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Reelle Zahlen/Beschränkte Teilmenge hat Supremum/Fakt/Beweis

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Beweis

Es sei M eine nichtleere, nach oben beschränkte Teilmenge. Es sei x0M und y0 eine obere Schranke für M, d.h. es ist xy0 für alle xM. Wir konstruieren zwei Folgen (xn)n und (yn)n, wobei xnM wachsend, (yn)n fallend ist und jedes yn eine obere Schranke von M ist (sodass insbesondere xnyn für alle n ist), und so, dass (xn)n eine Cauchy-Folge ist. Dabei gehen wir induktiv vor, d.h. die beiden Folgen seien bis n bereits definiert und erfüllen die gewünschten Eigenschaften. Wir setzen

xn+1:={xn, falls [xn+yn2,yn]M=,ein beliebiger Punkt aus [xn+yn2,yn]M sonst.

und

yn+1:={xn+yn2, falls [xn+yn2,yn]M=,yn sonst.

Dies erfüllt die gewünschten Eigenschaften, und es ist

ynxn(12)n(y0x0),

da in beiden Fällen der Abstand zumindest halbiert wird. Da die Folge (xn)n wachsend und nach oben beschränkt ist, handelt es sich nach Fakt um eine Cauchy-Folge. Wegen der Vollständigkeit besitzt die konstruierte Folge (xn)n einen Grenzwert x. Ebenso ist die fallende Folge (yn)n, die nach unten beschränkt ist, eine Cauchy-Folge mit demselben Grenzwert x.  Wir behaupten, dass dieses x das Supremum von M ist. Wir zeigen zuerst, dass x eine obere Schranke von M ist.  Es sei dazu z>x angenommen für ein zM. Da die Folge (yn)n gegen x konvergiert, gibt es insbesondere ein n mit

xyn<z

im Widerspruch dazu, dass jedes yn eine obere Schranke von M ist.
 Für die Supremumseigenschaft müssen wir zeigen, dass x kleiner oder gleich jeder oberen Schranke von M ist. Es sei dazu u eine obere Schranke von M und  nehmen wir an, dass x>u ist. Da (xn)n gegen x konvergiert, gibt es wieder ein n mit

u<xnx

im Widerspruch dazu, dass u eine obere Schranke ist. Also liegt wirklich das Supremum vor.