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Kurs:Die erste eigene Website/Inhalt

Aus Wikiversity

Der Inhalt ist der Wesentliche Teil einer Homepage. Der Source-Code kann auch noch so gut sein, wenn man keinen Inhalt anbietet wird die eigene Webseite nur wenig besucht. Wenn man hingegen interessanten Inhalt anbieten kann, ist auch die Umsetzung nicht immer so wichtig, auch wenn es empfehlenswert ist auch diese so gut wie möglich zu gestalten.

Erlaubt / Verboten / Notwendig

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Auch wenn das Internet weltumspannend ist muss man sich an bestehende Gesetze halten.

Impressum

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"In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6 TDG). Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert (§ 10 MDStV). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters)." (Wikipedia)

Disclaimer

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Oft gibt es auf Webseiten neben dem Impressum auch noch einen Disclaimer. In diesem distanziert man sich von den Links und will damit einen Haftungsausschluss erreichen. Nach deutschem Recht ist es jedoch nicht möglich seine Haftung für verlinkte Seiten auszuschließen. Daher sollte man trotzdem alle Links auf illegale Inhalte kontrollieren. Bei der Frage der Notwendigkeit gibt es verschiedene Meinungen.

Wenn man sich von Links distanziert stellt sich natürlich auch die Frage, warum man sie dann überhaupt benutzt. Außerdem könnte es den Betreiber der Seite kränken, wenn man mit dessen Seiten nichts zu tun haben möchte.

Weblinks:

Informationelle Selbstbestimmung

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"Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit." (Wikipedia)

Weblinks:

Urheberrechte

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Wer in Deutschland Inhalt erstellt hat das Recht zu bestimmen, wer diese Inhalte verbreiten darf. Daher ist es verboten diese Inhalte ohne die Einwiligung des Urhebers zu verwenden.

Die Einwilligung kann durch eine Persönliche Einwilligung erfolgen, wobei der Urheber einem die Erlaubnis erteilt. Das könnte auch der Einkauf dieser Erlaubnis sein, aber bei vielen sowieso schon veröffentlichten Inhalten kann auch eine freundliche Bitte ausreichen, um sie zu erhalten.

Durch eine entsprechende Lizenz, die allgemeingültig ist, und den Inhalt unter bestimmten Bedingungen freigibt, ist es ebenfalls möglich Inhalte zu finden, die man verwenden kann. Ein Beispiel sind dafür Creative Commons-Lizenzen, unter der viele freie Inhalte, wie dieser Lehrgang, zu finden sind.

Man kann seine Werke natürlich auch Wikipedia gemeinfrei veröffentlichen. Man bleibt zwar der Urheber, aber die Werke dürfen dann für alle legalen Zwecke ohne Namensnennung verwendet werden.

Weblinks:

Rechtsextremismus

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Hier gibt es Generell das Verbot der Verwendung von bestimmten Äußerungen und Symbolen, wie dem „Hakenkreuz“ oder dem „Hitler-Gruß“.

Weblinks:

Pornografie

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„Harte“ Pornografie, also Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie ist absolut verboten und wird daher als Straftat verfolgt. „Einfache“ Pornografie kann zulässig sein. Hier muss allerdings ein entsprechender Schutz existieren, der es Personen unter 18 Jahren nicht ermöglicht an die Inhalte heran zu kommen.


Weblinks:

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Man sollte es vermeiden Seiten zu verlinken, auf denen sich rechtswidrige Inhalte befinden.