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Ebener Graph/Fünf Farben/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir führen Induktion über die Anzahl der Knoten, wobei die Aussage bei höchstens 5 Knoten unmittelbar klar ist. Es liege also ein ebener Graph G mit n Knoten vor und für jeden ebenen Graphen mit weniger als n Knoten wissen wir, dass es eine zulässige Färbung mit höchstens 5 Farben gibt. Nach Fakt  (2) gibt es einen Knoten u mit höchstens 5 Nachbarn. Es sei H der Graph, der aus G entsteht, wenn man u und die an u anliegenden Kanten herausnimmt. Nach Induktionsvoraussetzung besitzt H eine zulässige Färbung mit höchstens fünf Farben. Wenn die Nachbarn von u nur höchstens vier Farben verwenden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn u höchstens vier Nachbarn besitzt, so kann man unmittelbar eine zulässige Färbung von H zu einer zulässigen Färbung von G ausbauen, indem man u eine Farbe gibt, die bei seinen Nachbarn nicht vorkommt.

Der Punkt u habe also genau 5 Nachbarn mit 5 verschiedenen Farben. Wir fixieren eine ebene Realisierung und wir bezeichnen die Nachbarn von u mit v1,v2,v3,v4,v5 im Uhrzeigersinn (ein kleiner Kreis um u in 2, der keinen weiteren Knotenpunkt enthält, trifft jeden Verbindungsweg zu den Nachbarn in einem Punkt der Peripherie, dies legt die Reihenfolge fest). Es sei c eine zulässige Färbung auf H. Wir betrachten den induzierten Untergraphen

V13={vHc(v)=c(v1) oder c(v)=c(v3)}.

Wir machen nun eine Fallunterscheidung je nachdem, ob v1 und v3 in V13 miteinander durch einen Weg verbunden sind oder nicht.

Fall 1. Sie sind nicht miteinander verbunden. Es sei W13 die Zusammenhangskomponente von V13, die v1 enthält. Dabei gilt  v3W13.  Wir legen jetzt auf H eine neue Färbung c fest, indem wir

c(v)={c(v), falls vW13,c(v3), falls vW13 und c(v)=c(v1),c(v1), falls vW13 und c(v)=c(v3).

festlegen. Für die Knoten aus W13 werden also die beiden Farben c(v1) und c(v3) vertauscht, alle anderen Knoten behalten ihre Farben. Diese Färbung ist wieder zulässig. Dies ist klar für Kanten, die ganz außerhalb von W13 oder ganz innerhalb von W13 verlaufen. Bei  xW13  und  yW13  besitzt bei  yV13  dieser Knoten eine von c(v1) und c(v3) verschiedene Farbe, und bei  yV13  gibt es keine Kante.

Fall 2. Es gibt nun einen verbindenen Weg in V13 von v1 nach v3. Wenn es keinen verbindenden Weg von v2 nach v4 innerhalb des entsprechend definierten Untergraphen V24 gibt, so sind wir aufgrund der Argumentation im ersten Fall fertig. Wir sind somit in der Situation, wo es einen Weg P13 von v1 nach v3 in V13 und einen Weg P24 von v2 nach v4 in V24 gibt. Wir ergänzen P13 durch die Kanten {u,v1} und {u,v3} zu einem Zyklus in G, der in der ebenen Realisierung einem geschlossenen Weg entspricht (indem wir P13 ohne Knotenwiederholungen wählen, können wir diesen geschlossenen Weg als überschneidungsfrei annehmen). Hierbei liegt einer der Punkte v2 oder v4 im Inneren des durch den Weg begrenzten Gebietes und der andere außerhalb davon. Dann gibt es aber eine Überschneidung der beiden Wege, und diese muss in einem Knotenpunkt vorliegen. Dies ist aber ein Widerspruch, da die Farben c(v1),c(v2),c(v3),c(v4) alle verschieden sind.