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Kurs:Barrierefreiheit von Internetseiten/Blinde

Aus Wikiversity

Definition

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Ein Mensch wird als blind bezeichnet, sobald seine Sehleistung die Grenze von 3% unterschreitet. Das heißt, es kann auch bei einem blinden Menschen noch eine Restwahrnehmung bestehen. Diese beschränkt sich aber meistens nur auf Hell- und Dunkelwahrnehmung. Die genaue gesetzliche Festlegung erfolgt nach den Bestimmungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft(DOG).

Probleme

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Die Probleme, mit denen ein blinder Computernutzer zu kämpfen hat, sind allgemein ersichtlich. Neben dem fehlenden Erfassungsvermögen für Bildschirminhalte ist auch eine Kommunikation mit alltagsgebräuchlichen Ein- und Ausgabegeräten nicht uneingeschränkt möglich. Momentan sind in Deutschland ca. 160.000 Menschen als blind registriert, also nur ein relativ kleiner Prozentsatz der Bevölkerung. Dies führt dazu, dass die Problematik der Sehbehinderung bei der Entwicklung neuer Produkte kaum oder gar nicht beachtet wird. Einwände oder Vorschläge blinder Nutzer werden in der Regel ignoriert.

Lösungen

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In den 80er Jahren entwickelt, brachte sie einen großen Forschritt für alle blinden und sehgeschädigten Computernutzer. Sie wird, ähnlich wie eine Tastatur, an den Computer angeschlossen und übersetzt daraufhin den auf dem Bildschirm dargestellten Text in Blindenschrift.

Nahaufnahme einer Braillezeile
  • Sprachausgabe

Eine nicht zu verachtende Alternative zur Braille-Zeile stellt die Sprachausgabeeinheit dar. Wie der Name schon sagt, gibt sie Zeilen des Bildschirms sprachlich, also in Audioform wieder.

Damit Braille-Zeile und Sprachausgabe die benötigten Informationen aus dem Rechner beziehen können, ist eine Software, der sogenannte Screenreader, vonnöten. Sie versorgt die behindertengerechten Ausgabegeräte mit den entsprechenden Informationen aus der Peripherie, wie z.B. dem Bildschirm. Bekannte Screenreader sind unter anderem Orca, Blindows, COBRA, HAL, JAWS und Thunder.

Gestaltungskriterien

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  • möglichst auf Bilder verzichten
  • wenn Bilder vorhanden, diese umfassend beschreiben
  • auf Einsprachigkeit achten, um Probleme mit Screenreader zu vermeiden
  • große Tabellen vermeiden, da sonst die Übersicht beim Vorlesen verloren geht
  • klare, sich wiederholende Navigation verwenden, um eine erleichterte Orientierung zu gewährleisten
  • Pop Ups vermeiden, da Blinde unnötig verwirrt werden
  • bewegende, scrollende oder sich automatisch ändernde Objekte sollten angehalten werden können
  • Multimediapräsentationen sollten eine Audiobeschreibung für wichtige Informationen der Videospur bereithalten
  • alle durch Farben bereitgestellten Informationen auch alternativ beschreiben
  • Internetangebote so gestalten, dass Unabhängigkeit von Ausgabe- und Eingabegeräten gewährlesitet wird
  • dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen

Umsetzungen

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  • Seit 2008 haben alle Bundesministerien ein einheitliches Erscheinungsbild, ein wichtiges Anliegen hierbei war die Barrierefreiheit.
  • Eine gute Dokumentation über den Fortschritt nationaler, barrierefreier Internetseiten stellt der Biene Award dar. Hier werden seit Dezember 2003 die besten deutschen Internetpräsenzen in Bezug auf ihre Barrierefreiheit prämiert.
  • Innerhalb des World Wide Web Consortium (W3C) gibt es eine Arbeitsgruppe, die Web Accessibility Initiative(WAI). Sie beschäftigt sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet.

Erkennen von Barrieren

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Das Problem liegt nich allein darin, dass beim Erstellen von Internetseiten kein Interesse am behindertengerechten Gestalten besteht, sondern dass viele Barrieren einfach nicht als solche erkannt werden. Es ist schwer, sich in einen behinderten Menschen zu versetzen und Dinge, die völlig normal sind, plötzlich als Barrieren wahrzunehmen. Um dem Nutzer beim Erstellen von Internetseiten eine Hilfestellung zu geben, gibt es sogenannte Validatoren. Sie lassen Webgestaltern kostengünstig Barrieren auf HTML-Seiten erkennen. Dies gilt besonders für den Quellcode. Bezogen auf behindertengerechtes Webdesign sind aber manche Aspekte nur durch Simulationen oder durch "common sense" zu beurteilen, wie z.B. Farbkombinationen oder Sprachniveau.

Werkzeuge:
  • Luminosity Colour Contrast Ratio
  • Color Analyser
  • Daltonize
  • Web Accessibility Toolbar
  • HTML Table linearizer (TabLin)
  • Juicy Studio
  • Opera(ab Vers.7)
  • validome.de
  • Vischeck color blindness simulator
  • WAVE 3
  • W3C HTML Validation Service
  • XProof

rechtliche Grundlage

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Auszug aus dem Behindertengleichstellungsgesetz...

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

1.

   die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,

2.

   die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,

3.

   die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

siehe auch Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

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http://www.dog.org/
http://www.einfach-fuer-alle.de/
http://www.biene-award.de/
http://www.barrierefreiesinternet.de/
http://www.barrierefreies-webdesign.de/
Barrierefrei durch Smartphones: Tipps für Sehbehinderte und Blinde
Initiative barrierefreie Onlineshops

Literatur

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  • Torsten Kulick: Barrierefreie Informationstechnik: Anforderungen an benutzungsfreundliche Informations- u. Kommunikationssysteme, Vdm Verlag Dr. Müller April 2008, ISBN 3836476401
  • Markus Tressl: Universelle Benutzbarkeit und Barrierefreiheit bei Webseiten der breiten Masse und der öffentlichen Hand: Grundlagen, Erklärungen und Lösungswege zur Erstellung von behindertengerechten, gesetzeskonformen Webangeboten (Taschenbuch), Diplomica Verlag; Auflage: 1 (1. April 2003), ISBN 383246655X
  • Daniel Weist: Accessibility - Barrierefreies Internet: Hintergründe, Technik, Lösungen für Menschen mit Behinderungen (Taschenbuch), Vdm Verlag Dr. Müller; Auflage: 1 (2004), ISBN 386550051X
  • Jan Eric Hellbusch: Barrierefreies Webdesign: Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen(Taschenbuch), Dpunkt Verlag; Auflage: 1 (Oktober 2004), ISBN 3898642607

Quellen

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http://www.matthias-haenel.de/
http://bundesrecht.juris.de/
http://www.barrierefreies-webdesign.de/


wird bearbeitet von
Andreas Klipp
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