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Reihen/Reelle Zahlen/Leibnizkriterium/Fakt/Beweis/Aufgabe/Lösung

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Wir setzen

sn=k=0n(1)kxk.

Wir betrachten die Teilfolge mit geradem Index. Für jedes n gilt wegen  x2n+2x2n+1  die Beziehung

s2(n+1)=s2nx2n+1+x2n+2s2n,

d.h. diese Teilfolge ist fallend. Ebenso ist die Folge der ungeraden Teilsummen wachsend. Es gelten die Abschätzungen

s0s2ns2n1s1.

Daher sind die beiden Teilfolgen fallend und nach unten beschränkt bzw. wachsend und nach oben beschränkt, und daher wegen Fakt konvergent. Wegen  s2ns2n1=x2n  und  limnxn=0 

stimmen die Grenzwerte überein.