Benutzer:Lernstratege/Essay:Handlungen beschreiben

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Da die Handlungstheorie zahlreiche nützliche Konzepte für organisatorische Fragen anbietet, bildet sie ein gute Grundlage für den Aufbau komplexer Handlungsgefüge, wie sie bei geistiger Arbeit immerzu vollzogen werden. Wir handeln nicht nur hantierend, sondern auch sprachlich, wenn wir nämlich zuhören, reden, lesen, schreiben, denken, planen, lernen, lehren.


Handlungen erkennen[Bearbeiten]

Wir Menschen unterscheiden unter unseren Tätigkeiten zwischen (absichtlichem) Handeln und (bloßem) Verhalten.


Handlung: Fahrrad fahren

Wenn ich einen Freund besuche, der einige Straßen weiter wohnt, kann ich zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wählen. Eines davon bietet mir mein Fahrrad. Nehme ich das Fahrrad, so vollziehe ich die Handlung „Fahrrad fahren“. Dieser Handlung liegt eine Absicht zugrunde, die sich bei der Wahl des Verkehrmittels ausbildet. Wie immer die Absicht zustande kommt, hätte ich eine andere Absicht gebildet (etwa wegen Regens den Bus genommen), so hätte ich eine andere Handlung („Bus fahren“) vollzogen und die Handlung „Fahrrad fahren“ unterlassen. Vollzug oder Unterlassung einer Handlung hängt von meiner Absicht ab.
Im Gegensatz dazu zeige ich ein Verhalten, wenn ich „mich erschrecke“, weil unterwegs neben mir ein Auto hupt. Das widerfährt mir völlig absichtslos. Ich habe keine Wahl, ob ich „mich erschrecken“ vollziehe oder unterlasse.


Diese Unterscheidung lässt sich aus zwei Perspektiven beschreiben:

Vollzugsperspektive: Als handelnde Person unterscheide ich zwischen Tätigkeiten, die ich je nach Absicht vollziehen oder unterlassen kann (Handlungen), von Regungen meines Körpers (einschließlich meiner Gefühle und meiner Gedanken), die mir absichtslos widerfahren (Verhalten). Jeder menschliche Lebensvollzug nimmt diese Unterscheidung in Anspruch. Als Mensch unterstelle ich, dass auch andere Menschen als handelnde Personen homolog unterscheiden. Diese Unterstellung ist unhintergehbar, da jeder Mensch in seinem Lebensvollzug auf Handeln angewiesen ist.

Beschreibungsperspektive: Wenn wir über Tätigkeiten und Ereignisse reden (oder nachdenken), die wir nicht zugleich durch diese Rede vollziehen, so sprechen wir aus einer Beschreibungsperspektive (als Oberbegriff für Teilnehmer- und Beobachterperspektive). Dabei unterscheiden wir für jeden Beteiligten und Betroffenen zwischen Tätigkeiten, deren Vollzug oder Unterlassung wir ihm zu Verdienst oder Schuld zurechnen (Handlungen) und solchen Lebensäußerungen, für die er nichts kann (Verhalten).

Der Begriff des Handelns ist aus der Vollzugsperspektive durch das Merkmal der Absicht, aus der Beschreibungsperspektive durch das Merkmal der Zurechnung gekennzeichnet. Beide Perspektiven stellen Vollzug und Unterlassung einander gegenüber. Warum ist es sinnvoll, von unterlassenen Handlungen zu reden? Nämlich dann, wenn in einer Situation ein aktualisiertes Handlungsschema nicht vollzogen wird, obwohl dies in der Situation möglich (oder sogar angemessen) wäre. So kann auch Unterlassung zur Leistung (unterlassene Rache) oder zur Schuld (unterlassene Hilfe) werden.

Beide Perspektiven greifen dabei auf Handlungsschemata zurück. Ob eine Tätigkeit eine vollzogenes Exemplar einer Handlung ist, wird beschreibend durch den Vergleich mit dem Handlungsschema beurteilt. Das folgende Beispiel soll diesen Gedankengang erläutern.



Handlungsschema „Fahrrad fahren“

Ob jemand „Fahrrad fährt“ oder „etwas anderes tut“ beurteilen wir durch einen Vergleich mit dem (aus alltäglichen Beispielen und Gegenbeispielen) bekannten Schema. Dazu aktualisieren wir das Schema durch eine (für diesen Zweck) hinreichend genaue Beschreibung des Schemas und vergleichen dies mit einer entsprechend genauen Beschreibung unserer Beobachtungen: „Der da drüben fährt gar nicht Fahrrad, der sitzt nämlich nicht auf einem Fahrrad, sondern auf einem Geländer. Der tut nur so, als ob er Fahrrad fährt.“ Oder: „Der andere dort, sitzt auf einem Fahrad. Er fährt aber gar nicht.“ Oder „Der hier benutzt sein Fahrrad als Laufrad“, „... als Drahtesel, um seinen Einkauf nach Hause zu schaffen,“ „... als Schutz, damit der wütende Mann ihm nicht zu nahe kommt.“


Dieses Beispiel zeigt, dass man mit einem Handlungsschema auf verscheidene Weise umgehen kann. Mit dem Vollziehen der Handlung und dem Vergleichen (als Sonderfall vom Beschreiben) wurden zwei Möglichkeiten genannt, ein Handlungsschema zu aktualisieren.


Handlungsschema aktualisieren

Das Schema kann vielfältig aktualisiert werden: Beschreiben, Vergleichen, Anleiten, Erinnern, Planen, Vollziehen, ... sind nur einige Tätigkeiten, in denen wir Handlungsschemata aktualisieren. Eine bloße Erwähnung reicht dafür aber nicht aus. In diesem Absatz werden die Handlungsschemata „Beschreiben“, „Vergleichen“, „Anleiten“, „Erinnern“, „Planen“, „Vollziehen“ lediglich aufgezählt (erwähnt). Einzig das Schema „Schema aktualisieren“ wird (und zwar in diesem Satz) dadurch (vollziehend) aktualisiert, dass (anleitend) gefordert wird, es möge hinreichend genau geschehen.


Für alle sonstigen Schemata im Beispiel wird unterstellt, dass ein Leser sie aus der Erinnerung aktualisieren kann. Diese Unterstellung kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass jeder Leser die entsprechenden Handlungen vermutlich hinreichend gut kennt. Wer eine Handlung (zumeist durch Vollziehen) lernt, erlernt damit zugleich ein Handlungsschema. Es ist ein doppelt Gelerntes: „Handlung vollziehen können“ und „Handlungsschema aktualisieren können“.

Im seltenen Ausnahmefall erlernt jemand ein Handlungsschema, ohne es vollziehen zu können (etwa ein Wertungsrichter beim Bodenturnen). Hingegen ist es oft schwierig, eine Handlung durch reine Beschreibung zu aktualisieren, da dafür ja „hinreichend genau“ (gemessen an der Beschreibungsabsicht) gefordert wird. Ein Beispiel: Fast jeder kann sich die Schuhe zubinden. Wer aber kann in einem Brief erklären, wie man das macht?

Hier liegt didaktischer Sprengstoff, denn eine Sprachgemeinschaft entwickelt feinere Ausdrucksformen ausgerechnet für solche Handlungen, deren kompetente Beherrschung unter den Sprechern weit verbreitet ist. Besteht ein Defizit in dem einen, so ist das andere kaum eine Hilfe. Selbst wenn ein kompetenter Lehrer sich bemüht, kann es sein, dass seine feineren Unterscheidungen auch von motivierten Schülern nicht nachvollzogen werden. Das Gefälle zwischen Kompetenzen und Inkompetenzen pflanzt sich dann von einer Situation zur nächsten fort.


Handlungsaspekte[Bearbeiten]

An Handlungen unterscheidet man (mindestens) folgende Aspekte, die im folgenden weiter erläutert werden:

  • Handlungsschema
  • Handelnde / Akteure
  • angestrebter Zweck
  • Ziele
  • eingesetzte Mittel
  • Ergebnisse und Wirkungen vollzogener Handlungen.

Wir urteilen differenziert hinsichtlich verschiedener Formen des Scheiterns erwünschter Handlungen. Wurde das Handlungsschema hinreichend genau vollzogen und das Ziel erreicht, sprechen wir vom Gelingen (sonst Misslingen) der Handlung. Wurde der angestrebte Zweck erfüllt, sprechen wir vom Erfolg der Handlung (vom Misserfolg, wenn er verfehlt wurde). Zwischen Gelingen und Erfolg unterscheidet pointiert der Kalauer: „Operation gelungen, Patient tot“. Zur Beurteilung einer Handlung gehört auch, welche erwünschten, neutralen oder schädlichen Folgen sie hat.


Handlungsschema (Was wird getan?)

  • Unter welchen Voraussetzungen kann die Handlung vollzogen werden (Situation)?
  • Lässt sich die Handlung als aus anderen Handlungen zusammengesetzt betrachten (Handlungskette / Handlungsgefüge)?
  • Wird die Handlung sprachlich vollzogen (Sprachhandlung)?
  • Beruht die Handlung auf einem zuvor erstellten Plan (geplante Handlung)?
  • Wird bei Vollzug der Handlung etwas hervorgebracht, das später für andere Handlungen verwendet werden kann (herstellende Handlung)?


Handelnde / Akteure (Wer handelt)?

  • Welche Voraussetzungen muss ein Akteur erfüllen (Eignung)?
  • Handelt jemand einzeln oder gemeinsam (mit-, für- oder gegeneinander)?
kooperativ (gemeinsam): Mehrere Akteure handeln aufeinander bezogen.
kompetitiv: Akteure handeln gegeneinander (Wettlauf, Prügelei).
koordiniert: Akteure arbeiten aufeinander abgestimmt (z.B. verteilt).
kollaborativ: Akteure handlen (gleichsinnig) miteinender.
stellvertretend: Jemand handelt für einen anderen.


angestrebter Zweck (Wozu wird gehandelt?)

  • Welcher Sachverhalt soll herbeigeführt (aufrecht erhalten oder vermieden) werden?
  • Bestehen Nebenzwecke, die beiläufig auch angestrebt werden?
  • Was soll (bei herstellenden Handlungen) aus der Handlung hervorgehen (Werk / Produkt)?
  • Welche Nebenwirkungen werden begrüßt, toleriert, vermieden?


(am Zweck orientierte) Ziele

  • Welche Situation soll am Ende des Vollzugs bestehen?
  • In welche Teilziele lässt sich das Ziel zerlegen?
  • Welche Teilziele sollen erreicht werden (Hauptziel)?
  • Welche Teilziele müssen erreicht werden, damit die Handlung nicht ihren Zweck verfehlt (Minimalziel)?
  • Welche Nebenziele können angestrebt werden?
  • Welche welche weitergehenden Ziele sind wünschenswert (Anschlussziele)?


eingesetzte (an Ziel und Zweck orientierte) Mittel

  • Welche Teilhandlungen werden vollzogen?
  • Was wird verbraucht (Material)?
  • Was wird gebraucht (Hilfsmittel)?
  • Speziell: Welche hergestellten Hilfsmittel werden gebraucht (Werkzeug)?


Ergebnisse und Wirkungen vollzogener Handlungen. (Unter diesem Aspekt können bereits genannte Punkte noch einmal gebündelt aufgeführt werden)

  • Die Handlung erzeugt eine neue Situation (Ergebnis).
Ein Vergleich mit dem Ziel zeigt, ob die Handlung gelungen ist.
Zum Ergebnis gehören (angestrebte) Produkte und (nicht beabsichtigte) Nebenprodukte (die erwünscht, gleichgültig oder lästig (Müll) sein können).
  • Die Ergebnisse wirken, indem sie etwas ermöglichen, verhindern oder erzwingen.
Ein Vergleich mit dem Zweck zeigt, ob die Handlung erfolgreich war.
Zu den Wirkungen gehören (angestrebte) Hauptwirkungen und (nicht beabsichtigte) Nebenwirkungen (die erwünscht, geichgültig oder lästig (Schaden) sein können).
  • Ergebnisse und weitergehende Wirkungen werden als Folgen zusammengefasst.


Warum ist das so kompliziert? Seien wir ehrlich: Es ist noch viel komplizierter. Jeder Erwachsene handelt auf Grundlage einer jahrzehntelangen Lerngeschichte. Und da wundern wir uns, dass das nicht auf eine einzelne Textseite passt?

Handlungsformen[Bearbeiten]

Diese Liste bereitet nähere Betrachtungen vor, die dann an anderer Stelle ausgeführt werden.

  • Anleiten, Vormachen (Rezepte)
  • Arbeiten (eig. Ideal: reibungslos, übersichtlich und zweckmäßig)
  • Arrangieren
  • Dispositives Handeln (eig. Ansatz)
  • Entscheiden und Entschließen
  • Exploratives Handeln
  • Forschen und Entwickeln
  • Gemeinsames Handeln (mit-, für- und gegeneinander)
  • Gestalten
  • Gewohnheit (Gehlen?: G.en entlasten v. tgl. Entscheidungsaufwand)
  • Handlungsgefüge (nach Grunwald)
  • Herstellen (poietisches Handeln nach Janich)
  • Investieren
  • Kritisieren, Modifizieren, Revidieren
  • Kultivieren
  • Lehren und Lernen
  • Lesen, Verstehen, Deuten (Interpretieren)
  • Organisieren (i.S.v. Organisation herstellen)
  • Planen
  • Projekte (eig. Bestimmung)
  • Reflektieren
  • Scheitern
  • Schreiben
  • Selbstgenügsame Handlungen (als Alternative zu Selbstzweck)
  • Sprachliches Handeln
  • Sprechhandlungen (Sprechakte nach Austin)
  • technische Substitute
  • Üben, Elaborieren, Festigen
  • Wirtschaften

Erfahrung[Bearbeiten]

Handeln lernen[Bearbeiten]