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Kurs:Alte Dresden-Literatur/Umständliche Beschreibung Dresdens 1783/765

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terhalt jeder eingehende Scheffel Weitzen 2 gr.

Korn 1 gr. jedes Faß Bier auch 1 gr. dazu abgiebt.

An ihnen zu freveln ist unter Bau = Zuchthauß

und Prangerstrafe verboten. Wer eine zerschlaͤgt und

sich selbst darzu meldet giebt ein neu Schock Strafe.

Die Laterneninspection besteht aus 1 Direcktor

dem geh. Finanzrathe Vieth, 1 geh. Sekret. Mat=

haͤi, welcher die Rechnung fuͤhrt, Anschaffen des

Oels und den Unterhalt der Laternen besorgt. Sie

ist ein Zweig der Generalhauptkasse. Die Unter=

haltungskosten belaufen sich jaͤhrl. auf 5000 Thlr.


Maͤrkte


Dresden hat 5 Jahrmaͤrkte, davon 2 zu

Neustadt sind; nehmlich den Sonntag nach Kan=

tate, und den Sonntag nach Mariaͤ Geburt.

Not. Faͤllt dieser Tag Sonntags, so geht er mit den Mon=

tage an, faͤllt er in die letzten Tage der Woche, so geht

er kuͤnftige Woche an.

Die uͤbrigen 3 in Stadt Dresden sind der

Fastenmarkt nach Invocavit, 2) der Johannis=

markt.

Not. Faͤllt Johannisfest die ersten Tage der Woche, so

geht er so gleich den Tag drauf an: faͤllt es aber die

letztern Tage vom Donnerstage an, so nimmt er erst

folgenden Montag seinen Anfang.

3) Sonntag nach Galli oder nach dem 17. Oct.*


Wochenmaͤrkte sind in Dresden Montags.

Mittew. Freit.

Neustadt Dienstags und Donnerstags

in Friedrichst. ist alle Donnerstage Viehmarkt.

Die Siebenlehner Becken duͤrfen alle Wochen

Montags ihre Waren in Dresden verkaufen, und


  • * Ohne den 5, 6 Tage langen so genannten Stritzel=

markt vor dem Weihnachtsfeste.