Kurs:Gründung und Leitung eines Kreativunternehmens/Ich schreibe, also bin ich

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(von Chien-Jen Wang)


''"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes._§ 1 des Urheberrechtsgesetz (UrhG)


Im folgenden Betrag von Matthias Spielkamp geht es um Urheberrechte und deren Bedeutung für Autoren. Unter Werke der Literatur fallen nicht nur Romane oder Gedichte auch Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze, journalistische Artikel und sogar Schulaufsätze. Grund: Im §1 UrhG steht geschrieben " Werke im Sinne dieses Gesetzes sind […] persönliche geistige Schöpfungen". Es ist entscheidend ob der Text individuelle Züge des Schöpfers aufweist oder nicht.


Eigene schöpferische Leistung

Grundsätzlich können auch Preislisten, Telefonbücher, Kataloge und Sammlungen von Kochrezepten schutzfähig sein. (Juristen sprechen von "Schutz der kleinen Münze") Doch Texte wie Bedienungsanleitungen, Ausschreibungsunterlagen oder Fahrpläne (nur in seltenen Ausnahmefällen) zählen nicht zu den schöpferischen Leistungen. Das gleiche gilt auch für Arbeiten, bei denen technisch vorgegebenen Details sprachlich wieder zu geben. (Fall: Computerzeitschrift, Düsseldorf).

Wie schützt man Texte

Generell ist es nicht nötig Texte schriftlich oder mündlich zu schützen. Es gibt kein Register, bei dem man ihn anmelden kann. Also können auch improvisierte Texte aus dem Stehgreif geschützt sein. Der Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Falls aber ein Rechtsstreit entstehen sollte, können Zeugen dabei helfen den wahren Urheber zu bestimmen.

Wer ist der Autor?

Bei veröffentlichten Texten hilft das Urheberrecht: "Eine Vorschrift besagt, dass derjenige, der auf den veröffentlichten Exemplaren als Autor genannt ist, im Zweifel auch der Urheber ist. Dies bewirkt eine „Umkehr der Beweislast“, was bedeutet, dass ein anderer, der behauptet selbst der Urheber zu sein, diese Behauptung auch beweisen muss."

Falls aber jemand anonym ein Text veröffentlichen möchte, kann er oder sie sich in das Register anonymer und pseudonymer Werke eintragen lassen, das beim Deutschen Patent- und Makrenamt geführt wird.

Rechte des Autors

Es gibt zwei wichtige Urheberrechte:

1.) Das Urheberpersönlichkeitsrecht besagt, dass die persönliche Bindung zwischen Urherber und Werk geschützt wird. Weiters hat der Urheber folgende Rechte: -das Veröffentlichungsrecht -Recht auf Namensnennung Das Werk des Autors darf niemand verändern.

2.) Das Verwertungsrecht besagt, dass der Autor darüber bestimmen kann, ob sein Werk vervielfältigt, verfilmt, vertont oder auf eine andere Art genutzt werden darf. (vgl. Verwertungsgesellschaften und Mehrere Autoren – ein Text)

Quelle Spielkamp, M. (2012): Ich schreibe, also bin ich, Thema Zitat + Plagiat [online.] URL: http://irights.info/ich-schreibe-also-bin-ich/5033 (21.4.2013)