Kurs:Seminar zur Nachhaltigkeit in der Europäischen Agrarpolitik/Diskussionsrunde Zukunft der GAP

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Diskussionsrunde über die Zukunft der GAP: Direktzahlungen und Greening[Bearbeiten]

Direktzahlungen[Bearbeiten]

Das Kernelement der Gemeinsamen Agrarpolitik und somit eine wichtige Unterstützung für Landwirte in der EU sind die Direktzahlungen. Direktzahlungen kompensieren die Bauern für ihre hohen Ausgaben, die nötig sind um Europäische Standards, wie z.B. Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards, einzuhalten, und gewährleisten eine Förderung unabhängig der Produktion der Bauern. Das heißt, Landwirte werden nicht dafür bezahlt, dass sie eine bestimmte Menge eines bestimmten Produktes, wie z.B. Milch oder Getreide, produzieren. Stattdessen erhalten sie eine bestimmte Geldsumme für das Land, das sie besitzen und bewirtschaften.

Komponenten der Direktzahlungen[Bearbeiten]

Bis zur letzten Reform wurden Direktzahlungen als einheitliche Betriebsprämie ausgezahlt. Im Gegensatz dazu setzen sich Direktzahlungen seit 2015 aus mehreren Prämien zusammen.

Vorgegeben durch die EU ist:

  • die Basisprämie, die jeder Landwirt gemessen an der bewirtschaften Fläche erhält,
  • die Greening-Prämie mit einem Anteil von 30% an den Direktzahlungen, die an die Einhaltung von speziellen Auflagen zum Umweltschutz gebunden ist,
  • und eine Extraprämie, die speziell an junge Landwirte gezahlt wird.

In Deutschland werden zusätzlich noch weitere optionale Prämien angewandt:

  • ein Zuschlag für die ersten 46 Hektar Land,
  • und ein Zuschlag für kleine landwirtschaftliche Betriebe.

Prämienzahlung[Bearbeiten]

Wie hoch sind die Prämien?[Bearbeiten]

Der Betrag der Prämienzahlung wird auf nationaler Ebene festgelegt und ist von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich. Im Durchschnitt bekommt ein Landwirt in der EU im Jahr in etwa 250 € pro Hektar bewirtschaftete Landfläche. Dabei zahlen die Niederlande und Belgien mit knapp 400 € pro Hektar die höchsten Prämien an ihre Landwirte, während Landwirte in Rumänien, Litauen, Estland und Lettland nur knapp 200 € pro Hektar bekommen. In Deutschland steht den Landwirten ca. 300 € pro Hektar bewirtschafteter Fläche zu.

Wer kann Prämien erhalten?[Bearbeiten]

Jeder, der hauptsächlich in der Landwirtschaft tätig ist, kann Direktzahlungen bekommen. Um Missbrauch vorzubeugen, gibt es eine sogenannte Negativliste der Europäischen Kommission, die bestimmte Betriebe, wie Flughäfen, Bergbauunternehmen und Sport- und Freizeiteinrichtungen von Direktzahlungen ausschließt, insofern diese keine landwirtschaftliche Mindesttätigkeit nachweisen können. Die Negativliste kann von Mitgliedsstaaten weiter definiert und ausgebaut werden.

Diskussionsrunde: Sollten die Direktzahlungen gekürzt werden?[Bearbeiten]

Knapp 40 Prozent des gesamten Budgets der Europäischen Union wird zurzeit für die Gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben. Damit steht die GAP an erster Stelle der Gesamtausgaben der EU.

Innerhalb des Budgets für die Gemeinsame Agrarpolitik machen Direktzahlungen den Großteil der Ausgaben aus: Jährlich werden dabei zwischen 2015 und 2020 circa 40 Milliarden Euro pro Jahr für Direktzahlungen in der gesamten EU ausgegeben. Sollten die Direktzahlungen gekürzt werden um die Ausgaben für die GAP zu verringern?

Argumente für und gegen Direktzahlungen[Bearbeiten]

Es gibt mehrere gute Gründe für Direktzahlungen, wie zum Beispiel:

  • Sie gewähren ein Sichernetzt für Landwirte unabhängig von der Produktion, die je nach Wetterbedingungen und Marktschwankungen unterschiedliche Gewinne abwerfen kann.
  • Direktzahlungen bieten einen Anreiz, keine Verstöße gegen den Umweltschutz zu begehen, da bei Verstößen die Prämie gekürzt werden kann.

Es gibt aber auch Gründe, die gegen Direktzahlungen sprechen können, wie zum Beispiel:

  • Direktzahlungen begünstigen vor allem große Unternehmen, da Direktzahlungen pro Hektar Land gezahlt werden.
  • Die Agrarpolitik hat nicht mehr den gleichen Stellenwert, wie früher. Dafür sind andere Politikfelder in den Vordergrund gerückt, für die mehr Geld ausgegeben werden müsste. Damit ist das Budget für die Direktzahlungen nicht mehr zu rechtfertigen.

Greening[Bearbeiten]

Um die Umwelt in der EU besser zu schützen, wurde mit den Reformen von 2013 eine Greening-Vorgabe eingeführt, die Landwirte zu umweltschützenden Maßnahmen verpflichtet. Das Greening ist ein Bestandteil der Direktzahlungen und macht 30 Prozent der Gesamtprämie aus. Landwirte bekommen dementsprechend nur dann die Gesamtsumme der möglichen Direktzahlungen, wenn sie die Vorgaben der Greening-Komponente einhalten. Verstoßen sie stattdessen gegen Auflagen, können ihnen bis zu 30 Prozent der ihnen eigentlich zustehenden Direktzahlungen abgezogen werden. Bei sehr großen Vergehen kann den Landwirten sogar ein höherer Betrag als 30 Prozent der Prämie gekürzt werden.

Die Greening-Vorgabe[Bearbeiten]

Welche Vorgaben gibt es?

Um die Greening-Vorgabe einzuhalten, müssen die Landwirte folgende Umweltleistungen einhalten:

  • Wiesen und Weiden, die für den Erhalt von wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sehr wichtig sind, müssen erhalten bleiben. Das heißt, dass Landwirte diese Dauergrünflächen nicht als Acker nutzen dürfen.
  • Landwirte müssen verschiedene Früchte anbauen um eine Anbaudiversifizierung zu garantieren. Praktisch heißt dies, dass bei kleineren Flächen bis zu 30 Hektar Land, mindestens zwei Früchte, z.B. Mais und Gerste, angebaut werden müssen, während Landwirte, die mehr als 30 Hektar bewirtschaften, mindestens drei verschiedene Früchte, z.B. Mais, Gerste und Ackerfuttergras, anbauen müssen.
  • Landwirte müssen fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Das heißt, Landwirte müssen auf fünf Prozent ihres Landes Hecken, Feldrandstreifen oder Baumreihen pflanzen und wachsen lassen.

Diskussionsrunde: Sollte das Greening angehoben werden?[Bearbeiten]

Dass sich Umweltschutz und Landwirtschaft nicht gegenseitig ausschließen sollten, ist allgemeiner Konsens. Auch die Gemeinsamen Agrarpolitik setzt mehr und mehr den Fokus auf eine nachhaltige Landwirtschaft und hat deshalb mit den letzten Reformen von 2013 die Greening-Vorgabe eingeführt. Sollte die Greening-Vorgabe angehoben werden, um weitere Anstöße für neue Investitionen in Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu geben?

Argumente für und gegen die Greening-Vorgabe[Bearbeiten]

Es gibt mehrere gute Gründe für die Greening-Vorgabe, wie zum Beispiel:

  • Durch die Greening-Vorgabe wird die nachhaltige und umweltbewusste Landwirtschaft rentabel. Sie erhöht somit den Anreiz für die Landwirte, auf eine nachhaltige Anbauweise umzustellen.
  • Die Greening-Vorgabe sichert hohe Umweltschutzstandards in der EU.

Es gibt aber auch Gründe, die gegen das Greening sprechen können, wie zum Beispiel:

  • Die Greening-Vorgabe verkompliziert die Berechnung von Direktzahlungen und führt somit zu einer größeren Bürokratie.
  • Das Greening bringt keinen Zusatznutzen, da die meisten Landwirte die Vorgaben früher bereits einhielten ohne von der Prämie zu profitieren.