Benutzer:Nadja Carla Aschenfeld/Dokumentation (EFW 2018)

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Wahlfälschung oder Wahlbetrug, ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Ergebnis zu Gunsten oder Ungunsten der Wahl als solche zu verändern.[1]

Wahlbetrug bezeichnet die Verletzung geltender Regeln um das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen. Die Manipulation kann in allen gesellschaftlichen Bereichen auftreten. Methoden unzulässiger Wahlbeeinflussung stehen in Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung. Diese können von privaten Personen, Interessengruppen, Parteien, KandidatInnen, etc. veranlasst oder durchgeführt werden. Am häufigsten wird politischer Wahlbetrug durch die amtierende Regierung begangen.

Wahlfälschungen treten meist in diktatorischen Systemen auf, welche zu der Steigerung ihrer Legitimation Wahlen durchführen, aber durch Wahlfälschung das gewünschte Ergebnis sicherstellen. In demokratischen Systemen können Wahlfälschungen ebenso auftreten, sollen aber durch größtmögliche Transparenz und mehrstufige Sicherheits- und Kontrollsysteme unterbunden werden. Viele Menschen billigen einem Land nur dann den Status einer Demokratie zu, wenn Wahlfälschungen von Häufigkeit und Umfang her die Ausnahme sind.

Methoden der Wahlfälschung[Bearbeiten]

Stimmbetrug durch Einzelpersonen[Bearbeiten]

Einzelpersonen können versuchen ohne Wahlberechtigung abzustimmen, mehrfach abzustimmen oder anstelle von Dritten zu stimmen:

  • Fehlende Identitätskontrolle macht eine Stimmenabgabe von nicht-wahlberechtigten oder Wählen unter Vorgabe falscher Identität möglich.
  • Der Besitz von mehreren Staatsbürgerschaften ermöglicht die Stimmabgabe in mehreren Staaten.
  • Fehlende Wahllisten führen zu möglicher Stimmvergabe in mehreren Wahllokalen.

Organisierte Wahlfälschung[Bearbeiten]

Organisierte Wahlfälschung kann von der Regierung, an der Wahl teilnehmenden Kandidaten/Parteien oder anderen am Wahlausgang interessierten Gruppen in organisierter Form durchgeführt werden, um das Wahlergebnis in erheblichem Maß zu verfälschen. Mögliche Methoden hierzu sind:

  • Stimmbetrug (siehe Vorabschnitt) in organisierter Form.
  • Briefwahlen ermöglichen Stimmenkauf und Fremdwählen durch Beantragung und Durchführung der Briefwahl durch Dritte.[2]

Einfluss der Wahlfälscher auf Wahllokale oder Wahlhelfer:

  • Stimmabgabe von Nichtwählern durch Wahlhelfer führt zu einer Manipulation der Stimmabgabe Statistik im Wählerverzeichnis.
  • Frühzeitiges Öffnen der Wahlurne.
  • Entsorgen oder Ersetzen von Stimmzetteln aus der Wahlurne.
  • Manipulation der Stimmzettel durch das Hinzufügen von Kreuzen führt zu ungültigen Stimmen.
  • Manipulation der ausgezählten Stimmzettel.

Einfluss der Wahlfälscher auf Behörden welche die Wahl ausführen:

  • Wahlbehörden sind nicht Parteiunabhängig, da sie aus Parteivertretern bestehen.[3]
  • Verbleib verstorbener Personen in Wählerlisten, für welche Strohmänner Stimmen abgeben.
  • Neueintragung nicht existierender Personen in Wählerlisten, für welche Strohmänner Stimmen abgeben.
  • Manipulation der Wahlgeräte wie die Software "PC-Wahl", welche für das Auszählen der Stimmen eingesetzt werden.[4]

Indirekte (mittelbare Wahlfälschung)[Bearbeiten]

Bei der indirekten (mittelbaren) Wahlfälschung geht es nicht darum, ein einzelnes Wahlergebnis zu verfälschen, sondern darum, die (gesetzlichen) Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine bestimmte Partei oder unbemerkt eine gewisse Klientel (z. B. ein herrschendes politische Establishment) durch grundsätzliche Regelungen wie durch Gerrymandering oder indirekte Förderung einen gesetzlich privilegierten Zugang zum Parlament erhält.

Unter mittelbare Wahlfälschung fällt außerdem die Annahme von Bestechungsmitteln aller Art.

Untersuchung von Wahlfälschung[Bearbeiten]

Benfordsches Gesetz[Bearbeiten]

Das Benfordsche Gesetz befasst sich mit Häufigkeiten in welchen Ziffern Auftreten und dient somit der Analyse von Wahlergebnissen. Es besagt, dass kleinere Ziffern öfters vertreten sind als größere. Während die Ziffern 0 und 1 mit einer Häufigkeit von ca. 11% auftreten, ist die Ziffer 9 mit 8,50% seltener vertreten. Der „second-digit Benford´s Law test" (2BL) basiert auf der Annahme, dass die zweite Ziffer der ausgezählten Stimmen, dem Benfordschen Gesetz folgen. Da die erste Ziffer von der Größe des Wahlbezirkes abhängt, ist der Fokus auf die zweite Ziffer gelegt. [5] Entsteht das Wahlergebnis natürlich, folgen die Häufigkeiten der Ziffern an zweiter Stelle einer natürlichen Verteilung. Die wissenschaftliche Methode erkennt Anomalien der Auszählung, welche Partei Vor- oder Nachteile erfuhr kann anhand dieser Methode nicht festgestellt werden. [6]

Statistischer Algorithmus[Bearbeiten]

Der Algorithmus von Stefan Thurner und dessen Arbeitsgruppen erhebt die "Qualitätsstandards für den demokratischen Prozess". Die Vor- und Nachteile der Methodik führen dazu, dass diese Methode nicht direkt als Beweis für die Aufdeckung einer Wahlfälschung dienen kann, Anomalien im Wählerverhalten werden jedoch aufgedeckt, welche es weiter zu Untersuchen gilt. [7]

Verhinderung von Wahlfälschung[Bearbeiten]

Um die Rechtmäßigkeit der Wahl zu gewährleisten, ist eine absolute Öffentlichkeit der Wahlabhandlung sowie Stimmenauszählung notwendig. Sollten Zweifel an der Zulässigkeit der Wahl vorliegen muss das Recht auf eine Wahlanfechtung bestehen. Für den korrekten Verlauf der Wahl müssen Wahlbeobachter vor Ort sein.

Die Transparenz ist in Österreich und Deutschland unterschiedlich. In Österreich werden bei der Veröffentlichung der Endergebnisse die Stimmen der Wahlkreise in Urnen und Wahlkarten eingeteilt. Somit wird ersichtlich welches Wahlverhalten herrscht und mögliche Auffälligkeiten können statistisch untersucht werden. In Deutschland wird am Tag der Wahl ausschließlich das Endergebnis ohne die Einteilung in Urne und Briefwahl veröffentlicht. Auffälligkeiten, Trends und Abweichungen können anhand von älteren Daten analysiert werden.

Die Bürger Deutschlands dürfen am Wahltag die Stimmabgabe sowie ab 18:00 Uhr die Stimmenauszählung im Wahllokal persönlich kontrollieren, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. [8]

Rechtslagen[Bearbeiten]

Wahlfälschungen sind in den meisten Ländern offiziell strafbar.

Rechtslage in Österreich[Bearbeiten]

Gemäß § 261 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ist Wahlbetrug in Österreich strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf die Wahl des Bundespräsidenten, der allgemeinen Vertretungskörper, der satzungsgebenden Organe (Vertretungskörper) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, der allgemeinen und unmittelbaren Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organen einer Gemeinde, zum Europäischen Parlament sowie für Volksabstimmung und Volksbegehren.[9]

Folgende Straftaten sind laut Strafgesetzbuch festgelegt:

  • Unter Wahlbehinderung fallt das Fordern durch Drohen und/oder Gewalt überhaupt oder in einer gewissen Weise zu Wählen. Die Höchststrafe wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Erfolgt die Behinderung der Wahl durch andere Mittel, wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt.
  • Paragraph 263 behandelt die Täuschung einer Wahl, welche vorliegt, wenn jemand durch Manipulation Dritter versucht deren Stimmabgabe zu beeinflussen. Die Höchststrafe beträgt sechs Monate.
  • Paragraph 264 behandelt das Verbreiten von nicht wahrheitsgemäßen Nachrichten um Wahl- oder Stimmberechtigte zu manipulieren. Die Freiheitsstrafe beträgt bis zu sechs Monate.
  • Bestechung aller Art, einschließlich aktiven sowie passiven Stimmenkauf, wird gemäß § 265 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt.
  • Das Verfälschen des Wahlergebnisses wird laut § 266 mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren verhängt.
  • Unzulässiges Wählen wird mit einer Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten verhängt.
  • Paragraph 267 behandelt die Verhinderung von einer Wahl oder Volksabstimmung welches mit der Höchststrafe von drei Jahren verhängt wird.
  • Paragraph 268 behandelt die Missachtung des Wahl- oder Volksgeheimnisses. Die Freiheitsstrafe beträgt sechs Monate. [10]

Wahlanfechtung[Bearbeiten]

Werden Rechtswidrigkeiten in dem Wahlverfahren vermutet, kann die Wahl bei dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden. Stellt sich die behauptete Anfechtung für wahr heraus, muss der VfGH die Anfechtung bewilligen. [11]

Die Frist der Wahlanfechtung für die Nationalratswahl beträgt vier Wochen. [12]

Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten]

Paragraphen 67 – 70 legen den Ablauf der Bundeswahlverordnung exakt fest: das Ergebnis wird ohne Unterbrechungen durch den Wahlvorstand ermittelt. Die Stimmzettel werden sortiert, durch den Wahlvorstand kontrolliert und im Anschluss laut ausgezählt. Jede Art von Unregelmäßigkeiten werden in einer Wahlniederschrift festgehalten.

Paragraph 107 ff. StGB regelt sämtliche Straftaten bei Wahlen und bezieht sich auf Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie die Wahlen zum Europaparlament.[13] Die Strafandrohung erstreckt sich gemäß § 108d StGB auf Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, sowie die Urwahl in der Sozialversicherung. Gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz steht die Beeinflussung und Fälschung von Betriebsratswahlen unter Strafe.

Manipulationen andere Wahlen werden als Urkundendelikte mit einer Strafe verhängt. Beispiele dafür sind die Wahlen von Vertretersammlungen von Handels- und Industriekammern oder des Studentenparlaments.

Für folgende Delikte, sowie Versuche sind laut Strafgesetzbuch Sanktionen geregelt:

  • Wahlbehinderung (§ 107 StGB) betreibt, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Wahlfälschung (§ 107a StGB) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Wahlfälschung kann auch ein Wahlvorstand oder Wahlleiter begehen, wenn er das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
  • Auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses (§ 107c StGB) steht unter Strafe und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.

Wahlanfechtung[Bearbeiten]

Gemäß § 49 Bundeswahlgesetz bzw. § 26 Europawahlgesetz kann eine Wahl nur auf Grund von Wahlfehlern ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der Deutsche Bundestag entscheidet im Zuge eines Wahlprüfungsverfahren über die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Landeswahlleiter und Bundeswahlleiter prüfen die korrekte Durchführung der Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung bzw. des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung. Nach vollendeter Prüfung wird entschieden ob die Wahl angefochten wird oder nicht. [14]

Rechtslage in der Schweiz[Bearbeiten]

In der Schweiz ist Wahlfälschung gemäß Art 279 ff des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.

Im Besonderen ist in der Schweiz strafbar:

  • Störung und Hinderung von Wahlen und Abstimmungen: Gewaltsames Verhindern einer Wahl oder einer gesetzlichen Versammlung oder die Drohung dergleichen zu tun.
  • Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht: Nötigung oder Androhung einer Nötigung Einzelner oder jemanden dazu zu bringen, in einer bestimmten Weise zu wählen oder jemanden an der Teilnahme der Wahl zu hindern.
  • Wahlbestechung: Aktive Bestechung, um jemanden mittels Geschenk o. ä. dazu zu bringen in einer bestimmten Weise zu wählen oder abzustimmen. Passive Bestechung, ein solches Geschenk anzunehmen.
  • Wahlfälschung: Manipulation des Ergebnisses oder einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative oder ein Referendum.
  • Stimmenfang: Planmässiges Austeilen, Einsammeln oder Ausfüllen von Stimmzetteln, zum Beispiel durch Verteilung von für einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Option vorausgefüllten Stimmzetteln.
  • Verletzung des Abstimmungs- und Wahlgeheimnisses: Sich durch unerlaubtes Vorgehen Kenntnis darüber beschaffen, wer wie gestimmt/gewählt hat.

Außer bei Stimmenfang, der mit Buße bestraft wird, sieht das Gesetz für jeden genannten Punkt eine Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug vor.[15]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Wahlfälschung. In: Juraforum.de, abgerufen am 13.08.2018.
  2. Knippertz J. Hermann: "Stimmzettel für Demenzkranke": SPÖ-Wahlbetrug? In: diePresse.com. 06.10.2013, abgerufen am 15.08.2018.
  3. Wahlbetrug bei Wien-Wahl 2010 befürchtet. In: Wien-konkret.at, abgerufen am 15.08.2018.
  4. Können Bundestagswahlen manipuliert werden? In: br.de, 07.09.2017, abgerufen am 21.08.2018.
  5. Aschwanden David: Analyse der SchweizerNationalratswahlen von 2007 mit dem Benford’schen Gesetz. November 2011, abgerufen am 21.08.2018.
  6. Goerres Achim: Wahlbetrug bei Bundestagswahlen? In: uni-due.de, 04.11.2013, abgerufen am 21.08.2018.
  7. Wieselberg Lukas: Wiener Statistiker entlarven Wahlbetrug. In: Science ORF.at, 26.01.2012, abgerufen am 27.08.2018.
  8. Sarrazin Ralf: Können Bundestagswahlen manipuliert werden? In: Br24.de, 07.09.2017, abgerufen am 28.08.2018.
  9. Bundesrecht konsolidiert. In: Rechtsinformationssystem des Bundes, 14.09.2015, abgerufen am 21.08.2018.
  10. Wahlfälschung: Erklärung zum Begriff Wahlfälschung. In: Juraforum.de, abgerufen am 27.08.2018.
  11. Undurchführbarkeit, Anfechtungen, Wiederholungs­wahlen. In: parlament.gv.at, abgerufen am 29.08.2018.
  12. Die Nationalratswahl wird angefochten. In: Nachrichten.at, 12.12.2017, abgerufen am 29.08.2018.
  13. Diese Strafen drohen bei einem Wahlbetrug. In: advopedia.at, 23.09.2017, abgerufen am 29.09.2018.
  14. Gültigkeit der Wahl. In: bundeswahlleiter.de, 01.01.2015, abgerufen am 29.08.2018.
  15. Schweizerisches Strafgesetzbuch. In: Der Bundesrat, das Portal der Schweizer Regierung, 01.03.2018, abgerufen am 29.08.2018.