- Die Umkehrfunktion von heißt Arcus-Sinusfunktion . Die Umkehrfunktion von heißt Arcus-Cosinusfunktion .
- Für alle mit gilt
(1)
.
Nach Satz 5 in §2 gilt
für alle
.
Unter Anwendung von auf die Identität und von auf erhalten wir
(2)
für alle . Somit folgt die o. a. Behauptung.
q.e.d.
- Die in Definition 1 erklärten Funktionen sind im Intervall stetig differenzierbar und es gilt
(3)
und
- für alle mit .
Sei und , wobei mit gilt. Nach den Überlegungen in §2 ist für alle erfüllt. Wir wenden jetzt Satz 7 aus §3 in Kapitel II auf die Funktion und erhalten
.
Aus Satz 1 folgt für alle unmittelbar
.
- Für alle gilt die Reihenentwicklung
(4)
.
Nach dem Satz 4 über die Binomialreihe, welchen wir in §7 zeigen werden, konvergiert für alle die folgende Reihe:
(5)
.
Hierbei verwenden wir die – in §7 eingeführten – verallgemeinerten Binomialkoeffizienten
(6)
.
Wenn wir mit erweitern, erhalten wir schließlich
(7)
.
Zusammen mit (5) folgt die Identität
(8)
.
Mit Hilfe von Satz 9 aus §2 in Kapitel II integrieren wir diese Potenzreihe gliedweise und wir erhalten für alle
(9)
Damit ist die o. a. Reihe hergeleitet.
q.e.d.
- Es gilt für alle mit die Aussage
(10)
- mit den reellen Integrationskonstanten
- Die Umkehrfunktion von heißt Arcus-Tangensfunktion . Die Umkehrfunktion von heißt Arcus-Cotangensfunktion .
- Für alle gilt
(11)
Diese Identität entnehmen wir dem Satz 11 aus §2, wie wir im Beweis zu Satz 1 vorgestellt haben.
q.e.d.
- Die in Definition 2 erklärten Funktionen sind in stetig differenzierbar und es gilt dort
(12)
sowie .
Sei und , wobei mit gilt. Nach Satz 9 aus §2 ist
für alle
erfüllt.
Wir wenden den Satz über die Differentiation von Umkehrfunktionen auf und erhalten
(13)
.
Dann liefert Satz 4 für alle die Identität
.
q.e.d.
- Für alle gilt die Reihenentwicklung
(14)
.
Wir entwickeln die Ableitung dieser Funktion in eine konvergente geometrische Reihe:
(15)
.
Mit Hilfe von Satz 9 in §5 von Kapitel II integrieren wir die Potenzreihe gliedweise und erhalten
(16)
über den Fundamentalsatz der Differential- und Integralrechnung.
q.e.d.
- Die Gesamtheit der reellen stammfunktionen von der gebrochen rationalen funktion besteht aus
(19)
mit
Dieser Beweis folgt sofort aus Satz 6.
q.e.d.