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Chromatisches Polynom/Erste Eigenschaften/Fakt/Beweis

Beweis

(1) ist klar. (2). Die rechte Abschätzung ist klar, da rechts die Anzahl der Färbungen mit k Farben überhaupt ohne Zulässigkeitsbedingung steht. Die linke Seite ist klar für  k≤n.  Für  k≥n  ist die Zahl links nach Fakt die Anzahl der injektiven Abbildungen von G nach {1,…,k}, und diese sind stets zulässig. (3). Eine zulässige Färbung mit (höchstens)  k≥n+1  Farben ist eine zulässige Färbung mit genau ℓ Farben für ein  ℓ=0,1,…,n.  Es sei Q(ℓ) die Anzahl der zulässigen Färbungen mit genau ℓ Farben. Dann ist die Anzahl der zulässigen Färbungen mit k Farben unter Verwendung von Fakt gleich

∑ℓ=0n(kℓ)Q(ℓ)=∑ℓ=0n(kℓ)(∑j=0ℓ(−1)j(ℓj)PG(ℓ−j))=∑ℓ=0n(kℓ)(∑j=0ℓ(−1)ℓ−j(ℓj)PG(j))=∑j=0n(∑ℓ=jn(−1)ℓ−j(kℓ)(ℓj))PG(j).