfahrens gegen Klaus-Dieter Matschke wegen Verdacht einer Straftat nach § 99 StGB Az: 4107 E- 303.26/93 Staatskanzlei 1. 12 Vorgänge (im Ordner) - Überprüfung der Mitglieder der Landesregierung auf Stasi-Mitarbeit - Schriftwechsel Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz - Außenstelle Magdeburg - betreffend Minister Rauls - Schriftverkehr Niedersächsischer Landtag/Ministerium des lnnern Niedersachsens zu Tätigkeiten in Sachen Rauls- Informationen zur Vergangenheit Minister Rauls Rechtsstreit Klaus-Dieter Matschke ./. Land Sachsen-Anhalt - Vorbereitung Kabinettsitzung zur "Ausspähaffäre" - Vermerk: Gesprächswunsch Dr. Werthebach/Prof. Dr. Münch Überlassung von Vermerken aus dem November 1991 der Außenstelle Magdeburg des Bundesamtes für Verfassungsschutz - "Rauls - Versuch einer Darstellung" - Vorgänge Schnellecke 2. 21 Blatt - Antwort der Landesregierung auf die Große AnfragederFraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne- Drs. 1/289- zur Tätigkeit Klaus-Dieter Matschkes in Sachsen-Anhalt - Schreiben des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz zu Klaus-Dieter Matschke 27 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766 - Protokoll der 19. Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 21. Februar 1991 - Tätigkeit Klaus-Dieter Matschkes in Sachsen-Anhalt Staatsanwaltschaft Magdeburg 100 AR 10/91 (Informationen des Bürgerkomitees) Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Sonstiges Ermittlungsverfahren gegen Dr. Gies wegen des Verdachts der versuchten Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans 2 B Js 23 I 92-1 1. LKA; Gutachten zu Beschluß vom 19.03.1993 (Beweisbeschluß Nr. 23) 2. Halter des Kfz MKK 0-27; Antwortschreiben des MJ vom 29.04.1993 (Beweisbeschluß Nr. 22) 3. Unterlagen, übergeben vom Zeugen Stephan anläßlich seiner Vernehmung am 19.02.1993 4. dienstliche Erklärung Strelen, Boinowitz, Vogt gemäß Beschluß vom 02.04.1993 5. Zahlungen an Mughrabi; Anfrage an die Landesregierung gemäß Beschluß vom 22.04.1993 6. Gauck-lnfo zu Rauls (Beweisbeschluß Nr. 42) 7. Rufnummer 64 70 15; Antwort der Telekom auf Beweisbeschluß Nr. 41 8. Auskunft der Gauck-Behörde zu Wachbüchern ( Beweisbeschluß Nr. 33) 9. Schriftverkehr Telekopie BN (Beweisbeschluß Nr. 34) 10. Wachbücher der Außenstelle Magdeburg des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen 28 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766 11. Unterlagen, die vom Zeugen Matschke übergeben wurden: - "Eidesstattliche Versicherungen"f'Eidesstattliche Erklärungen" von: HerrnLevy Herrn Ledermann Herrn Geue HerrnAuer Frau Oppenheimer Herrn Wetzet -Terminkalender Levy (Sekretariat der Gemeinde) 1993 12. Sonstiger Schriftwechsel - Vorgang Minister Rauls betr. Pressemitteilungen, Schriftwechsel zu Verdächtigungen StasiMitarbeit; Rolle des Niedersächsischen Verfassungsschutzes - Schreiben Minister Rauls an das Ministerium der Justiz vom 23.11.1992 betr. Zuarbeit zum Bericht der Landesregierung an den Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuß - Schreiben Ministerium des lnnem vom 19.11.1992 betr. Berichterstattung gemäß Anforderung vom 29.10.1992 - Schreiben Ministerium der Justiz vom .. 13.11 .1992 .. 24.11.1992 .. 27.11.1992 .. 16.02.1993 ·os.o3.1993 betr. Aktenlage betr. Bericht der Landesregierung betr. Bericht der Landesregierung betr. Beweisbeschluß vom 22.01.1993 betr. Verschiedenes - Schreiben Staatskanzlei an das Ministerium der Justiz vom 23.11.1992 betr. Beitrag der Staatskanzlei zum Bericht der Landesregierung 29 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 -Schreiben Generalstaatsanwalt Naumburg vom 01.02.1993 betr. 0 Js 1/92 6.3.8.2. Eingestufte Unterlagen Reg.-Nr. des Ausschusses/ Einstufungsgrad U2 01/93 Geheim U2 02/93 Geheim U2 03/93 VS-Vertr. U2 04/93 VS-Vertr. U2 05/93 VS-Vertr. U2 06/93 Geheim U2 07/93 Geheim U2 08/93 Geheim U2 09/93 VS-Vertr. U2 10/93 VS-Vertr. Herkunft, Bezeichnung Vermerk BN - Außenstelle Magdeburg vom 12. 11.1991 Vermerk BN - Außenstelle Magdeburg vom 19.11.1991 Vermerk Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 33/91 vom 26.09.1991 Vermerk Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 34/91 vom 26.09.1991 Schreiben Ministerium des lnnem des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.03.1993 mit 2 Anlagen a) Schreiben Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 3/93 vom 09.02.1993 b) Schreiben Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 6/93 vom 25.02.1993 Vermerk BN - Außenstelle Magdeburg vom 12.11.1991 - Ausfertigung für die Staatskanzlei - Vermerk BN - Außenstelle Magdeburg vom vom 12.11.1991 - Kopie von U 2 06/93 mit handschriftlichen Vermerken - Vermerk BN - Außenstelle Magdeburg vom vom 19.11.1991 - Ausfertigung für Staatssekretär Link mit Unterstreichungen - Vermerk Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 25/91 vom 09.09.1991 Schreiben Polizeipräsidium Frankfurt am Main vom 01.12.1990 - Stennei über Mughrabi - 30 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Reg.-Nr. des Ausschusses/ Einstufungsgrad U2 U2 U2 U2 U2 U2 11/93 VS-Vertr. 12/93 VS-Vertr. 13/93 VS-Vertr. 01/94 VS-Vertr. 02/94 VS-Vertr. Geheim 03/94 VS-Vertr. Her1tunft, Bezeichnung Hessisches Landeskriminalamt Telefax, - Observationsbericht Popp - Bundesamt für Verfassungsschutz - Telekopie des BN vom 20.09.1991 Nr. 15/91 - Protokoll der 24. nichtöffentlichen Sitzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 05.11.1993 - Vernehmung des Zeugen Schaper - Polizeipräsidium Frankfurt am Main an das BKA Magdeburg vom 01.12.1990 (identisch mit U 2 10/93, zweifach) Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz-Anschreiben -Schreiben Dr. Haideiberg an Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Niedersächsisches Ministerium des lnnern und Landesamt für Verfassungsschutz Nr. 4/94 vom 28. 02.1994 betr.: Freigabe des Wortprotokolls der Vernehmung des Zeugen Richter in der 27. Sitzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 28.01.1994 (zu weißende Stellen) Wortprotokoll (vollständig) zu o. g. nichtöffentlicher Sitzung 6.3.8.3. Sonstige Unterlagen Zahlreiche Zeugen stellten dem Ausschuß verschiedene, zum Teil persönliche Unterlagen zur Verfügung. 31 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766 6. 3. 8. 4. Behandlung eingestufter Verwaltungsunterlagen Ein Teil der durch die Beweisbeschlüsse begründet angeforderten Unterlagen war durch die herausgebenden Dienststellen als VS-Vertraulich, ein weitaus kleinerer Teil auch als Geheim klassifiziert. Bei der Behandlung der als Verschlußsachen deklarierten Akten ergab sich die Schwierigkeit, daß der Landtagvon Sachsen-Anhalt zunächst noch nicht über eine Geheimschutzordnung verfügte (diese wurde erst am 04. Februar 1993 erlassen - vgl. Drs. 1/2319). Die eingehenden Unterlagen wurden von der Ausschußsekretärin, die vorher sicherheitsüberprüft wurde, entgegengenommen und in einem besonderen Panzerschrank in einer Kassette verwahrt. Dem Untersuchungsausschuß wurde ein besonderer Raum für die Aufstellung des Panzerschrankes zur Verfügung gestellt. ln diesem Raum durften die Unterlagen eingesehen werden; Notizen der Einsichtnehmenden (entsprechend Beschluß des Untersuchungsausschusses nur die Mitglieder des Ausschusses, nicht die Vertreter oder juristischen Berater) wurden dort ebenfalls verwahrt. 6. 3. 8. 5. Auskunftersuchen Der Ausschuß faßte Beschlüsse zur Erteilung von Auskünften u. a. zu folgenden Angelegenheiten: Ermittlung des Halters des Kfz MKK 0-27 Sichtbarmachung von latenten Abdrücken auf Vorgängen der Staatskanzlei Ermittlung des Telefonteilnehmers der Nr. 64 70 15 in Magdeburg von 1990 bis 1991 Beiziehung der Wachbücher der Gauck-Behörde in Magdeburg aus der Zeit von August bis Dezember 1990 Überprüfung einer Namensliste auf Fingerabdrücke sowie graphologisches Gutachten zu handschriftlichen Eintragungen auf dieser Liste. (Vgl. dazu auch Punkt 6.3.1. Beweisbeschlüsse) 32 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 7. Vergehensweise des Ausschusses Der Untersuchungsauftrag beinhaltet zwei größere Komplexe, die durch die Frage verbunden sind, ob Klaus-Dieter Matschke über Material verfügt, "das jetzt gegen Mitglieder der Landesregierung verwendet werden kann." Um diese Frage beantworten zu können, hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, den Untersuchungsauftrag grundsätzlich chronologisch abzuarbeiten15 . Einige Durchbrechungen dieser Vergehensweise gab es aus verschiedenen, überwiegend praktischen Gründen. Der Ausschuß begann folglich zunächst mit der Abarbeitung des in Ziffer IV und 111 des Beschlusses genannten Untersuchungsauftrages, um sich dann den in Ziffer I und II genannten Fragen zuzuwenden. Eine exakte Trennung beider Komplexe ließ sich naturgemäß nicht durchführen. Bei der Abarbeitung der Ziffer IV des Auftrages war es desweiteren erforderlich, sich mit den Anfängen der Tätigkeit von Klaus-Dieter Matschkeim jetzigen Land Sachsen-Anhalt zu befassen. Ohne die Aufklärung dieser Umstände erschien es nicht möglich, die Gründe für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalts zu verstehen. Der Ausschuß hat deshalb Zeugen auch zu der Zeit vor dem 05. November 1990 befragt. 15 Niederschrift über die 3. Sitzung am 20.11.92, S. 6 33 Landtag von Sachsen-An halt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Teil B Feststellungen des Untersuchungsausschusses 1. Der Untersuchungsausschuß soll kiiJren, "welches die Gründe für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes SachsenAnhalt waren, unter welchen Umstanden seine Einstellung erfolgte, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten K/aus-Dieter Matschke hatte, insbesondere zu welchen Informationen er offiziell Zugang hatte." 1. Zu den Gründen für die Einstellung Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und den Umstanden, unter denen diese erfolgte 1.1. Tatigkeit von Klaus-Dieter Matschke vor Gründung des Landes SachsenAnhalt Der Einstellung16 Klaus-Dieter Matschkes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ging eine Tätigkeit von Klaus-Dieter Matschkein Magdeburg noch vor der Gründung des Landes Sachsen-Anhalt voraus. Im Mai/Juni 1990 führte der Zeuge Matschke ein erstes Gespräch mit dem Zeugen Stephan, dem damaligen Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BdVP)17 in Magdeburg.1e Vermittelt wurde dieses Gespräch durch den damaligen Leiter der Abteilung Inneres beim Rat des Bezirkes Lutz Reiher.19 Es folgten weitere Gespräche sowie eine "Demonstration von Sicherheits- und Observationstechnik" in den Firmenräumen des Zeugen Matschke in Frankfurt am Main, an der neben dem Zeugen Stephan auch die Zeugen Boinowitz und Vogt vom niedersächsischen Verfassungsschutz teilnahmen. 20 Der Zeuge Stephan erklärte zu den Gesprächen in Frankfurt: "Ich erltannte in diesen zwei Tagen aber auch, daß Herr Matschke aufgrund seiner sehr guten Kenntnisse auf dem Gebiet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der nachrichtendienstliehen Tätigkeit ein guter Berater für unsere Dienststelle sein könnte. •21 Der Zeuge Stephan erkundigte sich bei den o. g. Teilnehmern dieser "Produktpräsentation"22 über die Qualitäten des Zeugen Matschke. Er führte dann mit dem damaligen Innenminister Petar-Michael Diestel und dessen Staatssekretär Peter Müller ein Gespräch über eine Beratungstätigkeit des Zeugen Matschke für die BdVP. Dem Zeugen Stephan wurde erklärt, er solle die Beratungstätigkeit des Zeugen Matschke mit dem Regierungsbevollmächtigten des Bezirkes Magdeburg, 16 Der Begriff der 'Einstellung in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalts' wird im vo~iegenden Bericht nicht als terminus technicus verstanden. Der Untersuchungsausschuß hat sich nicht mit der Frage befaßt, ob Klaus-Dieter Matschke zum Beamten ernannt worden ist oder ob ihm ggf. aus anderen Gründen Ansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt erwachsen sind. 17 Die BdVP wurde im September/Oktober 90 in 'Bezirksbehörde der Polizei' (BdP) umbenannt. 18 Vernehmung Stephan, S. 94; Vernehmung Elze, S. 118 19 Vernehmung Stephan, ebenda; Vernehmung Elze, ebenda; Vernehmung Matschke am 22. 1. 93, S. 11, 23 20 Vernehmung Stephan, S. 94195 21 ebenda, s. 95 22 Vernehmung Elze, S. 120 34 Landtag von Sachsen-AnhaH, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3 766 dem Zeugen Braun, abstimmen. Der Zeuge Braun befürwortete die Beratungstätigkeit des Zeugen Matschke.23 Im August 1990 wurde der Zeuge Matschke dann zum Berater der BdVP berufen. Über diese Berufung liegen insgesamt drei "Berufungsurkunden" vor, zwei davon mit Datum vom 20. 8. 1990 und unterzeichnet von dem Zeugen Stephan.24 Beide Urkunden haben einen gleichlautenden Teil, zusätzlich enthält die eine Urkunde zwei weitere Festlegungen: Zum einen wird Klaus-Dieter Matschke neben Oberrat Schwarzkopf auch Oberrat Klapa zugeordnet, zum anderen wird die Aufgabe von Klaus-Dieter Matschke erweitert. Es heißt dort: "ln Abstimmung mit dem Regierungsbevollmächtigten des Bezirkes Magdeburg, Herrn Wolfgang Braun, gibt Herr Klaus-Dieter Matschke Anleitung und Unterstützung zum Aufbau des Personenund Objektschutzes für das künftige Land Sachsen-Anhalt." Die dritte Berufungsurkunde ist von dem damaligen Regierungsbevollmächtigten Wolfgang Braun unterzeichnet.25 ln dieser undatierten Urkunde der Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg wird Klaus-Dieter Matschke zum Berater der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei berufen und seine ihm von dem Regierungsbevollmächtigten übertragenen Aufgaben und Befugnisse festgelegt. Klaus-Dieter Matschke wird das Recht eingeräumt "in seiner Eigenschaft als Berater jederzeit mit mir [das ist Wolfgang Braun] in Verbindung zu treten."26 Seit August 1990 war der Zeuge Matschke regelmäßig in der BdVP Magdeburg anwesend."ZI Welchen Tätigkeiten der Zeuge Matschke in den Monaten August bis November 1990 als Berater der BdVP konkret nachging, ließ sich nur punktuell feststellen. Nach den Feststellungen des Ausschusses konzentrierte sich die Tätigkeit des Zeugen Matschke bei der BdVP auf die Übernahme und die Verwendung des SEK aus Berlin. Das SEK war die ehemalige zentrale Antiterroreinheit der DDR.28 Sie bestand aus etwa 120 bis 140 Personen und verfügte über eine gute technische Ausstattung.29 Die Antiterroreinheit bestand überwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern des MfS.Jo Der Chef des SEK, der Zeuge Reichelt, versuchte gemeinsam mit seinen Vorgesetzten nach der Wende eine neue Verwendung für diese Einheit zu finden.J1 Im Gegensatz zu anderen - zukünftigen - Bundesländern gab es im Sommer 1990 bei der Polizei in Magdeburg Überlegungen, eine eigene Antiterroreinheit einzurichten.32 Es gab deshalb ein Gespräch zwischen dem Zeugen Elze einerseits, dem Zeugen Reichalt und dem damaligen Kriminaldirektor Gündel andererseits, um 23 Vernehmung Stephan, S. 95; Vernehmung Elze, S. 121 24 Anlagen 1 und 2 25 Anlage3 26 ebenda 27 Vernehmung Stephan, S. 136 28 Vernehmung Reichelt, S. 72; Vernehmung Elze, S. 144 29 Vernehmung Reichelt, S. 73 30 Vernehmung Reichelt, S. 72; Vernehmung Klapa, S. 18 31 Vernehmung Reichelt, S. 72 32 Vernehmung Elze, S. 144; Vernehmung Stephan, S. 109 35 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766 über die Übernahme des SEK von Berlin nach Magdeburg zu sprechen. 33 An diesem Gespräch nahm auch der Zeuge Matschke teil.34 Die Zeugen Matschke, Niemann und Elze erhielten dann den Auftrag, nach Berlin zu fahren, um sich ein Bild von dem SEK zu machen.35 Durch Vermittlung des Zeugen Stephan "verhandelte" der Zeuge Matschke sowohl allein als auch gemeinsam mit dem Zeugen Klapa36 mit dem für das SEK damals Zuständigen, dem Generalinspekteur Grüning, über die Übernahme des SEK.37 Der Zeuge Klapa, der dem Zeugen Stephan Mitte September 1990 als Chef der BdP nachfolgte, bat dann den Innenminister Diestel um die Unterstellung des gesamten SEK. 36 Durch Befehl des Innenministers Diestel wurde das SEK mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 dem Chef der Bezirksbehörde der Polizei unterstellt.39 Die Einheit selbst kam jedoch nebst Technik bereits etwas früher nach Magdeburg.40 Das SEK unterstand formal dem Zeugen Klapa41, Vorgesetzter des Chefs des SEK war praktisch der Zeuge Matschke42. Den Einsatz des SEK mußte der Zeuge Klapa mit den Zeugen Matschke und Braun abstimmen.43 Das SEK nahm vor allem Aufgaben des sogenannten Personenschutzes wahr. Hieran war der Zeuge Matschke wesentlich beteiligt.44 ln Absprache mit den Zeugen Braun und Klapa veranlaßte der Zeuge Matschke, daß sogenannte gefährdete Personen Personenschutz erhielten.45 Hierzu zählten selbstverständlich nicht nur er selbst, sondern auch die Zeugen Braun, Levy und Geisthardt.46 Der Zeugin Edel gab man eine Waffe.47 Die Herrschaft des Zeugen Matschke über das SEK wurde von diesem auch genutzt, um seine persönlichen Vorstellungen von "Ordnung" zu verwirklichen. So stoppte er Autos und kontrollierte deren Insassen. Mindestens in einem Fall nahm er Schlüssel und Papiere an sich und verbrachte die Betroffenen an einen anderen Ort.48 Er gefiel sich aber auch darin, mit angelegten Waffen durch die Fußgängerzone von Magdeburg zu gehen, um den Angehörigen des SEK das Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität" zu demonstrieren.49 Darüber hinaus hielt er es für erforderlich, mit großem Aufgebot an Personenschutz und Blaulicht durch Magdeburg und das jetzige Land SachsenAnhalt zu fahren.so Hiervon hatten sowohl der Zeuge Klapa als auch der Zeuge Braun Kenntnis. 51 Die zu der von dem Zeugen Matschke ausgeübten weiteren Tätigkeit befragten Zeugen verwiesen zwar immer wieder auf die in den Berufungsurkunden festgelegte 33 Vernehmung Elze, S. 145; Vernehmung Relchelt, S. 72 34 Vernehmung Reichelt, S. 72 35 Vernehmung Relchelt, S. 73; Vernehmung Niemann, S. 178, 180; Vernehmung Elze, S. 145 36 Vernehmung Klapa, S. 39 37 Vernehmung Stephan, S. 160; Vernehmung Elze, S. 145/146 38 Vernehmung Elze, S. 146; Vernehmung Reichel~ S. 73 39 Vernehmung Reichelt, S. 16,147 40 Vernehmung Klapa, S. 39 41 Vernehmung Klapa, S. 41 42 Vernehmung Reichelt, S. 7 4 43 Vernehmung Klapa, S. 26 44 s. h. Vernehmung Reichelt, S. 73174 45 Vernehmung Klapa, S. 44/45 46 Vernehmung Reichelt, S. 74 47 Vernehmung Edel, S. 13 48 Vernehmung Mughrabi, S. 109; Vernehmung Klapa, S. 26127 49 Vernehmung Helmut Hofmann, S. 23 50 Vernehmung Mughrabi, ebenda;Vernehmung Klapa, S. 27; Vernehmung Baumgarten, S. 103 51 Vernehmung Klapa, ebenda 36 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Beratertätigkeit52, konnten dieses aber nur selten näher konkretisieren.53 Die Zeugen gaben zumeist an, der Zeuge Matschke habe "mit manchem Rat und Tat zur Seite gestanden54 oder "Hinweise" und "Ratschläge" zu verschiedenen Gebieten gegeben. Konkret genannt wurden Hinweise zum Aufbau eines Personen- und Objektschutzesss, "Hinweise zu neu zu erarbeitenden Strukturen56, zum "SEK und Personenschutz"57 und zum Verfassungsschutz5B. Auch soll der Zeuge Matschke den für den Bereich der Technik Zuständigen beraten haben.59 Eine Mitarbeit des Zeugen Matschkes hinsichtlich der Neustrukturierung der Polizei konnte der Ausschuß nicht feststellen. So hat der mit dieser Aufgabe betraute Zeuge Lange gesagt, er habe "dienstlich mit Herrn Matschke absolut gar nichts zu tun" gehabt. "Offensichtlich spielte in seiner Aufgabenstellung die künftige Struktur der Polizei eine untergeordnete Rolle . ..so Insgesamt gelang es dem Zeugen Matschke innerhalb kurzer Zeit, eine bestimmende Stellung in der Polizei einzunehmen. Dieses zeigte sich u. a. darin, daß er keinerlei Weisungen unterlags1 und Zugang zu allen ihn interessierenden Informationen hatte. So konnte er an allen Dienstbesprechungen, einschließlich der Leitungsebene, teilnehmen, und es wurden ihm alle "Rapporte" vorgelegt62 sowie weitere ihn hierzu interessierende Informationen gegeben.63 Ausdruck der besonderen Stellung waren auch die intensiven Beziehungen zwischen dem Zeugen Matschke und führenden Polizeioffizieren einerseits64 sowie zwischen den Zeugen Matschke und Braun andererseits. 55 Diese Feststellung wurde nicht von allen Zeugen in gleicher Weise bestätigt. Die Aussagen der Zeugen waren jedoch insofern erkennbar interessengeleitet Zeugen, die im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt stehen, waren bemüht, ihr Verhältnis zu dem Zeugen Matschke distanziert zu schildem.66 Gleiches gilt für den Zeugen Braun. Dieser konnte dem Ausschuß jedoch weder plausibel erklären, warum dem Zeugen Matschke in der von ihm unterzeichneten Berufungsurkunde die Befugnis eingeräumt wurde, jederzeit mit ihm in Verbindung zu treten - was als besonderes Privileg galt67 - noch, warum der Zeuge Matschke der einzige Berater war, der eine von ihm unterzeichnete Berufungsurkunde erhielt.68 52 s. nur. Vernehmung Klapa, S. 26, 28129; Vernehmung Stephan, S. 125 53 Vernehmung Stephan, S. 151 54 Vernehmung Elze, S. 123 55 Vernehmung Klapa, S. 14, 29, 34 56 Vernehmung Niemann, S. 179 57 Vernehmung Klapa, S. 47 58 Vernehmung Elze, S. 123 59 Vernehmung Klapa, S. 14 60 Vernehmung Lange, S. 107; so auch Klapa, Vernehmung Klapa, S. 46 I. 61 Vernehmung Stephan, S. 138, S. 159; Vernehmung Klapa S. 15116 62 Vernehmung Stephan, S. 138; Vernehmung Niemann, S. 1781179; Vernehmung Elze, S. 131 63 Vernehmung Niemann, S. 1781179 64vernehmung Elze, S. 120/121, 12311.; Vernehmung Mughrabi, S. 111 1.; Vernehmung Stephan, S. 96; 106; 140;150; Vernehmung Klapa, S. 29; Vernehmung Niemann, S. 1781179; Vernehmung Post, S. 58, 60 65 Vernehmung Matschke am 22. 1. 93, S. 25; Vernehmung Ernst, S. 88; Vernehmung Klapa, S. 14/15; Vernehmung Reichelt, S. 70 66 s. nur. Vernehmung Niemann, S. 1951196 67 Vernehmung Klapa, S. 14/15; Vernehmung Stephan, S. 159/160 68 Vernehmung Braun, S. 29 37 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Das Verhältnis zwischen dem Zeugen Matschke und den Angehörigen der BdVP war dabei von allgemeiner Bewunderung des Zeugen Matschke gekennzeichnet. Als symptomatisch kann hierfür die Aussage des Zeugen Elze gewertet werden: "Aus dieser Tätigkeit heraus ist historisch gewachsen das Verhältnis Stephan/Matschke und das Verhältnis Matschke zu uns ... , daß wir manchmal direkt etwas ehrfürchtig zu ihm hochgeguckt hatten, was er alles so wußte, was wir nicht wissen konnten." 69 Der Zeuge Matschke verstand es jedoch nicht nur, sein Wissen als hilfreich und erforderlich darzustellen. Man bewunderte seine Autos7D ebenso wie sein Funktelefon - "Es war ja schon ein Funktelefon eine High-tech-Sache in der damaligen Zeit für uns gewesen."71 - oder auch seine Fähigkeit, bestimmte Dinge, wie beispielsweise Kopierer, Papier und Stifte, organisieren zu könnenJ2 Darüber hinaus zeigte sich der Zeuge Matschke aber auch persönlich freigiebig. Wenn auch die Aussage des Zeugen Mughrabi, er habe oftmals Geschenke für über 1.000 DM gekauft, die der Zeuge Matschke dann in Magdeburg verteilte73, in dieser Größenordnung nicht bestätigt werden konnte, so mußten Zeugen auf Befragen doch einräumen, von dem Zeugen Matschke Geschenke erhalten zu habenJ4 Zu der Bewunderung des Zeugen Matschke durch die Polizeioffiziere der BdVP trug auch dessen Verhältnis zu dem Zeugen Braun und später zu dem Zeugen Dr. Gies bei. So galt es als ein besonderes Vorrecht des Zeugen Matschke, jederzeit mit dem damaligen Regierungsbevollmächtigten Braun sprechen75 sowie diesem neben dem Chef der BdVP Stephan Meldung erstatten zu dürfen. 76 Als Besonderheit wurden auch die häufigen persönlichen Gespräche gewertet, die der Zeuge Matschke mit den Zeugen Braun und Gies führte.n Offensichtlich waren die Betroffenen der Überzeugung, der Zeuge Matschke habe hier Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten. Der Einfluß, den der Zeuge Matschke dadurch auf die Polizeioffiziere der BdVP ausübte, war erheblich, auch wenn die Aussagen hierzu verständlicherweise differierten. Der Zeuge Mughrabi faßte seinen Eindruck folgendermaßen zusammen: "Herr Matschke war der Chef von allen, nicht nur von Herrn Klaps, von dem ganzen Haus. Er war der Chef von allen, er war auch der Chef von Magdeburg.•7B 69 Vernehmung Elze, S. 120 70 Vernehmung Stephan, S. 129/130 71 Vernehmung Klapa, S. 36 72 Vernehmung Stephan, S. 130/131 73 Vernehmung Mughrabi, S. 108; s. a. Vernehmung Stephan, S. 133 7 4 Vernehmung Klapa, S. 35; s. a. Vernehmung Elze, S. 156 75 Vernehmung Stephan, S. 159/160; Vernehmung Klapa, S. 14/15 76 Vernehmung Ernst, S. 88; Gedächtnisprotokoll von Klingberg, Akten des MI, Bd.ll, 81.30 77 Vernehmung Elze, S. 123 ff., S. 156; Vernehmung Niemann, S. 198; Vernehmung Klapa, S. 14/15 78 Vernehmung Mughrabi, S. 123 38 Landlag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3 766 Der Zeuge Stephan bekundete z:.~~ar : "Also, solange ich in der Dienststelle war, gab es nur einen Chef, das war ich, und das, wenn es sein mußte, gnadenlos•.79 Er mußte jedoch einräumen, daß er über den Zeugen Matschke keinerlei Kontrolle ausübte und ihm auch die konkrete Tätigkeit des Zeugen Matschke nicht bekannt war. so Der Zeuge Klapa beschrieb den Einfluß des Zeugen Matschke mit den etwas neutraleren Worten: "Daß Ratschläge, die er dann gab, dann auch mehr angenommen wurden, vielleicht auch ohne Prüfung angenommen wurden, so wOrde ich das eher sagen.61 Wie hervorgehoben die Stellung des Zeugen Matschke in der Polizei war, zeigte sich auch daran, daß sich ihm Bedienstete der Polizei, die als OibE beim MfS tätig waren, "offenbart" haben.S2 Der Zeuge Lange sagte hierzu: "Also er ist Sicherheitsbeauflragter, und damit warer-Wenn er Fragen stellte, dann wäre er für mich derjenige, dem ich antworten muß. •83 Zur Tätigkeit des Zeugen Matschke vor Gründung des Landes Sachsen-Anhalts läßt sich zusammenfassend feststellen, daß es dem Zeugen Matschke gelang, innerhalb kurzer Zeit eine bestimmende Stellung in der Polizei einzunehmen. Hierzu trugen sowohl die Unerfahrenheit der Polizisten als auch die für die Polizei damals chaotische Situation ebenso bei64 wie das persönliche Auftreten des Zeugen. Es gelang dem Zeugen Matschke auch, führende Polizeioffiziere persönlich an sich zu binden, sei es durch das lnaussichtstellen von Arbeitss, durch Geschenke oder die Möglichkeit, seinen Einfluß bei dem Regierungsbevollmächtigten, dem Zeugen Braun, zu nutzen.86 1.2. Einstellung von K/aus-Dieter Matschke in den Dienst des Landes 1.2.1. Zur Verantwortung des Ministers a.D. Wolfgang Braun für die Einstellung von K/aus-Dieter Matschke Am 5. November 1990 unterzeichnete der am 2. November 1990 ernannte lnnenminister67, der Zeuge Braun, den Befehl Nr. 1, in dem der Zeuge Matschke "auf der Grundlage des Beamtenrahmengesetzes" zum "Kriminai-Oberrat" "ernannt" und ihm "hoheitsrechtliche Befugnisse als Vollzugsbeamte[r) übertragen" wurden. es 79 Vernehmung Stephan, S. 128 80 Vernehmung Stephan, S. 138, 159; gleiches gilt für den Zeugen Klapa, s. Vernehmung Klapa, S. 28 81 Vernehmung Klapa, S. 36 82 Vernehmung Elze, S. 132; Vernehmung Lange, S. 114 83 Vernehmung Lange, S. 114 84 s. h. Vernehmung Reichelt, s. 7 4175 85 Vernehmung Stephan, S. 132 86 s. h. a. Vernehmung Weidemann, S. 15 ff. 87 Niederschrift über die 2. Sitzung des L T von Sachsen-Anhalt am 2.11.1990, S. 9 88 Anlage Nr. 5 39 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Der Zeuge Braun erklärte hierzu, daß er "damals diese beiden Herren aufgrund ihrer mir ja allseits bestätigten Kompetenz in das Land übernommen" habe. 89 Der Befehl sei ihm "im Laufe der üblichen Post mit einer Postmappe" zugegangen, und er habe ihn dann unterschrieben, ohne genauer "draufgeschaut" zu haben.oo Ihm sei nicht bekannt, wer diesen Befehl formuliert habe. Derartiges sei Sache der Verwaltung. "Die Verwaltung in einem Ministerium obliegt dem Staatssekretär. Der ist Verwaltungschef." Für die Polizei sei "ab dem Bestehen des Ministeriums Herr Staatssekretär Dr. Mahn" zuständig gewesen. Im übrigen sei für "Sichemeitsfragen und Personalfragen" bei der Bezirksverwaltungsbehörde der Zeuge Levy zuständig gewesen.s1 Desweiteren sei die "Ernennung" des Zeugen Matschke zum "Kriminai-Oberrat" bereits durch den Zeugen Stephan in den Berufungsurkunden vom August 1990 erfolgt. s2 Er habe die Berufung des Zeugen Matschke damals befürwortet, da "nach Aussage von Herrn Stephan, und ich mußte das so hinnehmen, ... er ein sehr versierter Sichemeitsfachmann" in den Bereichen "Drogenprävention und organisiertes Verbrechen sei". 93 Herr Stephan war der Chef und autonom. Ich habe mich da auch nicht reingehängt."94 Demgegenüber erklärte der Zeuge Matschke, der Zeuge Braun habe sowohl erheblichen Einfluß auf seine Berufung als Berater der BdVP genommen als auch seine "Ernennung" zum "Beamten" vorgenommen. Der Zeuge Braun habe dieses getan, weil er ihn im Bereich des Verfassungsschutzes habe einsetzen wollen.95 Die Aussagen des Zeugen Braun sind, soweit sie sein Verhältnis zur Polizei und damit auch zur Einstellung des Zeugen Matschke betreffen, nicht glaubhaft. So haben die Zeugen Stephan und Elze detailliert und sehr anschaulich das Interesse des Zeugen Braun an der Polizei geschildert. Sie gaben übereinstimmend an, daß es praktisch täglich Abstimmungen zwischen dem Regierungsbevollmächtigten - dem Zeugen Braun - und dem Chef der BdVP - dem Zeugen Stephan - gegeben hat. So erklärte der Zeuge Stephan: "Also zu Polizeifragen war Herr Braun ein sehr aufgeschlossener Mensch, muß ich sagen. Ich habe sehr gern mit ihm zusammengearbeitet. Er konnte zuhören, hat sich auch für viele Dinge am Rande interessiert, z. B. wie unsere Polizei, unsere Polizisten unter diesen Bedingungen leben müssen, wie sie arbeiten, wieviel Überstunden, wte es mit der Gewerkschaftsarbeit klappt. Also er hat sich sehr intensiv interessiert, und ich hatte bis dahin kaum einen Menschen kennengelernt in dieser Funktion, in dieser Eigenschaft. Ich kannte ja vorher die Vorsitzenden des Rates des Bezirkes, alle, die es bisher gab. Ich war zu dem Zeitpunkt bereits 39 Jahre bei der Polizei, und deshalb kannte ich die Leute alle. Und Herr Braun war eigentlich sehr aufgeschlossen, interessiert, besuchte auch unsere Dienststelle, hat sich vom Prinzip her sehr viel um die Belange der Polizei gekümmert.•96 89 in diesem Befehl Nr. 1 wurde auch der Zeuge Mohammed Mughrabi zum Beamten "ernannt". 90 Vernehmung Braun, S. 44 f. 91 Vernehmung Braun, S. 7 92 Vernehmung Braun, S. 50 93 Vernehmung Braun, S. 11 i. V.m. S. 9/10 94 ebenda S 15 95 Vemeh~u~g Matschke am 22.1.93, S. 12 96 Vernehmung Stephan, S. 108/109 40 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113 766 Der Zeuge Stephan erklärte weiter: "Mit Herrn Braun gab es zu diesem Zeitpunkt fast täglich, muß ich sagen, aber zumindest zwei- bis dreimal in der Woche, eine Abstimmung über die Polizeiarbeit im Regierungsbezii'X Magdeburg."97 Und auf die Nachfrage, wie oft er sich persönlich mit dem Regierungsbevollmächtigten getroffen habe, erklärte der Zeuge Stephan: "Zur persönlichen Information und Absprache ein-, zwei-, dreimal in der Woche höchstens, aber bei ihm im Dienstzimmer, nicht bei mir . ..ge Und der Zeuge Elze, der zu dieser Zeit Leiter des Sekretariats des Zeugen Stephan war99, erklärte: "Ich weiß nur, daß Herr Braun, als er nachher als Regierungsbevollmächtigter voll etabliert war, ständig, im Prinzip täglichen Kontakt mit Stephan hatte, solange wie er Chef war. Sie haben sich über die polizeiliche Lage ausgetauscht und um alle Dinge, die sich darum gruppiert haben, telefonisch manchmal von meinem Apparat aus, wenn bei mir eine Beratung stattfand, bei der Stephan mein Zimmer mal genutzt hatte, bzw. persönlich .... Ab diesem Zeitpunkt [gemeint sind damit die sog. "Braunschweiger Tage"] hat er sich voll etabliert für die Probleme der Polizeiarbeit Er hat dann sogar unangemeldet bestimmte Dienststellen aufgesucht u. dgl. mehr. Es ging also ein bestimmtes Engagement von ihm aus."1oo Das von dem Zeugen Braun gezeigte Interesse an der Polizei ging also weit über das von ihm eingeräumte ausschließlich persönliche Interesse hinaus.1o1 Seine Möglichkeit, Einfluß nehmen und Weisungen erteilen zu können - insbesondere das letztere wurde von dem Zeugen Braun immer wieder bestritten102 -, beruhte aber nicht nur darauf, daß er von den Zeugen Stephan und Klapa faktisch als Vorgesetzter angesehen wurde.103 Vielmehr hat der Zeuge Klapa zu den damaligen Unterstellungsverhältnissen ausgeführt: "Es gab im Prinzip in der Zeit eine doppelte Unterstellung. Ich war einmal direkt unterstellt Herrn Diestel und auch dem Regierungsbevollmächtigten für Fragen der Sicherheit und Ordnung im Bereich des Regierungsbevollmächtigten, also hier in Magdeburg. ln Halle war es identisch, was Herr Bauch gemacht hat." Und auf die Frage, woraus sich diese Unterstellung abgeleitet habe, antwortet der Zeuge Klapa: "Herr Braun wurde eingesetzt, als die Regierungsbevollmächtigten überall eingesetzt wurden, mit der Maßgabe, den Bezii'X ... und die Strukturen aufzubauen und für die Zeit zu führen und damit auch für die Sicherheit und Ordnung. So wurde uns das bekanntgegeben. Darüber müßte es auch noch ein Fernschreiben geben. Es kam über Fernschreiben von Ber1in, daß die Regierungsbevollmächtigten auch für die Sicherheit und Ordnung zuständig sind und wir auch somit diesen Rapportpflichten und alles hatten. 97 Vernehmung Stephan, S. 99 98 ebenda, s. 125 99 Vernehmung Elze, S. 118 100 Vernehmung Elze, S. 141/142 101 so: Braun, S. 19 102 s. nur Vernehmung Braun, S. 19120 103 Vernehmung Stephan, S. 126; s. auch: Vernehmung Klaps, S. 27, 31 41 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 Da mußten wir uns vorstellen. Das war aber schon in der Zeit von Herrn Stephan. Da sind wir runtergefahren und haben uns vorgestellt. Herr Braun hat uns zu sich zitiert ... ."104 Auch wenn der Zeuge Klapa erkennbar bemüht war, seine Verantwortung möglichst eingeschränkt darzustellen, so wird seine Aussage doch durch weitere Aussagen bestätigt. So hat der Zeuge Elze erklärt, daß nach den damals "geltenden Kadergrundsätzen . .. alle Einstellungen, Beförderungen und Auszeichnungen mit dem Regierungsbevollmächtigten abzustimmen" waren.1os Daß diese "Kadergrundsätze" nicht nur Theorie waren, sendem Praxis, belegen die Ausführungen des Zeugen Elze, der die Berufungsurkunden fertigte: " ich weiß, es mußte ein Kurier zum Damaschkeplatz, dem Sitz der Regierungsverwaltungsbehörde, und mußte ein Schreiben von Herrn Braun holen. Als Ergebnis dieses Schreibens ... habe ich das von uns stammende Beratertätigkeitsschreiben präzisieren und weiter fassen müssen .... Dieses neue Schreiben wurde bei uns im Sekretariat geschrieben und ist dann erneut zur Unterschrift bei Herrn Braun gelandet. Er hat es unterschrieben und abgesiegelt. •106 Und der Zeuge Rauls hat bei der Beschreibung seiner Tätigkeit in der Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg, in der er etwa ab dem 20. August 1990 tätig war, erklärt: "Nicht einbezogen war die Unterstellung der Polizei. Diese hatte sich bereits vor meiner Einstellung der Regierungsbeauftragte Herr Braun selbst unterstellt.107 ... Vor diese vollendete Tatsache mit der Unterstellung der Polizei hatte mich Herr Levy auch beim Einstellungsgespräch gestellt, daß ich all das, was ich dort vorfinde, in meinem Verantwortungsbereich habe, mit Ausnahme der Polizei, die sich Herr Braun schon unterstellt hatte. Es muß also vor dem August gewesen sein, im Juni/Juli."108 Daß der Zeuge Braun als Regierungsbevollmächtigter Einfluß auf die Polizei genommen hat, zeigen auch seine Aktivitäten, die er hinsichtlich des SEK entwickelte. Nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen Elze1oo, Reichelt11o und Klapa111 war die Übernahme der Antiterroreinheit aus Berlin mit dem Zeugen Braun abgesprochen. Der Zeuge Elze, der die mit der Übernahme der gesamten Antiterroreinheit verbundenen Probleme außerordentlich anschaulich geschildert hat112, bemerkte hierzu: "Braun hatte ja diese unsinnige Vorstellung, dieses Ding [das ist die Antiterroreinheit) zu halten. Ich habe gesagt, das ist ein Unding ... 113 Braun wollte sie geschlossen haben ... •11 4 Den Einsatz dieser Antiterroreinheit hat sich der Zeuge Braun bereits als Regierungsbevollmächtigter vorbehalten.115 104 Vernehmung Klapa, S. 45/46 105 Vernehmung Elze, S. 130 106 Vernehmung Elze, S. 1211122; s. auch Matschke, Vernehmung am 22. 1. 93, S. 54 107 Vernehmung Rauls, S. 19 108 Vernehmung Rauls, S. 24 109 Vernehmung Elze, S. 148 110 Vernehmung Reichelt, S. 73 111 Vernehmung Klapa, S. 31 112 Vernehmung Elze, S. 144 ff. 113 Vernehmung Elze, S. 148 114 ebenda, S. 151 115vernehmung Klapa, s. 26 42 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 113766 Die Aussage des Zeugen Braun, er habe gegenüber der Polizei während seiner Zeit als Regierungsbevollmächtigter keinerlei Befugnisse gehabt, wird nicht zuletzt durch die von ihm unterschriebene "Berufungsurkunde116 widerlegt. Hingewiesen auf den darin liegenden Widerspruch, erklärte der Zeuge, daß es sich um "eine reine politische Entscheidung" gehandelt habe. "Ich kann Ihnen nicht mehr dazu sagen. So war's. "117 Gleichfalls unglaubhaft sind auch die Aussagen des Zeugen Braun zum sogenannten Befehl Nr. 1. Der Zeuge Klapa hat hierzu erklärt, er habe von dem Zeugen Braun die Anweisung erhalten, die Zeugen Matschke und Mughrabi "auf der Grundlage des Bundesbeamtengesetzes" in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt einzustellen. Er habe dieses dann dem Zeugen Ernst mitgeteilt, "weil Herr Ernst mein Personalchef war ... und er fertigte einen Entwurf solcher Personalentscheidungen an nach dem Motto wie wir es in der DDR immer gemacht haben ... "118 Diese Aussage wurde von dem Zeugen Ernst bestätigt.119 Zwar war der Zeuge Klapa bemüht, sein Verhältnis zu dem Zeugen Matschke im Sommer/Herbst 1990 distanziert zu schildern und die Verantwortung für das Handeln Matschkes in Sachsen-Anhalt Dritten zuzuweisen, doch kann daraus nicht geschlossen werden, daß er dieses Schriftstück dem Zeugen Braun quasi untergeschoben hat. Dagegen spricht schon, daß er sich in dieser Zeit stark nach dem Zeugen Braun gerichtet hat.120 Gegen die Behauptung des Zeugen Braun, ihm sei dieses Schriftstück quasi untergeschoben worden, und er habe es eher versehentlich unterschrieben, spricht vor allem, daß es die einzige "Beamtenernennung" des Zeugen Braun in der . damaligen Zeit gewesen ist und unmittelbar nach dessen Amtsantritt erfolgte. Es ist nicht glaubhaft, wenn jemand, der an einem Freitag zum Minister ernannt wird, erklärt, er habe bereits am folgenden Montag wegen der Fülle der zu unterschreibenden Papiere derart den Überblick verloren, daß er einem solch markanten Vorgang keine größere Beachtung geschenkt habe. Auch der Versuch des Zeugen Braun, den Staatssekretär für die Ausfertigung dieses Befehls verantwortlich zu erklären, geht fehlt. Der Zeuge Mahn nahm seine Tätigkeit als Staatssekretär erst am 8. November 1990 auf.121 Der Zeuge Ernst hat erklärt, er habe die Anweisung, eine derartige Personalentscheidung vorzubereiten, aber bereits in der zweiten Oktoberhälfte erhalten122, also praktisch mit Ablauf der Zeit, die der Zeuge Braun für die Beratungstätigkeit des Zeugen Matschke festgelegt hatte. Darüber hinaus sprechen Text und Form dieses Befehls gegen eine Beteiligung des Zeugen Mahn. Glaubhaft ist vielmehr die Aussage des Zeugen Ernst: 116 Anlage 3 117 Vernehmung Braun, S. 29 118 Vernehmung Klapa, S. 63 119 Vernehmung Ernst, S. 91 f.; s. a.: diensHiche Erklärung von Ernst, in: Akten des MI, Bd. I, BI. 23 f. 120 Vernehmung Elze, S. 148 121 Vernehmung Mahn, S. 52153 122 diensHiche Erklärung von Ernst, in: Akten des MI, Bd. I, BI. 23124 43 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperlode Drucksache 113766 "ln der Folge im Oktober habe ich dann von Henn Klapa emeut den Auftrag bekommen, eine Beamteneinstellung, einen Befehl zu erarbeiten, damit Herr Matschke und auch der Herr Mughrabi eingestellt, verbeamtet werden. Es sollte damals die erste Beamteneinstellung werden. Ja, wir haben zwar diese vorläufigen Grundsätze gehabt, aber fOr eine Beamteneinstellung hatten wir noch gar keine Unterlagen.•123 .... • Da wir den Auftrag hatten, diese erste Beamtenernennung korrekt durchzuführen, andererseits keine Gesetze - mit Ausnahme der o. g. "Vorläufigen Festlegungen .. ." - existierten, versuchten wir analog in Anlehnung an die uns nicht bekannte Bestimmung der alten Bundesländer bzw. der BRD zu fonnulieren."124 Wenn auch der Ausschuß nicht klären konnte, wer dem Zeugen Matschke den "Befehl Nr. 1" aushändigte, so bestehen doch an der Aussage des Zeugen Braun, der unterschriebene Befehl sei mit der Postmappe in das Sekretariat zurückgegangen, erhebliche Zweifel. Der mit der Ausarbeitung dieses Befehls befaßte Zeuge Ernst erklärte, er habe lediglich einen Entwurf gefertigt, der aber nicht mehr in die Personalabteilung zurückgelangt sei. Es sei deshalb unmöglich gewesen, Personalakten anzulegen, weshalb es erhebliche "Querelen" bei der Bezahlung des Zeugen Mughrabi gegeben habe.125 Der "Befehl Nr. 1" war darüber hinaus bis zum 25. 1. 1991, dem Tag, an dem der Zeuge Matschke erstmals Bezahlung vom Land Sachsen-Anhalt unter Vorlage einer Kopie des "Befehls Nr. 1" forderte, im Innenministerium nicht vorhanden.126 Dieses spricht dafür, daß der von Braun unterzeichnete Entwurf unmittelbar dem Zeugen Matschke übergeben wurde, so wie dieser es behauptet hat.127 Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß der Zeuge Braun für die Berufung des Zeugen Matschke zum Berater der BdVP ebenso (mit- ) verantwortlich war, wie er auch dessen angebliche Ernennung zum Beamten betrieben hat. 1.2.2. Einstellung von Klaus-Dieter Matschke, um ihn für den Verfassungsschutz zu verwenden Der Ausschuß ist der Frage, ob der Zeuge Matschke im Bereich des Geheimdienstes tätig sein sollte, intensiv nachgegangen. Das besondere Interesse der Ausschußmitglieder und auch der Öffentlichkeit an diesem Punkt rührt aus den Erfahrungen mit dem MfS. Noch bei den Beratungen des Verfassungsschutzgesetzes im Jahr 1992 war sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei vielen Abgeordneten eine - zum Teil große - Skepsis gegenüber einem Geheimdienst spürbar. Nach den Feststellungen des Ausschusses hat der Zeuge Braun die Berufung des Zeugen Matschke zum Berater der BdVP respektive die "Ernennung" zum KriminalOberrat vorgenommen, um ihn auch im Bereich des Verfassungsschutzes zu verwenden. Auch der Zeuge Dr. Gies beabsichtigte, den Zeugen Matschke im Bereich des Verfassungsschutzes zu verwenden. 123 Vernehmung Ernst. S. 85 124 eidesstattl. Versicherung von Axel Ernst vom 4. 3. 92, in: Akten des MI, Bd. II, BI. 73 125vemehmung Ernst, S. 91,92 126 Aktenvermarlt von Mahn vom 25.1. 91, in: Akten des MI: Bd.l, BI. 23/24 127 Vernehmung Matschke am 22. 1. 93, S. 65; s. h. auch: Vernehmung Mughrabi, S. 110 44 Landlag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Der Zeuge Matschke hat angegeben, seine Berufung "Ernennung" zum "Beamten" sei erfolgt, um Verfassungsschutzes zu verwenden. Er führte hierzu aus: Drucksache 1/3766 zum Berater und seine ihn im Bereich des "Herr Braun fragte mich konkret, ob ich mir nicht vorstellen könne, gemeinsam für ihn - denn er nahm damals schon an, er würde Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt werden - die Abteilung Verfassungsschutz aufzubauen. Herr Braun erklärte mir damals, er hätte sehr viel von Herrn Stephan und anderen Ober meine genauen Kenntnisse sicherheitsspezifischer Belange erfahren ... Bei den nächsten Gesprächen mit Herrn Braun erklärte er mir, daß es wichtig wäre, wenn ich mich entscheiden würde, in den Dienst einzutreten; da ich kein Beamter aus den alten Bundesländer sei, sollte ich in den Dienst der Deutschen Volkspolizei eintreten. Gleichzeitig erklärte er mir auch, daß zur Zeit kein Geld tor meine Besoldung zur Verfügung stehen würde. Bezahlt werden würde ich erst nach der Gründung des Landes Sachsen-Anhalt.12B ... Ich erklärte in einem Gespräch am Abend des 5. November 1990 Herrn Innenminister Braun, daß .... ich es mir auch zu diesem Zeitpunkt finanziell nicht mehr erlauben [konnte], eine Tätigkeit in Magdeburg weiter auszuführen und erklärte, daß ich also heute, am 5. November 1990, zurück nach Frankfurt möchte, um dort der Tätigkeit in meiner Firma .... wieder nachzugehen. Herr Braun sagte mir daraufhin, er könne auf meine Mitarbeit auf gar keinen Fall verzichten. Er würde mich, wie besprochen, sofort zum Beamten und Sicherheitsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt und Leiter des Aufbaustabes Verfassungsschutz ernennen. Dies habe er auch schon mit Dr. Gies besprochen .. ."129 Der Zeuge Braun hat diese Angaben des Zeugen Matschke bestritten. Er gab zum einen an, als Regierungsbevollmächtigter für die Polizei nicht zuständig gewesen zu sein und auch nach seiner Ernennung zum Innenminister die 'Verwaltungsangelegenheiten" seinem Staatssekretär überlassen zu haben.130 Er gab zum zweiten an, während seiner Amtszeit den Aufbau eines Verfassungsschutzes nicht betrieben zu haben.131 Der Zeuge Braun erklärt weiter, er "hätte gern gesehen ... , daß er (das ist Klaus-Dieter Matschke) insbesondere einmal sich engagiert beim Aufbau eines Landeskriminalamtes, denn so etwas hatten wir ja nicht." Eine Verwendung des Zeugen Matschke im Bereich des Verfassungsschutzes sei nicht vorgesehen gewesen.132 Für die Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen Matschke spricht, daß auch die Zeugen Stephan, Elze, Ernst und Reichalt bekundet haben, es sei in bestimmten Kreisen der Polizei bekannt gewesen, daß der Zeuge Matschke den Verfassungsschutz habe aufbauen sollen.133 Die unmittelbar mit der Einstellung befaßten Zeugen erklärten, der Zeuge Matschke habe in den von dem Zeugen Stephan unterzeichneten Berufungsurkunden den "Dienstrang eines Oberrates"134 bei der Polizei erhalten, um die eigentliche Aufgabe des Zeugen Matschke nicht erkennen zu lassen. Dieses sei darüber hinaus erforderlich gewesen, damit der Zeuge Matschke sich habe legitimieren können. 12Bvemehmung Matschkeam 22. 1. 93,5.12 129 Vernehmung Matschke am 22. 1. 93, S. 17 130 s. h. oben; sowie Vernehmung Braun, S. 5, 6, 14 I. 131 Vernehmung Braun, S. 31 132 Vernehmung Braun, S. 12 133vemehmung Stephan, S. 1011., 108-110; Vernehmung Ernst, S. 84; Vernehmung Elze, S. 123, 125, 126; Vernehmung Reichelt, S. 79 134 s. Anlagen 1 und 2 45 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode Drucksache 1/3766 So erklärte der Zeuge Elze: • ... und Herr Stephan ist dann zu dem Beschluß gekommen, daß es nach außen hin günstiger ist, daß Herr Matschke in die Polizei in den damaligen Strukturen eingeordnet w0rde"135, und der Zeuge Ernst: "Denn im engsten Kreis war zwischenzeitlich inoffiziell bekannt geworden, daß Herr Matschke nach außen hin Berater der Polizei ... sein sollte, eigentlich jedoch mit dem Aufbau des Verfassungsschutzes befaßt war. Wäre dies allgemein publik geworden, so wäre zu befürchten gewesen, daß es zu Animositäten gekommen wäre. D. h., Kollegen hätten Befürchtungen gehegt, daß quasi analog zu frOheren Stasi-Tätigkeiten nunmehr der Verfassungsschutz konspirativ tätig werde."136 Und: "Demzufolge mußte es auch sein, daß er dann sich irgendwie legitimieren kann, einen Ausweis bekommt und dann auch eingestellt wird."137 Auch die von dem Zeugen Ernst glaubhaft geschilderten näheren Umstände, unter denen die Einstellung erfolgte, bestätigen die obigen Aussagen. So erklärte der Zeuge Ernst, daß die Ausstellung des Dienstbuches für den Zeugen Matschke "aufgrund dieser Verfassungsschutzproblematik... diskret behandelt werden" sollte.136 Mit der Ausstellung des Dienstbuches wurde Jean Klingberg beauftragt139, der hierüber am 25. 8. 1990, also unmittelbar danach, einen Aktenvermerk schrieb. Es heißt dort: "Durch VP-Rat Lange, Anita wurde mir mündlich folgender Befehl des Chefs der BdVP. VP-Direktor Stephan, Hans-Joachim übermittelt: - sofort persönlich ein Dienstbuch für einen Matschke, Klaus-Dieter auszufertigen, - über die Ausstellung des Dienstbuches strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu wahren, - in der Ausgabeliste für Dienstbücher keinen Namen einzutragen, sondern nur den Befehl des Chefs zu dokumentieren. Da das Dienstbuch zweimal verschrieben wurde, habe ich die Ausstellung des Dienstbuches durch VP-HK Blume, Bärbel... vornehmen lassen und sie ebenfalls zum Stillschweigen veranlaßt Um jedoch jederzeit nachzukommen, für wen und unter welchen Umständen dieses Dienstbuch ausgestellt wurde, habe ich in der Ausgabeliste "KOM" festgehallen und diesen Aktenvermerk gefertigt .... Einen von mir angestrebten Gesprächstermin bei VP-Direktor Stephan zum Hintergrund der Dienstbuchausstellung habe ich nicht erhalten."140 Auch der Zeuge Stephan erklärte mehrfach, bereits die Berufung Matschkes im August 1990 zum Berater sei mit dem Ziel erfolgt, ihn für den Aufbau des Verfassungsschutzes einzusetzen. 141 135 Vernehmung Elze, S. 122 136 eidesstattliche Versicherung von Axel Ernst vom 4. 3. 92, in: Akten des MI, Bd. II, BI. 71 ff. 137 Vernehmung Ernst, S. 84 138 Vernehmung Ernst, S. 84 139 Vernehmung Ernst, S. 84 140 Aktenvermerl< Jean Klingberg, in: Akten des MI, Bd. I. BI. 24 141 Vernehmung Stephan, S. 95; s. a.: 'Erl Methodios (Diskussion) 10:13, 30. Jun. 2023 (CEST)Beantworten