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Aussagenlogik/Syntaktische Tautologien/Implikation, Negation, Konjunktion/Axiomatik/Weitere Tautologien/Mit Negation/Fakt/Beweis

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Beweis
  1. Die Fallunterscheidungstautologie liefert
    (αα)(¬αα)α.

    Aus (Fakt)

    αα

    ergibt sich daraus die Behauptung.

  2. Nach Axiom  (3) gilt
    (¬β¬α)(¬βα)(¬β¬αα)

    und nach Axiom  (5) gilt

    ¬ααβ.

    Nach Fakt  (1) folgt

    (¬β¬α)(¬βα)(¬ββ),

    woraus nach Teil (1) die Behauptung mit der Kettenschlussregel folgt.

  3. Nach Axiom  (1) ist
    ¬¬α(ᬬα).

    Nach Axiom  (5) ist

    ¬αᬬα,

    was wir mit Axiom  (4) zu

    ¬α(ᬬα),

    umformulieren können. Daraus ergibt sich

    ᬬα

    mit der Fallunterscheidungsregel.

  4. Nach Axiom  (1) ist
    α(¬¬αα).

    Nach Axiom  (5) ist

    ¬α¬¬αα,

    was wir zu

    ¬α(¬¬αα),

    umformulieren können. Daraus ergibt sich

    ¬¬αα

    mit der Fallunterscheidungsregel.

  5. Es ist nach Axiom  (1)
    ¬α(¬β¬α)

    und damit auch

    ¬α((αβ)(¬β¬α)).

    Ferner ist nach einer Variante von Axiom  (5)

    β(¬β¬α).

    Nach Fakt ist

    α((αβ)β),

    woraus sich

    α((αβ)(¬β¬α))

    ergibt. Mit der Fallunterscheidungsregel folgt die Behauptung.

  6. Dies folgt aus (3), (4) und (5).