Datei Diskussion:Köthen 1650 Foto © H.-P.Haack.JPG

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von H.-P.Haack in Abschnitt Lizenz

Lizenz[Bearbeiten]

Warum sollte das Bild nicht gemeinfrei sein!? ...Sicherlich (Diskussion) 12:26, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Das Original(Objekt) ist als Motiv gemeinfrei, für jeden, der es in die Hände bekommt, als sein Eigentum oder leihweise. Das Foto ist mein Werk, für das ich Urheberrechte habe. Mein Rechtsanwalt Nourney, Fachanwalt für Urheberrechtsfragen, Kanzlei Knigge, Nourney, Böhm in Leipzig, zitiert hierzu das Urheberrechtsgesetz. Wenn mein Name als Urheber des Fotos nicht genannt wird, ist das ein Verstoß gegen die §§ 13, 16 un d 17 des Urheberrechtsgetzes. Ich gehe zur Zeit anwaltlich gegen den Leipziger Universitätsverlag vor, der Fotos von mir aus WIKIPEDIA gedruckt hat und fälschlich des Stadtgeschichtliche Museum Leipzig als Fotogeber genannt hat.

Da COMMONS mir die Urheberschaft meiner Fotos abspricht, habe ich Löschung meiner Fotos beantragt. Wenn COMMONS bockt, gehe ich als nächstes anwaltschaftlich gegen die deutsche WIKIPEDIA vor. Für die gilt deutsches Urheberrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Leipziger Universitätsvrlag ist für den Anwalt eine kleine Sache. Ein Prozess mit WIKIPEDIA wegen Urheberrechtsverletzung in zahlreichen Fällen, den die deutsche WIKIPDIA verlieren wird und der mich daher nichts kostet, würde Schlagzeilen machen: "Wikipedia verstößt gegen Urheberrechte". Wo bis jetzt kein Kläger war, war auch kein Richter nötig. Daher kennt sich bei WIKIPEDIA kaum jemand mit Urheberrechten in Deutschland aus.

Das Foto eines zweidimensionalen "Kunstwerks" fällt eindeutig unter Objektfotografie. - - Hans-Peter Haack (Diskussion) 02:06, 24. Mär. 2012 (CET)Beantworten