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Kurs:Römisch-katholische Urkundenfälschungen/Bistum Meißen: Urkundenfälschungen auf Bischof Benno

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Urkunden

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CDS II 1, Nr. 32 angeblich von 1071 durch Bischof Benno von Meißen (F 1071 A und F 1071 B)

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Die angeblich einzige von Bischof Benno von Meißen ausgefertigte und erhaltene Urkunde -vgl. Codex diplomaticus Saxoniae regiae

Keine Erwähnung in den RI!

Fließtext

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Ernst Gotthelf Gersdorf: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teilband 1: 962–1356 (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. 2. Hauptteil / 1), Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 36: No. 32. 1071.

B. Benno beurkundet einen zum Vortheil der Stiftskirche mit einem slaw. Edlen Namens Bor und dessen Söhnen wegen mehrerer Ortchaften abgeschlossenen Vertrag


B. Misinensis ecclesiae Xmus episcopus notum facit in Christ fidelibus , quod quidam liber homo Bor vocitatus, natione Sclauus, V villas praedii sui in provincia Nisanen, in burgwardo Woz sitas, praesentibus ac collaudantibus duobus filiis suis Wichardo et Liutgero [Luthero B] in proprium tradidit, cum omnibus appenditiis et pertinentiis earundem villarum, mancipiis, areis, terris cultis et incultis, pratis, pascuis, silvis, viis et inviis, aquis aquarumque decursibus, piscationibis, molis, molendinis, ca videlicit ratione, quod sibi filiisque suis totidem villae eiusdem ecclesiae, quas ipsi collaudaverant, in beneficium darentur. Haec sunt V nomina villarum, quae a Misinensi episcopo Bennone in concambium datae sunt Boroni et filiis eius, una in burcwardo Ziauzo, Tesice, duae in burcwardo Bresnice, Luciwice et Wirnotine vocitatae, una in burcwardo Godiwo, Drogobudowice, item una in burcwardo Trebiste, Rocina, hac tamen conditione, ut ipse pater quamdiu viveret his decem villis sine omni servitio potestative potiretur, post mortem vero suam superstites filii easem villas aeque inter se dividerent, et quemadmodum pater eorum vivens, quamdin viverent ipsi potestative eis fruerentur, et si alter eorum obiret hereditas illius in his praedictis villis ad alium non rediret; ambobus vero mortuis episcopus praenominati loci potestatem inde haberet faciendi quod vellet.

Haec sunt - Rocina fehlt in B.


Benno, zehnter, Bischof der Kirche von Meißen, macht den Gläubigen Christi bekannt, dass ein gewisser freier Mann namens Bor aus der Nation Sclavus fünf Dörfer seines Besitzes in der Provinz Nisanen, die im Burgbezirk von Woz liegen, in persönlicher Anwesenheit auch seiner beiden Söhnen Wichard und Liutger [Luthero B] den Kirchen, die sie selbst gestiftet hatten, als Pfründe gegeben werden sollen - mit allem Zubehör derselben Dörfer, Herrenhäuser, Felder, kultivierten und unkultivierten Ländereien, Wiesen, Weiden, Wälder, Straßen und Wege, Gewässer und Wasserläufe, Fischereien, Mühlen usw.

Dies sind die fünf Namen der Dörfer, die Bischof Benno von Meißen Bor und seinen Söhnen als Entschädigung gegeben hat: eins im Burgward Ziauzo, Tesice, zwei Burgward Bresnice, Luciwice und Wirnotine, eins im Burgward Godiwo, Drogobudowice, ebenfalls eins im Burgward von Trebiste. Rocina, jedoch unter der Bedingung, dass er [der Bischof], solange der Vater selbst lebte, diese zehn Dörfer ohne jeglichen Dienst (Abgaben) besitzen würde, aber nach des Vaters Tod würden seine überlebenden Söhne diese Dörfer sich teilen und wären untereinander gleichberechtigt, und sie würden die Dörfer mit Autorität genießen, als ob ihr Vater noch lebte, und wenn einer von ihnen sterben sollte, würden die Dörfer nicht an den anderen Bruder zurückkehren, sie können nicht vererbt werden; aber wenn beide tot wären, hätte der Bischof des besagten Ortes [Meißen] die Macht, zu tun, was er wollte.

Zeugen

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Zeugen:

  1. in ecclesia Misinensi praesente rege Heinricho, secundi imperatoris Heinrici filio (nach der heutigen Zählung Sohn Heinrichs III. - sicher, weil Heinrich I. der Vogeler nie Kaiser war)
  2. Wezelone Magdeburgensi archiepicopo
  3. Annone Coloniensi archiepicopo
  4. Adelberti Bremensi archiepicopo
  5. Burchardo Haulerstetensi epicopo
  6. Eppone Citicensi epicopo
  7. Wernhero Merseburgensi epicopo


König Heinrich IV.
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Heinrich IV. (* 11. November 1050 vermutlich in Goslar; † 7. August 1106 in Lüttich) aus der Familie der Salier war der älteste Sohn des Kaisers Heinrich III. und der Kaiserin Agnes. Ab 1053 war er Mitkönig, ab 1056 römisch-deutscher König und von 1084 bis zu seiner durch seinen Sohn Heinrich V. erzwungenen Abdankung am 31. Dezember 1105 Kaiser.

Heinrich war der letzte König des römisch-deutschen Mittelalters, der als Minderjähriger auf den Thron kam. Die Legitimation seiner Herrschaft sah er, wie sein Vater, vor allem im Gottesgnadentum begründet. Dies erschwerte die Zusammenarbeit mit den Großen des Reichs. Bereits in den letzten Regierungsjahren Heinrichs III. hatten Konflikte um die Teilhabe der Fürsten an der Herrschaft zu einer Krise geführt. Die Zeit der Unmündigkeit Heinrichs, als seine Mutter die Regierungsgeschäfte führte, nutzten die um Macht und Einfluss rivalisierenden Fürsten, um ihre eigenen Herrschaftsbereiche auszubauen.

Als Heinrich volljährig geworden war, versuchte er den Einfluss der Fürsten zurückzudrängen und die königlichen Herrschaftsrechte zu stärken. Er stützte sich dabei auch auf die Reichsministerialität, die sich zu einer neuen Funktionselite entwickelte. In Sachsen wollte Heinrich durch den Bau zahlreicher Burgen der königlichen Autorität wieder Geltung verschaffen und löste dadurch den Sachsenkrieg aus. Zeitlich parallel begannen die Auseinandersetzungen mit dem aufstrebenden Reformpapsttum um das Verhältnis zwischen geistlicher (sacerdotium) und weltlicher (regnum) Macht. Sie kulminierten im sogenannten Investiturstreit und führten 1076 zu Absetzung und Exkommunikation des Saliers durch Papst Gregor VII. Der Gang nach Canossa 1077, wo sich der König unterwarf und vom Bann gelöst wurde, gilt als Höhepunkt der Auseinandersetzung mit dem Papsttum. Als Reaktion auf die zunehmende Unzufriedenheit der Großen mit der Herrschaft Heinrichs wurden auf Fürstentagen die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) und Hermann von Salm (1081–1088) gewählt.

Die krisenhaften Wandlungsprozesse in der Zeit Heinrichs IV. schmälerten vor allem die ideellen Grundlagen der Königsherrschaft. Die Vorstellung von einem durch dynastische Kontinuität legitimierten Königtum trat zurück. Das Prinzip der fürstlichen Teilhabe an der Herrschaft im Reich, das durch die Königswahl begründet wurde, und der Idoneitätsgedanke, die Frage nach der Eignung eines Kandidaten, gewannen an Bedeutung. Heinrichs Versuch, die salische Königsgrablege Speyer als Inbegriff des Zusammenhangs von Herrschaftsanspruch und Königsdynastie zu präsentieren, änderte daran letztlich nichts. Die Auseinandersetzung mit dem Reformpapsttum zeigte, dass der König nicht allein Gott verantwortlich war, sondern durchaus bereits auf Erden gerichtet, ja sogar abgesetzt werden konnte.

Der Einfluss des Erzbischofs Adalbert von Hamburg-Bremen auf den jungen König dürfte dazu geführt haben, dass der Salier seine ersten herrschaftlichen Unternehmungen vor allem gegen die Sachsen richtete. Die Geringschätzung des sächsischen Adels, die Brüskierung hochrangiger Personen und die Bevorzugung Niedriggestellter ebenso wie der Bau von Burgen zur Herrschaftssicherung stießen bereits in der Zeit, in der Adalbert die königliche Politik prägte, auf heftigen Widerstand.

1070 wurde Otto von Northeim, bayerischer Herzog und zugleich einer der angesehensten sächsischen Fürsten, von einem gewissen Egino beschuldigt, die Ermordung des Königs geplant zu haben. Obwohl Egino als übel beleumundeter Straßenräuber galt und ihm nachgesagt wurde, bestochen worden zu sein, bestand Heinrich auf einem Zweikampf zwischen dem beschuldigten Herzog und seinem Ankläger. Lampert von Hersfeld berichtet, dass die Fürsten dies wegen des Standesunterschieds der beiden Protagonisten für unbillig hielten. Heinrichs Verhalten brachte ihm den Vorwurf ein, selbst den Ankläger zur Lüge angestiftet zu haben, um den unbequemen Herzog zu beseitigen.[33] Otto war zwar an der Entführung Heinrichs in Kaiserswerth und auch am Sturz Adalberts 1066 maßgeblich beteiligt gewesen, doch hatte er in den letzten Jahren eng mit dem König zusammengearbeitet. Er wies die Vorwürfe zurück und verlangte, die Entscheidung des Königs durch ein Urteil der Fürsten korrigieren zu lassen. Heinrich schloss die Fürsten jedoch von der Entscheidung über die Anklage aus und beharrte auf seiner Forderung nach einem Zweikampf. Dies bestärkte Otto von Northeim in seinem Verdacht, dass der König nur an seiner Vernichtung interessiert sei. Er verweigerte deshalb den Zweikampf. Daraufhin erklärten ihn sächsische Große auf Betreiben des Königs am 2. August 1070 zum Majestätsverbrecher und entzogen ihm das bayerische Herzogtum.

Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen führte der Einsatz von Vermittlern zur Unterwerfung (deditio) Ottos und seiner Anhänger zu Pfingsten 1071 in Goslar. Der ehemalige Herzog wurde inhaftiert, erhielt im Mai des folgenden Jahres aber Freiheit und Eigenbesitz zurück. Den jungen Billunger Magnus, der Otto unterstützt hatte, ließ der König dagegen weit länger in Haft. Selbst als dessen Vater Ordulf starb und das sächsische Herzogtum damit vakant wurde, wurde er nicht freigelassen. Heinrich wollte Magnus offenbar zwingen, auf die Nachfolge im sächsischen Herzogsamt und auf alle ihm von seinen Eltern „kraft Erbrecht“ (hereditario iure) zustehenden Güter zu verzichten. Im Hintergrund stand wohl das Bemühen des Königs, in Sachsen die erbrechtlichen Bindungen der Ämter zu durchbrechen und den Amtscharakter der Grafschaften durchzusetzen. Nach dem Tod Ordulfs besetzte Heinrich die Lüneburg, den Stammsitz der Billunger, mit schwäbischen Ministerialen. Erst nach der Eroberung der Burg im Verlauf der folgenden Konflikte kam Magnus frei.

Eine unbeschränkte Beugehaft, die erst ihr Ende finden sollte, wenn der Betroffene auf seine gesamte Herrschaftsstellung und sein Erbe verzichtete, hatte es bis dahin nicht gegeben. In der Regel war die – eher symbolisch gemeinte – Haft von kurzer Dauer; Ämter, Lehen und Eigengüter wurden dem sich Unterwerfenden entweder vollständig oder zu einem festgelegten Teil zurückgegeben. Heinrichs unnachgiebiges Verhalten belastete das politische Verhältnis zu den Sachsen dauerhaft und war eine der Ursachen für den Sachsenkrieg.

Erzbischof Wezelin von Magdeburg
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Werner von Steußlingen (Magdeburg) - (auch Werinher, Wessilo, Wezilo, Wezelin, Wezel, Wezelo; * um 1010, vermutlich in Altsteußlingen; † erschlagen in Thüringen am 8. August 1078) war Graf von Dassel? (erst ab 1113 belegt!) und von 1063 bis 1078 Erzbischof von Magdeburg. Seine Amtszeit fiel in die Zeit des Konfliktes zwischen Heinrich IV. und dem sächsischen Adel. Er schloß sich dem sächsischen Aufstand an Sachsenkrieg (Heinrich IV.) vom Sommer 1073 bis zum Ende des Jahres 1075 - wie auch der Saxon revolt of 1077–1088 - Werner gehörte zum Geschlecht der Steußlinge, einem Teil des niederen Adels des Herzogtums Schwaben. Sein Vater war Walter und seine Mutter Eggela (Engela). Sie wurde im Magdeburger Dom beigesetzt . Sein Bruder war Erzbischof Anno II. von Köln und der Sohn seiner Schwester war Bischof Burchard II. von Halberstadt. Er und Burchard verdankten ihre bischöflichen Ernennungen im Herzogtum Sachsen dem Einfluss Annos auf König Heinrich IV. - Vor seiner Ernennung zum Erzbischof war Werner Propst der Maria ad Gradus, die Anno in Köln gegründet hatte. St. Maria ad Gradus (Köln) Als der Magdeburger Stuhl vakant wurde, ließ Anno Heinrich die Wahl des Domkapitels aufheben und Werner ernennen. Adam von Bremen führt in seiner Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum den Fall Werner als Beispiel für Annos unheilvolle Vetternwirtschaft an. Der anonyme Autor der Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium [ de ] meinte, Werner sei „ein sanfter Mann und nicht scharfsinnig“ und für hohe Ämter nicht geeignet. Werner war bis 1072–1073 ein Verbündeter Heinrichs IV. Er besuchte häufig Heinrichs Hof und Heinrich besuchte Magdeburg in dieser Zeit zweimal. Werners letzter Auftritt bei Hofe fand im März 1072 in Goslar statt . Heinrich feierte Pfingsten am 27. Mai 1072 in Magdeburg. Im Juli 1073 war Werner jedoch neben seinem Neffen einer der Anführer des ostsächsischen Aufstands. Laut Bruno von Merseburg waren seine Gründe dieselben wie die der Fürsten und liefen auf den Widerstand gegen die Politik Heinrichs IV. hinaus, Herrschaftsgebiete in Ostsachsen zurückzugewinnen, die während seiner Minderjährigkeit usurpiert worden waren.

Erzbischof Anno von Köln
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Anno II. von Köln (auch Hanno von Köln, Hanno II. etc.; * um 1010 in Altsteußlingen bei Ehingen; † 4. Dezember 1075 in Köln) war Erzbischof von Köln von 1056 bis 1075, Erzkanzler für Italien und Kanzler der römischen Kirche sowie in der Zeit von 1062 bis 1065 Regent des römisch-deutschen Reiches. Er ist ein Heiliger der katholischen Kirche. Anno entstammte dem schwäbischen Adelsgeschlecht der Edelfreien von Steusslingen. Aus diesem stammten auch der Erzbischof Werner von Magdeburg, Annos Bruder, und der Bischof Burchard II. von Halberstadt, sein Neffe. Nach kurzer Ritterausbildung schlug Anno auf Empfehlung eines Verwandten, der Kanoniker in Bamberg war, die kirchliche Laufbahn ein. So besuchte er die Domschule am Bamberger Dom und die Domschule in Paderborn. Er kehrte als Scholastiker nach Bamberg zurück und unterrichtete dann selbst an der Domschule. Da der Dom St. Georg als einen der Patrozinien hat, ist spätestens dort seine lebenslange Verehrung dieses Heiligen anzunehmen. Heinrich III. berief ihn nach 1046 als Kaplan an den kaiserlichen Hof und erhob ihn um 1054 zum Dompropst von Goslar und 1056 zum Erzbischof von Köln als Nachfolger des Erzbischofs Hermann. Annos Einfluss am Hof muss jedoch noch mindestens bis 1072 angenommen werden. Er trat dann noch einmal als Vermittler im sächsischen Aufstand auf, mittlerweile jedoch wahrscheinlich ohne politische Ambitionen.

Erzbischof Adalbert von Bremen
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Adalbert von Bremen (auch: Albert, Adalbert I.; * um 1000; † 16. März 1072 in Goslar) war von 1043 bis 1072 Erzbischof von Hamburg-Bremen und eine der führenden Persönlichkeiten des Reiches zur Zeit Heinrichs IV. Adalbert stammte aus dem sächsischen Geschlecht der Grafen von Goseck an der Saale, aus denen später die Wettiner hervorgingen. Er wurde an der Domschule von Halberstadt erzogen und wurde hier auch Domherr und 1032 Dompropst. Seine Brüder waren die Pfalzgrafen Dedo und Friedrich von Sachsen. - Sodann den Billungern gegenüber kam ihm zu Statten, daß Herzog Magnus 1070 Otto von Nordheim, den abgesetzten und in der Empörung begriffenen Herzog von Baiern, mit den Waffen in der Hand unterstützte und dadurch gegen den König einen Treubruch beging, welcher es A. geradezu zur Pflicht machte, an seinem Theile die ihm seither so drückende Gewalt des Herzogs und des billungischen Hauses überhaupt aufs äußerste zu beschränken. Daher säumte er denn auch nicht, sobald die Aufrührer sich durch seine Vermittlung (12. Juni 1071) dem Könige wieder unterworfen hatten und dann zur Strafe in Haft genommen waren, zunächst die dem Magnus als Lehen überlassenen Kirchengüter wieder einzuziehen. Und weiter war allem Anscheine nach auch dies noch sein Werk, daß König Heinrich IV. im J. 1071 in der den Billungern gleichfalls entrissenen Feste Lüneburg eine Zusammenkunft mit dem Dänenkönig Svend Estrithson hatte, um für die fernere Bekämpfung der Aufständischen dessen Beistand zu gewinnen. Ob damals außerdem wieder die Frage des Patriarchats zur Sprache kam, muß in Ermangelung directen Zeugnisses dahingestellt bleiben; doch ist es wahrscheinlich, weil A., wie sein Geschichtschreiber versichert, nachgerade für jene Idee so eingenommen war, daß Schmeichler ihn bereits als Patriarchen titulirten und daß er jetzt selbst von sich aus darnach trachtete, in Hamburg ein Patriarchat zu errichten. Ebenso beschäftigte er sich wieder stark mit dem Plane, das Bisthum Verden der Erzdiöcese Mainz zu entreißen, ja sogar auf seine klosterfeindlichen Bestrebungen, auf die Unterwerfung von Corvey und Lorsch soll er wieder zurückgekommen sein. Aber mitten unter diesen Entwürfen, im Winter 1072, erkrankte er schwer an einer Dysenterie und ist den 16. oder 17. März zu Goslar verschieden, unter den Augen seines von ihm so sehr geliebten Königs, und fast bis zum letzten Athemzuge mit Staatsangelegenheiten beschäftigt. Die Leiche wurde nach Bremen übergeführt, um in dem von A. selbst neugebauten Dome bestattet zu werden, und eben hier in Bremen hat jener schon wenige Jahre nach seinem Tode ein litterarisches Denkmal erhalten, wie es nur wenigen deutschen Kirchenfürsten im Mittelalter zu Theil geworden ist, nämlich das lediglich ihn betreffende dritte Buch in den Gesta Hammaburg. ecclesiae pontificum des Magisters Adam, der, ungefähr seit 1068 Domherr in Bremen, seinem Helden persönlich nahe stand (s. o. S. 43).

Bischof Burchard II. von Halberstadt
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Burchard von Veltheim (* um 1028; † 7. April 1088 im Kloster Ilsenburg; auch: Bucco, Buko etc.) war ein deutscher Kleriker und als Burchard II. Bischof von Halberstadt. Bischof Burchard II. gründete 1070 das Kloster Huysburg und 1071 das Kanonikerstift St. Paul in Halberstadt. Im gleichen Jahr konnte er den nach dem Brand von 1060 wiederhergestellten Dom von Halberstadt weihen. Pfingsten 1071 empfing er in Halberstadt zur Weihe des 1060 abgebrannten und wiederaufgebauten Domes den König, der hier die Unterwerfung des abgesetzten Bayernherzogs Otto von Northeim und anderen Sachsen entgegennahm. 1073 fand Burchard während des sächsischen Aufstandes dann offen in der Gegnerschaft zu Heinrich IV. und wurde daher am 13. Juni 1075 bei Schlacht bei Homburg an der Unstrut von königlichen Truppen festgesetzt und schließlich dem Bischof von Bamberg als Häftling übergeben. 1076 folgte die Verbannung nach Ungarn. Unterwegs gelang Burchard die Flucht und kehrte im selben Jahr wieder nach Halberstadt zurück.

Bischof Eppo von Naumburg
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Bischöfe von Zeitz gab es nur bis 1029!

Eberhard, auch Eppo († 5. Mai 1079 bei Würzburg) war von 1045 bis 1079 Bischof von Naumburg. Eberhard war als Kapellan einer der wichtigsten Berater König Heinrichs IV. 1060 begleitete er den minderjährigen König Heinrich IV. auf dem Ungarnfeldzug, wodurch er in dessen unmittelbare Umgebung gelangte. Auf dessen Seite blieb er unbeirrt stehen, auch zu Zeiten des Sachsenkrieges und des Investiturstreits. Während des Sachsenkrieges wurde er als königstreuer Bischof zeitweise aus seinem Bistum vertrieben, gehörte stattdessen zu den wenigen Begleitern Heinrichs, die mit ihm 1073 aus der belagerten Harzburg nach Hersfeld und letztendlich nach Worms flohen. Am 24. Januar 1076 gehörte er zu den Unterzeichnern des Wormser Absetzungsdekrets, mit dem Heinrich Papst Gregor VII. zur Abdankung zwingen wollte. Im folgenden Jahr begleitete er Heinrich nach Canossa, wo er sich neben Hugo von Cluny und anderen dem Papst gegenüber für Heinrich verbürgte. Nach der Rückkehr aus Italien 1077 war es für Eberhard nicht mehr möglich sein Bistum zu betreten. Er wurde daher von Heinrich III. 1077 oder 1078 als Administrator im Bistum Würzburg eingesetzt. Der dortige papsttreue Bischof Adalbero musste fliehen und der König benannte später mit Meinhard und Emehard Gegenbischöfe. Eberhard starb am 5. Mai 1079 in der Nähe von Würzburg durch den Sturz vom Pferd.

Bischof Werner von Merseburg
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Werner (lateinisch Wernherus; † 12. Januar 1093) war der elfte Bischof von Merseburg von 1063 bis 1093. Er ist im Ökumenischen Heiligenlexikon als in der römisch-katholischen Kirche besonders Verehrter vermerkt. Werner war Stiftsherr im St.-Peters-Stift in Goslar. Dieses war von der Kaiserin Agnes gegründet worden, die ihn dann 1063 wahrscheinlich als Bischof von Merseburg einsetzte. Werner soll sehr jung gewesen sein und anfangs ein ausschweifendes Leben geführt haben. Nach dem Regierungsantritt von König Heinrich IV. 1065 weilte er auch in dessen Nähe. Bei den Auseinandersetzungen sächsischer Fürsten und Bischöfe mit Heinrich stand Werner 1073 auf deren Seite, der Papst hatte Heinrich zudem exkommuniziert. 1075 wurde Werner wie andere Bischöfe und Adlige von Heinrich gefangengesetzt. Ende Juni 1076 kam er wieder frei, nachdem sie beeidet hätten, Heinrich fortan die Treue zu halten und ihn bei der Friedenswahrung im Reich, insbesondere in Sachsen, zu unterstützen.

Laien
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laicis

  1. Ottone duce Bauuariorum
  2. Magno, Saxonum duce
  3. Wrotezlau Boemiorum duce
  4. Bolezlauuo Poloniorum duce
  5. Echeberto marchione
  6. Tetone marchione
  7. Uthone marchione
  8. Friderico palatine comite
  9. Gerone et fratre eius Thiemone, comitibus
  10. Burchardo Misinensis civitatis praefecto et duobus filiis eius Euone et Burchardo (Burchardo fehlt in B)
Herzog Otto von Bayern (Northeimer)
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Otto von Northeim (* um 1020; † 11. Januar 1083) aus der Familie der Grafen von Northeim war von 1061 bis 1070 als Otto II. Herzog von Bayern. Er war der Anführer der aufständischen Sachsen im Sachsenkrieg gegen Heinrich IV. - Bis hierher stand er trotz der Kaiserswerther Vorkommnisse in einem guten Verhältnis zu König Heinrich IV. Dies änderte sich jedoch, als er begann, seine umfangreichen Eigengüter am Südrand des Harzes zu erweitern. Dadurch geriet er in einen Interessenkonflikt mit Heinrich, der am Harz sein Krongut sichern wollte. So kam es im Jahr 1070 zu der dubiosen Beschuldigung, ein Attentat auf den König geplant zu haben. Anstifter des Komplotts, wohl mit Wissen oder gar auf Anregung des Königs, waren die hessischen Grafen Giso II. und Adalbert von Schauenburg (beide wurden 1073 von Ottos Gefolgsleuten aus Rache erschlagen). Als Otto sich wegen mangelnder Sicherheitsgarantien weigerte, zum gerichtlichen Zweikampf gegen den ihn beschuldigenden Edlen Egeno von Konradsburg in Goslar zu erscheinen, wurde er als bayerischer Herzog abgesetzt, seiner sächsischen Hausgüter beraubt und am 2. August 1070 in Abwesenheit geächtet. Otto floh und hielt sich bis Mai 1071 bei dem abodritischen Teilstammfürsten Budivoj auf. An Pfingsten 1071 unterwarf er sich dem König, der ihn bis Juli 1072 in Haft hielt. Anschließend erhielt Otto seine Eigengüter vollständig zurück, nicht aber die umfangreichen Lehen.

Herzog Magnus von Sachsen (letzter Billunger)
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Magnus (* um 1045; † 23. August 1106 auf der Ertheneburg) aus dem Geschlecht der Billunger war Herzog im Stammesherzogtum Sachsen. Magnus war ein erbitterter Feind des Erzbischofs Adalbert von Bremen, dessen Stift er mit wiederholten Plünderungszügen heimsuchte. 1070 unterstützte er die Empörung Ottos von Northeim gegen König Heinrich IV., wurde nach deren Beendigung in Haft genommen und auch nach Ordulfs Tod 1072 nicht freigelassen, weil er sich weigerte, die Befreiung mit dem Verzicht auf die Herzogswürde zu erkaufen. Erst durch einen von seinem Onkel, dem Grafen Hermann initiierten Gefangenenaustausch während des Sachsenkrieges 1073 wurde er am 15. August 1073 aus der Haft auf der Harzburg entlassen. Bereits zwei Jahre später geriet Magnus nach dem Sieg Heinrichs IV. in der Schlacht bei Homburg an der Unstrut erneut in Königshaft. Bereits 1076 wieder freigelassen, kämpfte er in den Reihen der Anhänger des Gegenkönigs Rudolf in der Schlacht bei Mellrichstadt (1078), wo er mit Mühe sein Leben rettete. Später versöhnte er sich mit Heinrich und kämpfte gegen die Liutizen. 1093 half er dem mit ihm verbündeten Samtherrscher der Abodriten Heinrich von Alt-Lübeck in der Schlacht bei Schmilau zur Sicherung seiner Macht gegen seine heidnische Bevölkerung, die weder das Christentum annehmen noch Abgaben nach neuem Recht entrichten wollte. Magnus starb 1106 ohne Söhne. Mit ihm erlosch in männlicher Linie das Geschlecht der Billunger, deren Herzogtum auf Lothar von Süpplingenburg überging, während die Familiengüter über seine beiden Töchter an die Askanier und die Welfen vererbt wurden. Magnus wurde in der Kirche St. Michaelis in Lüneburg bestattet.

Markgraf Ekbert II. von Meißen
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Ekbert II. von Meißen (* um 1059/1061; † 3. Juli 1090 im Selketal, Harz) aus der Familie der Brunonen war Markgraf von Meißen und Graf von Friesland. - Ekbert II. war der Sohn des Grafen Ekbert I. von Friesland und der Irmgard von Susa. Von seinem Vater übernahm er das Erbe des brunonischen Besitzes um Braunschweig, die friesischen Grafschaften und die Markgrafschaft Meißen. Er heiratete Oda, Tochter des Markgrafen Ottos von Weimar-Orlamünde, die nach dem Tod ihres Vaters 1067 die Markgrafschaft erbte. Die Ehe blieb vermutlich kinderlos. Es gibt allerdings Hinweise, dass der spätere Bischof von Münster Egbert aus dieser Verbindung stammen könnte. Ekbert war beteiligt an der Fürstenopposition gegen Kaiser Heinrich IV., weshalb dieser die Mark Meißen im Jahre 1076 an Vratislav von Böhmen verlieh. Einer kurzen Versöhnung im Jahre 1085 folgte der erneute Kampf gegen Kaiser Heinrich IV. (siehe auch Burg Gleichen). Nachdem der deutsche Gegenkönig Hermann von Salm am 28. September 1088 bei Cochem gefallen war, war Ekbert einer der Führer der sächsischen Opposition. Er wurde im selben Jahr geächtet und im Jahre 1090 auf der Flucht ermordet. Einer Legende nach wurde Ekbert II. in einer Mühle in Eisenbüttel bei Braunschweig von Reitern des Kaisers Heinrich IV. ermordet. Die meisten Historiker nennen eine Mühle bei Selke im Harz als Ort, an dem Ekbert II. am 3. Juli 1090 erschlagen wurde. Ekbert II. war, zusammen mit seinem Vater, Gründer des Braunschweiger St. Cyriakusstiftes, in dem er auch bestattet wurde. Nach dem Abbruch des St. Cyriakusstifts im Jahr 1545, wurde die Grabstätte Ekberts II. in das Braunschweiger Stadtgebiet überführt, in die Krypta der Stiftskirche St. Blasius. Die Markgrafschaft Meißen erbte der Wettiner Heinrich I. († 1103), der mit Ekberts Schwester Gertrud der Jüngeren von Braunschweig († 1117) verheiratet war. Über Gertrud kam der brunonische Besitz um Braunschweig über Kaiser Lothar III. letztlich an die Welfen.

Pfalzgraf von Sachsen Friedrich II.
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Friedrich II. von Goseck (* zwischen 1000 und 1030; † 27. Mai 1088 in Barby) war Graf von Goseck, Vogt von Hersfeld und ab 1056 Pfalzgraf von Sachsen. Er war der jüngere Sohn des Pfalzgrafen Friedrich I. von Sachsen aus dem Hause Goseck und der Agnes von Weimar. 1056 folgte er seinem ermordeten Bruder Dedo als Pfalzgraf von Sachsen. Die Schwäche der Zentralgewalt nutzte er rigoros aus. 1063 zog er mit nach Ungarn. Seit 1066 geriet er mit König Heinrich IV. wegen dessen Rekuperationspolitik in Streit, blieb jedoch königstreu bis zum Tod seines Bruders Adalbert I. von Goseck, dem Erzbischof von Hamburg-Bremen, im Jahre 1072. Er erhielt unter anderem das Salzregal und Münzregal für Sulza und nahm 1070 an der Absetzung Herzog Ottos von Northeim teil. Auch stritt er mit den Bischöfen von Halberstadt und deren Vasallen, den Grafen von Supplinburg. Er war Mitführer der sächsischen Opposition. Nach der Schlacht bei Homburg an der Unstrut musste er sich unterwerfen und wurde 1075 vom König nach Pavia verbannt, wo er anderthalb Jahre festgehalten wurde. Bei dem ersten größeren bewaffneten Aufeinandertreffen der beiden Könige Heinrich und Rudolf in der Schlacht bei Mellrichstadt am 7. August 1078 war Friedrich ein Befehlshaber der sächsischen Truppen. 1085 unterwarf er sich endgültig und zog sich danach zurück.

Burggraf Burchard von Meißen
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vgl. Liste der Burggrafen von Meißen: Burchard † 1076 ermordet (Der Burggraf von Meißen wird erstmals im Jahr 1068 erwähnt, als der römisch-deutsche König Heinrich IV. auf seiner Reichsburg in Meißen einen neuen Burggrafen unbekannten Namens einsetzte)

  • Der Burggraf hatte zwar seinen Sitz in Meißen, die Stadt selbst unterstand ihm als Lehnsherr jedoch nicht. Für die Finanzierung des Burggrafen und die Stellung des Landesherrn durch den Burggrafen sorgte eine Gruppe von etwa 10 Dörfern östlich der Stadt zusammen mit der Stadt Lommatzsch nordwestlich der Stadt, die mit dem Recht zur Erhebung der Biersteuer ausgestattet für die umliegenden Dörfer war, sowie ein ausgedehnterer und weiter entfernter Staat im sächsischen Podkrušnohoří um die Orte Crottendorf und Sayda, das sogenannte Gut Purschenstein ( tschechisch Boršenštýn).
Militibus marchionis (Misnensis)
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cum multus militibus marchionis

  1. Echeberti
  2. Hugoldo
  3. Friderico
  4. Marichone
  5. Witigone
  6. Chitolone
  7. Spittiso
  8. Zuezlauo
  9. Boliboro
  10. Rotaso
  11. Zideslauvo
  12. Minichone
  13. Pribizlauo
  14. Zulizlauo
  15. Wizlau
  16. Mazelino
  17. Wirchizlauo
  18. Mizboro et filio eius Naziwog
  19. Coso
  20. Borizlauo
  21. Johano
  22. Tammone
Kleriker
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et clericis

  1. Rodolfo
  2. Bernhardo
  3. Azelino
  4. Christiano
  5. Willehalmo
  6. Gettone
  7. Berchtoldo
  8. Regimboldo
  9. Willerico
  10. Appone

Fließtext Fortsetzung

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S. 37:

Hoc praedictum praedium in laudem et honorem sancti Johannes evangelistae sanctique Donati martyris Christ Misinensi ecclesiae a Borone filiisque suis Luthero et Wichardo iuste collatum, quisquis sua nefaria vel iniqua potestate inde auferre, aut quoquo modo alienare praesumat, ille dei omnipotentis et omnium sanctorum odium perenniter obtineat et nisi resipiscat satisfaciendo Misinensi ecclesiae pastori, com Juda traditore in inferioris inferni camino detentus in perpetuum crucietur. Haec Benno decimus Misinensis ecclesiae episcopus scripsit et sigilli sui impressione signatum corroboravit. Ista sunt nomina villarum, quas Bor et filii eius in concambium dederunt Wighardus et Liuthegerus Misinensis ecclesiae sine werra et omni contradictione: Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice.

CDS II 1, Nr. 32, S. 37; Luderuwice fehlt in Nr. 32 B.


Dieses oben genannte Anwesen wurde zu Recht von Bor und seinen Söhnen Luther und Wichard zum Lob und zur Ehre des heiligen Johannes des Evangelisten und des heiligen Donatus, des Märtyrers Christi, der Kirche von Meißen geschenkt, es sei denn, er widerruft, indem er dem [Orts]Pfarrer Genugtuung [die Pfründe] gibt. In der Kirche von Meißen wird er dann für immer als Judas, der Verräter, angesehen und er wird in der unteren Hölle schmoren. Dies wurde von Benno, dem zehnten Bischof der Kirche von Meißen, geschrieben und durch den Abdruck seines Siegels bestätigt. Dies sind die Namen der Dörfer, die Bor und seine Söhne Wighardus und Liuthegerus der Kirche von Meißen ohne Widerspruch schenkten: Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice.

Kommentar

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Diese Urkunde wurde von zwei Schreibern ausgefertigt, Nr. 32 A und Nr. 32 B. Beide Niederschriften haben doppelte, durch zwei andere Hände ergänzte Zusätze, die Form der Urkunde ist die eines Protokolls, die Schriftzüge sind ihrer Art nach erst im 12. Jahrhundert entstanden, während die Fälschung selbst auf 1071 terminiert wurde, als Heinrich IV. in Meißen weilte.


Die Urkunde befindet sich in zwei gleichzeitig von verschiedenen Schreibern geschriebenen Exemplaren im K. Hauptstaatsarchiv (A) und im Stiftsarchiv zu Meissen (B). Das erstere, an dem sich noch ein aufgedrücktes Siegel befindet, ist in einem Facsimile nachgebildet von Neumann im N. Laus. Mag. 1835 Bd. 31, Taf. 5, bei dem in Meissen befindlichen Exemplare zeigen die Einschnitte und braunen Ränder, dass ebenfalls ein Siegel vorhanden gewesen.

Allein die Aechtheit der Urkunde, die noch Neumann a. a. O. S. 308 für zweifellos hält, unterliegt erheblichen Bedenken, und es tritt zu den äußern Verdachtsgründen (vgl. Ebert in der Hall. Allg. Lit. Zeit. 1824 S. 2 und Märcker Burggr. Meissen S. 35 ff.) noch hinzu, das beide Niederschriften doppelte von zwei andern Händen bewirkte Zusätze haben, zuerst nämlich A und B gleichmäßig "Hoc praedictum praedium - corroboracit" und dann A " Ista sunt Luderuwice", während in B dieser Satz ganz fehlt und dagegen der in A oben im Text stehende "Haec sunt nomina - Trebiste" ans Ende gestellt ist, dass überhaupt die ganze Form der Urkunde eine ungewöhnliche, die eines Protokolls ist, in welchem freilich das Wesentliche des Vertrags, die Namen der Orte, um die es sich handelt, sehr ungenau behandelt wurde.

Das K. Heinrich IV. Herbst 1071 in Meissen gewesen, um die in der Urkunde genannten Herzöge von Polen und von Böhmen unter sich auszusöhnen, berichtet Lambert von Hersfeld (ann. rec. Pertz. Edit. min. p. 95), aber die Zusammenstellung der Zeugen, welche im Gefolge des Königs gewesen sein sollen, ist in mehrfacher Beziehung verdächtig, und der nöthigen Kürze wegen sei nur das Eine bemerkt, dass Herzog Otto von Bayern bereits 1070 der herzogl. Würde entsetzt und Magnus nicht als Herzog von Sachsen anerkannt war, Beide vielmehr 1071 auf Befehl des Königs in Gefangenschaft sich befanden, aus der Otto von Nordheim erst im Mai 1072, Magnus im Aug. 1073 entlassen wurde. -

Zweifellos ist, dass das Hochstift von einem eingebornen slawischen Edlen Namens Bor mehrere Ortschaften erhalten (vgl. die Bestätigungsbulle vom 27. Febr. 1040, Nr. 47), auffallend aber, dass man erst 70 Jahre später eine ausdrückliche päpstl. Bestätigung im J. 1139 nachsuchte, nachdem bereits 1131 dem Hochstift alle seine Besitzungen bestätigt wurden, ohne der Erwerbung durch Bor speciell zu gedenken; befremdlich ist es, dass außer Cossebaude bei Dresden die in der Urk. von 1071 und der Bulle von 1140 genannten Orte durchaus verschiedene sind. Nach den Schriftzügen kann die Urkunde nicht vor dem Anfange des 12. Jahrh. gefertigt worden sein, während die Verhandlung, vielleicht um der Sache eine höhere Gültigkeit und Bedeutung beizulegen, in die Zeit der Anwesenheitdes Königs in Meissen verlegt wurde, der Gegenstand selbst aber erst zwischen 1131 und 1139 für das Stift Bedeutung erhielt.

Die dem Bor und dessen Söhnen überlassenen Ortschaften dürften folgende sein:

  • Dösitz, im Burgwart (jetzt Par.) Staucha,
  • Leutewitz und
  • Wirnotine (wüste Mark, vgl. No. 120) im Burgwart (jetzt Par.) Briessnitz
  • Drauschowitz im Burgwart Göda (jetzt Par. Gaussig),
  • Rüsseina im Burgwart Trebiste (jetzt Burgberg bei Ziegenhain ?);

während von den durch Bor dem Hochstift zugesicherten im Gau Nisan gelegenen Orten

  • Cossebaude und
  • Leuteritz (beide in der Par. Briessnitz) und
  • Roitzsch (Par. Unkersdorf)

mit einiger Sicherheit nachweisen lassen, die Erklärung von

  • Oicice durch Ockerwitz und
  • Cinici durch Kemnitz (beide in der Par. Briessnitz)

ihre Bedenken hat und die Lage des Burgwarts Woz (Wosice, Guozdek ?) sehr zweifelhaft, am wahrscheinlichsten noch bei Weisstropp zu suchen ist. Vgl. Preusker, Blicke III. S. 3 f.

Schöttgen, Nachlese VII. S. 387. - Seyffarth ossil. Benn. p. 12 mit einer Abbildung des Siegels. Calles ser. epp. Misn. p. 78. - Köhler cod. dipl. Lus. I. S. 9.

RI III,2,3 n. 585 vom September 1071 durch Kaiser Heinrich IV. in Meißen

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Heinrich IV. - RI III,2,3 n. 585

1071 (September), Meißen

Heinrich zitiert die miteinander in Konflikt geratenen Herzöge Bolesław (II.) von Polen und Vratislav (II.) von Böhmen an den Hof und fordert sie kraft königlicher Gewalt (sub obtentu regiae maiestatis) unter Androhung von Sanktionen zur Beendigung ihres Streites bei gegenseitiger Respektierung der Grenzen ihrer Gebiete auf.

  • Zur zeitlichen Einordnung vgl. Kilian, Itinerar 55. – Zur Situation in Böhmen K. Richter, in: HB d. Geschichte d. böhmischen Länder 1, 228. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 85 f.

Überlieferung/Literatur: Lampert 1071 (SS rer. Germ. [1894] 131 f.).


RI III,2,3 n. 585,

in: Regesta Imperii Online,

URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1071-09-00_1_0_3_2_3_585_585

(Abgerufen am 01.12.2023).



RI III,2,3 n. 588 vom 11. Dezember 1071 durch Kaiser Heinrich IV. in Goslar

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Heinrich IV. - RI III,2,3 n. 588

1071 Dezember 11, Goslar

Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Meißen aufgrund der Intervention seiner Gemahlin, der Königin Bertha, Erzbischof Adalberts von Bremen, der Bischöfe Burchard (II.) von Halberstadt, Werner von Straßburg und Hezilo von Hildesheim sowie in Anbetracht der treuen Dienste Bischof Bennos zum Seelenheil des verstorbenen Markgrafen Ekbert (I. von Meißen) acht im Milsca-Gau in der Grafschaft Ekberts (II.), des Sohnes des Verstorbenen, gelegene Königshufen in der Besitzung Görlitz nebst allem Zubehör und allen Einkünften zu freiem Eigen und verfügt, daß der jeweilige Inhaber dieser Hufen, die zuvor der wegen Hochverrats zum Tode verurteilte, von Heinrich jedoch begnadigte Lehnsmann Ozer innegehabt hatte, zum Jahresgedächtnis des Markgrafen Ekbert den Kanonikern ein plenum servitium leisten solle, was nach dem Ableben des gleichnamigen Sohnes des Markgrafen ebenfalls für diesen gelten soll (VIII mansos regales in pago Milsca, sitos autem in villa Goreliz sub comitatu Eggeberti filii . . . marchionis cum omnibus eorum appendiciis . . . ac cum omni utilitate . . . in proprium dedimus . . . Eosdem . . . mansos cum aliis quidam nomine Ozer in beneficium habuit, – quibus culpis suis exigentibus non modo destitutus est, sed etiam capitis sententiae adiudicatus –, quem de capitis tam promerita truncatione quam de beneficii non promerita possessione absolvimus. . . . mansos . . . dedimus, ea . . . conditione ut quicumque eorum possessor extiterit, omni ęvo in anniversario . . . marchionis defuncti pro animae eius commendatione a fratribus celebrata plenum servitium eisdem fratribus subministret; quod etiam de vivo adhuc marchione Eggeberto, cum carnem terrae debitam deposuerit, statuentes eidem conditioni innectimus). – Adalbero canc. vice Sigefridi archicanc.; verfaßt und geschrieben von AC; M.; SI. 4. Omnium divinae legis scripturarum attestatione didicimus.

Originaldatierung: (III id. decemb., Goslarie)

Überlieferung/Literatur: Orig.: Hauptstaatsarchiv Dresden (A). – Faks.: Neumann, Meißner und Oberlausitzer Urkunden Taf. 4; Köhler, CD Lusatiae superioris ed. I Taf. 4. – Drucke: Gersdorf, CD Saxoniae regiae 2, 1, 35 n° 31; Posse, CD Saxoniae regiae 1, 1, 334 n° 141 unvollst.; Jecht, Görlitz, bevor es Stadt wurde 4 in deutscher Übersetzung, mit Faks. Taf. (2); MGH DD 6, 311 n° 246. – Reg.: Dobenecker, Regesta Thuringiae 888; Böhmer 1844; Stumpf 2750.

  • Herrscherjahre jeweils um eine Einheit zu niedrig. – Erste von dem Notar Adalbero C = Gottschalk von Aachen verfaßte und geschriebene Urkunde. Vgl. über denselben Gundlach, Ein Dictator aus der Kanzlei Heinrichs IV. (1884); Schmeidler, Kaiser Heinrich IV. und seine Helfer im Investiturstreit (1927) 5 ff.; Erdmann-Gladiß, Gottschalk von Aachen im Dienste Heinrichs IV., DA 3 (1939) 115 ff.; Lexikon des MA 4, 1610 f. [T. Struve]; sowie Gladiß-Gawlik, Einl. LXI ff. – Aufgrund der Häufung individueller Eigentümlichkeiten hat Breßlau, HB der Urkundenlehre11, 586 Anm. 3 die Arenga von D. 246 als sprechendes Beispiel herausgehoben; vgl. Groten, Die Arengen der Urkunden Kaiser Heinrichs IV., AfD 41 (1995) 59 f. – Über die Intervenienten Gawlik, Intervenienten 48. Die Intervention Hezilos von Hildesheim wertet Goetting, Hildesheimer Bischöfe (Germania Sacra N. F. 20, 3 1984) 282 als Zeichen eines nicht getrübten Verhältnisses zwischen demselben und Heinrich IV. – Zum Charakter der Urkunde als Gedenkstiftung Brüsch, Brunonen (2000) 60 f. K. Schmid, Die Sorge der Salier um ihre Memoria, in: Memoria (1984) 675 betont, daß mit diesem D. die Reihe der vom Notar Adalbero C verfaßten urkundlichen Memorialzeugnisse beginnt. Vgl. auch ders., Salische Gedenkstiftungen (1984) passim. – Zum Hochverratsprozeß gegen den Lehnsmann Ozer vgl. Struve, Die Salier und das römische Recht (1999) 17 mit Anm. 38. – Markgraf Ekbert I. von Meißen war am 11. Januar 1068 in Braunschweig gestorben. Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 1, 583 f.; sowie Reg. 486. – Ortsnamen: Gorelitz = Görlitz; pagus Milsca = Landschaft um Bautzen. Zum pagus Milsca vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II. 1, 224 Anm. 1. – Vgl. Meyer von Knonau, Jbb. 2, 87 mit Anm. 86; Schlesinger, Zur Gerichtsverfassung des Markengebiets, Jb. f. d. Geschichte Mittel- u. Ostdeutschlands 2 (1953) 24 Anm. 3; Rittenbach-Seifert, Geschichte der Bischöfe von Meißen (1965) 67.


RI III,2,3 n. 588,

in: Regesta Imperii Online,

URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1071-12-11_1_0_3_2_3_588_588

(Abgerufen am 01.12.2023).


MGH DD H IV No. 246. S. 311f.

  • Heinrich schenkt dem Domkapitel zu Meißen acht Königshufen in der Villa Görlitz, die unter anderem Ozer bis zu seiner Verurteilung als Lehen getragen hatte, mit der Auflage, daß deren jeweiliger Besitzer gehalten sein solle, an den Jahrestagen des verstorbenen Markgrafen Ekbert und seines gleichnamigen noch lebenden Sohnes den Brüdern ein "plenum servitium" zu leisten.
  • Verfaßt und geschrieben von Adalbero C, der hier zum erstenmal begegnet.

8 königliche Güter im Gau Milsca, aber in dem Dorf Goreliz (Görlitz) in den Besitz des Sohnes von Eggebert. . . des Markgrafen mit all ihrem Zubehör. . . und das mit allen Rechten . . . Wir haben es ihm selbst geschenkt. . . Ein gewisser Mann namens Ozer, der bei anderen blieb, hatte eine hier eine Pfründe [Lehen], die wegen seiner schwerwiegenden Fehler verloren hatte, und auch zur Todesstrafe verurteilt wurde – wir entbinden ihn von der Todesstrafe, aber der unverdiente Besitz der Pfründe wird ihm gerechterweise gekürzt . . . Wir gaben ihnen diese Pfründe unter der Bedingung, dass derjenige, der sie besitzt, jedes Jahr beim Jahrestag anwesend sein sollte, wen für die Seele des verstorbenen Markgrafen von den Brüdern ein Gottesdienst gefeiert wird; weil wir auch für den Markgraf Eggebert [Ekbert], als er noch lebte, bevor er sein Fleisch der Erde opferte, die gleichen Bedingungen verfügten

CDS I A 1, Nr. 166 am 17. Mai 1091 angeblich von Kaiser Heinrich IV. in Mantua (Italien) ausgestellt (F 1091)

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MGH DH IV 420

CD Saxoniae regiae 1, 1, 355 n° 166 unvollst.


MGH DD 6, 561 n° † 420.

  • Diplomata regum et imperatorum Germaniae. Bd. 6. Die Urkunden Heinrichs IV. (Vol. 1-3) Gladiß, Dietrich von • Gawlik, Alfred [Hrsg.]. - Hannover (1941 - 1978) Kurztitel: MGH H IV


Heinrich IV. - RI III,2,3 n. 1336

1091 Mai 17, Mantua

Heinrich schenkt der bischöflichen Kirche zu Meißen zu seinem Seelenheil aufgrund der Intervention seines Sohnes, König Konrads, Erzbischof Liemars von Bremen, der Bischöfe Rainer von Vercelli, Erpho von Münster und Konrad von Utrecht sechs villae, eine namens Mocozice im Burgward Wosice in Gau Nisani sowie fünf villae im Gau Bautzen (in regione Milce), von denen vier im Burgward Seitschen (Schizani) liegen und eine Purschwitz (Posarice) genannt wird. – Fälschung (11./12. Jh.), um die Intervenienten, den Gegenstand der Verfügung sowie den Austellungsort veränderte Wiederholung des D. 410; M.

Originaldatierung:

XVI kal. iun., Mantue

Incipit:

Notum sit omnibus Christi fidelibus

Überlieferung/Literatur

Angebl. Orig.: Hauptstaatsarchiv Dresden (A). – Drucke: Gersdorf, CD Saxoniae regiae 2, 1, 41 n° 38; Neumann, Meißner und Oberlausitzer Urk. 23 n° 18 = Köhler CD Lusat. sup. ed. I 2 (= Neumanns Neues Lausitzer Magazin 31) 23 n° 18; ed. II 1b, 23 n° 18; Posse, CD Saxoniae regiae 1, 1, 355 n° 166 unvollst.; MGH DD 6, 561 n° † 420. – Reg.: Stumpf 2909; Schiekel, Regesten d. Urkunden des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden 1, 34.

Kommentar

Noch als Original betrachtet von Benz, Stellung der Bischöfe (1899) 12; zu den Fälschungen für das Bistum Meißen vgl. Ludwig, Die Urkunden der Bischöfe von Meißen (2008) v.a. 246-250. – Zum Ortsnamen Wosice siehe Eichler, Slawische Ortsnamen zwischen Saale und Neiße (1985) 184, zum Gau Nisani Kobuch, Zur Lagebestimmung der Wirtschaftshöfe des staufischen Tafelgüterverzeichnisses (Deutsche Königspfalzen 4, 1996) 309, 323 f. und 336. Ortsnamen: Mocozice = Mobschatz w. Dresden; Wosice = Weistropp w. Dresden (vgl. Rühe, Der Burgward Leubnitz bei Dresden, Sächsische Heimatblätter 12 [1966] 514); Nisani = Gau sö. Meißen; Schizani = Seitschen w. Bautzen; Posarice = Purschwitz ö. Bautzen. – Vgl. Kilian, Itinerar 116; Meyer von Knonau, Jbb. 4, 335 f. Anm. 6; Leidinger, Westfalen im Investiturstreit, Westfälische Zeitschrift 119 (1969) 309; Gawlik, Intervenienten 79; ders., Bischof Adalbero von Trient und Bischof Oger von Ivrea, DA 26 (1970) 210; Gladiß–Gawlik, Das Servitium regis der Reichsabtei Remiremont, DA 30 (1974) 218 Anm. 10; Struve, InterventionenHeinrichs IV., AfD 28 (1982) 220, wieder in: ders., Salierzeit im Wandel (2006) 54; E. Goez, Der Thronerbe als Rivale, HJb 116 (1996) 22 mit Anm. 151.


RI III,2,3 n. 1336,

in: Regesta Imperii Online,

URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b4cef15a-e383-4f7b-a4c8-ad31f1b80369

(Abgerufen am 02.12.2023).


Der slawische Rundling Mobschatz wurde wahrscheinlich in einer auf das Jahr 1091[1] gefertigten angeblichen Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs IV. erstmals als Mocozice erwähnt.[2] Hiernach lag der Ort in provincia Nisani in burgwardo Wosice (im Gau Nisan im Burgward Niederwartha). Diese Urkunde steht im Zusammenhang mit einer ebenfalls unechten Bischof-Benno-Urkunde auf das Jahr 1071[3] und einer weiteren auf das Jahr 1068[4] gefertigten Fälschung. Alle Fälschungen dienten gemeinsam zur Bestätigung von Besitzansprüchen des Hochstifts Meißen[5] am 27. Februar 1140 durch Papst Innozenz II.[6] und 1144 durch König Konrad III.[7] Alle diese Urkunden stehen in Bezug zu den Entwicklungen ab 1139 im Gau Nisan, welche in einem Wettlauf um die Herrschaft in dieser Region mündeten, an dem neben dem Bistum Meißen und dem Herzogtum Böhmen ab 1142 auch der deutsche König und ab 1143 auch die Markgrafen von Meißen beteiligt waren. Demnach befand sich Mocozice (wahrscheinlich Mobschatz) 1139 unter der Herrschaft des Hochstifts Meißen. Aussagen über einen früheren Zeitraum lassen sich aus der Urkundenlage nicht ableiten.

CDS II 1, Nr. 32 vom 27. Februar 1140 durch Papst Innocenz II.

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Ernst Gotthelf Gersdorf: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen, Teilband 1: 962–1356 (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. 2. Hauptteil / 1), Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 49f. No. 47 vom 27. Februar 1140

Das Original wurde über das Stiftsarchiv Meißen überliefert. Mit einem Siegel an rotseidenen Fäden.

Kein Eintrag in den RI!

P. Innocenz II. bestätigt der Stiftskirche alle Rechte und Besitzungen, namentlich die Erwerbungen von fünf Dörfern in der Provinz Nisanen durch Schenkung eines slawischen Edlen Namens Bor.

Fließtext

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In quibus haec propriis duximus exprimenda vocabulis, videlicet quinque villas inferius annotatas, quarum una vocatur Cozebude, alia Jazelice, alia Hermanni villa, alia vero Bulsize, atque alia Nicradewice, quas utique quidam liber homo Bor nuncupatus, natione Sclavus, in provincia Nisanen in burgwardo Woz, praesentibus et collaudantibus duobus filiis suis Wichardo et Luthero in praesentia Heinrici secundi regis et aliorum quam plurium principum Misinensi ecclesiae traditit.


  • Darin haben wir angenommen, dass diese Dinge in unseren richtigen Begriffen ausgedrückt werden, nämlich die fünf unten genannten Dörfer, von denen eines Cozebude heißt, ein anderes Jazelice, ein anderes Hermanni villa, ein anderes Bulsize und ein anderes Nicradewice, welche gestiftet worden durch einen gewissen freien Mann namens Bor, aus dem Volk der S[k]lawen, in der Provinz Nisanen im Burgward Woz, in Anwesenheit und mit Glückwünschen seiner beiden Söhne Wichard und Luther, in Anwesenheit von König Heinrich dem Zweiten und ebenso vielen anderen Fürsten der Kirche von Meißen.


Ortschaften

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Cozebude (Cossebaude) in burgwardo Woz (Niederwartha)
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Cozebude (Cossebaude) in burgwardo Woz (Niederwartha)

Jazelice in burgwardo Woz (Niederwartha)
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Jazelice in burgwardo Woz (Niederwartha)

Hermanni villa in burgwardo Woz (Niederwartha)
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Hermanni villa in burgwardo Woz (Niederwartha)

Bulsize in burgwardo Woz (Niederwartha)
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Bulsize in burgwardo Woz (Niederwartha)


Nördlich auf der Niederhermsdorfer Flur befindet sich die Ortswüstung Bulsitz, die 1140 als Bulsize erwähnt worden ist.


† (Wüstung)

sw Dresden, Lkr. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge


Verfassung ➁

Ortswüstung , wahrscheinlich auf Flur Niederhermsdorf

Ortsnamenformen ➇

1140: Bulsize (CDS I A 2 Nr. 134)

o.J.: Poltz, Bultzsch, Polschberg (zu Niederhermsdorf)


Bulsitz (Bultzsch, Poltz) im HOV

Nicradewice in burgwardo Woz (Niederwartha)
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Nicradewice in burgwardo Woz (Niederwartha)

Burgwardo Woz
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Geschichte

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1139: Übergang von Burgen von Kunigunde von Beichlingen an Sobeslav von Böhmen

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Die Witwe Heinrichs von Groitzsch, Bertha von Gelnhausen, wurde letztmals 1137 erwähnt und verstarb kurz darauf ebenfalls kinderlos, so dass deren Leibgedinge in Nisan und der Landschaft Bautzen wieder an Böhmen fiel. Herzog Soběslav I. erwarb 1139 für 700 Mark Silber und den dritten Pfennig aus den Einnahmen der Burg Dohna einige Burgen[8] aus dem Leibgedinge der letzten Ehefrau Wiprechts, Kunigundes von Weimar-Orlamünde[9], welche an ihre Tochter Kunigunde von Beichlingen[10] gegangen waren.[11] Damit hatte der Böhmenherzog sich die Herrschaft über Nisan gesichert.

1139: Antrag des Bischofs von Meißen an den Papst Innozenz II.

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Ebenfalls 1139 unternahm auch das Hochstift Meißen einen Vorstoß zur Ausdehnung seiner Macht nach Nisan, indem es beim Papst die Bestätigung von weiteren Besitzansprüchen beantragte. Erst am 29. Oktober 1131 hatte Innozenz II. der Stiftskirche alle Rechte und Güter, welche dieselbe besitzt oder künftig besitzt[12], bestätigt. Durch die damaligen Entwicklungen sah das Hochstift jetzt die Gelegenheit gekommen, weiter nach Osten in das benachbarte Nisan hinein zu expandieren und somit den Charakter von Meißen als ehemalige Grenzburg gegen den Osten aufzusprengen.

1140: Die Papsturkunde

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Innozenz II. stellte daraufhin am 27. Februar 1140 eine weitere Bestätigungsurkunde aus[13], welche ausdrücklich Cozebude, Jazelice, Hermanni villa, Bulsize und Nicradewice (alle in burgwardo Woz) aufführte.[14] Außerdem wurden fünf Dörfer erwähnt, welche der slawische Edle Bor im Austausch bekommen hätte, die aber nach dessen Tod wieder an das Hochstift zurückgefallen wären. Zwei davon lagen im Gau Nisan: Luciwice (Leutewitz) und Wirnotine (Wüstung Wernten) in burcwardo Bresnice (Briesnitz).[15] Hiermit hatte der Papst namentlich die Erwerbung von fünf Dörfern in der Provinz Nisanen durch Schenkung eines slawischen Edlen namens Bor und den Besitz zweier weiterer Dörfer sanktioniert.

Die Benno-Fälschungen

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Zu diesem Zwecke wurde durch das Hochstift eine Urkunde zu 1071 gleich in doppelter Ausfertigung gefälscht[16], welche angeblich von Bischof Benno stammen soll. Diese Fälschungen listen allerdings neben Gozebudi vier andere Orte in Nisan auf: Oicice, Grodice, Cinici und Luderuwice.[17] Zusammen mit einer gefälschten Urkunde zu 1091[18], welche angeblich durch Heinrich IV. ausgestellt sein soll und u. a. Mocozice (in burgwardo Wosice) betrifft[19], erhebt damit das Bistum Meißen 1139 mindestens zwölf gefälschte Besitzansprüche allein im Gau Nisan.[20] Vor diesem Hintergrund wird auch die Urkunde Heinrichs IV. vom 28. Oktober 1068[21] mit der Erwähnung von Livbitvwa … in pago Nisani in burchuuardo Bvistrizi (Löbtau im Gau Nisan im Burgward Bvistrizi) in Zweifel gezogen.

Es gibt auch Historiker, welche der Ansicht sind, dass auch die Papsturkunde von 1140 genauso gefälscht ist wie die Königsurkunden auf das 11. Jahrhundert, um dem Bistum Meißen Vorteile beim Rechtsstreit vor dem König mit dem Markgrafen von Meißen zu verschaffen. Die Datierung würde sich dann zwar nur um vier, aber entscheidende Jahre ändern, und fast sämtliche urkundlichen deutschen Belege zu Nisan würden in die Zeit nach dem Übergang von Nisan an den deutschen König und die Verlehnung an die Markgrafschaft Meißen 1142/1143 fallen. Für diese These spricht auch das Fehlen jeglicher frühdeutscher Gaugrafen für Nisan, wie sie beispielsweise für Chutizi bereits seit dem 10. Jahrhundert überliefert sind.


Bischöflicher Landesausbau

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Das Hochstift Meißen hatte sich bereits spätestens 1139 (jedoch noch nicht 1131) um den Erwerb und Besitz von Ortschaften in der Nachbarschaft Meißens im äußersten Westen Nisans bemüht. Nach anderer Meinung, welche auch die Papsturkunde von 1140 als zweifelhaft ansieht, erfolgten die Bemühungen erst 1142/1143, als der Gau Nisan an den deutschen König übergegangen war.

Durch eine Papsturkunde von 1140, eine Königsurkunde von 1144 sowie zahlreiche auf das 11. Jahrhundert gefertigte Fälschungen brachten sich die Meißner Bischöfe um diese Zeit in den Besitz der Ortschaften Leuteritz[22], Leutewitz[23], Wernten (Wüstung)[24], Roitzsch[25], Zschon (Wüstung)[26], Mobschatz[27], Polst (Wüstung)[28], Cossebaude[29], Naundorf[30], Nausslitz[31] und Döltzschen[32].

Eine Sonderstellung nimmt die Ortschaft Hermanni villa (Hermsdorf) ein. Während einige Historiker diesen Ort als Beweis für einen deutschen Landesausbau bereits vor 1139/1140 sehen, bewerten andere Historiker die Erwähnung dieses Ortes in dem Diplom von 1140 als ahistorisch und somit eher als einen Beweis dafür, dass auch diese Papsturkunde von den Meißner Bischöfen gefälscht wurde.

Der Burgward Briesnitz befand sich noch bis 1223 in weltlichem Besitz und wurde damals in einem Wettiner Hausmachtfeldzug durch den Thüringer Landgrafen Ludwig IV. (verheiratet mit der heiligen Elisabeth) zerstört und nicht wieder aufgebaut. Die Zeit der Burgwarde war zu dieser Zeit längst zu Ende. Bereits Ende des 12. Jahrhunderts war Briesnitz Sitz eines Archidiakons für Nisan geworden.

Einzelne Ortschaften

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Dem Bor überlassene Ortschaften

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Haec sunt V nomina villarum, quae a Misinensi episcopo Bennone in concambium datae sunt Boroni et filiis eius, una in burcwardo Ziauzo, Tesice, duae in burcwardo Bresnice, Luciwice et Wirnotine vocitatae, una in burcwardo Godiwo, Drogobudowice, item una in burcwardo Trebiste, Rocina,

Die dem Bor und dessen Söhnen überlassenen Ortschaften dürften folgende sein:

Tesice (Dösitz) in burcwardo Ziauzo (Staucha)

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una in burcwardo Ziauzo, Tesice

Dösitz, im Burgwart (jetzt Par.) Staucha

Luciwice (Leutewitz) in burcwardo Bresnice (Briesnitz)

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duae in burcwardo Bresnice, Luciwice et Wirnotine vocitatae

Leutewitz [und Wirnotine (wüste Mark, vgl. No. 120)] im Burgwart (jetzt Par.) Briessnitz

Wirnotine (Wüstung) in burcwardo Bresnice

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duae in burcwardo Bresnice, Luciwice et Wirnotine vocitatae

Leutewitz [und Wirnotine (wüste Mark, vgl. No. 120)] im Burgwart (jetzt Par.) Briessnitz


Drogobudowice (Drauschowitz) in burcwardo Godiwo (Göda)

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una in burcwardo Godiwo, Drogobudowice

Drauschowitz im Burgwart Göda (jetzt Par. Gaussig)


Rocina (Rüsseina) in burcwardo Trebiste

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una in burcwardo Trebiste, Rocina

Rüsseina im Burgwart Trebiste (jetzt Burgberg bei Ziegenhain ?)


Durch Bor dem Hochstift zugesicherte im Gau Nisan gelegene Orte

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Ista sunt nomina villarum, quas Bor et filii eius in concambium dederunt Wighardus et Liuthegerus Misinensis ecclesiae sine werra et omni contradictione: Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice.

B. Misinensis ecclesiae Xmus episcopus notum facit in Christ fidelibus , quod quidam liber homo Bor vocitatus, natione Sclauus, V villas praedii sui in provincia Nisanen, in burgwardo Woz sitas ...

Gozebudi (Cossebaude) in burgwardo Woz (Niederwartha)

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Cossebaude und Leuteritz (beide in der Par. Briessnitz)

Luderuwice (Leuteritz) in burgwardo Woz (Niederwartha)

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Cossebaude und Leuteritz (beide in der Par. Briessnitz)

Grodice (Roitzsch) in burgwardo Woz (Niederwartha)

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Roitzsch (Par. Unkersdorf)


Oicice (Eutschütz ?, Ockerwitz ?) in burgwardo Woz (Niederwartha)

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Oicice durch Ockerwitz und

Cinici durch Kemnitz (beide in der Par. Briessnitz)

Ockerwitz


Der mit einer Gewann- und Blockflur ausgestattete Rundling Ockerwitz wurde wahrscheinlich im 12. Jahrhundert oder früher gegründet und möglicherweise um 1140 unter dem Namen Oicice erstmals erwähnt. Eine auf den Meißner Bischof Benno gefälschte Urkunde bestätigte damals die Zugehörigkeit von Oicice zum Burgward Woz, der sich nach neuerer Forschung in Niederwartha befand. Damit würde Ockerwitz zu den am frühesten genannten Dörfern des damaligen Gaus Nisan bzw. der heutigen Region Dresden zählen. Allerdings ist die Verbindung von Ockerwitz mit Oicice, das Eutschütz nähersteht, sehr umstritten; ähnlich gelagert ist der Fall der Ersterwähnung Roitzschs. Sicher ist nur, dass es sich bei dem 1378 genannte Ogkranwicz um Ockerwitz handelt.

Der Ortsname ist sorbischen Ursprungs. Es gibt jedoch verschiedene Theorien über seine Herleitung. Einer der Ansätze besagt, er sei eine Zusammensetzung von Okoran, dem Namen eines slawischen Lokators, und novice (von nova vice), einem slawischen Wort für neues Dorf (vgl. Namensherkunft der Dresdner Ortsteile). Einer anderen Erklärung zufolge ist er mit dem slawischen Wort okraj in Verbindung zu bringen, was am Rande bedeutet[8] und auf die Lage des Dorfes am Abhang zum Zschonergrund hinweist. Der Ortsname entwickelte sich im 15. und 16. Jahrhundert über Ockernwicz, Ogkerwitz, Ockruwicz, Ockerwicz und Ockericz weiter. Die heutige Schreibweise taucht 1791 erstmals auf.

In der Zeit der deutschen Ostexpansion entstand auf einem Bergvorsprung am Zschonergrund eine frühdeutsche Wehranlage, die vermutlich dem Schutz des alten Verbindungswegs von Meißen nach Briesnitz diente. Ihre nach der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur spärlichen Reste in Form eines kleinen Burgwalls stellen seit 1937 ein Bodendenkmal dar.


Viele Stadtteilnamen sind wie der Stadtname Dresden sorbischer Herkunft. Typische Endungen der Namen sind „-itz“ und – ursprünglich eine Suffixverbindung mit dem Vorigen – „-witz“. Beide Endungen haben adjektivische Funktion; erstere sind Ableitungen von Appellativen, letztere von Personennamen und sind damit Patronyme. -nitz ist etymologisch keine eigene Endung, sondern eine Verbindung von stammauslautendem -n mit der Endung -itz.

Die im Gefolge der Ostsiedlung eingedeutschten Endungen gehen somit häufig auf ursprüngliche (mittelalterliche) Besitzverhältnisse zurück. Leutewitz zum Beispiel wurde erstmals als Ludiwice „bei den Ludischen, das heißt bei den Leuten des Lud, Dorf des Lud“ erwähnt. Pillnitz hieß ursprünglich Belenewitz „Dorf des Belan“. Andere Stadtteilnamen sind aus geografischen Merkmalen gebildet worden; so bedeutet Klotzsche „gerodeter Wald“.

Sehr wenige Ortsbezeichnungen wie Langebrück haben ihren Ursprung tatsächlich in der deutschen Sprache. Die (neueren) Ortsbezeichnungen „Weißer Hirsch“ und „Wilder Mann“ gehen beide auf Gastwirtschaften zurück, die sich in diesen Randlagen der Stadt befanden. Die Stadtteilbezeichnung Gittersee ist eine Volksetymologie und entwickelte sich aus dem slawischen „Geterssin“.


Eutschütz

Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1288 als „Eutschicz“. Der Ortsname ist altsorbischen Ursprungs und bedeutet „Ort, wo Schafe gehalten werden“. Unklar ist, ob das 1071 erwähnte „Oicice“ dem Dorf Eutschütz zuzuordnen ist – möglich ist auch Ockerwitz.


Cinici (?) in burgwardo Woz (Niederwartha)

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Oicice durch Ockerwitz und

Cinici durch Kemnitz (beide in der Par. Briessnitz)


Kemnitz (Dresden) bei Briesnitz

  • Der Ortsname der ursprünglich slawischen Siedlung kommt wie bei Chemnitz vom sorbischen Wort kamenica und bedeutet so viel wie Steinbach (vgl. sorbisch kamjeń, ‚Stein‘). Das ehemalige Platzdorf Kemnitz wurde erstmals im Jahre 1254 urkundlich erwähnt.
  • Das Dorf umfasste im Jahre 1324 sechs Hufen und einen Garten sowie eine Mühle. Es wurde in jenem Jahr Eigentum der Meißner Domherren Heinrich und Albrecht von Guben. ( Werte der deutschen Heimat. Band 42. Akademie-Verlag, 1984, S. 238 bis 239.)

Kemnitz 1254 aus aso. *Kamenica = Ort am Steinbach In: Geschichte der Stadt Dresden. Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hrsg. v. Karlheinz Blaschke. Theiss, Stuttgart 2005, ISBN 3-8062-1906-0, S. 117.

Ortsadel, Herrengüter

  • 1254: Herrensitz

Verwaltungszugehörigkeit ➄

  • 1378: castrum Dresden
  • 1547: Amt Dresden
  • 1590: Amt Dresden
  • 1764: Stifts-Amt Meißen


Zugehörigkeit zu Grundherrschaften ➅

  • 1547: Domkapitel Meißen
  • 1547: Anteil Pfarre Briesnitz

Ortsnamenformen ➇

  • 1254: Arnoldus de Kemeniz (Schieckel, Regesten 678)
  • 1297: Kemenytz
  • 1324: Kemnitz

Kemnitz (1) HOV



Burgwart Woz

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Lage des Burgwarts Woz (Wosice, Guozdek ?) sehr zweifelhaft, am wahrscheinlichsten noch bei Weisstropp zu suchen ist. Vgl. Preusker, Blicke III. S. 3 f.

Literatur

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Die Urkunden der Bischöfe von Meißen

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Thomas Ludwig: Die Urkunden der Bischöfe von Meißen. Diplomatische Untersuchungen zum 10.-13. Jahrhundert

Beihefte zum Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde - Band 010

IX, 337 Seiten, 21 schw.-w. Abb. auf 8 Taf.

ISBN: 978-3-412-25905-1

Böhlau Verlag Köln, 1. Auflage 2008

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Auf der Grundlage aller bekannten Urkunden, die die Bischöfe und ihr Domkapitel selbst ausgestellt oder empfangen haben, zeigt das Buch die für Meißen typische Entwicklung im Bereich der Schrift- und Diktatentwicklung, der Unterscheidung von Empfänger- und Ausstellerausfertigung sowie die Etablierung kanzleiartiger Strukturen bei der Urkundenherstellung. Die besondere Bedeutung der diplomatischen Befunde für die Landesgeschichte wird deutlich, wenn etwa Fälschungsbefunde an Königsurkunden eine Revision der bisher gültigen Vorstellungen über die Gliederung der Magdeburger Kirchenprovinz im 10. und 11. Jahrhundert erfordern, oder wenn spezielle Diktatuntersuchungen das Hochstift Meißen als wichtige Schaltstelle beim Transfer kompletter Urkundenformulare von Halberstadt über Magdeburg bis nach Prag zeigen.

https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/themen-entdecken/geschichte/geschichte-der-neuzeit/41398/die-urkunden-der-bischoefe-von-meissen


Die Meißner Bischöfe im Bautzener Land im frühen 11. Jahrhundert : fehlende Hochzeitsgäste mit unklaren Urkunden

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Jens Bulisch: Die Meißner Bischöfe im Bautzener Land im frühen 11. Jahrhundert : fehlende Hochzeitsgäste mit unklaren Urkunden

Neues lausitzisches Magazin ; 142(2020), Seite 7-22 Sprache: Deutsch

ISSN: 1439-2712

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Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen : die Kührener Urkunde von 1154 und ihr historisches Umfeld

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Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen : die Kührener Urkunde von 1154 und ihr historisches Umfeld


Enno Bünz [Hrsg.]

Leipzig: Leipziger Univ.-Verl., 2008

Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde ; 23

512 S.; Ill., graph. Darst., Kt

ISBN: 9783865831651


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Geograph- und Historische Nachrichten von dem in dem ehemaligen hohen Stift-Meissnischen Archidiaconatu Nisicensi gelegenen Burgward und Dorff Briesnitz

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Friedrich Conrad Grundmann (Appellationsgerichtssecretär, gest. 1797): Geograph- und Historische Nachrichten von dem in dem ehemaligen hohen Stift-Meissnischen Archidiaconatu Nisicensi gelegenen Burgward und Dorff Briesnitz unter Dressden und einigen dahin gehörenden, auch darum gelegenen Dörffern teils aus gedruckten, mehrentheils aber aus ungedruckten Urkunden gesammelt und erläutert von F.C.G. 1764.

  1. sex villas, unam in provincia Nisani in burgwardo Wosice, que vocatur Mocozice, quinque in regione Milce, quatuor ex his in burgwardo Schizani, quintam Posarice vocitatam Misinensi aecclesiae in proprium tradidimus. In: CDS I A 1, Nr. 166, angeblich am 17. Mai 1091 in Mantua (Italien) ausgestellt.
  2. Diese Zuordnung von Mocozice zu Mobschatz ist allerdings unter Historikern umstritten, der Codex diplomaticus Saxoniae regiae enthält deswegen gar keine Zuordnung zu Mocozice: CDS I A 1 (=Urkunden der Markgrafen von Meissen 948–1099.), S. 192.
  3. Haec Benno decimus Misinensis ecclesiae episcopus scripsit et sigilli sui impressione signatum corroboravit. Ista sunt nomina villarum, quas Bor et filii eius in concambium dederunt Wighardus et Liuthegerus Misinensis ecclesiae sine werra et omni contradictione: Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice. CDS II 1, Nr. 32, S. 37; Luderuwice fehlt in Nr. 32 B.
  4. CDS II 1, Nr. 29 angeblich vom 29. Oktober 1068: K. Heinrich IV. schenkt der Stiftskirche zum Vortheil des Capitels zwei königl. Hufen zu Löbtau im Burgwart Pesterwitz des Gaues Nisan. (... duos regios mansos sitos in villa Livbitvwa, et si ibi aliquid defuerit, in proximo cum bene aratis agris implendis in pago Nisani in burchuuardo Bvistrizi cum omnibus suis appendiciis ...); die Zuordnung von Pesterwitz zum burchuuardo Bvistrizi wird von moderneren Historikern in Zweifel gezogen.
  5. Im fortgeschrittenen 12. Jahrhundert, als die bischöflich-meißnischen Besitzungen durch konkurrierende Ansprüche anscheinend bedroht waren, suchten Bischof und Domkapitel die erworbenen Güter durch gefälschte Urkunden zu sichern. In diesem Zusammenhang dürfte nicht allein die angebliche Urkunde Bischof Bennos zu 1071 entstanden sein, sondern auch eine auf Kaiser Heinrich IV. zum Jahre 1091 bewerkstelligte Fälschung, in der das Hochstift unter anderem die Schenkung des Dorfes Mobschatz - wieder im Burgward Niederwartha gelegen - festhalten ließ. In: Geschichte der Stadt Dresden. Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hrsg. v. Karlheinz Blaschke. Theiss, Stuttgart 2005, ISBN 3-8062-1906-0, S. 83.
  6. In quibus haec propriis duximus exprimenda vocabulis, videlicet quinque villas inferius annotatas, quarum una vocatur Cozebude, alia Jazelice, alia Hermanni villa, alia vero Bulsize, atque alia Nicradewice, quas utique quidam liber homo Bor nuncupatus, natione Sclavus, in provincia Nisanen in burgwardo Woz, praesentibus et collaudantibus duobus filiis suis Wichardo et Luthero in praesentia Heinrici secundi regis et aliorum quam plurium principum Misinensi ecclesiae traditit. In: Ernst Gotthelf Gersdorf: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen Teilband 1: 962–1356 (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. 2. Hauptteil / 1), Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 49: P. Innocenz II. bestätigt der Stiftskirche alle Rechte und Besitzungen, namentlich die Erwerbungen von fünf Dörfern in der Provinz Nisanen durch Schenkung eines slawischen Edlen Namens Bor.
  7. Ernst Gotthelf Gersdorf: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen Teilband 1: 962–1356 (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. 2. Hauptteil / 1), Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 50: K. Conrad III. entscheidet unter dem Beirath einiger Fürsten einen Streit des B. Meinward mit dem Markgrafen Conrad über Ortschaften in der Provinz Nisan u.s.w.
  8. Da sich Dohna und Gvozdes/Woz in Nisan bereits in den 1120er Jahren im direkten Besitz der böhmischen Krone befanden, handelt es sich hier eher um Burgen aus der Landschaft um Bautzen als aus Nisan, wobei Letzteres aber auch nicht ausgeschlossen ist. In Betracht kämen grundsätzlich noch die Burgen Bvistrizi und Bresnice weiter im Westen des Gaues Nisan, aber auch eine abgegangene Burg am Kaitzbach oder der vermutete Neidhardt am Hafen von Nisani.
  9. Kunigunde von Weimar-Orlamünde wurde letztmals am 20. März 1117 erwähnt, Markgraf Wiprecht von Groitzsch starb verwitwet am 22. Mai 1124 in Pegau.
  10. Kunigunde von Beichlingen war die Ehefrau von Wiprecht III., Graf von Groitzsch, und in zweiter Ehe mit Diepold III., Markgraf von Vohburg, verheiratet.
  11. Canonici Wissegradensis continuatio Cosmae MGH SS IX, zu 1139
  12. Innocentius episcopus servus servorum dei venerabili fratri Godebaldo Misennensi episcopo eiusque successoribus canonice substituendis in perpetuum … CDS II 1, Nr. 45 Mit Godebaldo Misennensi episcopo ist Bischof Godebold von Meißen gemeint, welcher von 1119 bis 1140 dieses Amt innehatte († 31. August 1140).
  13. Ernst Gotthelf Gersdorf: Urkundenbuch des Hochstifts Meißen Teilband 1: 962–1356 (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. 2. Hauptteil / 1), Giesecke & Devrient, Leipzig 1864, S. 49: P. Innocenz II. bestätigt der Stiftskirche alle Rechte und Besitzungen, namentlich die Erwerbungen von fünf Dörfern in der Provinz Nisanen durch Schenkung eines slawischen Edlen Namens Bor.
  14. In quibus haec propriis duximus exprimenda vocabulis, videlicet quinque villas inferius annotatas, quarum una vocatur Cozebude, alia Jazelice, alia Hermanni villa, alia vero Bulsize, atque alia Nicradewice, quas utique quidam liber homo Bor nuncupatus, natione Sclavus, in provincia Nisanen in burgwardo Woz, praesentibus et collaudantibus duobus filiis suis Wichardo et Luthero in praesentia Heinrici secundi regis et aliorum quam plurium principum Misinensi ecclesiae traditit. CDS II 1, Nr. 47
  15. CDS I A 1 Nr. 142
  16. Diese Urkunde wurde von zwei Schreibern ausgefertigt, Nr. 32 A und Nr. 32 B. Beide Niederschriften haben doppelte, durch zwei andere Hände ergänzte Zusätze, die Form der Urkunde ist die eines Protokolls, die Schriftzüge sind ihrer Art nach erst im 12. Jahrhundert entstanden, während die Fälschung selbst auf 1071 terminiert wurde, als Heinrich IV. in Meißen weilte.
  17. Haec Benno decimus Misinensis ecclesiae episcopus scripsit et sigilli sui impressione signatum corroboravit. Ista sunt nomina villarum, quas Bor et filii eius in concambium dederunt Wighardus et Liuthegerus Misinensis ecclesiae sine werra et omni contradictione: Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice. CDS II 1, Nr. 32, S. 37; Luderuwice fehlt in Nr. 32 B.
  18. sex villas, unam in provincia Nisani in burgwardo Wosice, que vocatur Mocozice, quinque in regione Milce, quatuor ex his in burgwardo Schizani, quintam Posarice vocitatam Misinensi aecclesiae in proprium tradidimus. In: CDS I A 1, Nr. 166, angeblich am 17. Mai 1091 in Mantua (Italien) ausgestellt.
  19. Im fortgeschrittenen 12. Jahrhundert, als die bischöflich-meißnischen Besitzungen durch konkurrierende Ansprüche anscheinend bedroht waren, suchten Bischof und Domkapitel die erworbenen Güter durch gefälschte Urkunden zu sichern. In diesem Zusammenhang dürfte nicht allein die angebliche Urkunde Bischof Bennos zu 1071 entstanden sein, sondern auch eine auf Kaiser Heinrich IV. zum Jahre 1091 bewerkstelligte Fälschung, in der das Hochstift unter anderem die Schenkung des Dorfes Mobschatz – wieder im Burgward Niederwartha gelegen – festhalten ließ. In: Geschichte der Stadt Dresden. Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hrsg. v. Karlheinz Blaschke. Theiss, Stuttgart 2005, ISBN 3-8062-1906-0, S. 83.
  20. Weitere Besitzansprüche durch Urkundenfälschung werden in Daleminzien und in der Landschaft Bautzen erhoben.
  21. CDS II 1, Nr. 29 angeblich vom 29. Oktober 1068: K. Heinrich IV. schenkt der Stiftskirche zum Vortheil des Capitels zwei königl. Hufen zu Löbtau im Burgwart Pesterwitz des Gaues Nisan. (… duos regios mansos sitos in villa Livbitvwa, et si ibi aliquid defuerit, in proximo cum bene aratis agris implendis in pago Nisani in burchuuardo Bvistrizi cum omnibus suis appendiciis …); die Zuordnung von Pesterwitz zum burchuuardo Bvistrizi wird von moderneren Historikern in Zweifel gezogen.
  22. Gefälschte Urkunde zu 1071.
  23. Gefälschte Urkunde zu 1071.
  24. Wüstung in der westlichen Friedrichstadt zwischen Flügelwegbrücke und Alberthafen (gefälschte Urkunde zu 1071).
  25. Gefälschte Urkunde zu 1071.
  26. Wüstung am Eingang des Zschoner Grundes in Steinbach, Ortschaft Gompitz (gefälschte Urkunde zu 1071).
  27. Gefälschte Urkunde zu 1091.
  28. Wüstung auf der Flur von Niederhermsdorf (Urkunde von 1140).
  29. Urkunde von 1144.
  30. Urkunde von 1144.
  31. Urkunde von 1144.
  32. Urkunde von 1144.