Datei:Camenzer Wochenschrift 1848-03-30.pdf

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Originaldatei(1.139 × 1.693 Pixel, Dateigröße: 4,55 MB, MIME-Typ: application/pdf, 6 Seiten)


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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeitungsausgabe der Camenzer Wochenschrift Nr. 15, den Donnerstag, 30. März 1848
English: issue of German weekly newspaper "Camenzer Wochenschrift", published March, 30, 1848
Datum 30. März 1848
Quelle https://www.stadtarchivkamenz.de/downloads/kws-1848-03-30.pdf
institution QS:P195,Q28737494
Urheber UnbekanntUnknown

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Creative Commons CC-Zero Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Public domain
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.

Kurzbeschreibungen

Camenzer Wochenschrift, Nr. 15, den Donnerstag, 30. März 1848

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

30. März 1848Gregorianisch

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0b3727d6d63348146293c2eae143763348a09f63

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aktuell13:42, 5. Jan. 2024Vorschaubild der Version vom 13:42, 5. Jan. 20241.139 × 1.693, 6 Seiten (4,55 MB)Mfchris84upload Kamenzer Wochenschrift from Stadtarchiv Kamenz (details)

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