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Prädikatenlogik/Gleichheitstautologien/Folgerungen/Fakt/Beweis

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Beweis

(1). Aufgrund der Gleichheitsaxiome haben wir

s=s

und

s=t(x=s)sx(x=s)tx,

wobei x eine Variable sei, die weder in s noch in t vorkomme. Daher sind die beiden substituierten Ausdrücke gleich s=s bzw. t=s. Eine aussagenlogische Umstellung der zweiten Zeile ist

s=s(s=tt=s),

sodass sich aus der ersten Zeile mittels Modus ponens

s=tt=s

ergibt.
(2). Es sei wieder x eine Variable, die weder in r noch in s noch in t vorkomme. Eine Anwendung des Substitutionsaxioms liefert

s=t(r=x)sx(r=x)tx.

Nach Einsetzen und einer aussagenlogischen Umstellung ist dies die Behauptung.
Für (3) siehe Aufgabe.
(4). Es sei u eine Variable, die weder in einem der si noch in einem der ti vorkommt. Für jedes  i=1,,n  gilt nach Axiom  (2) (mit α=αi=Rt1ti1usi+1sn) dann

si=ti(Rt1ti1usi+1snsiuRt1ti1usi+1sntiu),

also

si=ti(Rt1ti1sisi+1snRt1ti1tisi+1sn).

Diese Ableitbarkeiten gelten auch, wenn man die Vordersätze durch ihre Konjunktion

(s1=t1)(sn=tn)

ersetzt. Durch die Transitivität der Implikation ergibt sich daher

(s1=t1)(sn=tn)(Rs1snRt1tn).