Kurs:Unternehmensführung /Diskussionsfragen

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Kap 1[Bearbeiten]

  • 1. Welche Aufgabe fällt der Managementfunktion „Organisation“ im Ansatz von Koontz/O’Donnell zu?
  • 2. Stewart unterscheidet zwischen „demands“, „choices“ und „constraints“. Erläutern Sie anhand eines Beispiels das Zusammenspiel der Komponenten in der Tätigkeit eines Managers!
  • 3. Welche Bedeutung hätte die Managementfunktion „Kontrolle“, wenn die Idee der plandeterminierten Unternehmensführung in perfekter Weise realisierbar wäre?
  • 4. Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen der Rolle des „Vernetzers“ und der des „Sprechers“?
  • 5. Welche Rolle spielt „soziale Kompetenz“ im klassischen, welche Rolle spielt sie im modernen Managementprozess?

Kap 2[Bearbeiten]

  • 1. Was versteht man unter externen Effekten und inwiefern beeinträchtigen sie das Preissystem einer Marktwirtschaft?

Externe Effekte meinen die Wechselwirkung zwischen individueller Produktions- und Konsumfunktion. In der neoklassischen Gleichgewichtsökonomik zeigt das Preissystem Knappheitssignale an. Die Gleichgewichtslösung ist die minimale Faktor-Kombination als Lösung von Differentialgleichungs-System. Die Interdependenz von individueller Produktions- und Konsumfunktion ist mit einem Differentialgleichungs-System nicht abbildbar, und die minimale Faktorkombination kann nicht gefunden werden als lokales Minimum.

  • 2. Mit welcher Begründung lässt sich rechtfertigen, dass die Unternehmensverfassung ausschließlich auf die Kapitalinteressen ausgerichtet ist?

Unternehmungen sind im Vertragsmodell Organisationen von Eigentümern, die das Verlustrisiko einer Unternehmung tragen. Sie müssen das Aktionszentrum stellen, die im Erfolgsfall das Kontrakeinkommen der Arbeitnehmer und das eigene Residualeinkkommen aus Gewinn weniger Aufwand erwirtschaften müssen.

  • 3. In welcher Weise stellt die unternehmerische Mitbestimmung einen Beitrag zum verständigungsorientierten Handeln dar?
    • gesetzlicher Rahmen
      • Anspruch auf Aufhebung
        • § 98 Abs. 2: Bestellung eines betrieblichen Ausbilders
        • §§ 99 Abs. 1, 100 Abs. 2, 101: personelle Einzelmaßnahmen
      • Zustimmungs- oder Vetorecht bei
        • § 87 Abs. 2: sozialen Angelegenheiten
        • § 94: Inhalt von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen
        • § 95: Auswahlrichtlinien
        • § 97 Abs. 2: Fort- und Weiterbildung
        • § 98 Abs. 2: Bestellung eines betrieblichen Ausbilders
      • Initiativrechte bei
        • § 87 Abs. 2: sozialen Angelegenheiten
        • § 91 S. 1: nicht menschengerechten Arbeitsplätzen
        • § 95 Abs. 2: Personalauswahlrichtlinien
        • § 98 Abs. 4: Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und der Teilnahme bestimmter Arbeitnehmer
        • § 112 Abs. 4: Aufstellung eines Sozialplans
    • Die Prämissen des Vertragsmodell sind Abwesenheit von externen Effekten, Vermmachtungsprozessen und der Einheit von Gewinn, Risiko und Kontrolle sind nicht gegeben. Die Legitimitätsgrundlage des Kapitalinteresses allein das Verlustrisiko zu tragen, stimmt im Zeitalter der Globalisierung nicht; denn auch die Normalarbeitsplätze gehören der Vergangenheit an, und Arbeitnehmer tragen das Risiko des Arbeitsplatzverlustes bei Unterperformanz der Unternehmung. Die neoklassische Idealvorstellung eines Preiswettbewerbs beschreiben nicht den evolutionären, dynamischen Wettbewerb von transnationalen Großunternehmen. Die Diversität der Arbeitnehmerschaft auf den lokalen Arbitsmärkten und der Konsumentenmärkte macht einen dialogischen Interessensausgleich notwendig für die Unternehmung.


  • 4. Welche Rolle spielt das Argument der Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt für die Begründung der Notwendigkeit verständigungsorientierten Handelns?

Das Auseinanderfallen von Gewinn für die Eigentümer, Kontrolle über das Management und Risiko für Eigentümer und Arbeitnehmer schafft Interessensgegensätze zwischen Eigentümer, Management und Arbeitnehmer. Die Interessensgegensätze lassen sich nicht gerecht oder pareto-effizient auflösen, weil kein Preissystem mit echten Knappheitssignalen eine gerechte und pareto-effiziente Gleichgewichtslösung signalisieren kann, die Ausweich-Anreize auf andere Lösungen verschwinden lassen kann. Als Lösung für den Interessensausgleich bietet sich der dialogische Interessensausgleich an.

  • 5. Welche Vorstellungen stehen hinter der Idee der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmensführung?

Unternehmungen werden als quasi-öffentliche Institutionen aufgefasst, anderen Erfolg mehrere Bezugsgruppen Anteil nehmen oder deren Opfer werden können. Aus diesem Grund werden Unternehmen als Corporate Citizen rechtlich kodifiziert. Eine schwächere Variante gesellschaftlicher Verantwortung ist die freiwillige Selbstbindung an einen Ethik-Kodex, das unter dem Schlagwort Corporate Social Responsibility debattiert wird.