Kurs Diskussion:Gotthold Ephraim Lessing

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Interessanter Text[Bearbeiten]

Unter anderem mit den Kapiteln Über Eigentum an Geisteswerken und Nachdruck. Das Werk ist Fragment geblieben, enthält aber einige sehr interessant Gedanken:

„Daß dem Verleger auf das Buch, welches er mit Genehmhaltung des Verfassers drucken läßt, ein Eigentum zustehe, halte ich für unerwiesen.“ (Quelle)
„Wenigstens kann das Eigentum des Verlegers nicht größer, und von keiner andern Natur sein, als das Eigentum des Verfassers war. Das Eigentum des Verfassers aber, wenn die Nutzung mit inbegriffen wird, ist so gut, als keines.“ (Quelle)

Das könnte im Unterricht (Thema „Urheberrecht“, historische Konzeptionen) ein sehr lohnenswerter Text sein! --Michael Reschke 10:37, 20. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]