Europäisches Konsortium für maritime Gesundheitsforschung und -erziehung/Satzung
Erscheinungsbild
Statuten
§ 1
- Aufgezählter Listeneintrag
- Der Name des Konsortiums lautet „The EU Consortium for Maritime Health Research and Education“
§ 2
Das Konsortium
- Das Konsortium wird vom Koordinator oder zwei seiner benannten Mitglieder unterzeichnet
- Die Mitglieder des Konsortiums haften nicht persönlich für die dem Konsortium obliegenden Verpflichtungen
§ 3
- Die Generalversammlung Ist die höchste Autorität des Konsortiums
- Findet einmal im Jahr im Dezember oder Januar statt
- Sie wird mindestens 3 Wochen im Voraus unter Angabe der Tagesordnung und unter rechtzeitiger Information über die eingegangenen Anträge schriftlich oder elektronisch (per Post) einberufen. Darüber hinaus werden Informationen auf der Website des Konsortiums bereitgestellt
- Die Vorschläge, die in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen, müssen vor dem 1. Dezember beim Koordinator eingehen
§ 4
Die Tagesordnung Die Generalversammlung
- Wahl des Koordinators, des stellvertretenden Koordinators, des Schatzmeisters und des Sekretärs.
- Der Bericht des Koordinators.
- Diskussion
- Möglicherweise
§ 5
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Die Gebühren sind vor der Durchführung der Mitgliederversammlung zu entrichten, wenn die Stimmabgabe und die Ausübung des Stimmrechts gewünscht wird.
§ 6
- Der Vorstand hält mindestens 2 Sitzungen im Jahr ab.
- Das Konsortium hält jedes Jahr mindestens ein wissenschaftliches Treffen ab
§ 7 Änderung der Satzung
- Diese können nur in der Jahreshauptversammlung und nur dann stattfinden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen
§ 8 Auflösung des Konsortiums
- Dies kann in einer Mitgliederversammlung erfolgen, wenn 2/3 der Mitglieder die Teilnahme schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beschließen.
- Wenn das Konsortium über Vermögenswerte verfügt, wird entschieden, diese an einem Bestimmungsort anzuhäufen, der der Klausel des Unternehmenszwecks entspricht
- Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung angenommen....