Zu Funktionen f , g ∈ Abb ( R , R ) {\displaystyle {}f,g\in \operatorname {Abb} \,{\left(\mathbb {R} ,\mathbb {R} \right)}} kann man direkt die Funktion
punktweise definieren. Dabei gilt offenbar
für jede Funktion h {\displaystyle {}h} , die sowohl h ≥ f {\displaystyle {}h\geq f} als auch h ≥ g {\displaystyle {}h\geq g}