Projekt:Dresdner Glossar/Domschule Meißen
Die lateinische Domschule Meissen war die erste nach westlichen Quellen überlieferte Einrichtung der (deutschen) "vaterländischen Schulgeschichte" (Johannes Müller) in Sachsen.
Späte Gründung
[Bearbeiten]Die Domschule Meißen ist offenbar eine späte Gründung. Die Gründung des Bistums Meißen erfolgte 968. Dennoch gab es in Meißen nie den an Domschulen im 11. und 12. Jahrhundert üblichen magister scholarum, dafür aber in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts die damals abweichende Bezeichnung Schulmeister (schulmeistir, schulmeyster).
Im zeitgleich mit dem Bistum Meißen 968 gegründeten Erzbistum Magdeburg baute der Erbischof Adalbert von Magdeburg von Anbeginn an die Domschule Magdeburg auf. Es gelang ihm innerhalb weniger Jahre, seine Domschule zu einem Bildungszentrum des Reiches auszubauen. Bereits in den 970er Jahren gab er die Leitung an seinen Schüler Ohtrich ab. Zu dessen Schülern gehörten Wigbert von Merseburg, Adalbert von Prag, Bruno von Querfurt, Thietmar von Merseburg und der spätere Bremer Domscholaster Thiadhelm. 978 wurde Ohtrich Hofkapellan, trat in die Hofkapelle Ottos II. ein und verließ Magdeburg.
Schon der zweite Bischof von Merseburg Giselher von Magdeburg (reg. seit 970) setzte alles daran, Nachfolger von Adalbert von Magdeburg (gest. 981) und damit Erzbischof zu werden. Obendrein vergrößerte er seinen Machtbereich, indem er einfach das Erzbistum mit seinem Bistum Merseburg hverschmolz, ein Zustand, der erst nach seinem Tod 1004 wieder behoben werden konnte. Unter diesen Umständen konnte es zu keiner Domschule in Merseburg kommen.
- Ab 1179: die Lehrer einer Domschule benötigen eine durch Papst Alexander III. (reg. 1159 bis 1181) neu geordnete Licentia Docendi (Lehrerlaubnis) des Scholastikus (des für den Unterricht verantwortlichen Klerikers im Domkapitel)[1] - demzufolge brauchen alle Lehrer der Domschule Meißen (nachgewiesen seit 1183) von Anbeginn an diese römisch-katholische Lehrerlaubnis - die Einrichtung der Domschule Meißen ist wahrscheinlich eine Reaktion auf diesen päpstlichen Erlaß
- Die gregorianische Reform der katholischen Kirche führte im 11. und 12. Jahrhundert zu einer verstärkten Konzentration auf die freien Künste in den bischöflichen Schulen, wobei Papst Gregor VII. (reg. 1073 bis 1085) allen Bischöfen befahl, Vorkehrungen für den Unterricht in den freien Künsten zu treffen. Kanzler und Scholastiker übten ein hohes Maß an Kontrolle darüber aus, wer innerhalb ihres "locus magisterii" (Bereichs der Lehrbefugnis) unterrichten durfte. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurde der Grad ihrer Kontrolle so stark verschärft, dass sie praktisch ein Monopol über alle Lehrer in ihren Diözesen hatten und es Lehrern untersagt war, ohne die ausdrückliche Genehmigung ihrer Scholastiker als Ausbilder zu fungieren. Manchmal kam es zu Konflikten zwischen den Scholastikern und den örtlichen unabhängigen Pädagogen, die ohne ihre Erlaubnis Bildungseinrichtungen betrieben, und die Kanzler verlangten oft teure Geschenke, bevor sie eine Lehrbefugnis erteilten. Als Reaktion auf diesen eskalierenden Machtmissbrauch forderte Papst Alexander III. im Jahr 1179, dass jedem, der als lehrfähig erachtet wird, eine kostenlose "licentia docendi" gewährt werden sollte. Dies ermöglichte es der Kirche, ihre Bildungskontrolle schrittweise zu zentralisieren und die Macht einzelner Gelehrter zu verringern.
1183: Erster Meißner Scholastikus
[Bearbeiten]Die Domschule Meißen ist erstmals am 9. Juni 1183 durch den Meißner Domherren "Sigemundus scholasticus" belegt. Zu dieser Zeit war die kirchenslawische Akademie Nisan bereits (seit Ostern = 20. April 1169) von Nisana nach Kayticz verlegt worden.[2] Diese unerwünschte Konkurrenz wurde zur Zeit des Martinus scolasticus (als zweiter Meißner Domlehrer seit dem 13. Dezember 1206 belegt) am 12. März 1212 durch den Bischof von Meißen Bruno II. aufgelöst und mußte als Kryptoschule bei den Skudizern Zuflucht suchen.[3]
Lateinschüler aus Nisan/Dresden bis um 1300
[Bearbeiten]Lateinschüler aus dem Gau Nisan (später der Raum Dresden) besuchten zunächst die Domschule Meißen, ab spätestens dem Jahr 1300 dann die örtliche Kreuzschule.
Für (kirchen)slawische Schüler gab es die Akademie Nisan in Kayticz.[4]
Siehe auch:
[Bearbeiten]Johannes Müller: Die Anfänge des sächsischen Schulwesens (1887)
[Bearbeiten]Johannes Müller schreibt in "Die Anfänge des sächsischen Schulwesens":[5]
- S. 7 "Die älteste Schule Sachsens ist die mit dem Dome zu Meissen verbundene. Hier in Meissen, dem Centrum des früheren kirchlichen und klerikalen Lebens Sachsens, hat die vaterländische Schulgeschichte ihren Anfang genommen. Die Existenz der Domschule, wenn man sie kurzweg so nennen darf, ergibt sich aber zunächst nur aus dem Vorkommen von Scholastici in der Reihe der Meissner Domherren. Der erste urkundlich belegbare ist ein "Sigemundus scholasticus" am 9. Juni 1183. Ob dieses Amt schon lange vorher begründet worden ist, wissen wir nicht. Meissen als Sitz der Wissenschaft und in Sonderheit den Bischof Benno (1066 bis 1106) als Pfleger derselben im 11. uns 12. Jahrhundert anzusehen, liegt kein Grund vor; die Benno zugeschriebene Anweisung zum Briefstil (liber dictaminum) und die Erklärung der Sonntagsevangelien (expositiones breves super evangelia dominicalia) auf der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel haben höchstwahrscheinlich nicht Benno, und noch weniger in der Zeit seines Meissner Bisthums, sondern wohl den Abt des Benediktinerklosters Goseck bei Naumburg zum Verfasser. Die Reihe der nach Sigemund bekannten Domscholastici nach der Zeit ihres ersten urkundlichen Vorkommens ist folgende: 1206 (13. Dezember) Martinus scolasticus, 1214 (23. April) Wipertus, um 1222 H., 1227 (18. Oktober) Ulricus de Kurin, 1249 (8. Dezember) Erpho, 1262 (1. März) Conradus," 8 "1272 (21. Januar) Theodericus, 1277 (16. März) Conradus de Boruz, 1288 (20. August) Theodericus, 1307 (15. Juni) Otto de Donyn, 1339 (25. Oktober) Arnoldus (de Rydebeck), 1342 (23. Oktober) Tammo de Luppe, 1350 (12. Februar) Theodericus de Gogh (Goch), 1353 (11. März) Tyczko (Theodericus) de Capelndorf, 1377 (30. Januar) Theodericus de Gogh, 1383 Hermann."
- "Die genannten Scholastici waren, wie anderwärts, sämtlich Domherren und stehen in der Reihenfolge der Urkundenzeugen meist immer hoch oben unter den Hauptwürdenträgern des Hochstifts, nach dem Bischof, Dekan und Propst vor oder auch gelegentlich gleich nach dem Kustus oder Kantor. ..."
- 9 "... Die Verleihung der Schulmeisterei war Sache des Bischofs zu Meissen ... Über die Bepfründung der Meissner Scholasterei wissen wir so gut wie nichts. ... Auch über die Obliegenheiten des Scholastikus fehlen bestimmte Anweisungen, wie sie andernwärts ... überliefert sind."
Weblinks
[Bearbeiten]- Domschule (Q1238718) bei Wikidata (Bildungseinrichtung) alias: Kathedralschule
- Domschule in der deutschsprachigen Wikipedia
Anmerkungen
[Bearbeiten]- ↑ Cédric Giraud: "A Companion to Twelfth-Century Schools." Brill 2019, ISBN 9789004410138, S. 30–50.
- ↑ Sorbisch-orthodoxes Synaxarion C, Bl. 43.
- ↑ Sorbisch-orthodoxes Synaxarion C, Bl. 57.
- ↑ Sorbisch-orthodoxes Synaxarion C, Bl. 43.
- ↑ Neues Archiv für sächsische Geschichte und Alterthumskunde Achter Band. Dresden 1887, S. 7-9.
Liste der Domlehrer zu Meißen
[Bearbeiten]An der lateinischen Domschule Meißen wirkten folgende urkundlich bekannten Scholastiki (Domherren, die der Domschule vorstanden und dort lehrten):
1. Sigemundus scholasticus (ab 9. Juni 1183 belegt)
2. Martinus scolasticus (ab 13. Dezember 1206 belegt)
3. Wipertus, (ab 23. April 1214 belegt)
4. H. (um 1222 belegt)
5. Ulricus de Kurin (ab 18. Oktober 1227 belegt)
6. Erpho (ab 8. Dezember 1249 belegt)
7. Conradus (ab 1. März 1262 belegt)
8. Theodericus (ab 21. Januar 1272 belegt)
9. Conradus de Boruz (ab 16. März 1277 belegt)
8a. Theodericus (ab 20. August 1288 erneut belegt)
10. Otto de Donyn = der spätere Dohnaer Burggraf (ab 1321) Otto I. Heyde (ab 15. Juni 1307 belegt; * 1276, † 1336)
11. Arnoldus (de Rydebeck) (ab 25. Oktober 1339 belegt)
12. Tammo de Luppe (ab 23. Oktober 1342 belegt)
13. Theodericus de Gogh (Goch) (ab 12. Februar 1350 belegt)
14. Tyczko de Capelndorf (Theodericus) (ab 11. März 1353 belegt)
13a. Theodericus de Gogh (ab 30. Januar 1377 erneut belegt)
15. Hermann (ab 1383 belegt)