Benutzer:Sveti1302

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Hi, ich bin die Sveti und das ist meine IPK-Seite!!! Ich heiße Svitlana und ich studiere in Augsburg Soziologie als Hauprtfach,Pädagogik und Volkskunde als Nebenfächer.Ich komme selbs aus der Ukraine und da es so ein schönes Land ist, möchte ich es euch ein wenig näher bringen.Das Thema meiner IPK-Arbeit ist "Die Adoption von Kindern aus der Ukraine durch Deutsche".Unsere Hypothese lautet:Für die Deutschen ist es leichter die Kinder aus der Ukraine zu adoptieren als für die Einheimischen. Diese werden wir entweder belegen oder widerlegen. Dieses Thema bearbeite ich zusammen mit Veronika.Ihre Wiki-Adresse:http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Nika1708

http://www.surrogacy.ge leihmutterschaftszentrum Georgiens
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Projekttagebuch[Bearbeiten]

Mai: Bevor wir ein Thema ausgesucht haben, sahen wir eine Sendung auf ZDF über die Adoption in der Ukraine und beschlossen das zu unserem Thema zu machen. Wir suchten im Internet, Zeitschriften und Fernsehen Informationen zu diesem Thema. Dieses Thema ist sehr aktuell und so fanden wir jede Menge Infomaterial. Nun mussten wir uns auf eine Hypothese festlegen und entschieden uns Adoption in der Ukraine für Ausländer genauer unter die Luppe zu nehmen.

Juni: Wir fanden die Gesetzgebung über die Adoption in Deutschland und in der Botschaft Kiew über die Adoption der ukrainischen Adoptivkinder durch Deutsche. Schwieriger war es die Gesetzgebung für die Adoption in der Ukraine für die Einheimischen zu finden. Danach gab es kleinere Schwierigkeiten beim Übersetzen aus dem Ukrainischen ins Russische und später ins Deutsche, was sehr viel Zeit in Anspruch nahm.

Juli, August: Wir suchten Kontakt zu Deutschen, die Kinder aus der Ukraine adoptieren wollten bzw. hatten in Foren. Dort haben wir viel über dieses Themas erfahren. Wir fanden dort negative aber auch positive Berichte und Meinungen zu diesem Thema.

Wir erstellten einen Fragebogen und übersetzten ihn ins Ukrainische. So wollten wir die Meinungen der Menschen in Deutschland und Ukraine zu diesem Thema vergleichen.

Danach suchten wir ein ukrainisches Forum. Das war unser größtes Problem, den Foren gab es ethliche aber Diskussionen zu diesem Thema fast keine. In einem dieser Foren stellten wir unseren Fragebogen aus, bekamen aber keine Antwort. Wir glauben, dass es damit zusammenhängt, dass nicht jeder Zugang zum Internet in der Ukraine hat und diejenigen, die Familie haben, keine Zeit für Kommunikation in Foren haben. Somit mussten wir uns auf Zeitungsartikel und Berichte aus dem ukrainischen Fernsehen konzentrieren.

Deutschen Foren zur Auslandsadoption sind viel besucht, deshalb haben wir uns mit den Menschen dort unterhalten. Wir stellten fest, dass in Deutschland viele Kontakt zu anderen Betroffen suchen, weil Ukraine für sie ein fremdes Land ist.

September: Ich reiste in die Ukraine und befragte die Menschen dort. Veronika hingegen befragte die Menschen in Deutschland.

Oktober: Wir stellten unsere Wiki-Seite fertig und analysierten unsere Ergebnisse.


Zuerst möchte ich euch ein paar Informationen über die Ukraine geben. Ihr werdet sehen es ist ein interessantes Land.



Über die Ukraine[Bearbeiten]

Steckbrief der Ukraine


Datei:Ukrainischekarte.gif
Karte der Ukraine

Steckbrief der Ukraine


Amtliche Bezeichnung:

Bevölkerung: 48,4 Mio. (2001)

Fläche: 603 700 qkm

Hauptstadt: Kyiw (Kiew), 2,6 Mio Einwohner

Staatssprache: Ukrainisch

Präsident: Wiktor Juschtschenko (seit Februar 2005)

Premierminister: Wiktor Janukowytsch (seit August 2006)

Parlamentsvorsitzender: Oleksandr Moros (seit Juli 2006)

Außenminister: Borys Tarassjuk (seit August 2006).


http://www.botschaft-ukraine.de/content/images/ad82142e44d3cd6ecdcd8e439d2daea2.gif


Territorium und Bevölkerung


Die Ukraine ist mit einem Territorium von 603 700 km² flächenmäßig der größte Staat in Europa. Es grenzt an Rußland und Weiß- rußland im Osten und Norden, an Polen, die Slowakei und Ungarn im Westen sowie an Rumänien und Moldawien im Süden. Die Karpaten im Westen und das Schwarze Meer sowie das Asowsche Meer im Süden bilden eine natürliche Grenze.

Als wasserreichster und zugleich ökonomisch wichtigster Fluß durchzieht der Dnipro (Dnjepr) das Land von Nord nach Süd. In der Vergangenheit bildete er zugleich eine Grenzlinie, die das Land in Regionen mit unterschiedlicher his-torischer Entwicklung teilte. So gehörte das linksufrige Land über mehrere Jahr-hunderte zu Rußland, während die westufrigen Landesteile abwechselnd unter der Herrschaft von Litauen, Polen und Österreich standen. Der größte Teil des ukrainischen Territoriums besteht aus einer Tiefebene mit fruchtbaren Schwarzerdeböden. Es herrscht gemäßigt kontinentales Klima.


Die Einwohnerzahl von knapp über 48,4 Mio. ist seit einigen Jahren rückläufig. Hauptursachen hierfür sind Aus-wanderung,eine stark abgeschwächte Geburtenrate sowie Auswirkungen gesundheits-belastender ökologischer Schäden.Etwa 73 % der Bevölkerung sind ethnische Ukrainer; eine starke ethnische Gruppe bilden Russen mit etwa 22 % (knapp 12 Mio.). Zu den weiteren in der Ukraine lebenden Nationalitäten zählen Weißrussen, Moldawaner, Bulgaren, Polen u.a. In den letzten Jahren kehren auch die Krimtataren in ihre Heimatsgebiete zurück; deren Anzahl auf der Krim liegt bereits knapp unter 300 000. Im Ausland leben mehr als 9 Mio. Ukrainer, davon etwa 2,5 Mio. in den USA und Kanada.

Minderheiten in der Ukraine


Russen - 11,36 Mio. Siedlungsgebiete: Krim, Süd- und Ostukraine

Juden - ca. 486.000 starke Abwanderungstendenzen; im Moment ist die Zahl der jüdischen Bevölkerung schwer abzuschätzen; Siedlungsgebiete: Kyiw, Gebiete (Oblast): Odessa, Dnipropetrowsk, Charkiw

Weißrussen - ca. 440.000

Moldawaner - ca. 325.000

Krimtataren - ca. 300.000

Bulgaren - ca. 233.000 Siedlungsgebiete: Odessa, Saporischja

Polen - ca. 219.000 Siedlungsgebiete: Schytomyr, Chmelnyzk, Lwiw

Ungarn - ca. 163.000 Transkarpatien

Rumänen - ca. 135.000 Bukowina (Tschernowitz)

Deutsche - ca. 40.000 Siedlungsgebiete: Dnipropetrowsk, Donezk, Odessa; zum Teil Abwanderung nach Deutschland (Spätaussiedler)

"Adoption in Deutschland"[Bearbeiten]

Durch eine Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Grundsätzlich ist die Adoption Minderjähriger und die Adoption Volljähriger zu unterscheiden.

Die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Aufhebung einer Annahme als Kind sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die weitere Darstellung beschränkt sich - der Aufgabenstellung des Landesjugendamts entsprechend - auf die Adoption Minderjähriger.


Die wichtigsten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Die Adoption eines Minderjährigen ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Den Ausspruch der Adoption kann das Vormundschaftsgericht zudem davon abhängig machen, ob Adoptionsbewerber an einer sitten- oder gesetzeswidrigen Adoptionsvermittlung mitgewirkt haben (§ 1741 Abs.1 BGB).

Wird ein Kind von einem Ehepaar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Ein Ehepartner kann ein Kind seines Ehegatten adoptieren (Stiefelternadoption). Alleinstehende können ebenfalls adoptieren. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann nur einer der Lebenspartner das Kind annehmen. (§ 1741 Abs.2 BGB).

Das Mindestalter für Annehmende liegt bei 25 Jahren, wobei bei Ehepartnern einer dieses Alter unterschreiten kann, jedoch mindestens 21 Jahre alt sein muss (§ 1743 BGB).

Bei der Adoption eines Kindes müssen in der Regel beide leiblichen Eltern einwilligen. Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist (§ 1747 BGB). Sie kann nicht an Bedingungen geknüpft werden und ist unwiderruflich (§ 1750 BGB). Mit Wirksamwerden der Einwilligung der Eltern ruht deren elterliche Sorge und das Jugendamt wird Vormund des Kindes. Das Umgangsrecht mit dem Kind darf nicht mehr ausgeübt werden und die Unterhaltspflicht tritt in der Regel hinter die der Annehmenden zurück (§1751 BGB).

Außerdem ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Sie wird bei Kindern unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter erklärt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann nur das Kind selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen (§ 1746 BGB).

Weitere Voraussetzung für eine Adoption ist der Antrag der Annehmenden beim Vormundschaftsgericht (§ 1752 BGB).

Die Adoption soll erst nach einer angemessenen Adoptionspflegezeit (bei Säuglingen in der Regel ein Jahr, bei älteren Kindern entsprechend länger) ausgesprochen werden (§ 1750 BGB).

Mit Ausspruch der Adoption erhält das minderjährige Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Annehmenden und damit z. B. den Namen und die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern. Außerdem entstehen Erb- und Unterhaltsansprüche, auch gegenüber den leiblichen Verwandten der Adoptiveltern (§ 1754 BGB). Die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erlöschen (§ 1755 BGB). Ausnahmen bestehen bei Verwandten- und Stiefelternadoptionen (§ 1756 BGB).

Die Adoption und ihre Umstände dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes offenbart werden. Das Adoptionsgeheimnis dient dem Schutz der Adoptivfamilie. Jedoch ist zu beachten, dass dem adoptierten Kind ein Grundrecht auf Kenntnis seiner Abstammung zusteht (§ 1758 BGB).

Die Aufhebung einer Adoption ist im wesentlichen nur aus schwerwiegenden Gründen (z. B. bei sexuellem Missbrauch) zum Wohl des Kindes möglich. Die Aufhebung im Interesse der Annehmenden ist nicht zulässig (§ 1763 BGB).


Verfahren


Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz liegt, oder bei einem anerkannten freien Träger. Vor jeder Adoptionsvermittlung (auch bei Auslandsadoptionen) muss zunächst die Eignung der Bewerber durch die örtliche Vermittlungsstelle festgestellt werden. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche und ein Hausbesuch. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit oder Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z. B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung.

Es werden insbesondere folgende Dokumente benötigt:

-Gesundheitszeugnis

-Einkommensnachweis

-polizeiliches Führungszeugnis

-Geburts- und Heiratsurkunde

Nach Feststellung der Eignung ist eine Bewerbung bei weiteren Adoptionsvermittlungsstellen möglich.

Zur Adoption ist die Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich. Diese muss notariell beurkundet sein und kann nicht zurückgenommen werden. Die Einwilligung ist frühestens acht Wochen nach Geburt des Kindes möglich, auch wenn das Kind schon vorher vermittelt wurde. Mit Wirksamwerden der Einwilligung ruhen die Rechte der leiblichen Eltern. Das Jugendamt wird Vormund des Kindes. Die Adoptiveltern werden damit in der Regel unterhaltspflichtig. Mit Aufnahme des Kindes in der Adoptivfamilie beginnt die Adoptionspflegezeit (bei Säuglingen ca. ein Jahr, bei älteren Kindern entsprechend länger).

Der Ausspruch der Adoption erfolgt auf Antrag der Annehmenden durch das Vormundschaftsgericht, in dessen Bereich sie wohnen. Vor Beschluss des Vormundschaftsgerichts gibt die Adoptionsvermittlungsstelle am Ende der Adoptionspflegezeit eine gutachtliche Stellungnahme ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Mit Ausspruch der Adoption durch das Vormundschaftsgericht erhalten die Adoptiveltern die volle elterliche Sorge und das Kind erhält die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erlöschen. Die Vormundschaft des Jugendamtes endet.

Die Adoption kann nur aufgehoben werden, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.


Kriterien der Eignung

Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen skizziert, die an alle Adoptiveltern gestellt werden, um möglichst günstige Entwicklungsbedingungen für ein Adoptivkind sicherzustellen:

-Ein Adoptivkind benötigt Eltern, die aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheitssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Deshalb wird nur in Ausnahmefällen eine Vermittlung zu Adoptionsbewerbern in Betracht kommen, deren Altersabstand zum Kind mehr als 35 bis 40 Jahre beträgt. Lebensverkürzende Erkrankungen und Krankheiten oder Behinderungen, welche die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, können ein Ausschlusskriterium darstellen.

-Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Familie muss gesichert sein, um den Unterhalt des Adoptivkindes sicherzustellen. Ein Kind soll nicht durch eine Adoption dauerhaft von Sozialleistungen abhängig werden. Die Bewerber müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen, um die Entfaltung kindlicher Bedürfnisse zu ermöglichen. -Vorstrafen wie sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen stellen in der Regel ein Ausschlusskriterium dar.

-Adoptiveltern müssen von ihrer Persönlichkeit her über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen sowie auch in belastenden Situation zu sozial adäquatem Verhalten in der Lage sein.

-Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Familienbeziehungen. Da Adoptivkinder bereits mindestens eine Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt haben, kommt der Stabilität und Belastbarkeit der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus stellt die Qualität der Partnerschaft einen wesentlichen Faktor für das familiäre Klima dar und hat eine Modellfunktion für die spätere Beziehungsfähigkeit des Kindes.

-Die Erziehungsvorstellungen und -ziele der Adoptiveltern müssen geeignet sein, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen.

-Die Zugehörigkeit zu weltanschaulichen oder religiösen Gruppierungen, die eine ungewöhnliche Lebensführung oder die Einhaltung besonderer Erziehungsstile verlangen, wird dahin gehend überprüft, inwieweit sie dem Wohl eines Kindes entgegensteht.

-Die häufigste Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes ist die eigene ungewollte Kinderlosigkeit. Durch die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Herkunft und Lebensgeschichte ergibt sich für die Adoptiveltern immer wieder eine Konfrontation mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch. Deshalb ist es erforderlich, dass Bewerber ihre ungewollte Kinderlosigkeit soweit verarbeitet haben, dass sie eine bewusste Entscheidung für die Aufnahme eines fremden Kindes treffen und der Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen standhalten können. Ein Leben ohne Kinder sollte ebenfalls vorstellbar sein.

-Da Adoptiveltern entscheidend das Bild prägen, das ein Adoptivkind von seiner Herkunftsfamilie entwickelt, ist es erforderlich, dass sie in der Lage sind, den leiblichen Eltern Wertschätzung entgegenzubringen und deren Entscheidung zur Adoptionsfreigabe zu respektieren.


"Adoption in der Ukraine durch die Einheimischen"[Bearbeiten]

(frei übersetzt aus dem Ukrainischen)


Adoptiert werden können:


1. minderjährige Kinder;

2. in besonderen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass eine volljährige Person adoptiert werden kann, die keine Eltern hat oder dessen Eltern das Sorgerecht abgesprochen wurde. In diesem Fall werden vom Gericht die Familienverhältnisse der Adoptiveltern berücksichtigt, besonders kinderlose Personen und andere Verhältnisse mit besonderen Umständen.


Personen, die das Recht haben zu adoptieren:


1. volljährige berufsfähige Personen

2. Adoptiveltern müssen mindestens 15 Jahre Altersunterschied zu dem Adoptivkind haben. Wird eine volljährige Person adoptiert, muss der Altersunterschied 18 Jahre betragen.

3. Gleichgeschlechtliche Paare können keine Kinder adoptieren.

4. Getrennt lebende Partner können nicht beide ein Kind adoptieren. Leben diese Personen jedoch als Lebensgefährten zusammen, kann sich das Gericht für eine Adoption entscheiden.

5. Hat das Kind eine Mutter/Vater, kann es nicht vom Partner der Mutter/Vater adoptiert werden wenn diese nicht zusammen leben. Leben sie aber als Lebensgefährten zusammen, kann das Gericht die Adoption erlauben.

6. Die Anzahl der adoptierten Kinder durch eine Person ist nicht begrenzt.


Personen, die nicht das Recht haben zu adoptieren:


1. eingeschränkt arbeitsfähige Personen

2. arbeitsunfähige Personen

3. Personen, die ihr Sorgerecht verloren haben, oder es nicht erneuert haben.

4. Personen, die bereits adoptiert haben und danach ihr Sorgerecht aus eigenem Verschulden verloren haben.

5. Personen, die sich in Behandlung in einem psycho-neurologischen oder einer Suchtklinik befinden

6. Alkohol- und Drogenabhängige

7. Personen, die keinen dauerhaften Wohnsitz bzw. Arbeit haben

8. Personen mit bestimmten Krankheiten, die beim Gesundheitsamt der Ukraine gemeldet sind

10. Außer den oben genannten Personen, sind es Personen, dessen Interessen sich nicht mit den Interessen der Kinder vereinbaren lassen.


Personen, die bei einer Adoption Vorrang haben :


1. Melden sich für ein Kind mehrere Adoptiveltern, so haben Bürger der Ukraine Vorrang

1.1 Pflegeeltern

1.2 der Ehepartner des Elternteils

1.3 Adoptiveltern, die Geschwister zusammen adoptieren wollen

1.4 wenn ein Verwandschaftsverhältnis besteht

2. Außer den oben genannten Personen, haben Vorrang


Das Einverständnis des Kindes auf Adoption


1. Das Einverständnis des Kindes hängt von seinem Alter ab.

2. Das Kind muss über seine Rechte nach der Adoption informiert werden.

3. Die Adoption kann auch ohne das Einverständnis des Kindes durchgeführt werden, wenn das Kind im Zusammenhang mit seinem Alter oder gesundheitlichen Zustand nicht im Stande ist den Adoptionsprozess wahrzunehmen.

4. Das Einverständnis des Kindes ist unnötig wenn es bereits im Haus der Adoptiveltern wohnt und sie als seine Eltern ansieht.


Notwendige Papiere für eine Adoption


1. Kopie des Ausweises

2. Nachweis vom Arbeitsplatz, Gehalt der letzten 6 Monate und Charakteristik

3. Nachweis vom Standesamt

4. Nachweis über den Wohnsitz

5. Nachweis über die Wohnverhältnisse

6. Nachweis über den gesundheitlichen Zustand

7. Polizeiliches Führungszeugnis


Nachdem Sie sich für ein Kind entschieden haben, teilen Sie dies dem Direktor des Kinderheimes mit und überreichen alle notwendigen Dokumente dem Gericht.

"Deutsche Botschaft Kiew - Adoptionen in der Ukraine"[Bearbeiten]

Das Adoptionszentrum hat mit sofortiger Wirkung den generellen Annahmestop für Anträge deutscher Eltern auf Adoption ukrainischer Kinder teilweise aufgehoben. Die Annahmesperre war verhängt worden, nachdem Eltern, die bereits ein Kind aus der Ukraine adoptiert haben, ihrer jährlichen Berichtspflicht nicht nachkamen. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes sind die Adoptiveltern verpflichtet, dem regional zuständigen ukrainischen Konsulat in Deutschland regelmäßig Berichte über die Entwicklung des adoptierten Kindes zukommen zu lassen.

Nachdem einige der ausstehenden Berichte bereits eingegangen sind, hat das Adoptionszentrum beschlossen, von nun an wieder Anträge von Eltern zuzulassen, die a) ein Kind im Alter von 10 Jahren und älter adoptieren möchten. b) ein Kind adoptieren möchten, mit dem ein Verwandschaftsverhältnis besteht. c) ein Kind adoptieren, welches unter einer Behinderung leidet.

Die Botschaft versucht weiterhin , eine vollständige Aufhebung der Annahmesperre zu erreichen, was jedoch im Moment vor allem von dem Eingang der noch ausstehenden Berichte aus Deutschland abhängt.


Wird die Adoption in Deutschland direkt anerkannt?


Die Ukraine hat nicht das Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Adoptionen unterzeichnet. Dies bedeutet für Sie:


1. Die Adoption in der Ukraine wird aus deutscher Sicht nicht ohne Weiteres anerkannt.

2. Ihr Adoptivkind erhält somit nicht direkt ab Rechtswirksamkeit des ukrainischen Gerichtsurteiles die deutsche Staatsangehörigkeit, da vorab geprüft werden muss, ob die Adoption auch aus deutscher Sicht wirksam ist.

3. Damit das Kind trotzdem direkt nach Abschluss des hiesigen Verfahrens mit Ihnen nach Deutschland ausreisen kann, wird zunächst ein Visum erteilt.

4. In Deutschland haben Sie mehrere Möglichkeiten, das ukrainische Adoptionsurteil anerkennen zu lassen:


-Ein Anerkennungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

-Die Eintragung Ihres Kindes in deutsche Standesbücher

-Ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren

-Ein erneutes Adoptionsverfahren vor einem deutschen Gericht.


Das Adoptionsverfahren läuft folgendermaßen ab:


1. Sie reichen einen Antrag bei dem Nationalen Ukrainischen Adoptionszentrum ein.

2. Das Adoptionszentrum sichtet innerhalb von 20 Tagen den Antrag und entscheidet über Ihre Aufnahme in die Adoptionselterndatei des Zentrum oder teilt gegebenfalls mit, wenn noch Unterlagen nachzureichen sind.

3. Wenn Sie in die Adoptionselterndatei aufgenommen wurden, erhalten Sie innerhalb von 2-6 Monaten einen Termin im Adoptionszentrum Kiew, wo Sie aus der Datei der zur Adoption durch Ausländer freigegebenen Kinder einige Kinder wählen können, mit denen Sie dann Kontakt aufnehmen dürfen.

4. Das Adoptionszentrum stellt Ihnen Dokumente aus, die Ihnen ermöglichen, in den betreffenden Kinderheimen überall in der Ukraine vorzusprechen, die von Ihnen ausgewählten Adoptivkinder zu besuchen und erste Kontakte aufzubauen, um sich dann für Ihr Kind zu entscheiden.

5. Wenn Sie sich für Ihr Kind entschieden haben, wird der Adoptionsfall vor das Gericht des Gebietes gebracht, in dem das Kind lebt. Ein Richter wird sich mit den gesamten Dokumenten befassen und basierend auf deren Inhalt eine Entscheidung treffen.

6. Spricht sich der Richter für die Adoption aus, tritt der Gerichtsentscheid nach einem Monat in Kraft. Während dieses Monats kann er theoretisch noch annuliert werden. Dies kommt in der Praxis jedoch kaum vor.

7. Sobald die Entscheidung mit Ablauf eines Monats rechtskräftig wird, haben Sie nach ukrainischem Recht die Elternrechte und die volle Verantwortung für Ihr Adoptivkind.

8. Den ukrainischen Gerichtsbeschluss und die ukrainische Geburtsurkunde, in der Sie als neue Eltern des Kindes eingetragen werden, lassen Sie bei der deutschen Botschaft legalisieren.

9. Bereits wenn Sie sich als Adoptiveltern registrieren lassen, müssen Sie von der Ausländerbehörde Ihres Heimatortes in Deutschland eine Vorabzustimmung vorlegen. Die Visaerteilung für das Kind erfolgt auf dieser Grundlage bei Vorlage aller nötigen Dokumente.


Was ist zu beachten? Links und nützliche, wichtige Hinweise


In der Ukraine werden nur die Kinder zur internationalen Adoption (Adoption durch Ausländer) freigegeben, die zuvor ein Jahr nicht innerhalb der Ukraine vermittelt werden konnten. Dies bedeutet für Sie natürlich, dass zum Einen keine Kinder unter 1 Jahr zur Adoption für Ausländer freigegeben sind, zum Anderen auch, dass insbesondere jüngere Kinder, die über längere Zeit nicht vermittelbar waren, unter Krankheiten und Behinderungen leiden. Bitte beziehen Sie diesen Punkt in Ihre Überlegungen mit ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ein sehr kleines und zudem gesundes Kind aus der Ukraine adoptieren können, ist verschwindend klein. Stellen Sie sich bitte bereitsvor Ihrer Einreise in der Ukraine darauf ein, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Falls Sie Zweifel an der Gesundheit des Ihnen vorgestellten Kindes haben, obwohl keine schlimmeren Erkrankungen aus der Akte über das Kind hervorgingen, sollten Sie einen zusätzliche medizinische Kontrolle verlangen. Gemäß dem ukrainischen Recht steht Ihnen als Adoptiveltern zu, eine solche Untersuchung durch einen privaten Arzt im Beisein eines Mitarbeiters des Kinderheimes zu verlangen. Als Adoptiveltern sollten Sie großen Wert darauf legen, alle Details der Untersuchung übersetzt zu bekommen und zu verstehen. Prüfen Sie auch, ob die gesamte Diagnose in den Akten enthalten ist, die dem Gericht für die Anhörung vorgelegt werden.

Die Vermittlung eines Kindes aus der Ukraine durch das staatliche Adoptionszentrum ist kostenfrei. Sie müssen allerdings zu Einen die Kosten für das Übersetzerbüro tragen, zum Anderen auch die Kosten für Reise und Unterkunft. Es ist meist notwendig, dass zumindest ein Elternteil sich für 6-8 Wochen in der Ukraine aufhält, bis das Gerichtsurteil rechtswirksam wird.

Das Adoptionszentrum, welches bisher auch die Auslandsadoptionen koordinierte und die Daten aller zur Adoption freigegebenen Kinder verwaltete, wurde aufgelöst. Seit dem 25. März 2006 arbeitet an dessen Stelle die Regierungsbehörde der staatlichen Verwaltung für Kinderadoptionen und Kinderschutz (wul. Desjatinna 14, 01001 Kiew; Telefon: 0038-044- 278 52 64), die dem Ministerium für Familie, Jugend und Sport unterstellt ist.


Dem schriftlichen Antrag auf Adoption sind grundsätzlich folgende Unterlagen beizuschließen:

1. Gutachten der zuständigen deutschen Behörde (bitte erkundigen Sie sich beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes) über die Adoptionseignung, Wohnsituation, Familienzusammensetzung und biographische Angaben der Adoptiveltern. Wenn diese von der nichtstaatlichen Behörde ausgestellt wird, ist die staatliche Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit beizufügen;

2. Einkommensnachweise, Bescheinigung über Jahreseinkommen (ordnungsgemäß beglaubigt);

3. Kopie der Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Eheregister (sofern Antragsteller eine Ehe führen);

4. Medizinische Untersuchungsberichte beider Adoptiveltern nach bestimmter Form;

5. Notariell beglaubigte Zustimmung zu der Adoption von einem der Ehepartner (wenn nur einer der Eheleute der Antragsteller ist);

6. Polizeiliche Führungszeugnisse;

7. Bescheinigung der Ausländerbehörde am Wohnort der Adoptiveltern über die zu erteilende Genehmigung zur Einreise und Ansässigkeit;

8. Kopien der Pässe der Adoptionsbewerber;

9. Verpflichtung der Adoptiveltern, das Kind innerhalb eines Monats nach der Adoption bei der zuständigen ukrainischen Vertretung anzumelden und dieser mindestens einmal im Jahr über die Wohnbedingungen und die Erziehung des Kindes zu berichten sowie es einem Vertreter der ukrainischen Botschaft zu ermöglichen, mit dem Kind zu kommunizieren;

10. Verpflichtung, dem Kind bis zum 18.Lebensjahr die ukrainische Staatsangehörigkeit zu belassen. Erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres entscheidet das Kind, ob es die ukrainische oder eine andere (die der Eltern) Staatsangehörigkeit besitzen wird.


Mein Kind in deinem Bauch - Das dunkle Geschäft mit den Leihmüttern [Bearbeiten]

(ZDF Sendung am 16. Mai 2006, 22.15 Uhr, Wiederholung auf 3sat: 14. Juni 2006, 12.30 Uhr)


Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten - so steht es im Gesetz. Doch in der Anonymität des Internets blüht der Schwarzmarkt. Oftmals bieten sich Frauen dort als Leihmutter an. Viele kinderlose Paare stoßen durch das Internet aber auch auf Kliniken im Ausland, die Leihmütter vermitteln. Doch wie weit gehen Paare, um sich den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen?


Letzte Hoffnung Leihmutter

Der verbotene Weg zum Wunschkind

Viele Paare wünschen sich nichts sehnlicher als ein gemeinsames Kind. In manchen Fällen ist das aber nicht möglich, nur eine Adoption scheint noch die Lösung des Problems zu sein. Anfangs wollten auch Hilde und Anton ein Kind adoptieren, aber ihr Antrag wurde vom Jugendamt abgelehnt.


Hilde und Anton haben im Internet eine Leihmutter gesucht und gefunden, obwohl Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Sie möchten anonym bleiben, vor allem, um sich vor dem Dorfklatsch zu schützen. "Wir wohnen auf einem kleinen Dorf, da weiß es jeder gleich", sagt Anton. Er hat Angst, von anderen verspottet zu werden, weil er sich ein Kind "kauft". Selbst die Eltern von Hilde und Anton dürfen nichts wissen. Hilde wird deshalb vorgeben, dass sie schwanger ist. "Irgendwas muss ich ja machen", sagt sie.

Nur das Kind austragen

Die Leihmutter Sarah begeht eine Straftat, indem sie das Kind austrägt. Das Gesetz sieht zwar keine Strafe vor, weder für die Leihmutter noch für Hilde und Anton, die das Kind aufnehmen wollen. Wohl aber für einen Arzt, dem drei Jahre Gefängnis drohen würden. Doch einen Arzt hat das Paar nicht gebraucht, die 24-Jährige wurde mit einer Do-it-yourself-Methode schwanger. "Ich hatte von anderen Leihmüttern von der "Bechermethode" gehört. Das habe ich ausprobiert und wurde nach dem ersten Versuch schwanger," erklärt Sarah.

Bei der Bechermethode führt die Leihmutter den Samen des Mannes mit einer Spritze selbst ein. Auch Sarahs Eltern sollen von der Leihmutterschaft nichts wissen, sie würden es nicht akzeptieren. Einen festen Freund hat Sarah momentan nicht. "Mein letzter Freund war natürlich nicht so begeistert, aber es ist mein Leben und er kann mir nichts verbieten", sagt die junge Leihmutter. Sie möchte Paaren helfen, die selbst keine Kinder bekommen können. Angst, dass durch die Schwangerschaft eine engere Bindung zu dem Kind entstehen könnte, hat sie nicht: "Irgendwo muss ich eine Grenze ziehen. Letztendlich bin ich doch nur die, die es ausgetragen hat."

Suche nach dem Baby

Ein schriftlicher Vertrag über die Leihmutterschaft wäre ungültig, weil er gegen deutsche Gesetze verstößt. Deshalb basiert die Leihmutterschaft auf Vertrauen. Sarah sei das Vertrauen sehr wichtig, schließlich könne es ja sein, dass sie als Leihmutter "mit dem Kind sitzen bleibt" oder, dass sie es gar nicht erst hergeben möchte. Ein Honorar habe sie nicht bekommen, Hilde und Anton würden lediglich für Unkosten wie Essen, Kleidung und Miete aufkommen. Was Sarah sagt, stimmt nicht. Anton hat die Quittung aufgehoben. 30.000 Euro hat er der Leihmutter im Voraus bezahlt. Ist Sarah also tatsächlich vertrauenswürdig?

Einige Monate später ruft Sarah an. Sie sei in einem Krankenhaus in Frankfurt und habe gerade entbunden. Hilde und Anton sind überglücklich. Rebecca wollen sie ihre Tochter nennen. Doch wo ist sie? Sarah kann sich angeblich nicht erinnern, in welchem Krankenhaus sie liegt. Verzweifelt machen sich Hilde und Anton auf die Suche nach der verschollenen Leihmutter und ihrem Baby. Sarah schickt SMS-Nachrichten, sie könnten das Baby leider noch nicht sehen, es sei auf der Intensiv-Station, wegen akuter Atemprobleme.

Die endgültige Enttäuschung

"Einen Tag später hat sie geschrieben, dass sie in der Uniklinik liegt. Wir sind dort hin gefahren, aber es hat keine Sarah gegeben", sagt Anton. Auch die Stationsschwester musste das Paar enttäuschen, denn jede Mutter und ihr Neugeborenes werden gemeldet. "Ich habe nicht einmal einen Beweis, dass sie überhaupt entbunden hat", sagt Hilde. Fünf Tage später behauptet Sarah, das Baby sei gestorben. Aber als Hilde und Anton es begraben wollen, gibt es kein Baby. Hat Sarah die Schwangerschaft nur vorgetäuscht? Oder hat sie das Kind verkauft?

Fest steht, dass Sarah das Kind per E-Mail einem anderen Paar angeboten hat. "Eigentlich müsste sie in den Knast kommen und das Geld an uns zurückgeben", sagt Anton. Doch es ist weniger die Ent-täuschung über das verlorene Geld, die Hilde traurig stimmt. Sie hatte sich sehr auf das Kind gefreut, sogar Bekannte hatten eine Veränderung an ihr bemerkt. "Die Leute haben gesagt, ich lache mehr und mache einen freudigen Eindruck", sagt Hilde. Trotz des Rückschlages wollen die Beiden einen zweiten Versuch wagen.

Das Paar gibt nicht auf

Für Westeuropäer bieten die Kiewer Kliniken konkurrenzlos günstige Preise. Zwar ist Anton inzwischen arbeitslos, und Hilde verdient als Hausfrau nichts, doch sie haben ein Häuschen geerbt, auf das sie einen Bank-Kredit aufnehmen konnten. Sie mussen sich für eine Leihmutter entscheiden, die ihnen im Institut für Reproduktionsmedizin vorgestellt wird. Tatjana kommt mit ihrem Mann Alexander aus einem kleinen Dorf ungefähr 100 Kilometer entfernt von Kiew. Sie ist Studentin an einer Landwirtschafts-Schule, er ist Elektriker. Das Ehepaar hat noch keine Kinder. Sie würde die Eizelle einer anonymen Spenderin austragen - für ein Honorar von 10.000 bis 12.000 Euro.

Als nächstes kommt Natascha. Sie ist aus dem Osten der Ukraine angereist und war zehn Stunden unterwegs. Natascha ist 29, geschieden, und hat einen neunjährigen Sohn. "Ich möchte das deutsche Paar bitten, mir eine Einzimmerwohnung zu kaufen, das ist besser als Geld, weil im Moment alles so unsicher ist", erklärt sie. Etwa 20.000 Dollar kostet so eine Wohnung derzeit. Außerdem hat Natascha bedenken, was mit dem Kind passiert, falls Hilde und Anton etwas zustoßen sollte. "Verwandte würden das Kind sicher nehmen, aber kein Geld dafür zahlen", sagt Anton. Am Ende setzen sich Hilde und Anton gegen die Bedenken der Ukrainer durch. Die geplante Befruchtung fällt aber aus, denn überraschenderweise wird die Leihmutter schwanger - von ihrem eigenen Mann. Der Arzt sucht jetzt eine neue Leihmutter für Hilde und Anton. Bis heute haben die Beiden kein Kind.


Hier ein weiterer Bericht aus der Sendung:


"Es ist unser Kind"

Ein lang gehegter Wunsch erfüllt sich

Ingrid und Ole leben in einem Dorf in Norddeutschland. Ingrid hat bereits ein Kind aus erster Ehe, will aber noch ein weiteres mit ihrem neuen Mann. Bei einer Operation wurde ihre Gebärmutter entfernt, die Eileiter sind jedoch gesund. Die einzige Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, ist eine Leihmutter.


Ole fand im Internet eine Klinik in Kiew, die ihnen eine Leihmutter vermittelte. Die lockere Gesetzeslage sorgt in der ukrainischen Hauptstadt für einen Boom der Privatkliniken. Immer mehr deutsche Paare reisen hierher, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das Ganze geschieht heimlich, denn die deutschen Behörden sollen nichts davon erfahren. Auch Ingrid und Ole wollen nicht erkannt werden, sie befürchten, dass ihnen das Jugendamt in Deutschland ihr Kind wegnimmt. Ihr ukrainischer Arzt will gar nicht vor die Kamera, denn zuviel Öffentlichkeit sei nicht gut fürs Geschäft, meint er.

Kontrollierte Schwangerschaft

"Wir hätten uns auf eine Eizellenspende gar nicht eingelassen. Es war für mich sehr wichtig, dass das Kind von uns beiden kommt", sagt Ole. Es mache letztendlich keinen Unterschied mehr, wer das Kind neun Monate ausgetragen habe, denn genetisch sei es ihr Kind. Ingrid ist sogar nach Kiew geflogen, um die Leihmutter kennenzulernen und um Vorgespräche zu führen. Die Leihmutter kommt ursprünglich aus einem kleineren Ort ungefähr zwei Stunden entfernt von Kiew. Während der Schwanger-schaft lebt sie aber in Kiew, denn die medizinische Versorgung ist dort wesentlich besser. Außerdem wird ärztlich überwacht, dass die Leihmutter nicht raucht und trinkt. "Eigentlich Dinge, die in der Schwanger-schaft selbstverständlich sind", sagt Ingrid.

Vor ein paar Tagen erhielten Ingrid und Ole einen Anruf, die Leihmutter hat entbunden - etwas früher als erwartet. Hastig reist das deutsche Ehepaar in die Ukraine, um ihr Baby in der Geburtsklinik abzuholen und nach Deutschland mitzunehmen. Im Gepäck haben sie das Honorar der Leihmutter: 11.000 Euro in bar. "Es ist in Deutschland aufgrund der Gesetzgebung verboten, aber ich habe nicht das Gefühl, dass ich etwas Illegales gemacht habe", sagt Ole. Die Regierung solle sich mal Gedanken machen. Auf der einen Seite wolle man Kinder, werfe aber gleichzeitig Paaren, die keine Kinder bekommen können Steine in den Weg.

Keinen Anspruch auf das Baby

Als die Beiden in der Klinik in Kiew ankommen, lässt die Chefärztin das Baby holen. Ingrid und Ole sehen es zum ersten Mal und trauen sich nicht, das traditionell eng verschnürte Kind auf den Arm zu nehmen. Die Leihmutter hat dem Baby keinen Namen gegeben, in der Klinik heißt es deshalb Nummer 163. Ingrid und Ole fragen, ob sie das Baby schon mitnehmen könnten. "Im Prinzip ist das möglich, aber wir sollten warten, bis die Leihmutter entlassen wird. Die Geburt war schwer, sie muss sich noch ein paar Tage erholen", erklärt der Arzt.

Plötzlich schaut die Leihmutter herein. Sie möchte über das Finanzielle reden. Bei der Geldübergabe unterschreibt sie, dass sie auf alle Rechte am Kind verzichtet. Sie hat zwar nicht gegen Gesetze verstoßen, aber sie will dennoch anonym bleiben. "Bevor ich diesen Schritt gemacht habe, habe ich mir das Ganze gut überlegt und ich bin mir bewusst, wofür ich das mache und für wen", sagt die Leihmutter. Sie sieht das Austragen eines Kindes als Arbeit an. Trotzdem würde sie es nicht noch einmal machen, schließlich sei sie nicht mehr so jung und wolle noch ein eigenes Kind haben.

Die letzten Schritte

"Man kann sagen, dass es ein Geschäft ist, aber ich glaube, auf der Welt werden schlimmere Sachen gemacht", sagt Ole. Keiner würde zu etwas gezwungen, die Leihmutterschaft basiere auf beiderseitigem Einverständnis. Im Notariat wird alles Nötige veranlasst, um den Namen der Leihmutter aus der Geburtsurkunde zu streichen. In Deutschland wäre das nicht erlaubt, doch in der Ukraine ist es legal. "Wir sind fast am Ziel. Die Geburtsurkunde haben wir schon in der Hand gehalten. Da standen wir als leibliche Eltern drauf, und der Name unseres Kindes natürlich."

Vorab wurde notariell beglaubigt, dass die Leihmutter auf keinem Formular namentlich erwähnt wird und auch keine Ansprüche hat. Mit der legalisierten Geburtsurkunde müssen Ingrid und Ole nur noch zur deutschen Botschaft. Dort wird das Kind dann in ihren Reisepass eingetragen und sie können problemlos die Grenze überqueren - mit dem Kind. "Ich bin die Mutter, ja. Auch ohne Schwangerschaft. Es ist natürlich anders, aber es ist unser Kind", sagt Ingrid. Immer mehr Paare wählen diesen illegalen Weg, um an ein Kind zu kommen - ohne dass die deutschen Behörden einschreiten.



Wie ihr seht, ist dieses Thema sehr spannend und zugleich schockierend. Sind Kinder eine Ware, die man im Ausland einfach kaufen kann? Werden die Adoptiveltern kontrolliert, so wie es in Deutschland üblich ist? Man hat ja schon verschiedene Sachen gehört, dass adoptierte Kinder umgebracht oder missbraucht werden. Selbstverständlich gibt es auch gute Adoptiveltern, die der Wunsch nach einem Kind dazu treibt ins Ausland zu gehen. Sie verwenden viel Geld, Geduld und Ausdauer auf diesen Reisen, nach ihrem Kind. Ich glaube, man kann es kaum richtig beurteilen wenn man selbst nicht in dieser Situation war. Wie sieht es mit den Leihmüttern aus? Haben sie wirklich keine Gefühle für das Kind, das sie austragen? Ist es wirklich nur ein Job? Und ist es wirklich moralisch vertretbar? Es gibt viele Fragen, die man sich bei diesem Thema stellen kann aber alle beantworten kann man nicht. Ich hoffe, ich habe euch damit einen guten Stoff zum diskutieren oder vielleicht selbst zu recherchieren gegeben----

Kinder in Not - Frontal21 vom 26. März 2002[Bearbeiten]

Ein Waisenhaus in der Ukraine liefert regelmäßig Kinder für deutsche Adoptionsfamilien. Nach den Gesetzen der Ukraine aber dürfen nur kranke Kinder das Land verlassen. So werden gesunden Kindern schwere Krankheiten angedichtet, um mit ihnen Geschäfte zu machen.

Hinter solchen Machenschaften steht zum Beispiel Karin Schlepphorst, Vorsitzende des Vereins "Kinder in Not". Sie heißt jetzt Karin Schwarz, lebt in Sachsen-Anhalt, in Benneckenstein. Schon vor zwei Jahren verhalf sie Bewerberpaaren zu Adoptivkindern. Fast 40 Kinder hat Karin Schlepphorsts Adoptionsagentur bis März 2002 aus der Ukraine nach Deutschland vermittelt. Ihr geht es weniger um Hilfe für Waisenkinder als darum, mit ihnen Geld zu verdienen.

Manipulierte Papiere

In Kiew funktioniert das wie geschmiert. Wer bei den Geschäften mitmischen kann, ist fein raus. Wie Mascha Schirschowa, die Repräsentantin von "Kinder in Not" in der Ukraine. Sie kennt alle illegalen Tricks - auch den, gesunde Kinder auf dem Adoptionspapier zu Pflegefällen zu machen. Mascha Schirschowa plaudert aus der Schule:

"Wir haben viele Kinder adoptiert. Bei vielen dieser Kinder wurde behauptet, sie hätten Hepatitis C oder sogar HIV. Doch das stimmt überhaupt nicht, was da als Diagnose alles geschrieben worden ist. So wurde behauptet, ein Kind könnte nie wieder laufen. Aber das Kind läuft jetzt schon wieder."

Frontal21 fragt nach: "Und warum wird das gemacht?"

Schirschowa: "Das kann ich auch nicht sagen."

Frontal21: "Damit sie dann eben ins Ausland vermittelt werden können?"

Schirschowa: "Das darf ich nicht sagen."


Kinder als Finanzquelle

Einige der vermittelten Kinder stammen aus einem Heim am Rand der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Für die Waisenhäuser sind Adoptionen eine wichtige Finanzquelle. Denn glückliche Eltern spenden gern, besonders die aus Deutschland. Der Leiter des Heimes will noch mehr Kinder außer Landes schicken. Er müsste wissen, dass dies ohne Manipulation der Papiere nicht möglich ist. Alexander Tavolzan, Leiter des Kinderheims Beriska/ Kiew: "Wir würden uns freuen, wenn mehr Kinder von deutschen Eltern adoptiert würden. Wir schätzen die Deutschen sehr. Sie sind pünktlich und gesetzestreu. Wir haben mit deutschen Eltern noch nie Probleme gehabt."

Bestechung der Behörden?

Auf dem Flur der Adoptionsbehörde in Kiew drängeln sich Bewerber aus aller Welt. Einige Agenturen mit guten persönlichen Verbindungen zu den Behörden beherrschen den ukrainischen Adoptionsmarkt. Von Bestechung will man hier nichts wissen. Alles laufe sehr korrekt ab. Und wenn sich Verfahren vor dem Adoptionsgericht in die Länge ziehen? Frontal21 fragt nach bei Mascha Schirschowa: "Gibt es denn Wege, das zu beschleunigen?" Schirschowa: "Muss ich das sagen? Das darf ich Ihnen nicht sagen. Nein, das sage ich nicht, sonst kriege ich Ärger." Wurden also Behörden oder Gerichte bestochen und Dokumente gefälscht? Karin Schlepphorst verweigert eine Stellungnahme und verweist an ihren Anwalt. Rudolf Breske, Anwalt von "Kinder in Not": "Weiß ich nicht, kann ich nichts zu sagen. Glaub ich aber nicht." Frontal21: "Musste denn 'Kinder in Not' jemals Geld zahlen an Behörden?" Breske: "Kann ich auch nichts zu sagen."


Zweifelhafte Methoden

Susanne und Patrick Eyer aus dem Saarland lernten eine andere zweifelhafte Methode von "Kinder in Not" kennen. Obwohl ihnen ihr Kind schon im Jahr 2000 vertraglich fest zugesagt war, bleibt ihr Kinderzimmer bis heute leer. Dabei hatten die Eyers den kleinen Dimitri aus dem russischen Kaliningrad schon ins Herz geschlossen. Knapp 9.000 Euro hatte das Ehepaar als Vorschuss gezahlt - und reiste nach Kaliningrad.

An die Leiterin des Waisenhauses zahlten sie weitere 766,94 Euro und konnten sich ein Kind aussuchen - heimlich. Patrick Eyer: "Dann sind wir also in einer Gruppe ins Heim gegangen und wurden dort mehr oder weniger angehalten, uns die Baulichkeiten anzugucken, weil wir ja als Spender durch das Heim gegangen sind und mehr oder weniger nur mit einem Seitenblick die Kinder gesehen haben." Frontal21: "Aber Sie durften das nicht zugeben, dass Sie dort die Kinder adoptieren wollten?" Eyer: "Nicht vor dem dortigen Heimpersonal. Das sollte also zumindest nach unserer Auffassung nicht der Fall sein."

Umfrage[Bearbeiten]

Adoption in der Ukraine (deutsche Version)


1) Was denken Sie über Auslandsadoption?

a) finde ich gut

b) lehne ich ab

c) hängt von den Umständen ab

d) sonstiges


2) Das ukrainische Adoptionsgremium hat die teilweise Annahmesperre auch für deutsche Bewerber beschlossen. Grund hierfür war, dass Eltern, die bereits ein Kind aus der Ukraine adoptiert haben, ihrer jährlichen Pflicht, den Bericht über die Erziehung und Entwicklung des Kindes dem regional zuständigen Konsulat der Ukraine in Deutschland zur Verfügung zu stellen, nicht nachkamen.Nach dem Eingang einiger ausstehenden Berichte, hat dass Adoptionsgremium nun beschlossen, die Anträge der Eltern zuzulassen, die

a) ein Kind adoptieren möchten, mit dem ein Verwandschaftsverhältnis besteht,

b) ein Kind im Alter von 10 Jahren und älter adoptieren möchten,

c) ein Kind adoptieren möchten, welches unter einer Behinderung leidet.

Was halten Sie davon?

a) finde ich gut, weil

b) finde ich schlecht, weil

c) sonstiges


3) Würden Sie gemäß dieser Regelung trotzdem ein Kind aus der Ukraine adoptieren?

a) Ja, weil

b) Nein, weil

c) Es gibt auch andere Länder zur Auswahl

d) Sonstiges


4) Für wen ist es leichter ein Kind aus der Ukraine zu adoptieren?

a) Deutsche, weil

b) Ukrainer, weil

c) Gleich schwer für beide

d) Weiß ich nicht

Persönliche Angaben

Geschlecht:

Alter:

Eine ukrainische Version haben wir hier nicht ausgestellt.

Ergebnis der Umfrage[Bearbeiten]

Zielgruppe der Befragten Prozentenzahl
Ukrainer 58%
Deutsche 42%

58% der Befragten waren Ukrainer und 42% Deutsche.


Ergebnis der Umfrage in der Ukraine[Bearbeiten]

Geschlecht Prozentzahl
mänlich 46%
weiblich 54%

Es wurden 46% der Männer und 54% der Frauen befragt.


Alter Prozentenzahl
12-24 18%
25-50 71%
51- 11%

18% der Befragten waren zwischen 12 und 24 Jahre alt, 71% zwischen 25 und 50 und 11% älter als 51 Jahre.


Frage 1 Prozentenzahl
Antwort a) 14%
Antwort b) 3,5%
Antwort c) 79%
Antwort d) 3,5%

14% waren für eine Auslandsadoption; 3,5% waren dagegen; 79% sagten es hängt von den Umständen ab, z.B wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine Familie in der Ukraine zu finden und 3,5% antworteten mit "sonstiges"


Frage 2 Prozentenzahl
Antwort a) 18%
Antwort b) 79%
Antwort c) 4%

18% sind für diese Annahmesperre, da

1) Kinder ab 10 Jahre bereits beurteilen können, ob sie ins Ausland wollen oder nicht

2) Behinderte und kranke Kinder bessere Chancen im Ausland haben gesund zu werden bzw. auf Pflege und Behandlung

3) wenn es diese Annahmesperre gibt, müssen Gründe dafür vorhanden sein

79% sind dagegen, weil

1) sich die Befragten fragen, warum es Begrenzungen geben soll

2) jedes Kind ein Recht auf Familie hat

3) diese Kinder auch so schon unglücklich sind, deshalb sollte man froh sein wenn es jemanden gibt, der sie adoptieren will.

4) solange die Kinder noch klein sind, haben sie bessere Chancen auf Adoption

5) es eine Diskriminierung ist gegenüber gesunden und kleinen Kindern

4% haben "sonstiges" angekreuzt, weil jeder Fall individuell betrachtet werden soll.


Frage 3 haben wir den Ukrainern nicht gestellt.


Frage 4 Prozentenzahl
Antwort a) 13%
Antwort b) 33%
Antwort c) 46%
Antwort d) 8%

13% der Befragten fanden, dass es für Deutsche leichter ist, da sie mehr Geld zur Verfügung haben

33% glauben, dass es für Ukrainer leichter ist, da

1) die Ukrainer Gesetze ihres Landes kennen und dadurch leichter umgehen können

2) Ukrainer Priorität gegenüber Ausländern haben

3) kennen die Lücken im Gesetz

46% antworteten, dass es für beide schwer ist

8% hatten keine Meinung dazu


Ergebnis der Umfrage in Deutschland[Bearbeiten]

Geschlecht Prozentzahl
mänlich 38%
weiblich 62%

Es wurden 38% der Männer und 62% der Frauen befragt.


Alter Prozentenzahl
12-24 12,5%
25-50 75%
51- 12,5%

12,5% der Befragten waren zwischen 12 und 24 Jahren, 75% waren zwischen 25 und 50 Jahren und 12,5% waren älter als 51 Jahre alt.


Frage 1 Prozentenzahl
Antwort a) 25%
Antwort b) 6%
Antwort c) 56%
Antwort d) 13%

25% der Befragten waren für eine Auslandsadoption, 6% waren dagegen, 56% sagten, es hängt von den Umständen ab und 13% antworteten mit "sonstiges".


Frage 2 Prozentenzahl
Antwort a) 50%
Antwort b) 44%
Enthaltung 6%

50% der befragten Personen haben sich für die Annahmesperre ausgesprochen, weil:

1)diese Kinder dadurch mehr Chancen haben adoptiert zu werden bzw. auf ein besseres Leben.

2)jedes Kind braucht ein Zuhause.

3)wenn Leute wirklich die Absicht haben ein Kind zu adoptieren, werden sie sich auf jede Möglichkeit freuen

4) das hilf die Zahl der Menschen zu verringern, die schlechte Absichten haben.

44% der Befragten waren gegen diese Annahmesperre, da:

1)es den Menschen gegenüber unfair ist, die ein kleines Kind adoptieren möchten.

2)es die Möglichkeit für gesunde und kleine Kinder verhindert, ein besseres Leben zu führen.

3)es so wieso nichts ändert. Es bringt nur mehr Korruption bzw. verfälschte Dokumente.

4)nicht alle Familien sind dazu bereit ein behindertes Kind oder erwachsenes Kind zu adoptieren. Außerdem wer hat Verwandschaft in der Ukraine?

6% der Befragten haben sich bei dieser Frage enthalten bzw. haben gefragt, ob es in der Ukraine genügend Interessiert für eine Adoption gibt oder ob die ukrainische Regierung genug Geld hat, um sich um diese Kinder zu kümmern.


Frage 3 Prozentenzahl
Antwort a) 44%
Antwort b) 19%
Antwort c) 25%
Antwort d) 12%

44% der Befragten würden ein Kind aus der Ukrainer trotz dieser Regelung adoptieren, weil:

1) wenn sie keine andere Wahl haben bzw. unter besonderen Umständen, wie selbst aus dem Herkunftsland der Kinder zu sein usw.

2) alle Kinder haben ein Recht auf Liebe und Geborgenheit.

3) in der Ukraine solche Kinder schlechte Chancen haben adoptiert zu werden.

4) kranke Kinder in Deutschland besser versorgt werden können.

19% würden kein Kind aus der Ukraine adoptieren, weil:

1) sie lieber ein Kleinkind hätten.

2) sie sich nicht in der Lage fühlen, ein behindertes Kind zu adoptieren.

25% sagen, es gibt auch andere Länder zur Auswahl, z.B. Afrika.

12% antworteten mit "sonstiges"


Frage 4 Prozentenzahl
Antwort a) 13%
Antwort b) 31%
Antwort c) 31%
Antwort d) 25%

13% der Befragten sagen, dass es für Deutsche leichter ist ein Kind zu adoptieren, weil

1) sie dem Kind in Deutschland mehr bieten können.

2) sie dafür bezahlen können.

31% der Befragten meinen, dass es für Ukrainer leichter ist, weil

1) sie die Bürokratie dort besser kennen.

2) sie dort bestimmt mehr Kontakte haben.

31% sagten, dass es für beide schwer ist, da es von finanziellen Möglichkeiten und anderen Anforderungen abhängt.

25% antworteten mit "weiß ich nicht"


Zusammenfassung[Bearbeiten]

Heutzutage gibt es viele Berichte über die Adoption ukrainischer Kinder durch Ausländer. Dadurch, dass es in Deutschland mehr potentielle Adoptiveltern als Adoptivkinder gibt, gehen viele Deutsche ins Ausland, auch in die Ukraine. Da es viele Deutsche gibt, die Kinder aus der Ukraine adoptieren, gingen wir davon aus, dass es für Deutsche nicht so schwer sein kann, ein Kind aus der Ukraine zu adoptieren. Aus eigener Erfahrung und ukrainischen Fernseh- und Zeitungsberichten wissen wir, dass es für Ukrainer schwer ist ein Kind zu adoptieren. Der Hauptgrund ist die ukrainische Bürokratie. Viele Menschen in der Ukraine sind arm und können sich eine Adoption nicht leisten. Da der Lebensstandard in Deutschlad höher ist als in der Ukraine, können sich Deutsche eine Adoption in der Ukraine leichter leisten.

Im Laufe unserer Arbeit verglichen wir die Voraussetzungen für eine Adoption in Deutschland und Ukraine. Dabei stellten wir fest, dass wenn sich Deutsche für eine Adoption entscheiden, sie von der Botschaft und den Vermittlungsagenturen unterstützt werden. Natürlich ist eine Auslandsadoption immer schwierig aber sie bekommen jederzeit Hilfe.

Für die Ukrainer ist es nicht so schwer, unserer Meinung nach, die ganzen Papiere zu sammeln als mit den Behörden dort zu kommunizieren, deshalb dauert der Prozess der Adoption sehr lange. Ein Beispiel: Für eine ukrainische Prominente dauerte der Adoptionsprozess 9 Monate. Für Normalsterbliche dauert es viel länger. Das ist auch einer der Gründe, wieso wir davon ausgingen, dass es für Deutsche leichter ist als für die Einheimischen.

Wir machten eine Umfrage in Deutschland und der Ukraine, um die Meinung der Menschen auf der Straße zu erfahren. Dabei stellten wir fest, dass unsere Hypothese sich nicht bewährt. Das Ergebnis war, dass es für Ukrainer leichter ist ein Kind zu adoptieren. Die Gründe dafür sind: In der ukrainischen Gesetzgebung haben die Ukrainer bei einer Adoption Priorität gegenüber den Ausländern. Der Hauptgrund ist aber die Annahmesperre durch das ukrainische Adoptionsgremmium. Ein anderer wichtiger Grund ist, dass die Ukrainer ihre Gesetze kennen und dadurch in ihnen Lücken finden können und dadurch umgehen.


Einige Bücher zum Thema Adoption[Bearbeiten]

MacLean, John H. The Russian Adoption Handbook: How to Adopt from Russia, Ukraine, Kazakhstan, Bulgaria, Belarus, Georgia, Azerbaijan and Moldova


Das Regenbogenkind Die Geschichte einer Auslandsadoption Anja Wenzek-Grüneberg


Ratgeber Auslandsadoption. Wege, Verfahren, Chancen. (Broschiert) von Barbara Gillig-Riedle, Herbert Riedle


Auslandsadoption. Wissenswertes zu einem aktuellen Thema (Broschiert) von Gesine Lange


Adoption gelungen? (Broschiert) von Margot Weyer

Einige Foren[Bearbeiten]

http://www.adoption.de/kommunikation.htm

http://forum.zappybaby.be/de/forum.cfm?fid=15

http://www.moses-online.de/web/47?sid=6658674836a4069ca78753e0ac9db7ba


Literaturangabe[Bearbeiten]

Über die Ukraine:

http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?information

http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=7,17,0,0,1,0

http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=7,17,0,0,1,0

http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=7,19,0,0,1,0

http://www.botschaft-ukraine.de/download.php?3f6e29185a298dbca2de610f094062ef


Bericht von ZDF:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,3933164,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,3932773,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3932778,00.html


Adoption:

http://www.adoption.de/info_atipps.htm

http://www.moses-online.de/web/76

http://www.blja.bayern.de/aufgaben/Adoption/Adoptionsvermittlung/Praxis/PraxisAdoptionsvermittlung.Startseite.htm

http://www.blja.bayern.de/aufgaben/Adoption/Rechtl.Voraussetzungen/Rechtl.Voraussetzungen.Startseite.htm

http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/Adoption/Adoptionsvermittlung/Eignung%20_Adoptionsbewerber/Eignung_Adoptionsbewerber.Startseite.htm

http://www.amazon.de

http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Adoptionszentrum/Adoptionen__Ukraine.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,1016958,00.html

http://www.surrogacy.ge leihmutterschaftszentrum Georgiens