- Die Fallunterscheidungstautologie liefert
-
Aus
(Fakt)
-
ergibt sich daraus die Behauptung.
- Nach
Axiom (3)
gilt
-
und nach
Axiom (5)
gilt
-
Nach
Fakt (1)
folgt
-
woraus nach Teil (1) die Behauptung mit der Kettenschlussregel folgt.
- Nach
Axiom (1)
ist
-
Nach
Axiom (5)
ist
-
was wir mit
Axiom (4)
zu
-
umformulieren können. Daraus ergibt sich
-
mit der Fallunterscheidungsregel.
- Nach
Axiom (1)
ist
-
Nach
Axiom (5)
ist
-
was wir zu
-
umformulieren können. Daraus ergibt sich
-
mit der Fallunterscheidungsregel.
- Es ist nach
Axiom (1)
-
und damit auch
-
Ferner ist nach einer Variante von
Axiom (5)
-
Nach
Fakt
ist
-
woraus sich
-
ergibt. Mit der Fallunterscheidungsregel folgt die Behauptung.
- Dies folgt aus (3), (4) und (5).