Registermaschine/Einzelbefehle/Arithmetische Repräsentierung/Textabschnitt

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Definition  

Den Programmzeilen eines Registerprogramms mit Registern werden die folgenden arithmetischen Ausdrücke in den freien Variablen zugeordnet.

  1. Bei setzt man
  2. Bei setzt man
  3. Bei setzt man
  4. Bei setzt man

Hierbei werden die natürlichen Zahlen und in den arithmetischen Ausdrücken durch die entsprechenden Summen repräsentiert, die Abfrage am -ten Register schlägt sich in der Variablenbezeichnung nieder.

Wie bei der Programmabbildung ist es sinnvoll, für alle Programmzeilennummern (also auch für ) einen arithmetischen Ausdruck zu haben. Dazu setzen wir

(wobei eine Abkürzung ist). Zu einem gegebenen Programm bestehend aus den Programmzeilen betrachtet man die Konjunktion der soeben eingeführten zugehörigen arithmetischen Repräsentierungen, also . Dieser Ausdruck repräsentiert die Programmabbildung.


Lemma  

Es sei ein Registerprogramm mit den Programmzeilen und Registern mit den zugehörigen arithmetischen Ausdrücken in den freien Variablen . Es sei .

Dann ist eine arithmetische Repräsentierung der Programmabbildung .

Beweis  

Die Variablen seien durch die natürlichen Zahlen belegt. Wir müssen zeigen, dass die Gleichheit

genau dann gilt, wenn

gilt. Der Ausdruck gilt genau dann, wenn sämtliche Ausdrücke gelten. Es sei fixiert. Dann gelten sämtliche , , automatisch, da für diese Ausdrücke der Vordersatz nicht gilt. Die Gültigkeit von bei dieser Belegung bedeutet also, dass der Nachsatz in gelten muss. Sowohl als auch der Nachsatz von drücken die Wirkungsweise des Befehls aus, daher gilt die Abbildungsgleichheit genau dann, wenn wahr ist.