Kurs:Mikropolitik(WS 2018/19)/Juristen

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Autor: Sarah Herbst

Exzerpt:

  • Jahn, Joachim (2015): Nachwuchssorgen: Der Justiz gehen die Juristen aus, in: F.A.Z. vom 18.02.2015, Berlin.
  • Oestmann, Peter (2014): Kritik am Jurastudium: Das freie Denken kommt zu kurz, in: F.A.Z. vom 03.12.2014, Berlin.
  • Wißmann, Hinnerk (2014): Jurastudium: Hier geht es um Indianer, nicht um Häuptlinge, in: F.A.Z. vom 14.12.2014, Berlin.
  • Jansen, Nils (2015): Jurastudium Bildet Anwälte des Rechts, nicht Rechtstechniker, in: F.A.Z. vom 11.01.2015, Berlin.

Kernthese: Die Textsammlung stellt zwei (Spiel-)Felder dar, die sich mikropolitischen untersuchen lassen:

  • Die Lehre und Ausbildung von Juristen/-innen innerhalb der Universität
  • Der Berufseinstieg und die Arbeitsmarktorientierung von Juristen/-innen

Bei letzterem steht die Attraktivität der Justiz als Arbeitsort im Vordergrund und die folgenreiche Konkurrenz mit verlockend gut zahlenden Anwaltskanzleien der Wirtschaft.  Die Arbeitssituation und die gesicherte Stellenbesetzung einer leistungsfähigen und engagierten Richterschaft/ Staatsanwälte ist für den Zusammenhalt demokratischer Gesellschaften wesentlich verantwortlich. In diesem Kontext wird dieses Spielfeld extrem relevant.

Hinsichtlich des Themas der Gestaltung der universitären Juristenausbildung ist es interessant, mit welchem Institutionenverstand die Autoren agieren und vor welchem Professionsverständnis sie kommunizieren.

Der Justiz gehen die Juristen aus[Bearbeiten]

Die freie Wirtschaft und der Staat buhlen um den juristischen Nachwuchs. Benannt werden die Strategien, mit denen sie jeweils locken. Der Artikel beschreibt den Zielkonflikt im Staatsdienst: volles Haus oder „erstklassiges“ Personal, das mindestens vollbefriedigend examiniert hat? (Stellenkapazität vs. Bewerberqualität).

Die Justiz hat hinsichtlich ihrer Ämter- und Funktionsbesetzung Interessen, deren gleichzeitiges Durchsetzen sich ausschließt.

Kritik am Jurastudium: Das freie Denken kommt zu kurz[Bearbeiten]

Der Text ist ein Schlagabtausch mit der Organisation der juristischen Ausbildung im Kontext des gesamten Wissenschaftsbetriebes. Durch die derzeitige universitäre Ausbildung, wird den Studierenden keine Bildung vermittelt. Das System Uni „entbilden“ heutige Juristen/-innen und schaffen Rechtshandwerker, die bezugs- und hintergrundlose Wissensfragmente stupide nachplappern. Stark kritisiert wird die Haltung der Studierenden, was aber Ergebnis/Antwort auf Strukturen und Logiken sind, die Studierende nicht geschaffen haben, sondern die ihnen gegenüberstehen.

Als Lösung fordert der Autor eine Teilung der Studierendenschaft: Eine räumliche und institutionelle Trennung zwischen Studierenden, die a) „zügig und handfest einen praktischen Beruf erlernen wollen“ (S. 7) und b) denjenigen, die sich hintergründig für Recht, Gericht und Gerechtigkeit interessieren und eine wissenschaftliche Vertiefung anstreben. Weiterhin führt der Autor die „Grundübel des ganzen Jurastudiums“ (S. 9) an, welche das Staatsexamen, als die Form der Abschlussprüfung, und die Korrektoren in Person von Praktikern anstatt von Hochschullehrer darstellen.

Jurastudium: Hier geht es um Indianer, nicht um Häuptlinge[Bearbeiten]

Direkte Gegenrede zum Artikel von Peter Oestmann. Der Autor setzt sich mit den von Oestmann bestimmten „Problemen“ der juristischen Ausbildung auseinander und verteidigt das gegenwärtige System.

Er entkräftet die romantische Darstellung des freien Studiums des 19. Jahrhunderts, welches gezielt die Ausbildung kompetenter Eliten hervorbrachten wollte und in Sachen Chancengleichheit dem heutigen Unibetrieb in vielem nachsteht. Der Autor sieht im Staatsexamen nach der Bologna-Reform sogar noch ein Überbleibsel der Freiheit. Er plädiert für eine verstärkte Beteiligung von Professoren am Staatsexamen und für eine Abschaffung des universitären Schwerpunktstudiums, um Freiheit und Wissenschaftlichkeit zurückzugewinnen.

Jurastudium Bildet Anwälte des Rechts, nicht Rechtstechniker[Bearbeiten]

Auch Jansens Beitrag reagiert auf die Diskussion um die Missstände im juristischen Ausbildungs- und Examensbetrieb. Seine Hauptthese ist, dass die dortigen Defizite kein Spezifikum des Jurastudiums darstellen. Die Aufgabe der Institution/Organisation Uni bestünde darin, Studierende im richtigen Verhältnis von Lernen und kritischem Denken zu fordern. Um die akademische Freiheit in der juristischen Ausbildung zu wahren, nennt der Autor drei Punkt:

  • Differenzerfahrung statt Rechtsprechungskenntnis
  • Schulung kritischer Lektüre
  • Wider die Verschulung

Daten, Zahlen, Fakten:[Bearbeiten]

  • Steigende Zahl der Erwerbstätigen, die rechtswissenschaftliche Akademiker/-innen sind → langfristig wird steigende Konkurrenz prognostiziert
  • Mehr als die Hälfte der studierten Juristen/-innen, sind in der aktuellen Tätigkeit nicht mit juristischen Aufgaben konfrontiert
  • Knapp ¼ der Erwerbstätigen mit Abschluss der Rechtswissenschaften befindet sich im Staatsdienst
  • 107.000 Richter und Staatsanwälte zu 127.000 Rechtsanwälten und Notare
  • Mehr Nachwuchs von den Hochschulen: 2016/17 waren es 136.000 neue Studierende, was der höchsten Einschreibungszahl seit der Wiedervereinigung entspricht