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Gemeinfreiheit[Bearbeiten]

Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. (...falls nicht andere Rechte dies einschränken)

  1. Urheber ist mehr als 70 Jahre tot
  2. das Werk war nie geschützt
  3. Amtliches Werk

frei lizenziert[Bearbeiten]

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SY

Bei weiterführenden Fragen: goo.gl/cMuNVp (19./26. März, IHK Eberswalde)